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Thailand Offene Fragen bezgl. Besuchsvisa für Thaifreundin

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Karlsruhe
Gibt auch einen visakodex

Der Visakodex normiert die wichtigsten Voraussetzungen, nämlich:

  1. Der Reisezweck muss plausibel sein, das heißt man muss nachvollziehbar erklären können, was man im Schengen-Gebiet (Tourismus, Geschäftstreffen, Freund_innen/Verwandte besuchen usw.) vor hat.
  2. Die Finanzierung muss gesichert sein, sei es weil die Antragssteller_innen sich die Reise aus eigener Kraft leisten können, sei es weil sie von einer finanzstarken Person im Bundesgebiet eingeladen werden. Diese Einladung wird dann in Form einer Verpflichtungserklärung abgegeben (mehr zu der Verpflichtungserklärung im nächsten Abschnitt).
  3. Außerdem müssen die Antragsteller_innen eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer nachweisen.
  4. Zuletzt muss Rückkehrbereitschaft vorliegen, das heißt die Bereitschaft der Visuminhaber_innen, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen und nicht im Bundesgebiet einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Aufenthalt zu stellen oder sogar ohne gültigen Aufenthaltstitel unterzutauchen.
Die Erteilung vieler Visaanträge scheitert oft an der letzten Voraussetzung. Die Erteilung des Schengen-Visums liegt im Ermessen der Auslandsvertretung, es gibt also keinen Rechtsanspruch darauf. Die Auslandsvertretung prüft deshalb in jedem Einzelfall wie wahrscheinlich es ist, dass die Antragssteller_innen vor Ablauf des Visums wieder ins Heimatland zurückkehren. Wie eine solche Prüfung vorgenommen wird, lässt sich nicht allgemein beschreiben. Die Auslandsvertretungen nehmen die Umstände jedes Einzelfalls unter die Lupe, bevor sie über den Antrag entscheiden. Es empfiehlt sich daher, von vornherein sehr transparent zu sein. Wo die korrekte Ausübung des Ermessens endet und Willkür anfängt, ist aber manchmal schwer zu sagen. Sicherlich entsteht aber zum Beispiel ein völlig anderes Gesamtbild, wenn man im Bundesgebiet ansässige Verwandte zum ersten mal besucht (ein plausibler und keineswegs verdächtiger Besuchsgrund) oder wenn eine junge ledige Frau ihren im Bundesgebiet lebenden ledigen Freund besuchen will (wer weiß, ob sie auf die Idee einer Blitzhochzeit in Dänemark kommen und trotz Ablauf des Visums im Bundesgebiet zusammenbleiben wollen). Der erklärte Reisezweck gibt der Botschaft also Hinweise über die Rückkehrbereitschaft, ebenso aber die Verwurzelung der Antragssteller_innen im eigenen Heimatland (wer im eigenen Land Ehemann/-frau und Kinder zurücklässt, Immobilien besitzt und eine stabile Arbeit hat, wird wohl kaum auf die Idee kommen, im Bundesgebiet nach Ablauf der Visumsgültigkeit unrechtmäßig zu bleiben).

Etwas lang aber aufschlussreich

Visa für Deutschland - wer kann sie bekommen und wie? | Heimatkunde - migrationspolitisches Portal
 

thoma

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10 Juni 2017
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Der Grund man wolle seine Angebetete in D sehen ist jedenfalls für sich absolut schwer darlegbar.

Das ist vollkommen richtig.
Die Darlegung der Rückkehrbereitschaft ist das wichtige. Nein, sogar das wichtigste. "Der Grund, man wolle seine Angebetete in D sehen..." ist kein Grund für die Botschaft, ein Visum zu erteilen. Allgemein muss alles passen.
Bei der ersten Beantragung habe ich ein Einladungsschreiben gemacht. Dort habe ich geschrieben, dass es auch schön wäre, meine Maus könnte sehen, wie ich lebe. Ich war ja auch oft genug vorher bei ihr. Die anderen Voraussetzungen waren alle gegeben, bis auf die Arbeitsstelle.
Es ging gut und war sehr einfach.
 
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Jonyw

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27 Juli 2016
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Nur gut das ich gerade in Thailand bin. Wenn ich alles hier lese was man alles braucht um sein Thaimädchen nach Deutschland einzuladen und wenn ich dann sehe dass in Deutschland jeder ohne Papiere und Paß einreisen darf ohne Identität Feststellung kriege ich das große kotzen. Deutschland hat fertig!!! Genau das habe ich denen bei der Auslälnderbehörde forgehalten - die Dame wurde zwar verlegen konnte aber keine Antwort geben. So ist das halt bei der Ungerechtigkeit gegen die deutschen Bürger!!
 
