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Gültigkeit Aufenthaltstitel für Thais in Deutschland

Pitter27

Et kütt wie et kütt
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20 September 2018
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Köln
Wer also nicht frühzeitig einen neuen Reisepass und den dazugehörenden Aufenthalstitel beantragt ist also, deiner Meinung nach, in der Zwischenzeit illegal?...


Man hat keinen Einfluss wie lange es dauert bis der neue Thai-Pass in Thailand ausgestellt
und nach Deutschland geschickt wird .

Wenn man einen neuen Thai-Pass in Thai Konsulat ( Frankfurt - Berlin oder andere Stadt in Deutschland ) beantragt
bekommt man von denen ein Dokument mit Stempel , damit kann man sich ausweisen bis man den neuen Thai-Pass erhält.

Ich sehe das ganze von einer anderen Sache mit den abgelaufenen Thai-Pass
Wenn der Thai-Pass nicht mehr 6 Monat gültig ist hast man ein Problem Urlaub zu machen.
 

Fazer 700

Schreibwütig
    Aktiv
26 März 2009
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Ruhrpott
Meine Frau ist im letzten Okt.(17) mit nur 2 Monaten Restgültigkeit von Deutschland nach Thailand geflogen, hat dann im Januar (18) einen neuen Reisepass beantragt und ist mit dem alten Reisepass und dazugehörigen Aufenthaltstitel ( beide gültig bis Anfang 12/17) ,sowie dem neuen Reisepass Ende April 18 wieder in Deutschland mit mir zusammen eingereist.(ohne Probleme). Die neue Aufenthaltscard zum neuen Reisepass wurde dann im Mai18 ausgestellt mit der gleichen Laufzeit wie der neue Reisepass.

Die 6 Monate Restgültigkeit bei Einreise gilt auch nur in anderen Ländern und nicht bei Einreise ins Heimatland.
 
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Reaktionen: Uptoyou und Pitter27

Gast_13

I am who I am.
Inaktiver Member
9 April 2015
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1.963
Wie ich schon erwähnt habe
Meine Frau hat eine unbefristeten
Aufententhaltserlaubnis

Es gibt noch eine steigerung davon, nennt sich "Aufenthaltsberechtigung" dann kann nichts mehr passieren, weil so eine "unbefristeten Aufenthaltserlaubnis" kann ganz schnell befiristet werden, wenn was sein sollte! Schau gerne nach. Das wäre dann die letzte Stufe vor der "Einbürgerung".:daume

Sorry, die bezeichnung hat sich geändert.

.....als Niederlassungserlaubnis fort (§ 101 Abs. 1 AufenthG).

Aufenthaltsberechtigung – Wikipedia
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Nicht richtig! Wenn der Status " Unbefristet erteilt wurde,ist der Aufenthaltstitel auch unbefristet.

.... solange die Dame nicht mehr als 6 Monate außerhalb DE weilt bzw. dann eine entsprechende Bescheinigung der AB vorweist.

Ansonsten alles korrekt, alle 5 Jahre ist momentan mit dem Reisepaß der eAT zu erneuern. Gute ABs (wie unsere :D) informieren automatisch ca. 12 Wochen vorher über den Ablauf des Reisepasses.Haben wir gerade zum dritten Mal durch, allerdings holen wir den Pass direkt in Chaeng Wattana (also planen den Urlaub entsprechend).

Interessant nebenbei, dieses Mal wurde der alte Pass nicht entwertet. Aber beim Checkin (nicht Immigration) in BKK hat das System erkannt, dass ein neuer Pass vorliegt.

Es gibt noch eine steigerung davon, nennt sich "Aufenthaltsberechtigung"

Abgesehen davon, dass Du Dich hier im alten AuslG bewegst, hast Du richtig erkannt, dass das Ding heute "Niederlassungserlaubnis" heißt und nichts anderes ist, als eine unbefristete AE, über die wir hier bereits scheiben :D
 

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