Re:
Hallo
Generell verboten ist das Verbringen von gefälschten Arzneimitteln nach Deutschland
(§ 73
Absatz 1b
AMG
[http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html]). Die oben genannte
Ausnahmeregelung zum Reisebedarf gilt nicht für gefälschte Arzneimittel. Ein Arzneimittel ist
gefälscht, wenn es im Hinblick auf die Identität
(insbesondere auf die stofflichen Beschaffenheit)
oder Herkunft falsch gekennzeichnet ist (§ 8 Absatz 1 Nummer 1a AMG
wenn ich das richtig verstehe,ist die Einfuhr von Kamagra verboten, oder ?
wobei.... das patent von Pfitzer ist bereits abgelaufen......
wer wurde schon mal kontrolliert...........hab da keine Erfahrungen......
Hallo
Generell verboten ist das Verbringen von gefälschten Arzneimitteln nach Deutschland
(§ 73
Absatz 1b
AMG
[http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html]). Die oben genannte
Ausnahmeregelung zum Reisebedarf gilt nicht für gefälschte Arzneimittel. Ein Arzneimittel ist
gefälscht, wenn es im Hinblick auf die Identität
(insbesondere auf die stofflichen Beschaffenheit)
oder Herkunft falsch gekennzeichnet ist (§ 8 Absatz 1 Nummer 1a AMG
wenn ich das richtig verstehe,ist die Einfuhr von Kamagra verboten, oder ?
wobei.... das patent von Pfitzer ist bereits abgelaufen......
wer wurde schon mal kontrolliert...........hab da keine Erfahrungen......