Danke für die Antwort.
Wäre aber logischer das vor dem Ausstellen des Reisepasses zu machen.
Dann könnte man gleich richtig reagieren und keinen Pass ausstellen.
Naja "Logik" bei Beamten zu suchen, ist ohnehin nicht möglich.
Ob nun der Pass erstellt wird oder nicht, den der Antragsteller bezahlt, ändert nix daran, dass der Antragsteller spätestens bei der Passabholung in Polizeigewahrsam genommen wird, wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegen sollte.
Die Thai-Immigration am Flughafen freut sich auch, wenn bei der Abschiebung ein besonderer Stempel in den neu ausgestellten Pass gedrückt werden kann.
Wenn man sich in Ruhe, den Prozess zur Passerstellung durch den Kopf gehen lässt, stellt man fest, dass sich alles im Grünen Bereich befindet und von deutschen Entscheidungsträgern ausreichend gründlich durchdacht wurde. Auch wenn es mancher Member nicht direkt nachvollziehen kann, sind deutsche Beamte nicht immer dämlich (bitte ohne "h" )