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Thailernen.net

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Eventuell solltet ihr mal hinterfragen weshalb die Kriterien so streng sind. Die Dänemarkhochzeiter haben da einen großen Anteil daran.
Vieles ist hausgemacht, da das schengenvisum missbraucht wurde.
 

thoma

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10 Juni 2017
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Wenn ich alles hier lese was man alles braucht um sein Thaimädchen nach Deutschland einzuladen

Dazu braucht man nicht viel. Das wurde hier alles schon geschrieben. Videx ausfüllen, Krankenversicherung und die VE. Das ist alles kein Hexenwerk und sehr einfach zu machen. Die Quote der nicht genehmigten Anträge ist auch sehr gering. Aber es ist halt so, dass sich immer die melden, bei denen der Antrag abgelehnt wurde. Und darum denken hier viele, dass es schwierig ist.
 

Jonyw

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27 Juli 2016
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Dazu braucht man nicht viel. Das wurde hier alles schon geschrieben. Videx ausfüllen, Krankenversicherung und die VE. Das ist alles kein Hexenwerk und seh...
Mir ging's nicht darum ob ein Antrag abgelehnt wurde oder nicht. Sondern um die Ungleichbehandlung gegenüber uns deutschen Bürger, da alle anderen ohne Papiere einreisen dürfen . Genau das habe dem Ausländeramt vorgehalten, dass man so gezwungen wird rechts zu wählen!!
 

netti

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1 Mai 2017
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Tach und schon mal frohe Ostern und so,

um mal aus Erfahrung zu sprechen und ein bisschen Mut zu machen:
Meine Freundin hat keine feste Arbeit, keine Million auf dem Konto, ist ledig und hat ein Kind und hat gleich
90 Tage beantragt. Papiere vollständig zusammengestellt, beim Gespräch gesagt, dass sie ihren
Freund besuchen will, das Kind bei den Großeltern bleibt, sie ihre Arbeit per Mail und Internet
auch von D aus erledigen kann und dass sie sehen möchte, ob ihr Deutschland gefällt.
Die Mitarbeiterin der Botschaft hat gesagt, dass sie in 2 Wochen Bescheid bekommt und
5 Tage später war der Pass mit Visum bei ihr zuhause.

Waren 3 tolle Monate in Deutschland ... nun sammeln wir die Unterlagen für die Heirat.

MfG netti
 

Sonntagsbraten

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Nur gut das ich gerade in Thailand bin. Wenn ich alles hier lese was man alles braucht um sein Thaimädchen nach Deutschland einzuladen und wenn ich dann s...


Da verwechselst Du aber auch Äpfel mit Birnen. Art. !6 a GG ist doch nicht Schengen!

Tach und schon mal frohe Ostern und so,

um mal aus Erfahrung zu sprechen und ein bisschen Mut zu machen:
Meine Freundin hat keine feste Arbeit, keine Mil...


Bravo!
 

Tom4711

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In dem Videx Antrag wird unter Punkt gefragt nach ausgestellt in. Dieser Punkt ist in einem im März neu ausgestellten thailändischen Reisepass aber nicht z...

Ausgestelllt in kannst du immer mit der ausstellenden Behörde befüllen. Diese ist bei dem TH Reisepass immer das "Ministry of Foreign Affairs" wie auf dem Reisepass rechts unten angegeben.
 
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robonaut

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28 September 2016
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Ich zitiere nur von einem Kollegen, der die Materie besser kennt als ich und im Grunde nur Ausländerrecht macht (ich mache eher Baurecht und Immi...

Für jemanden mit Rechtshintergrund "tippst" "vermutest" und "meinst" Du ziemlich viel un-fundiertes zusammen. Bedenke, dass Leute von Deinem gedankenlos hingeschriebenen Halbwissen beeinflusst werden.

Im Internet gibt's ziemlich seriöse Möglichkeiten, sich die Statistiken über die tatsächlich Visa-Vergabe anzuschauen. Und da finden sich auch die zurückgezogenen Anträge in der Liste. Das sind prozentual sehr geringe Fallzahlen.

Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden.

Schengen Visa statistics by third country – 2016 - Schengen VISA Information
 
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Sonntagsbraten

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3 August 2017
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Für jemanden mit Rechtshintergrund "tippst" "vermutest" und "meinst" Du ziemlich viel un-fundiertes zusammen. Bedenke, dass Leute von Deinem gedankenlo...


Diese Statistik kenne ich. Sie sagt schlicht für die Fälle, die hier gemeint sind nicht viel.

