gibt ja einige Leute, die irgendwann mal für ihren Bruder eine Bürgschaft für ein Restaurant unterschrieben haben,
und später, nach der Pleite, für 400.000 Euro in die Haftung genommen worden sind,
klar, Bankkonto gibts dann nur noch in Form eines P-Konto,
wo alles über 1.000 Euro weggepfändet werden kann,
da kann man sein Geld nicht aufs Bankkonto bringen, weil man offiziell pleite ist.
Für bestimmte Thailandvisa muss man seine wirtschaftlichen Verhältnisse belegen,
da langt es nicht, dass man 30.000 Euro die man von Oma gekriegt hat,
dem Konsulat oder die Botschaft unter die Nase hält,
wir haben es bei Visaanträge mit Bürokraten zutun,
die es nicht interessiert, ob jemand Geld hat,
weil sie im Laufkäfig der Gesetze immer nur prüfen können,
um die Bedingungen, die aufgeführt sind, erfüllt sind, oder nicht.
Wenn das Leben einen an den Punkt gebracht hat, geht es nur mit Konstrukten weiter,
es geht um die Kunst, alles legal zu halten.
(Das Geld, damit hier kein Verdacht von Geldwäsche, Schwarzgeld oder illegales Geld entsteht,
braucht man eine Unterschrift von Oma unter dem Vertrag,
dass Oma unter der Vorraussetzung, dass man Oktober bis Januar in Thailand zubringt,
sie bereit ist, eine Zweckbezogene Verfügung zu machen, wobei der Begünstigte als Treuhänder des Kapitals fungiert - also nicht sein eigenes pfändbares Kapital ... - Treuhandvertrag griffbereit)
Würde Oma auch ein Bankkonto eröffnen, wo man Kontovollmacht bekommt,
wo man 3 Monate monatliche Zahlungseingänge aus Untervermietungsgeschäften darstellen kann,
Konto zwar nicht auf dem eigenen Namen, aber Kopie der Kontovollmacht und der eigene Name als Empfänger der monatlichen Überweisungen könnte die Auflage für die thailändische Botschaft erfüllen,
dass man monatliche Zahlungseingänge der Summe X hat.
Doch sowas muss man mindestens 3 Monate vor der Thailand visa beantragung vorbereiten,
sonst wird das nichts.
So bleibt nur dass gestückele mit Touristenvisa und Visaruns übrig, - eine andere Chance hat man legal nicht,
und später, nach der Pleite, für 400.000 Euro in die Haftung genommen worden sind,
klar, Bankkonto gibts dann nur noch in Form eines P-Konto,
wo alles über 1.000 Euro weggepfändet werden kann,
da kann man sein Geld nicht aufs Bankkonto bringen, weil man offiziell pleite ist.
Für bestimmte Thailandvisa muss man seine wirtschaftlichen Verhältnisse belegen,
da langt es nicht, dass man 30.000 Euro die man von Oma gekriegt hat,
dem Konsulat oder die Botschaft unter die Nase hält,
wir haben es bei Visaanträge mit Bürokraten zutun,
die es nicht interessiert, ob jemand Geld hat,
weil sie im Laufkäfig der Gesetze immer nur prüfen können,
um die Bedingungen, die aufgeführt sind, erfüllt sind, oder nicht.
Wenn das Leben einen an den Punkt gebracht hat, geht es nur mit Konstrukten weiter,
es geht um die Kunst, alles legal zu halten.
(Das Geld, damit hier kein Verdacht von Geldwäsche, Schwarzgeld oder illegales Geld entsteht,
braucht man eine Unterschrift von Oma unter dem Vertrag,
dass Oma unter der Vorraussetzung, dass man Oktober bis Januar in Thailand zubringt,
sie bereit ist, eine Zweckbezogene Verfügung zu machen, wobei der Begünstigte als Treuhänder des Kapitals fungiert - also nicht sein eigenes pfändbares Kapital ... - Treuhandvertrag griffbereit)
Würde Oma auch ein Bankkonto eröffnen, wo man Kontovollmacht bekommt,
wo man 3 Monate monatliche Zahlungseingänge aus Untervermietungsgeschäften darstellen kann,
Konto zwar nicht auf dem eigenen Namen, aber Kopie der Kontovollmacht und der eigene Name als Empfänger der monatlichen Überweisungen könnte die Auflage für die thailändische Botschaft erfüllen,
dass man monatliche Zahlungseingänge der Summe X hat.
Doch sowas muss man mindestens 3 Monate vor der Thailand visa beantragung vorbereiten,
sonst wird das nichts.
So bleibt nur dass gestückele mit Touristenvisa und Visaruns übrig, - eine andere Chance hat man legal nicht,