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Thailand Niederlassungserlaubnis mit B1 oder A2?

JT29

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Südbaden
soll es dem deutschen ...... im Regelfall

Man beachte aber die Worte "soll" und "im Regelfall", und dies liest man auch ähnlich wieder im § 28 AufenthG. Es gibt durchaus Situationen, wo eben doch der Zuzug verweigert wird bzw. wurde. Es ist aber spezielle Einzelfälle, von daher auch "im Regelfall" vernachlässigbar. Würde es keine Rolle spielen, hätte der Gesetzgeber die Worte "ist" oder "muss" verwendet.
 
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sockeye

LoS Freak
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9 Dezember 2013
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, hätte der Gesetzgeber die Worte "ist" oder "muss" verwendet.

Ich gebe Dir recht JT29. Jedoch kann ein durchschnittlicher Bürger mit der Wortklauberei recht wenig damit anfangen. Obwohl mit Sicherheit von grosser Bedeutung. Wenn ich mich recht erinnere bist du Beamter und fallen solche exakte Unterschiede auf o_O

Was mich aber recht verwundert ist das die Behörde immer wieder recht Unterschiedlich handelt. Ich spreche aber jetzt von der selben. Das es Unterschiede innerhalb in einem Land gibt wissen wir mittlerweile alle. Ganz zu schweigen wenn es Länderübergreifend ist :eek:

Ein aktueller Fall:

Vor gut einem Jahr war ich beim Leiter der ABH meines Bezirks. Weil der A1 Test meiner Lady beim Nachzug deutlich über 1 Jahr liegt. Und wollte mich erkundigen ob die Möglichkeit besteht die A1 Prüfung nach dem Zuzug nachgeholt werden kann. Weil dies einfacher für uns wäre. Und Sie hat ja eh eine. Wenn auch abgelaufen :oops:

Seine Antwort: der währe für ihn unbeschränkt gültig weil Bkk eine sehr gute Adresse in Sache Göthe Institut ist.

Vor gut 14 Tage kam die Freundin meiner Lady an und bat mich um Hilfe. Sie hat nun einen Thai geheiratet der seit ~5 Jahren in GER lebt und eine offiziellen Aufenthalt besitzt. Bei Anmeldung in AUT braucht er jetzt eine A1 Bescheinigungen. Seine ist aber ~5 Jahre her und eben nicht mehr gültig (mit dem Hinweis zu dem Datenblatt von der ABH).

Gut die Thailady war bei einer Sachbearbeiterin und ich direkt beim Leiter. Was aber normalerweise kein Unterschied machen soll :mad:

Hab ihr aber geraten, der Ehemann soll die Prüfung nachholen und gut ist es. Sind zwar 137 €uro verschissen. Aber ich denke der Leiter wird die Meinung der Sachbearbeiterin nicht revidieren :(

Man sehe deutlich es wird mit zweierlei Maß gemessen :devil
 

Beetrayed

Nur der KSC
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Die Wortwahl lässt durchaus Ausnahmen zu, ich konnte leider keine belastbareb Fakten ( H4 Empfänger Ehegattennachzug) finden. Wäre interessant zu wissen, wann und wie oft eine Ablehnung erfolgt.
Ein Anwalt schreibt:

Wegen des uneingeschränkten Anspruchs des Deutschen auf Aufenthalt im Bundesgebiet und auf Herstellung und Wahrung seiner Ehe- und Familiengemeinschaft im Bundesgebiet, wird im Regelfall von dem Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen. Im Einzelfall kann jedoch auch die Sicherung des Lebensunterhalts gefordert werden.


Besagt im Prinzip nichts anderes als das Urteil des BVG

@sockeye

Klare Sache, wenn man Glück hat, findet man einen nicht so strengen Mitarbeiter. Wir bekamen z.b. gleich 3 Jahre Aufenthalt, andere nur 1 Jahr


@JT29

hier wäre das Urteil, ich habs mal gelesen, interessant, da es sich um eine komplexe Geschichte handelt (Revision)

BVerwG 1 C 20.09 , Urteil vom 16. November 2010 | Bundesverwaltungsgericht

ein Satz daraus

Im Übrigen sei es eine legitime Folge der Versagung der Aufenthaltserlaubnis an den Kläger, dass Druck auf die Familie zur nachhaltigen Erzielung von Einkünften ausgeübt werde. Denn dem Ziel der Schonung der öffentlichen Haushalte widerspreche die weitere Aufenthaltsverfestigung einer Familie, die Sozialleistungen in Anspruch nehme.
 
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JT29

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Südbaden
Im Einzelfall kann jedoch auch die Sicherung des Lebensunterhalts gefordert werden.

Korrekt, das sind dann aber wirklich spezifische Einzelfälle, über die wir hier keinen Kopf machen müssen. Im Regelfall ist das ja auch kein Problem, nur sollte man davon nicht ableiten, dass der Regelfall eben ein "muss" ist, das ist es eben nicht.


und fallen solche exakte Unterschiede auf o_O

Ja, die Juristerei ist Teil meiner Tätigkeit :) und daher der Hinweis.

Was mich aber recht verwundert ist das die Behörde immer wieder recht Unterschiedlich handelt.

Das ist halt für einen Aussenstehenden immer schwierig. Es sind Einzelfallentscheidungen und da fehlt allen einfach der Blick in die Akte. Manchmal ist da auch ein Ermessen möglich und schon kommt man zu einem anderen Ergebnis. Ich höre oft die Aussagen, dass ein Schengen-Visum im Tschechien, Niederlande oder Frankreich einfacher zu bekommen wäre als bei der deutschen Botschaft. Ich fordere die Leute dann auf, das mal dort zu versuchen und zu berichten. Komischerweise hat mir noch keiner einen Nachweis dazu geben können. Und interessanterweise höre ich auf dem Lao Markt in Strasbourg oft das Gleiche, wie schwer es in Frankreich ist und wie einfach in DE :D .
 
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Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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Waterkant
Würde mich freuen wenn Leute aus Dach es genau so gut hätten wie Thais in DACH, meine Frau darf sogar Land erwerben und ihr eigener Chef sein wenn sie es möchte auch muss sie nicht alle paar Monate ausreisen um ihren Aufenthalt zu erneuern.
Das Thema Arbeitslosen oder Krankenversicherung braucht man wohl jetzt nicht auch noch erwähnen oder vielleicht sogar Kindergeld die hier sogar die Kuckukskinder bekommen.
 
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