Sie entält die ganzen totsicheren Fälle der Seefahrer, der Reichen, der mit Familienhintergrund und hat die ganzen Fälle aussen vor, bei denen die Botschaft bereits auf Rücknahme drängt und klarstellt: "das wird nix"


Jeder wie er es mag. Aber bitte dann differenziert. Der Klassiker Deutscher mit LSK will seine Thaibraut aus dem Isaan auf einen Sommer auf den Balkon einladen, ist einfach eher nicht in dieser Statistik. Die werden nämlich in der regel im Vorfeld von der Botschaft aussortiert, weil LSK und Besuchswunsch kaum taugen zu überzeugen. Besuchen kann er sie nämlich auch im Isaan, dafür braucht sie nicht zu kommen und möglicherweise geht sie nicht zurück.

Der Rückkehrwille ist entscheidend und den kann bei dieser Konstellation nur schwer jemand untermauern. Folge: diese Fälle werden oft (nicht immer) abgeschmettert und kommen nicht in die Statistik. Nun hat mein Kollege aber immer die strittigen Dinger bei sich und ist wohl auch beeinfluss... ok. Aber es werden viele abgelehnt. Zu viele finde ich, deutlich zu viele...


Aber as you want. Ich bin wie gesagt ein Ausländerrechtler und höre das nur von Kollegen: "keine hinreichende Begründung für einen Besuch!"
 
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Sonntagsbraten

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3 August 2017
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Das heisst also der Visaantrag wird erst gar nicht angenommen,oder wie ist das zu verstehen ?


Ich arbeite nicht dort und kann nur einen Fachanwalt zitieren, der das Thema aus dem FF betreut:

"die üblichen Verdächtigen also "jung, ledig, ungebildet, ohne Job, ohne Vermögen, Bardamenhintergrund und wenn auch nur vermutet, Isaan oder Phils... + Mann 40 + aus Deutschland... da wird sehr oft klargestellt, dass das keine Aussicht auf Erfolg habe und man den Antrag besser zurück zöge. Wird das nicht gemacht, gibt es unendlich viele Formfehler ect. und in den allermeisten Fällen hagele es Ablehnungen. Da seien ganz andere Fälle abgelehnt worden...man brauche eben eine richtige Begründung! Und echten Rückkehrwillen, den man freilich nicht belegen könne".


Ich lese hier aber hier und auch woanders Fälle, die bei allen den genannten Faktoren positiv beschieden wurden. Ich rate mitnichten ab. Ich sage nur: nicht enttäucht sein, wenn es nichts wird denn man braucht... eine ... gute .... Begründung!

Warum will die Dame ausgerechnet nach Deutschland reisen? Warum??? Warum nicht in Thailand sich treffen? Was will sie in DACH? Was hat sie vor? Warum sollte sie überhaupt zurück?


Ich glaube es ist viel Willkür dabei. Ich würde banal antworten: "sie will verreisen. dafür ist das Visum gedacht."

Genau das aber reicht wohl oft eben gerade nicht aus, so irre es klingt. Da braucht es oft einen besseren Grund. Hochzeit eines Angehörigen, einen Sterbefall, ein herausragendes Ereignis... was weiss ich... und gut belegbaren Rückkehrwillen wobei ja immer nur Indizien mit eine Rolle spielen können.

Mir fällt dazu viel viel ein...
 

robonaut

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Ich arbeite nicht dort und kann nur einen Fachanwalt zitieren, der das Thema aus dem FF betreut.

Damit hast Du alles gesagt. Unseriöse Aussage. Dein "Fachanwalt" bearbeitet was konkret? Wozu wird dieser denn bei einem zurückgezogenen VISA benötigt? :keine Ahnung
Und wozu braucht man den denn sowieso? Für eine Remonstration wohl kaum?!

Zum Glück kann sich jeder selbst ein Urteil bilden. Seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema geht anders. Wie ich schon zu der Statistik schrieb, sind auch die zurückgezogen Visa in der Statistik erfasst. Im Übrigen gibt's auch eine hochoffizielle vom Bund.. die ich aber nicht mehr finde. Warum sollte diese "gefälscht" sein? Wem sollte das nutzen?

Visa gibt's btw. gegen Cash und das heißt Verpflichtungserklärung. Visa ist somit No-Problem, wenn man sich nicht in Unplausibilitäten verstrickt hat und einigermaßen seriös und überzeugt in der Embassy in BKK auftritt.

Und finaly.. auch aus persönlicher Erfahrung kann ich Deine Einschätzung als nicht korrekt outen.


(Das war mein letzter Beitrag hier im Thread)