das glaube ich nicht.
wenn der deutsche ehepartner in D lebt, wo soll da eine rückkehrwilligkeit zu erkennen sein?
im gegenteil, mit touristvisum is nicht, nur mit heiratsvisum und nat. dann auch nur mit zertifikat.
wenn das so einfach mit tourievisum gehen würde, würde wohl kaum eine 6 monate und länger diesen deutschkurs in BKK machen. eine hier verheiratete ehefrau abzuschieben stelle ich mir nämlich problematisch vor.
ich glaube sie würde noch nicht mal ein 3-monats-visum bekommen, wenn sie es selbst finanziert, dh. über genügend geld verfügen würde.
diese geldmittel könnten nämlich ganz legitim von einem ehepartner zu anderen fliesen.
gruß
Harry
Sorry, muß dem Diver aus eigener Erfahrung recht geben. Bin mit einer Thai verheiratet, die keine Aufenthaltsberechtigung in D hat. Also es wurde nie ein Familienzusammnführungs-Antrag gestellt. Heirat fand in Th mit entsprechender Legalisierung statt.
Sie war schon mehrmals mit mir in D auf Basis eines Schengen-Visums mit 90-Tage-Aufenthalt. Letztmals Nov. 08 - Feb. 09.
Meine Frau spricht kein Deutsch und hat somit auch kein Zertifikat einer Sprachschule.
Laut Aussage der Botschaft hast Du als Verheirateter sogar gesetzlichen Anspruch darauf.
Dieses Visum ist übrigens kostenlos!!!
Man muß beim Antrag auch noch kein Ticket oder Flugreservierung vorlegen, ebenfalls wird nur auf die Wichtigkeit einer Krankenversicherung hingewiesen, muß aber nicht vorgelegt werden.
Beim Antrag sage ich immer, daß der genaue Reisetermin noch nicht feststeht und wir evtl. 2 mal kurz hintereinander nach D wollen. Meine Frau bekam dann immer ein Visum, welches 1 Jahr gültig ist und in dieser Zeit sogar zwei 90-Tage Aufenthalte auf Schengen-Basis ermnöglicht. Allgemein ist man mit diesen Jahresvisa aber etwas zurückhaltend. 90 Tage ist normal.
Krankenversicherung brauchen wir nicht. Ich bin gesetzlich (Barmer) in D krankenversichert. Wenn meine Frau in D ist, melde ich sie beim Einwohnermeldeamt an und dann ist sie über mich mit versichert.
Lustigerweise fragte man sie bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, ob sie auch eine Lohnsteuerkarte benötige. Obwohl klar im Pass zu sehen war, daß es sich um einen reinen Urlaubsaufenthalt handelte mit dem Verbot einer Arbeitsaufnahme.
Das ist alles völlig legal und ohne jede Hintertürchen oder Tricks und ich kann das jederzeit durch Passkopien meiner Frau belegen.
Harry: Zum Thema Rückkehrwilligkeit! Sollte die Frau nach 90 Tagen nicht ausreisen, handelt es sich um einen illegalen Aufenthalt und hat böse rechtliche Folgen bis zur Ausweisung.
Es ist auch nicht möglich, in D aus solchem Visum eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu machen. Dazu müßte ein Visum für Familienzusammneführung oder so ähnlich heißt das, gemacht werden. Dazu ist das Sprachzertifikat erforderlich.
Dieses Jahr ist mir folgendes passiert: Bei der Ausreise meiner Frau habe ich vergessen, sie beim Einwohnermeldeamt abzumelden. Als ich im Sommer auch in Th war, waren bei uns im Haus zwei mal Außendienstmitarbeiter der Ausländerbehörde und haben die Nachbarschaft wörtlich gefragt, ob hier ein "Herr ... in eheähnlichem Verhältnis mit einer Ausländerin lebe!!!!!!!!!!!" Fand ich schon krass! Vor allem sorgte es für viel Gerede in der Nachbarschaft. Man hatte sich bei der Ausländerbehörde noch nicht mal die Mühe gemacht, beim deutschen Standesamt nachzufragen. Dort ist unsere Ehe nämlich registriert und es liegt eine Kopie der Heiratsurkunde vor.
Sollte jemand zu dem Thema noch fragen haben, stehe gerne zur Verfügung! Auch per PN wenn gewünscht.
Gruß Kalle