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Thailand Niederlassungserlaubnis mit B1 oder A2?

dodli

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1 Februar 2015
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Servus,
meine Frau hat heute ihren Aufenthaltstitel abgeholt. Bekam den Pass für 1 Jahr. Nach diesem Jahr wird die Aufenthaltsgenehmigung auf weitere 2 Jahre verlängert.
Danach kann sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie hat ebenso für den Intergrationskurs einen Teilnahmeschein bekommen. Dieser ist aber nicht zeitlich begrenzt.
Die Sachbearbeiterin meinte, innerhalb 3 Jahre sollte ein B1 Zertifikat möglich sein. Also für die Niederlassung nach 3 Jahren (verheiratet mit Deutschem) ist B1 erforderlich.


Nun lese ich aber dies hier:

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge

  • Deutsch-Kenntnisse
    Sie müssen die deutsche Sprache beherrschen (Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), wenn Sie nach 3 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis haben möchten.
    Besitzen Sie seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis, genügen dafür hinreichende Sprachkenntnisse (Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    Die vom BAMF angebotenen Orientierungskurse vermitteln Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse.

Warum reicht hier bei 5 Jahren ein A2 Zertifikat?

Dies gilt aber nicht für meine Ehefrau, sie muss den B1 haben? Wo ist hier der Unterschied?
 

woti

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28 Februar 2017
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Liegt wohl daran, dass die Bestimmungen vor ein paar Jahren verschärft wurden. Meine Frau hat letztes Jahr noch die Niederlassungsbescheinigung ohne B1 bekommen, mit dem Hinweis, dass sie diese nicht mehr bekommen hätte, wenn sie ein Jahr später gekommen wäre.

Falls deine Frau B1 in den nächsten 3 Jahren nicht schafft, bekommt sie wieder eine 2 bis 3-jährige Aufenthaltserlaubnis. Meines Wissens muss sie die bekommen, solange ihr verheiratet seid.

Aber auch die Niederlassungsbescheinigung muss alle 5 Jahre verlängert werden, wenn der Reisepass abläuft.

Habe ausserdem manchmal den Eindruck, dass die Ausländerämter je nach Ort manche Sachen unterschiedlich handhaben.

Übrigens, deine Frau dürfte weder anerkannte Asylberechtigte noch Flüchtling sein.
 

JT29

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Südbaden
Und nicht nur das, der Wohnraum muss dann ausreichend sein, Krankenversicherungsschutz bestehen und gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen sind weitere Voraussetzungen. Hier ist die Ehefrau privilegiert. Ebenso ist es ihr möglich statt der NE gleich die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Aber auch die Niederlassungsbescheinigung muss alle 5 Jahre verlängert werden, wenn der Reisepass abläuft.

Nein, eine NE wird nicht verlängert - ist ja bereits der unbeschränkte Aufenthaltstitel. Das was Du meinst, ist der eAT, der an den Reisepass gebunden ist und alle 5 Jahre neu ausgestellt werden muss.
 
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woti

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28 Februar 2017
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Du hast Recht. Da habe ich mich falsch ausgedrückt . Ich wollte damit nur ausdrücken, dass man alle 5 Jahre mit dem neuen Reisepass wieder auf's Amt muss.
 
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dodli

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1 Februar 2015
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Bayern
Ab nächsten Jahr werden die Thai Pässe für 10 Jahre ausgestellt oder?

Naja, B1 wird schon werden und verstehe ich es richtig, sollte der Orientierungskurs mit 17 Punkten bestanden werden, dass man dann nach 3 Jahren eigentlich gleich Einbürgern könnte?

Hierbei müsste ja die Thai Staatsbürgerschaft abegelegt werden, aber theoretisch, weis das ja in Thailand niemand und sie könnte sich einen neuen in Thailand ausstellen lassen?
 

JT29

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@woti
In ein paar Jahren steht die vierte Karte an :D , wird langsam zur Routine und ist bei uns auch problemlos.

@dodli
Einbürgern geht, es wird aber auf Dopplerstaatler hinauslaufen, so einfach kann man die TH Staatsbürgerschaft nicht ablegen. Und natürlich muss es auch deine Frau wollen (meine will nicht, ich will auch nicht Thai werden :D - alles gut).

Ermutige sie, dass sie den B1 noch macht, dann ist alles ok. Die AE bekommt ihr ja immer.
 
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gogolores

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Wien
Einbürgern geht, es wird aber auf Dopplerstaatler hinauslaufen, so einfach kann man die TH Staatsbürgerschaft nicht ablegen.

Es gibt Menschen, die wollen ihre alte Staatsbürgerschaft gar nicht ablegen. Bei uns in Österreich müssen sie, weil doppelt nur in Ausnahmefällen genehmigt wird.
 

Gast_18

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3 Juli 2018
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Viele Thaifrauen aus meinem Bekanntenkreis möchten mit ihrem Ehemann,wenn der mal in Rente ist,in Thailand leben. Es wäre dann absolut kontraproduktiv,die thailändische Staatsangehörigkeit abzugeben und freiwillig eine Bürgerin unserer Bananenrepublik zu werden.Mit einem deutschen Pass hat die - ehemalige - Thai dann viele Nachteile....angefangen beim Landkauf.....sie ist dann halt eine Farang geworden.....
Meine " Noch - Ehefrau " hat es sogar abgelehnt,auf der Botschaft in Berlin einen Stempel in Ihren Pass setzen zu lassen,dass sie mit einem Farang verheiratet ist....
 
