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Joe

Thailand Probleme mit Thailand Flug Frage

karozeki

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26 Mai 2022
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Leute ich hab eine Frage
und zwar mein Aufenthaltstitel unbefristet ist seit 4 Monaten abgelaufen
mein Reisepass ist aktuell 10 jahre gültig weiterhin habe ihn verlängern lassen
Thair Airways meinte ich könnte mit dem alten und neuen Reisepass + mein abgelaufenen Aufenthaltsitel dennoch fliegen aber kann sein das Probleme entstehen
was soll ich tun mein Fluf geht Morgen, Ausländerbehörde ist nicht erreichbar nur via Email kann man ein Termin machen und das nicht kurzfristig
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Eventuell solltest du dich etwas verständlicher ausdrücken.
So kann kein Mensch sich einen Reim darauf machen.

Du willst von wo nach wo fliegen?
Wieso kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel abgelaufen sein?
Für welches Land besteht der Aufenhaltstitel?
 
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karozeki

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26 Mai 2022
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Sorry also ich fliege von Morgen Frankfurt nach Bangkok
Ich habe einen Vietnamesischen Reisepass der verlängert wurde und nun 10 Jahre gültig ist.
Mein unbefristeter Aufenthaltstitel läuft nach 10 Jahren ab und das war dieses Jahr 2022 ich habe kein neuen Termin in der kürze bekommen um ihn zu verlängern
Ich habe bei der Fluggesellschaft angerufen Thai Airways die meinten es wäre möglich mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel + dem neuen Reisepass + dem alten zu fliegen
die Frage ist nun ob jemand Erfahrungen damit hat
 

korat

Schreibwütig
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13 Juni 2011
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Das glaube ich nicht, dass du innerhalb von 4 Monaten keinen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels bekommen hast.
Du hast dich einfach nicht rechtzeitig bzw. gar nicht darum gekümmert.

Ich kenne nur, dass man mit einem gültigen Aufenthaltstitel und einem neuen Reisepass einreisen kann
Selber Schuld
 

JT29

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Südbaden
Die Niederlassungserlaubnis läuft ja nicht ab, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Ein neues Kärtchen braucht 6 Wochen. Normalerweise kann man mit dem Kärtchen und alten Ausweis zusätzlich fliegen.
Alternativ stellt die AB eine Bescheinigung aus.
 

floodland

leck mich doch...........
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9 April 2009
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Die Ausländerbehörde hätte dir eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wenn du es zeitlich nicht mehr geschafft hättest den Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Abflug zu bekommen. Das hilft dir aber nun nicht mehr da es für diese Bescheinigung auch zu spät ist.

Du kannst zwar fliegen, bekommst aber ggf. Probleme bei der Rückreise nach Deutschland, wenn du Pech hast schon beim Abflug im Ausland.

Ich würde an deiner Stelle weiterhin versuchen die Ausländerbehörde zu erreichen (auch aus deinem Urlaub heraus) und dein Problem schildern. Ich glaube nur die können dir in deiner momentanen Situation wirklich helfen. :unsure:
 

quereinsteiger

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Wien, Österreich
Die Wiedereinreise nach DE wird kein Problem sein, die Bundespolizei kann feststellen ob du das darfst oder nicht, spannender ist die Frage ob du in BKK ins Flugzeug kommst, ob man dort weiß dass das mit der genannten Kombination legal ist, wird sich zeigen, das Problem ist, Fluglinien lassen dich nur dann an Bord eines Fluges in den Schengen-Raum wenn deine Einreise dort gesichert ist.
 

FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
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teknek32

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Moin , kenne das Problem - ich habe auch eine Niederlassungserlaubnis .

Du solltest keine Probleme haben mit der Einreise (spreche aus Erfahrung) . Wichtig ist nur das du deinen abgelaufenen Reisepass und die abgelaufene Niederlassungserlaubnis mit dem neuen Pass bei Dir hast und vorzeigen kannst.

sonst per PN und ich schildere dir wie es bei mir in Amsterdam und in Hamburg ablief .

Wie kann etwas, was unbefristet ist, ablaufen?

Richtig !!

