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Reisekrankenversicherung

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
@diver

danke für den Tip !

Da ich ein Haus in D habe inkl. vermieteten Wohnungen bin ich davon ausgegangen weiterhin meinen Erstwohnsitz in D zu halten.
Darüber hinaus macht es ja auch so durchaus Sinn sich für alle Fälle ein Rückzugsgebiet in D zu wahren.

Du musst auch 1 mal im Jahr nach D kommen, um dann für die nächste Reise die Vers. neu abzuschliessen. So ist es allen Vers. die ich kenne. Bedingungen prüfen damit es keine Überraschung gibt.

Nebenbei, auch eine evtl. Hausratsversicherung gilt nur für befristete Abwesenheiten, meist max. 60 Tage.
 

Pakao

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 April 2009
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Ban Chang
Für alle kassenmitglieder isst vielleicht auch interressant, das bei Wiedereinreise in D man sofort wieder pflichtversichert ist, ohne wenn und aber, bei der man zuletzt versichert gewesen ist.

Wenn man sich in D nicht abmeldet, besteht weiterhin Versicherungspflicht, egal ob gesetzlich oder privat versichert.
 

McJack

Member
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6 Februar 2014
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Pattaya SoiMoslim
@Kalle
Ich stimme all Deinen Argumenten zu, zudem werden die Renten in DE auch nur sparsam erhöht.

Eigentlich geht es auch nur um diese miese Taktik "Ausschluß oder Horrorprämie"

Wenn Du magst, könnten wir genau diese Frage mal der "Blupar" stellen (Infarkt und danach Vertragsverlängerung 4 Wochen vor Ablauf).
Vorschlag wäre... Du spricht mit denen bei Dir und ich mit denen in Pattaya und dann legen wir mal die Antworten nebeneinander.

@Pakao
Wenn der Wohnsitz ausserhalb der EU liegt wird die Krankenkasse das nicht mögen.
Wenn ich nicht vers.pflichtig bin können die mich doch nicht in eine Doppelversicherung zwingen.
Also ich bin mir nicht so sicher wie Du bei diesem Thema.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Danke für das Angebot, aber diese rund 260 € ab nächstem Jahr sind mir zu hoch.

Was Versicherungspflicht angeht. Deine Doppelversicherung die du daqnn hättest interessiert die überhaupt nicht. Erst mal gilt, dass jeder Versicherungspflichtig ist der in D gemeldet ist. Ob du die Voraussetzungen erfüllst privat versichert zu sein, das prüfen die dort. Bei Rentner z.B. ziehen die erst mal ganz schnell die KV-Beiträge ab.

In einem Punkt bin ich mir aber nicht sicher ob das von allen KV´s gleich behandelt wird, oder ob es da was Neues gibt.

Ich habe vor etwa 3-4 Jahren bei meiner ehemaligen KV in D nachgefragt. Die sagten mir, dass ihnen der Nachweis genüge, dass ich nicht in D wohne um mich aus der Versicherungspflicht zu entlassen. Ob ich dort noch eine Meldeadresse habe, das interessiere sie nicht. War aber auch nur eine mündliche Auskunft.

Allerdings begahst du ein Meldevergehen, wenn du in D gemeldet bist aber dauerhaft i, Ausland lebst. Aber das Thema hatten wir hier schon bis zum Erbrechen.
 

McJack

Member
Verstorben
6 Februar 2014
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Pattaya SoiMoslim
Danke für das Angebot, aber diese rund 260 € ab nächstem Jahr sind mir zu hoch.

Nochmal ansehen bitte. Es ging mir um die BluPar, also diese große KV in Thailand. Das heißt nicht unbedingt mehr Prämie.
Mich würde das auch interessieren...

Pflichtversicherung, sehe ich auch so, man muß in D gemeldet sein.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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73
Paradise Isaan
Also ich habe seinerzeits im Büro denen mal die Frage gestellt. Was ist z. B. nach einem heftigen und somit teuren Herinfarkt bei der nächsten Vertragsverlängerung?

Klare Antwort: Es können dann für diese Erkränkungen Risikozuschläge genommen werden oder dieses Risiken ausgeschlossen werden.

Das ist eben eine Praxis die wir von normalen KV in D nicht kennen. Risikozuschlag gibt es für Vorerkrankungen, aber nicht für welche die während der Mitgliedschaft auftreten.

