@diver
danke für den Tip !
Da ich ein Haus in D habe inkl. vermieteten Wohnungen bin ich davon ausgegangen weiterhin meinen Erstwohnsitz in D zu halten.
Darüber hinaus macht es ja auch so durchaus Sinn sich für alle Fälle ein Rückzugsgebiet in D zu wahren.
Du musst auch 1 mal im Jahr nach D kommen, um dann für die nächste Reise die Vers. neu abzuschliessen. So ist es allen Vers. die ich kenne. Bedingungen prüfen damit es keine Überraschung gibt.
Nebenbei, auch eine evtl. Hausratsversicherung gilt nur für befristete Abwesenheiten, meist max. 60 Tage.