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Joe
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Info Kauf von Farmland

route66

DD-Liebhaber
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27 April 2012
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Bei Muttern
KAUF VON FARMLAND; SICHERHEIT FÜR DEN ZAHLENDEN FARANG MÖGLICH ?

Hallo,
ich möchte meiner Freundin im nächsten Monat etwas Farmland kaufen (3 Rai im Isaan; ohne Channot!!!).
Gibt es es eine Möglichkeit, für mir als Zahlendem eine echte Sicherheit, ein Nutzungsrecht o.a.
schriftlich im Kaufvertrag aufnehmen zu lassen?

Wenn dies nicht machbar ist, hat ev. jemand eine andere Möglichkeit parat, die auch (juristisch???) belastbar ist.
Totalverlust ist natürlich auch eine Option, allerdings :finger

Bitte nur kostruktive Reposts.:daumen

DANKE :hut
 
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Gast_7

nix da
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19 Oktober 2008
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ich möchte meiner Freundin im nächsten Monat etwas Farmland kaufen (3 Rai im Isaan; ohne Channot!!!).
Was heisst das genau? Deine Freundin bekommt kein Chanoot vom Verkäufer?
Wenn das der Fall ist, wird das Land auch nach dem "Verkauf" weder deiner Freundin und schon gar nicht dir gehören.

I.d.R ist es so, wenn kein Chanoot bei einem Verkauf übergeben werden kann, hat es einfach ein Anderer als der Verkäufer. Das kann eine andere Person sein oder eine Bank. Das Chanoot wird von diesen meist zur Absicherung eines Kredites solange einbehalten, bis der abbezahlt ist. D.H: Das Land gehört dem, der das Chanoot besitzt.

Sollte ich dich falsch verstanden haben, kannst du tatsächlich ein Nutzungsrecht eintragen lassen. Allerdings, soviel ich weiss, nur auf einem Haus, welches auf dem Land steht oder zu stehen kommt.. Um da genaueres zu erfahren, solltest du dich an einen Thai - Rechtsanwalt wenden.
 
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Fazer 700

Schreibwütig
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26 März 2009
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Ruhrpott
Google mal nach `"Landtitels in Thailand". Es gibt jede Menge Websites darüber, welcher Landtitle wie belastbar ist. Fazit ist aber das Ausländer auch als Sponsor, privat kein Land erwerben dürfen. Besitz in der Hand der Ehefrau mit eingetragenem Nutzungsrecht für den Ausländer ist für Wohnraum/ Haus mit Chanot (höchster Landtitle) möglich.
 
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Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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Ich persönlich finde, dass man grundsätzlich von Land ohne eben diesen Chanot-Titel die Finger lassen sollte. Solche Grundstücke sind „nicht wirklich“ vermessen und haben auch keine Grundsteine. Doch selbst bei Grundstücken mit dem Chanot Titel muss man sich im Vorfeld beim Amt erkundigen, ob das Grundstück eventuell durch einen Kredit belastet ist!!!!
 
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franky

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am Rande des Wahnsinns
[
ich möchte meiner Freundin im nächsten Monat etwas Farmland kaufen (3 Rai im Isaan; ohne Channot!!!).
abgesehen davon,dass das Land nicht viel kosten kann,glaube ich nicht ,dass bei einem Land ohne Papiere überhaupt für irgendjemandem Sicherheiten gibt.
Schenke es ihr einfach und du hast keine schlaflosen Nächte.

