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Freundin aus Thailand, gemeinsames Kind geboren in Deutschland, Antrag auf Asyl für Freundin möglich?

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
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Die Türken müssen auch ein Sprach Kurs absolvieren.

Nein, müssen sie nicht.


Und es gibt noch eine Vielzahl von Ausnahmen bei denen ein A1-Deutschtest nicht notwendig für eine Familienzusammenführung ist. Oftmals verstoßen diese "Ausnahmen" aber gegen das Gleichheitsprinzip. Als Deutscher wird man vom eigenen Staat diskriminiert.

Ausnahmen vom Sprachnachweis – Keine Deutschkenntnisse nötig

Gesetzliche Ausnahmen vom Erfordernis des Sprachnachweises regelt § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG.

Ausnahmen gelten beim Ehegattennachzug
  • zu hochqualifizierten Erwerbstätigen und Selbständigen
  • zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten
  • zu Daueraufenthaltsberechtigten
Kein Sprachnachweis nötig,
  • wenn Ehegatte die Staatsangehörigkeit eines der in § 41 Aufenthaltsverordnung genannten Staaten besitzt,
  • bei erkennbar geringem Integrationsbedarf
  • Spracherwerb unmöglich wegen geistiger oder körperliche Behinderung.

    Keinen Sprachnachweis vor Einreise
    , wenn
  • der Ehegatte Deutscher ist und er zuvor durch einen längeren Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat,
  • der Ehegatte Deutscher ist und für Sie der Spracherwerb im Ausland nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder trotz Ihres Bemühens innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich war; das Gleiche gilt, wenn Ihr Ehegatte die türkische Staatsangehörigkeit besitzt und sein Aufenthaltsrecht sich nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei bestimmt oder
  • der nachziehende Ehegatte selbst oder Ehegatte in Deutschland Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz sind.
  • Härtefallregelung wurde mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 in § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG eingeführt. Danach ist das Spracherfordernis unbeachtlich, wenn es den Ehegatten aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen.
 

Omegaheater

เยอรเผือก
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20 Februar 2011
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ตูดขาด
Allerdings weiß ich nicht wie das in den Fall mit den A1 Kurs ist. Wird mal Zeit das der Betrug mit A1 endlich abgeschaftt wird.

Wenn eine thailändische Frau mit einem Kind wo der Vater in Deutschland lebt Visum für Familienzusammenführung bekommen will, wird kein A1 Kurs vorgeschrieben.
Anders schauts aus ohne Kind und sie Heiratsvisum beantragt.
 

floodland

leck mich doch...........
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9 April 2009
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Antrag auf Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde stellen......

Du meinst seine Partnerin stellt einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Bangkok, oder?

Sollten die Ärger machen beantragt deine Freundin Prozesskosten Hilfe und ihr geht zum Anwalt eures Vertrauens...........

Seine Partnerin soll aus Thailand einen Antrag auf Prozesskostenhilfe hier in Deutschland stellen? Und geht dann wo genau zum Anwalt?

Wird mal Zeit das der Betrug mit A1 endlich abgeschaftt wird.

???
 

PotatoeJoey

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30 Juli 2015
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@floodland Mit "A1-Betrug" meint er wohl die Ungleichbehandlung. Aber es gibt auch einen "Betrug". Das A1-Zertifikat kann man in jeder Sprachschule erwerben. Es kommt aber häufig vor, dass die Botschaft das nicht akzeptieren und verlangen, dass das Zertifikat beim Goethe-Institut erlangt wurde.
 

JT29

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Südbaden
Ach, wenn es Betrug wäre, steht es ihm ja frei weiter wie das BVerwG zu klagen. Warum hat das wohl keiner in den vielen Jahren gemacht? Alles Feiglinge?
Die allermeisten finden das ja eh gut, ansonsten hätte es ja mal einen riesen Aufstand in DE gegeben.
Und ja von Staatsrecht und seinen GG hat mal der Bender01 keine Ahnung. Der zitierte Art. 6 GG hat eine völlig andere Bedeutung.
Hätten wir keine EU, dann würde auch kein Hahn danach krähen. Hier verdrängt europäisches Recht das nationale Recht. Das ist zwar eine Inländerdiskriminierung, aber den haben die anderen Staaten auch. Auch das hat das EuGH schon lange auch so als Recht abgevespert.

Ich kann nur sagen, dass ich als Mitglied eines kommunalen Dolmetscherpools seit A1 nur noch sehr selten zum Übersetzen und Vermitteln gerufen werde.

Edit: Ansonsten ist es in der Tat so, dass für eine AE zur Personensorge eines deutschen Kindes kein A1 benötigt wird, die Dame aber dennoch später den Integrationskurs machn darf.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Ganz einfach, es widerspricht sich mit dem GG und anderen Gesetzen.

Warum soll es dem GG und anderen Gesetzen widersprechen?