Der Unterschied liegt aber wohl darin, daß wir in D bei einer privaten KV auch keine Jahresverträge abschließen.

Es ist aber ja bekannt, dass Reise-KV auch einen erneuten Abschluß ablehnen können, wenn man denen vorher zu hohe Kosten beschert hat.
 

Pakao

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 April 2009
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Ban Chang
Ich meinte mehr die Möglichkeit, trotz Vorerkrankung oder Ausschluß einer Krankheiten, sich in D wieder fit machen zu lassen, einschließlich Reha, wenn man in LOS schwer erkrankt ist.
Das ist nämlich ein wichtiger Punkt von Kalle 11, das die Reisekrankenversicherung den Vertrag evtl. Nicht wieder verlängert, wenn zuviel Kosten im abgelaufenen Jahr angefallen sind. Eine neue wird sich auch nicht darum reißen diese Person wieder aufzunehmen.

es ist nun mal so, früher oder später kommen fast alle zurück nach D, von Ausnahmen abgesehen, und wenns schlecht läuft mit den Füßen zuerst.
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
es ist nun mal so, früher oder später kommen fast alle zurück nach D, von Ausnahmen abgesehen, und wenns schlecht läuft mit den Füßen zuerst.
So isses und wenn sich keiner um dich kuemmert ist das auch in D kein Zuckerschlecken, aber immer noch deutlich besser als anderswo, auch wenn Tanaikwam das vielleicht anders sehen wird.
 

stachelbaer

Member Inaktiv
Inaktiver Member
12 März 2014
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Für alle kassenmitglieder isst vielleicht auch interressant, das bei Wiedereinreise in D man sofort wieder pflichtversichert ist, ohne wenn und aber, bei der man zuletzt versichert gewesen ist.

Wenn man sich in D nicht abmeldet, besteht weiterhin Versicherungspflicht, egal ob gesetzlich oder privat versichert.

Hi Pakao,

Wenn ich eine Anwartschaft, egal ob GKV oder PKV, abschliesse kann ich dann trotzdem meinen Erst-Wohnsitz in D halten und meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zeitlich unbegrenzt nach Thailand verlagern ? ... sodass ich bei Rückkehr wieder automatisch in die alte Versicherung aufgenommen werden muss.

Wenn man GKV versichert ist braucht man dann eigentlich unbedingt eine Anwartschaftsversicherung oder kann man sich die sparen wenn man wieder nach D kommt und in die alte Kasse rein will bzw. bezgl. Thailand-Aufenthalt ab welchem Zeitpunkt muss eine Anwartschaft in der GVK erfolgen ?

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/nach-auslandsrueckkehr.html

Das ist imho hier irgendwie nicht klar geregelt .. oder ich blicks nicht.

Gruss
Stachelbär
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Zur GKV kann ich sagen, da gerade geklärt, es ist kein Anwartschaft erforderlich. Wenn du aqus welchen Gründen auch immer zurück nach D gehst müssen die dich bei Anmeldung des Wohnsitzes in D wieder aufnehmen.
 

stachelbaer

Member Inaktiv
Inaktiver Member
12 März 2014
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Ok verstanden kalle,

aber wie ist es wenn ich meinen Erst-Wohnsitz in D belasse, kann ich mir dann die Anwartschaft auch sparen ?
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Wichtig ist erst mal zu klären dass du unter diesen Umständen da raus kommst. Bei mir wär es gegangen. Bei der Klärung können die dir auch weiteres über einen Wiedereintritt sagen. Ich denke, dass eine Anwartschaft bei der GKV nicht nötig ist.
 

coolkurt

Kurt ohne Helm und ohne Gurt
    Aktiv
11 März 2012
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Nähe Koblenz
Sag mal Danke hier an Alle. Sehr informativer Thread, sowohl für mich als potentiellen Übersiedler in 3 Jahren, als auch beruflich tätigen "Erlösoptimierer", im D. Gesundheitswesen auf KHS-Seite:yc
 

McJack

Member
Verstorben
6 Februar 2014
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Pattaya SoiMoslim
@Stachelbär
bitte Wohnsitz mit dem Steuerberater klären.
Es gibt keinen 1. Wohnsitz, aber den unbewohnten Wohnsitz.
Anyway ist aber der Lebensmittelpunkt maßgebend.