 
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samui

Ubon Ratchathani
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O-Ton meiner Frau: Kein Chanot - sicher nicht.
Diese Aussage ist nicht von heute, sondern schon ca 15 Jahre alt.


das Land nicht viel kosten kann

Damals 1 Rai 600 m vom Highway 212 entfernt um 400.000 Baht, heute werden in unserer näheren Ungebung
bis zu 2 Mio verlangt (ob das bezahlt wird ist eine andere Frage).
Grundstücke direkt am Highway je nach Entfernung vom Zentrum Ubon ab 5 Mio aufwärts!
 

franky

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am Rande des Wahnsinns
@samui Farmland ohne Papiere hast nicht beachtet..:rolleyes:
abgesehen davon kostet Chanot-Land in Sakon Nakhon an der Hauptstraße 4 Km von der Stadt weg ca 100.000(ohne Farang-Beteiligung )
nebenbai zahlen bei uns im abgelegen Dorf Mia-Farlangs 500.000Thb für 300.000 m²,wer hat der hat..:bigsmile
 

Max4

Gibt sich Mühe
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Soweit ich weiß, darf die Frau, die mit einem Farang verheiratet ist, nur Land erwerben, wenn das Geld nicht vom Farang kommt, muss nachgewiesen werden, z.B. musst du unterschreiben, dass Du keinerlei Ansprüche auf das Land stellst, ansonsten ist der Landkauf nicht möglich. Das ist erst seit ein paar Jahren möglich.

Früher konnte Sie (Thailnderin), wenn Sie verheiratet war, gar kein Land mehr kaufen, sie konnte es nur erben, z.B. von den Eltern.

Wie das mit Land ohne Chanot ist, weiß ich nicht, wie willst Du bzw. sie nachweisen, dass es Ihr Land ist.

Ich sehe da nur die Möglichkeit, wenn Du willst gib Ihr das Geld und schreib es ab; und hoffe, dass Sie es Dir dankt
 
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csth

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8 September 2013
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Am einfachsten ist du verschenkt es .
Angenommen du findest einen Vertrag wo du sie juristisch Belangen kannst.

Würdest du sie im extrem Fall haftbar machen?
Wohnst du in Thailand ?
Kannst du nachweisen daß sie das Grundstück bewirtschaftet oder bebaut ?

Traust du dich im extrem Fall auf dein Grundstück wenn da die ganze Sippschaft hockt ?

Also ich würde das Geld abschreiben oder erst mit solchen Geschenken sein lassen.

Ist was anderes wenn du verheiratet bist, ich meine wer heiratet heute eine Dame und vertraut ihr nicht?

Gruß csth
 
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ElQuappo

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Das ist dann ein Pachtvertrag? (wenn ja, welche Laufzeit?)
Kenn mich nicht aus und kann kein Thai, nur neugierig.
 
Thailernen.net

Pungparamee

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Das ist dann ein Pachtvertrag? (wenn ja, welche Laufzeit?)
Kenn mich nicht aus und kann kein Thai, nur neugierig.

Auf Phuket hatten vor der großen Katastrophe auch einige Menschen das Recht gewisse Grundstücke „ihr Eigen“ nennen zu dürfen, bis der ganze Ramsch (Haus, Hütte) von der Flut weggespült wurde. Danach nahm der eigentliche Eigentümer, oder dessen Erben das Land wieder in Beschlag und profitierten gleichzeitig noch von den großzügigen und weltweiten Spenden
 

Gast_7

nix da
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Schweiz
Das Geld soll nächsten Monat wenn ich vor Ort bin, fließen.......
Warum nicht, wenn du es in deiner Buchhaltung als milde Gabe verbuchen kannst?
Wenn dir das zu schmerzhaft ist und du später auf eine Nutzung angewiesen bist, lass es sein! Werfe dem schlechten Geld nicht auch noch Gutes hinterher...
 
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Michl

Hat nix anderes zu tun
   Autor
1 Februar 2013
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Niederösterreich / Udon Thani
Erster Teil ist eine Kaufabsichtserklärung, zweiter Teil ist Chanot dam (schwarz / es gibt schwarz, grün und rot - Unterschied kennt meine Fra auch nicht) - zumindest ist das ein gültiges Chanot. Über 9 Rai.
Scheinbar wird es geteilt?
Was kosten die 3 Rai ?
Ist soannendes Thema.....

Good Luck!

Michl