Niederlassungserlaubnis bedeutet sein Aufenthalt ist unbefristet und seine Erwerbsfähigkeit ist gestattet. Das Ablaufdatum ist lediglich das Ablaufdatum des Passes da es als Passersatz dienen soll wie ein Ausweis . z.B. mit der Niederlassungserlaubnis kann man keinen Ausländer mehr abschieben ein Vorteil von vielen

Die Wiedereinreise nach DE wird kein Problem sein, die Bundespolizei kann feststellen ob du das darfst oder nicht, spannender ist die Frage ob du in BKK ins Flugzeug kommst, ob man dort weiß dass das mit der genannten Kombination legal ist, wird sich zeigen, das Problem ist, Fluglinien lassen dich nur dann an Bord eines Fluges in den Schengen-Raum wenn deine Einreise dort gesichert ist.
auf der Rückseite der Karte steht Residence Permit ! Sobald du den alten mit den neuen Pass in Kombination mit dem abgelaufenen Titel zeigst reicht das als Nachweis . Sonst wären auch die ganzen Schengenregeln etwas schwer umzusetzen .

Sobald du den Schengenraum verlässt zählt nur noch der Reisepass , der Aufenthaltstitel juckt keinen . Beim Check In usw solltest du natürlich immer alle drei Vorweisen
 
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karozeki

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Danke für die Antworten ja ich weiß selbst Schuld aber mit dem Finger auf mich zu zeigen bringt ja auch nichts mehr.
Ich brauche eher Solutions danke an alle für ihre Erfahrungen ich hoffe das alles klappt. Werde Morgen Früh nochmal zur Ausländerbehörde fahren und versuchen was ich kann
 
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Friese

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karozeki

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Ich gehe Morgen hin und teile euch dann hier mit was passiert ist danke an alle ich liebe euch und hoffentlich sehen wir uns in pattaya dann
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Wenn man noch nie mit einem Aufenthaltstitel zu tun hatte, ist das wahrscheinlich schwer zu verstehen.

Den Aufenthaltstitel muss jeder Ausländer, der eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat, immer samt Pass bei sich führen. Dieses Kärtchen läuft spätestens ab, wenn der dazugehörige Pass auch abläuft. Den Pass kann man u.U. verlängern, aber das Kärtchen muss dann trotzdem neu beantragt werden.
 

teknek32

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Wenn man noch nie mit einem Aufenthaltstitel zu tun hatte, ist das wahrscheinlich schwer zu verstehen.

Den Aufenthaltstitel muss jeder Ausländer, der eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat, immer samt Pass bei sich führen. Dieses Kärtchen läuft spätestens ab, wenn der dazugehörige Pass auch abläuft. Den Pass kann man u.U. verlängern, aber das Kärtchen muss dann trotzdem neu beantragt werden.

Nein , der Aufenthaltstitel gilt als Passersatz . Das steht auch auf der Karte . Dieses Kärtchen kann eben nicht ablaufen - sondern dein Reisepass sowie auch der deutsche Reisepass aber der Aufenthalt ist durch die Niederlassungserlaubnis unbefristet gesichert.
 

quereinsteiger

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Schmarrn, natürlich läuft die Karte ab, die Niederlassungserlaubnis ist zwar unbefristet, nicht aber die Gültigkeit der Karte, und das ist in jedem EU Land so, falls es dich interessiert darfst du dich gerne durch die diversen AT aller EU-Länder klicken.


at.jpg
 
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teknek32

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Schmarrn, natürlich läuft die Karte ab, die Niederlassungserlaubnis ist zwar unbefristet, nicht aber die Gültigkeit der Karte.

Anhang anzeigen 1772778

Die Karte ist an das Ablaufdatum des Passes gebunden !! Das heißt wenn der Abläuft solltest du dich schon um einen neuen Reisepass bemühen ! Du schickst mir sogar das Musterbild wo in der Anmerkung steht Passersatz und das Ablaufdatum ist identisch mit dem Ablaufdatum der Karte ( Aufenthaltstitel) .

Entschuldigung für das komische Kartoffelisch (Deutsch) :D
 
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