Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Cosy Beach Club
Joe
Smurf Bar

Thailand Niederlassungserlaubnis mit B1 oder A2?

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
5.577
3.838
2.765
Hamburg/Pattaya
Liegt wohl daran, dass die Bestimmungen vor ein paar Jahren verschärft wurden. Meine Frau hat letztes Jahr noch die Niederlassungsbescheinigung ohne B1 bek...
Thai Pässe die jetzt ausgestellt werden sind 10 J. gültig.

Ab nächsten Jahr werden die Thai Pässe für 10 Jahre ausgestellt oder?

Naja, B1 wird schon werden und verstehe ich es richtig, sollte der Orientierungsku...
B1 hat nichts mit Staatsbürgerschaft zu tun ! Ausserdem können Thais offiziell die deutsche UND die Thai Staatsbürgerschaft haben.
 
  • Like
Reaktionen: TThunder

Gast_18

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Juli 2018
1.920
5.291
2.415
Dieser Stempel sollte eigentlich Geschichte sein. Den hat meine Frau auch noch bekommen nachdem wir frischin DE verheiratet waren und die Ehe noch nicht in TH...

Zitat : Dieser Stempel sollte eigentlich Geschichte sein. Den hat meine Frau auch noch bekommen nachdem wir frischin DE verheiratet waren und die Ehe noch nicht in TH registriert war. Grundsätzlich sind die Thais verpflichtet ihre Auslandsehen auch in TH anzumelden, machten aber viele nicht und so gab es eben immer einen Stempel in den Pass. Seit TH aber den ePass vor über 10 Jahren eingeführt hat, ist dies Geschichte.

@JT29 Das kann durchaus angehen,dass der Stempel bereits Geschichte ist,denn ich habe vor 17 Jahren geheiratet.Hatte gestern meinen 17. Hochzeitstag...lol...die Scheidung läuft nun seit mehr als 2 Jahren...hätte nie gedacht,dass ich meinen 17. Hochzeitstag mit dieser Frau noch erlebe......:wall:wall:wall
 

Mister Alf

Nieder-Sachse
    Aktiv
23 Mai 2016
170
259
1.153
54
Eigentlich war das Thema doch Niederlassungserlaubnis mit B1 oder A2? und nicht Namensgebung nach Eheschließung oder Visa für Thailand.

Nach meiner Erfahrung kommt es auch auf den Sachbearbeiter der zuständigen Ausländerbehörde an. Meine Frau bekan nach unserer Hochzeit wie üblich eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, mit der Auflage einen Integrationskurs zu besuchen. Bei diesem Termin beim Ausländeramt wurde uns gesagt, das nächste Visum wird dann 2 Jahre, und dann könnten wir die dauerhafte Niederlassungserlaubnis beantragen. Nach Ablauf des ersten Jahres wsren wir wieder bei der ALB allerdings bei einem neuen Sachbearbeiter. Dieser erteilte uns ein Visum für mehr als 4 Jahre bis zum Ablauf des neuen Reisepasses meiner Frau. Aber wir bräuchten nicht bis zum Ende des Visums warten, wir könnten auch schon im Vorfeld die Niederlassungserlaubnis beantragen. Zum Zeitpunkt dieses Gespräches war der Integrationskurs noch gar nicht abgeschlossen.

Die Prüfungen hat meine Frau dann seinerzeit nur mit A2 abgeschlossen.
Von einem Bekannten (ebenfalls mit einer Thai-Frau verheiratet, allerdings in einem anderen Bundesland) habe ich die Info, das die Niederlassungserlaubnis nur mit B1 und bestandenem Orientierungskurs erfolgt. Dies wiederum hat seine Frau nicht und bekommt demnächst wohl wieder nur die befristete Aufenthaltsgenemigung.

Aktuell ist meine Frau wieder in der Schule um B2 zu erreichen. Erst danach steht bei uns wieder das Thema Aufenthalttitel auf der Tagesordnung. Mal sehen was dann bei Ihr rauskommt.

@dodli Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich werde mal demnächst nach weiteren Infos suchen. Dein Zitat bezieht sich auf "Asylbewerber und Flüchtlinge" und nicht auf normal hier lebende Ausländer. Warum da allerdings ein Unterschied gemacht wird erschließt sich mir nicht.
 

lillyfee

fucking FERNweh
Inaktiver Member
1 November 2013
1.351
7.663
2.465
-D- NRW
Ganz frisch von heute...

Man beachte den letzten Absatz (vor dem Absatz "Sachverhalt ").
So langsam kriege ich das kotzen...

DSC_1871.JPG
 
  • Like
Reaktionen: Thaitouri
Thailernen.net

Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
862
1.786
1.643
58
Karlsruhe
@lillyfee

das Schriftstück wurde uns auch in Thai & Deutsch bei der AB nach Lesen & Unterzeichnung übergeben !

Danke hab ich gesa...

