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buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Auf keinen Fall! Der Kaufpreis wird als Cashier Cheque auf dem Landamt direkt NACH dem Eigentümer Übertrag auf dem Landtitel dem Verkäufer übergeben.
Besitzt du eine Firma in Thailand die das Land kauft oder bist du mit einer Thai verheiratet? Sonst wird das nix mit dem Kauf (siehe Kommentare der vor-Poster).
Sorry,

aber um den "Cashier Cheque" zu bekommen,muss das Geld ja erst einmal auf einer thailändischen Bank sein,oder.. ;) ..

Mit dem Nachweis zum Kauf einer ...??? Immobilie??? Land ???

Er wird schon wissen was er tut...Hoffentlich ...:cool:..
 
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CampariO

Schreibwütig
   Autor
19 Januar 2012
919
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2.245
Sorry,

aber um den "Cashier Cheque" zu bekommen,muss das Geld ja erst einmal auf einer thailändischen Bank sein,oder.. ;) ..

Er wird schon wissen was er tut...Hoffentlich ...:cool:..
Klar, aber es ist die Frage, wer bei der Transaktion in Thailand ist: Seine Thai-Frau oder Freundin: dann auf das Thaikonto dieser Person. Wenn er selber beim Kauf dabei ist, kann er es auch auf sein Konto schicken oder per Cash einzahlen und dann den Scheck ausstellen lassen.

Zu beachten ist noch - falls es seine Frau ist - dass von ihm ein Formular unterschrieben werden muss, dass er keinen Anspruch auf das Land hat. Dies sollte am besten auf dem Landamt geschehen, damit sicher ist, dass es sich um das richtige Formular handelt. Wenn er nicht vor Ort ist sind - glaube ich - noch Beglaubigungen etc. erforderlich. Das ist etwas kompliziert und manchmal kennen sich sogar Anwälte und Makler nicht mit der Materie aus, wie ich es selbst erlebt habe.
Von daher vermute ich, er weiß nicht, was er tut. Es sei dann er will das Land seine Freundin schenken, dann ist das alles ganz einfach.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Klar, aber es ist die Frage, wer bei der Transaktion in Thailand ist: Seine Thai-Frau oder Freundin: dann auf das Thaikonto dieser Person. Wenn er selber beim Kauf dabei ist, kann er es auch auf sein Konto schicken oder per Cash einzahlen und dann den Scheck ausstellen lassen.

Zu beachten ist noch - falls es seine Frau ist - dass von ihm ein Formular unterschrieben werden muss, dass er keinen Anspruch auf das Land hat. Dies sollte am besten auf dem Landamt geschehen, damit sicher ist, dass es sich um das richtige Formular handelt. Wenn er nicht vor Ort ist sind - glaube ich - noch Beglaubigungen etc. erforderlich. Das ist etwas kompliziert und manchmal kennen sich sogar Anwälte und Makler nicht mit der Materie aus, wie ich es selbst erlebt habe.
Von daher vermute ich, er weiß nicht, was er tut. Es sei dann er will das Land seine Freundin schenken, dann ist das alles ganz einfach.
Genau so sehe ich das auch!

"Er wird schon wissen was er tut...Hoffentlich ... :cool: ..!

Aber bei 20.000.-€ Sollte Er sich selber informieren,so jedenfalls meine Meinung dazu!

Damit ist eigentlich alles geschrieben,oder ?
 

CampariO

Schreibwütig
   Autor
19 Januar 2012
919
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Genau so sehe ich das auch!

"Er wird schon wissen was er tut...Hoffentlich ... :cool: ..!

Aber bei 20.000.-€ Sollte Er sich selber informieren,so jedenfalls meine Meinung dazu!

Damit ist eigentlich alles geschrieben,oder ?
Hab mal in @Basso Posts gesucht: er ist mit einer Thai verheiratet und kommt im Juli mit Familie nach Thailand. Dann dürfte das alles kein Problem sein und seine Frau kauft vermutlich das Land und nicht er.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Hab mal in @Basso Posts gesucht: er ist mit einer Thai verheiratet und kommt im Juli mit Familie nach Thailand. Dann dürfte das alles kein Problem sein und seine Frau kauft vermutlich das Land und nicht er.
OK, da hat Er sich halt unglücklich ausgedrückt!

Und hat ja dann auch seine Thai-Frau an seiner Seite..!!
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
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Wichtig! Aber auch die jeweilige Person bei sich haben muss ( oder im eigenen Gepaeck der jeweiligen Person ) Es kann nicht einer fuer alle das Geld mitfuehren. Denn dann wird es gehandhabt als waere es das Geld dieser einen Person!
 