Zuletzt bearbeitet:

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Bezüglich den 300 Fragen , es gibt eine tolle App ,

Leben in Deutschland 300 Fragen .


Sehr zum empfehlen

so einfach kann man die TH Staatsbürgerschaft nicht ablegen
Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft - Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt

.Mit einem deutschen Pass hat die - ehemalige - Thai dann viele Nachteile....angefangen beim Landkauf.....sie ist dann halt eine Farang geworden....
Kann sich rückbürgern lassen
 

Gast_18

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Nach einer Heirat hat die Frau doch Deinen Nachnamen oder ?
Farang ????

thx
Rob

Hallo,
nein,meine Noch - Ehefrau trägt nicht meinen Nachnamen.Ich habe damals den Nachnamen meiner ersten - deutschen - Ehefrau angenommen...und als ich meine Thai heiratete,war es gesetzlich nicht möglich,dass sie auch diesen Namen übernehmen konnte.Daher haben wir beide unsere Nachnamen behalten. Heute kann die Frau den Namen annehmen,muß aber nicht....d.h. sie kann also auch nach einer Heirat in D ihren thailändischen Familiennamen behalten...wie auch jede deutsche Frau bei uns....
 

Patty

😜
   Autor
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Es gibt Menschen, die wollen ihre alte Staatsbürgerschaft gar nicht ablegen. Bei uns in Österreich müssen sie, weil doppelt nur in Ausnahmefällen gen...

Sollte sie Landbesitz Thailand haben, würde sie ein Ausnahmefall, da sie dieses Land sonst verlieren würde und das wäre dann der Ausnahmefall !
 
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Gast_18

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Mein NN würde ich nie ablegen , für keine Frau der Welt !
Rob SingSonglaDA oder so :bigsmile

neee , sorry aber da bin ich Egoist !


Ich hatte persönliche,durchaus egoistische Gründe,meinen Nachnamen abzulegen......das ist eigentlich kein Thema,denn Namen sind eigentlich so unwichtig....

Sollte sie Landbesitz Thailand haben, würde sie ein Ausnahmefall, da sie dieses Land sonst verlieren würde und das wäre dann der Ausnahmefall !
...[/QUOTE]
SO isses... !!!
 

gogolores

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Sollte sie Landbesitz Thailand haben, würde sie ein Ausnahmefall, da sie dieses Land sonst verlieren würde und das wäre dann der Ausnahmefall !

Das ist auch bei den in Österreich ansäßigen Türken mit österreichischer Staatsbürgerschaft so. Ändert aber nichts daran, dass die Beibehaltung der türkischen Staatsbürgerschaft illegal ist. Darum legen sie die zunächst zurück, um sie klammheimlich wieder zu beantragen. Unsere Behörden erfahren das nicht, weil die türkischen Behörden nicht kooperieren.
 

anton1

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Meine " Noch - Ehefrau " hat es sogar abgelehnt,auf der Botschaft in Berlin einen Stempel in Ihren Pass setzen zu lassen,dass sie mit einem Farang verheiratet ist....

... ich lehne eine Thai ab, die mich als Falang bezeichnet. Wenn die thailändische Botschaft derartige Stempel vergeben sollte, dann freue ich mich über viele Chinesen in Thailand.

L.G.
Toni
 

JT29

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Wenn die thailändische Botschaft derartige Stempel vergeben sollte, dann freue ich mich über viele Chinesen in Thailand.

Dieser Stempel sollte eigentlich Geschichte sein. Den hat meine Frau auch noch bekommen nachdem wir frischin DE verheiratet waren und die Ehe noch nicht in TH registriert war. Grundsätzlich sind die Thais verpflichtet ihre Auslandsehen auch in TH anzumelden, machten aber viele nicht und so gab es eben immer einen Stempel in den Pass. Seit TH aber den ePass vor über 10 Jahren eingeführt hat, ist dies Geschichte.

Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft - Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt

Theorie und Praxis :) . Hier in unserem Bereich laufen die Deutsch-Thais fast alle als Doppelstaatler, weil TH doch nicht so einfach seine Bürger entlässt. Gerade wenn dann noch Landbesitz ins Spiel kommt, will man die gerne behalten. Ich kann aber gerne nächste Woche aktuelleres berichten, am Montag treffe ich die Leiterin einer Ausländerbehörde zum Vierteljahresgespräch.
 
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anton1

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Grundsätzlich sind die Thais verpflichtet ihre Auslandsehen auch in TH anzumelden

... du weist hoffentlich, dass die meisten Thai-Thai Ehen häufig auch nicht registriert sind. Insoweit würde ich das Anliegen der thailändischen Botschaft in der Richtung einer " besonderen " Rechtssicherheit sehen, die thailändischen weiblichen Staatsangehörigen möglicherweise in Thailand nicht zugestanden wird.

L.G.
 

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