wer vor 10 Jahren mit einer Jahrespolice Auslands-KV, zB. von der Hanse Merkur, aus seiner DE Krankenersicherung ausgeschieden ist,Nee @OnkelToto
die GKV's und PKV's, sind nicht wirklich begeistert, wenn ein Beitragsflüchtling nach Jahren, wieder um Leistungen bettelt.
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( meist Begründung - Auslandsentsendung von der Firma, man blieb aber in DE weiter gemeldet, was aber keiner prüfte)
und sich 9 Jahre in TH mehr oder minder Krankenversichert hatte und dann zurück nach DE kommt,
auf den wartet folgendes :
die deutsche KV muss Dich nicht wieder aufnehmen, weil Du durch deinen Hanse Merkur Vertrag ordnungsgemäss aus dem System ausgeschieden bist.
Die deutsche KV ist aber bereit, über einen Neuantrag Deine Aufnahme zu prüfen,
was bedeutet,
Du hast einen 200 Seitigen Vertragstext, viele Formulare, und ca. 4 Formulare, die durch Fach-Ärzte auf Deine Kosten auszufüllen sind.
Weiter sagt man Dir, dass Du für die letzten 2.5 Jahre den Pflichtbeitrag nachbezahlen musst.
Wenn Dein Neuantrag eingereicht wird, beginnt die Prüfung, es ist aber nicht sicher, ob die Prüfung positiv verläuft und der Antrag angenommen wird.