Basso

Aktiver Member
    Aktiv
6 Juni 2010
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873
Kölle
Danke für die Zahlreichen Antworten :)

Werde es Bar mitnehmen und werde das Geld auf uns 2 aufteilen. Der Rest wird abgehoben. Meine Frau macht ein Bankkonto auf und überweist dem Landlord das Geld damit alles offiziell seinen Weg geht.

Und ja ich weiss das Land wird mir niemals gehören.

Dankeschön!!!
 

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
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Rischtig. Probleme gibt es beim vorzeitigen Tod deiner Frau. Lass dich diesbezüglich fachkundig beraten.
Interessant !!

Ich frag nur zur Sicherheit: Gibt’s irgendwo die Tabelle, ab wann ein Tod nicht mehr als „vorzeitig“ gilt?

Also eine offiziell anerkannte Übersicht – vielleicht herausgegeben vom thailändischen Ministerium für termingerechtes Ableben –, in der man nachschlagen kann: „Ab dem vollendeten 78. Lebensjahr gilt das Versterben als regulär – keine Sonderprobleme beim Landerwerb mehr.“

Das könnte man ausdrucken, laminieren und beim Kaufvertrag dazulegen.

Liebe Grüße an unseren sprachlich stets wachsamen Ratgeber – diesmal war dein Wording ein kleines Meisterwerk
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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45.425
5.565
zu Hause
Ich meinte, wenn das Ableben vor deinem zeitigen Ende stattfindet.

Ein Freund hat das selbst erlebt. Musste innerhalb eines Jahres wieder heiraten, ansonsten hätt er das Land an die Familie der Verstorbenen verloren.
 
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Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
   Autor
7 März 2017
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74.815
4.415
und überweist dem Landlord das Geld damit alles offiziell seinen Weg geht.
Damit es seinen richtigen Weg geht, nicht dem Eigentümer überweisen. Es wird dem Eigentümer in Form eines Barschecks, bei der Unterzeichnung der Verträge übergeben.
 

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
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Ich meinte, wenn das Ableben vor deinem zeitigen Ende stattfindet.
Sollte ich jemals mein, von wem auch immer geplantes, ‚zeitiges Ende‘ überleben und meine Frau stirbt erst danach – ist ihr Tod dann noch vorzeitig oder eher verspätet? Und wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus? Muss ich mich schon mal auf Rückführungsanträge beim thailändischen Ministerium für termingerechtes Ableben einstellen, oder gibt’s dafür eine Kulanzfrist? 😉
 

HamburgerJung

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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Danke für die Zahlreichen Antworten :)

Werde es Bar mitnehmen und werde das Geld auf uns 2 aufteilen. Der Rest wird abgehoben. Meine Frau macht ein Bankkonto auf und überweist dem Landlord das Geld damit alles offiziell seinen Weg geht.

Und ja ich weiss das Land wird mir niemals gehören.

Dankeschön!!!


Das mit dem Bezahlen solltest du mit dem Eigentümer absprechen...da es unterschiedliche Bezahl-Varianten gibt. Es sollte der Verküfer damit auch einverstanden sein... sonst stehst du doof da bei der Beurkundung.

Manche möchten es als Bargeld...manche mit einer Transaktion bei der Unterzeichnung auf ein Konto, machen erst nach der Beurkundung usw.
Hängt auch vom Bekanntheitsgrad zu dem dann Ex Eigentümer ab....wenn es erst einmal beurkundet ist, müsste man es eigentlich auch nicht mehr bezahlen.

Zudem wird auch geschummelt, der Wert niedriger deklariert, damit man bei den Gebühren sparen kann.

Es kann dir gehören, als Erbe... ist gar kein Problem...nur ins Chanot wirst du nicht als Besitzer eingetragen....sondern als Erbe
Der Unterschied liegt darin, dass man es bei der Bank nicht als Sicherheit hinterlegen kann oder auch nicht verpachten darf

..und du musst dir innerhalb eines Jahres überlegen, was du damit machen möchtest...Verkaufen, in eine Gesellschaft Limited überführen

Als Tipp, wenn du Kinder hast...ein Testament, Kinder erben und du bekommst ein Wohnrecht bzw. Nießbrauchsrecht
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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7.168
Flinger Broich
t.me
Zudem wird auch geschummelt, der Wert niedriger deklariert, damit man bei den Gebühren sparen kann
Versuchen kann man es.
In Pattaya klappt das aber so gar nicht.
Die wissen genau, was die Immobilie wert ist, die haben alles auf ihrem Computer oder ein Programm. Mehr als ein lächeln konnten wir den Beamten nicht entlocken. Blöd sind die Thais heute nicht mehr.
 

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