Nach Aushändigung dieser Aufforderung hat man , soweit ich mich erinnern kann, nur 1 Jahr Zeit den Kurs zu beginnen. Bei Beginn des Kurses nach dieser Frist übernimmt das BAMF keine Kosten mehr.
Dann wird pro Stunde der ganze Betrag von 3,95 Euro fällig.
Erkundige dich lieber mal Robert.
Sollte das monatliche Einkommen zu klein sein im Moment, übernimmt das BAMF alle Kosten auf Antrag. ( also die 1,95 Euro pro Stunde und sogar Fahrgeld )
 
  • Like
Reaktionen: uscmai und lillyfee

Thaitouri

Bin raus [2.0] New Life
Inaktiver Member
20 April 2012
306
462
1.153
Münsterland
www.emsliga.de
Ich hab die Kohle aber bin nicht bereit dazu !
Für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive ist der Kurs for Free !

Wir haben ein 1 jähriges Deutsches Kind und wenn da bei meiner Ehefrau keine Bleibeperspektive gegeben ist dann verstehe ich es nicht !

So langsam reicht es !
thx
Rob
 
  • Like
Reaktionen: lillyfee

Gast_18

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Juli 2018
1.920
5.291
2.415
Da fällt mir nur noch ein : alle Menschen sind gleich,nur einige sind gleicher.

Ist schon seltsam,dass es in unserer Bananenrepublik zweierlei Recht gibt....Frauen aus Asien,die durch Heirat nach Deutschland kommen - also Bestandteil einer deutschen Familie sind - werden vom Staat drangsaliert....sogenannte " Flüchtlinge " die dem Staat auch noch auf der Tasche liegen,werden mit Samthandschuhen angefasst...Die Wörter " Pflicht " oder " Verssagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis " sowie " Zwangsgeld " scheint es hier nicht zu geben

Ja,da kann man wirklich das Kotzen kriegen:hose:hose:hose:hose
 
  • Like
Reaktionen: Loco und lillyfee
Thailernen.net

Gast_18

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Juli 2018
1.920
5.291
2.415
Ja, da kann man das Kotzen kriegen, aber über Member die Äpfel mit Birnen vergleichen.
@JT29 Was ein Blödsinn...es gibt in unserer Bananenrepublik definitiv zweierlei Recht...wenn Du das nicht siehst,solltest Du vielleicht mal einen Termin bei Fielmann machen

Entweder die gleichen Rechte für alle...das ist dann etwas,was man vielleicht Rechtsstaat nennen könnte...oder die Rechte nach Belieben einschränken oder ausdehnen...Srachkurs und Intergrationskurs Pflicht mit Androhung von Sanktionen für Thai´s,aber nicht für Amis oder Nordafrikaner oder andere bewußt nicht davon betroffene Ausländer...das nenne ich dann nicht Rechtsstaat,sondern Bananenrepublik

Also : gleiche Rechte und Pflichten für alle Ausländer...ohne wenn und aber !!! Die sogenannte Integration von Ausländern innerhalb der BRD sollte für ALLE Ausländer Pflicht sein..oder gleich ganz abgeschafft werden.
 
  • Like
Reaktionen: Loco und Jonyw

Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
862
1.786
1.643
58
Karlsruhe
Nordafrikaner oder andere
Wenn denn diese als Ehegatten einer Deutschen kommen unterliegen sie auch dem Zwang.

Es ist nunmal wie es ist. Gesetze sind zu befolgen. Im übrigen müssen Asylbewerber bzw. Menschen deren Asyl genehmigt wurde auch diesen Kurs machen.
Da sie nur Grundsicherung bekommen ist der Kurs kostenlos, was auch der Thai zustehen würde, wäre der Ehemann alg2 Bezieher.

Am Anfang hat mich das auch geärgert, hab mich aber mittlerweile damit abgefunden.

Ärgert euch nicht so
 
  • Like
Reaktionen: schauschun und JT29

Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
862
1.786
1.643
58
Karlsruhe
In Österreich muss ein Familieneinkommen von 1300,- netto vorliegen ( Miete schon abgezogen )

@Patty

Hat die Inflation ganz schön zugeschlagen :rolleyes::bigsmile:bigsmile:bigsmile

Bei mir waren es noch 1200 Euro :eek:


Redet ihr jetzt über den Einkommensnachweis bei Besuchsvisa?
Wir reden über Ehegattennachzug, und da ist das Einkommen irrelevant als Deutscher. Auch ein H4 Empfänger darf seine Ehefrau nach Deutschland kommen lassen.
Würde mich wundern, sollte es in Österreich anders sein, was ich natürlich nicht ausschließe.

Bundesverwaltungsgericht, 16.11.2010, Az.: 1 C 20.09

Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, entfaltet Art. 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Schutzwirkung. Dabei soll es dem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden, die Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Insofern ist auch die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
11.705
27.119
5.568
Austria
Nicht für Besuchsvisa , für Niederlassung !
Ich war vorgestern dort , ich verstehe auch nicht wie das manche mit einem geringen Einkommen stemmen !?!?!?
 
  • Like
Reaktionen: Beetrayed

sockeye

LoS Freak
   Autor
9 Dezember 2013
8.328
51.588
6.415
LoS4ever✌
Wir reden über Ehegattennachzug, und da ist das Einkommen irrelevant als Deutscher.

Nicht für Besuchsvisa , für Niederlassung !
Ich war vorgestern dort , ich verstehe auch nicht wie das manche mit einem geringen Einkommen stemmen !?!?!?[/...

Stemmen ist gut gemeint Patty. Laut dem Leiter der ABH meines Bezirks fällt der Bescheid negativ aus wenn du nicht den Mindestbeitrag hast (nach aller Abzüge)