Nur eines der Beispiele...die Zugehörigkeit zu Gewerkschaften kann man nicht wählen als Betrieb oder Arbeitnehmerschaft und selbst wenn, fällt man dann nicht einfach unter den Geltungsbereich der Tarifverträge, die diese Gewerkschaften mit den ARBEITGEBERVERBÄNDEN der zuständigen Branche abgeschlossen haben. Erzwingbare Mitbestimmung nach § 87 BetrVG über z.B. Urlaubsgrundsätze regelt NICHT die Höhe der Urlaubsansprüche, kann sie auch gar nicht regeln.
Schade, der Ursprungsbeitrag den du zitierst wurde mittlerweile gelöscht. Aber ich würde gern noch ergänzen dass ich die Tarifvertraglichen Regelungen von Verdi zum Urlaub und Gleitzeit im Gegensatz zum Ursprungsposter recht gut finde. Urlaub kombiniert mit Gleitzeit und mit Einbeziehung der Feiertage ermöglichen 2x 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Ist doch für nen einfachen Arbeitnehmer mit einem dazu recht sicheren Job sicher.
Sicher mags vielleicht Firmen mit noch besseren Regelungen geben, und auch als Selbstständiger kann man da sicher noch mehr machen (dafür halt auch mit einer ganz anderen Verantwortung), aber im großen und ganzen dürften uns da eine Vielzahl an Ländern beneiden, und selbst in Deutschland hat bei weitem nicht jede Firma so ne gute Regelung.
Und letztendlich sucht sich ja auch jeder selbst aus unter welchen Bedingungen er einen Arbeitsvertrag unterschreibt.