J
jep, dann bin ich beruhigt, thx für die schnelle Antwort
Aufpassen bei dem Begriff „Wohnsitz“
Gerade im Bereich einer Versicherung kann das böse Folgen haben!
Der
Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person!
Der freigewählte (gewillkürte) Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich ständig und willentlich niederlässt (
§ 7 BGB)
Also, in Thailand leben, und mit deutscher Adresse eine, zum Beispiel eine Krankenversicherung, abschließen, kann ins Auge gehen
Wer im Ausland lebt und zusätzlich aber in Deutschland eine Wohnung besitzt und diese regelmäßig nutzt, muss wegen der Meldepflicht auch in Deutschland gemeldet sein.
Bei (fast) allen Angeboten, ist Voraussetzung zum Abschluss der Auslandskrankenversicherung der Wohnsitz in Deutschland!
Ausnahme zum Beispiel BDAE.
Bei einer eingereichten Rechnung aus Thailand, können schon mal Nachfragen kommen…Das kann auch unter Umständen sehr teuer werden!
Nicht nur dass die KV die Leistung verweigert, sie wird in der Regel auch den Vertrag sofort kündigen!
Beim Versuch eine neue KV abzuschließen, kommt immer die Frage: „Hat eine Versicherung Sie schon einmal abgelehnt oder gekündigt“
Wer hier mit „JA“ antwortet ist raus!
Wer das, nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann bei der nächsten Rechnung auf die gleichen Probleme stoßen!
Man unterschreibt immer das die Versicherung ALLE Unterlagen die meine Krankengeschichte betreffen von ALLEN Stellen einsehen kann!
Also Vorsicht ist geboten !
Beispiel die deutsche Hanse Merkur
2. Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr
(75. Geburtstag)