Wenn das so wär, wäre der Test schon lange weg. Die Vorschrift, den Test Abzulegen basiert sicherlich den deutschen Gesetzen.
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
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@JT29
Wie recherchiert Du denn ? Natürlich klagen die Leute, sofern Sie die finanziellen Mittel haben. Nicht jeder hat die Zeit auch auf ein Urteil zu warten und das nutzt unser Staat mit diesen Betrug doch aus.
Das EU Urteil EUGH (AZ: C-138/13) war vorher vor dem Bundesverwaltunggericht. Und natürlich finden es nicht die allermeisten gut das ein A1 Kurs Pflicht ist. Alle die ich gesprochen habe und die Ausländerbeörde hat mir ähnliches berichtet, finden das die Pflicht für einen A1 Kurs eine große Schweinerei ist. Nur ohne AE keine Einreise und durch den Zwang machen das die Leute den A1 Kurs weil sonst die geliebte Frau nicht ins Land darf.
Nenn mir nur einen der seine Frau nach Deutschland geholt hat und das gut findet. Du wirst keinen finden.

Im übrigen hat der Art. 6 GG sehr wohl dafür Bedeutung.
Bitte auch hier erstmal Lesen:
(6 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht)
Das Recht auf Pflege und Erziehung wenn man sein Kind nicht sehen darf ohne A1 ... wie legst Du das GG aus ...

Das EU Recht vor nationalen Recht geht hat nichts mit Inländerdiskriminierung zu tun. Das ist Staatsrecht !!!
Das haben die Staaten so vereinbart.

Das gute an deinen Posting ist das wohl die Mutter auch ohne A1 eine AE bekommt, sofern das stimmt. Deine Recherche Fähigkeiten sind ja nicht so pralle. Naja wer nicht einmal weiß das solche Fälle nicht vor den Bundesverfassungsgericht sondern statt dessen vor den Bundesverwaltungericht kommen scheint wirklich keine Ahnung zu haben. Dein Posting ist nicht Argumentativ und stellt nur Behauptungen die Du mit nichts belegst. Ich vermute eher Du hast keine Ahnung.
@Alwaro
Es genügt alleine GG Art. 3 Absatz. 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn Niemand aufgrund seiner Herrkunft benachteiligt werden darf warum muss eine Türkin kein A1 Kurs und eine Thaländerin einen A1 Kurs machen ?
 

Dante

Member Inaktiv
Inaktiver Member
9 Mai 2020
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@Bender01 hast du eigentlich einen A1 Kurs, also einen bestanden?
Türken müssen keinen Nachweis bringen, weil es eben so ist. Steht Thailand ja frei, etwas ähnliches mit der EU auszuhandeln...
Gibt übrigens bestimmt auch deutsche Ehemänner, die um den A1 Kurs froh sind. Dann hat Mia wenigstens etwas Motivation die Sprache der neuen Heimat zu erlernen und versinkt nicht im geistigen und sozialen Ghetto der Unangepasstheit...
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Das Recht auf Pflege und Erziehung wenn man sein Kind nicht sehen darf ohne A1 ... wie legst Du das GG aus ...

Da verwechselst du wieder etwas.
Das deutsche Recht verbietet dir nicht dein im Ausland lebendes Kind zu besuchen oder dahin zu ziehen.
Wenn du dein im Ausland gezeugtes Kind mit nach Deutschland nimmst, dann entziehst du selbst (nicht der deutsche Staat) das Kind seiner im Ausland lebenden Mutter.

Deutschland gestattet jedoch der Mutter zu ihrem Kind zu ziehen. Dieses Gesetz soll dem Wohl des Kindes dienen, und nicht, wie du wohl gerne hättest, eine preisgünstige Möglichkeit sein eine Ausländerin auf die Matratze zu bekommen.
 

Thai-S

Ich seh #000000
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Nenn mir nur einen der seine Frau nach Deutschland geholt hat und das gut findet. Du wirst keinen finden.
ich finde das sogar sehr gut, siehe Zitat unten.
Begründe doch bitte mal Deine Abneigung gegen den A1. Nur weil ihn die Türkei nicht braucht? Oder weil es Dir nicht in den Kram passt?

Sei doch froh wenn Dich jemand zwingt dich mit Deiner zukünftigen Ehefrau unterhalten und verständigen zu können. Dazu reicht zwar der A1 noch nicht aus aber es ist schon mal ein solider Grundstock um mehr daraus zumachen.
Hättest Du lieber ein kleines Isaan-Dummchen das zu allem was du meinst und forderst ja und Amen sagt weil sie nicht so viel Hirnschmalz und Ehrgeiz aufbringt diesen Test zu bestehen. Oder wäre es Dir peinlich wenn sie Dich versteht oder lesen kann was Du so von Dir gibst?
Und ja, ich kenn den Test sehr gut, hab ihn schon mehrmals begleitet. Und jede an meiner Seite hat ihn beim ersten Anlauf bestanden.

Gibt übrigens bestimmt auch deutsche Ehemänner, die um den A1 Kurs froh sind. Dann hat Mia wenigstens etwas Motivation die Sprache der neuen Heimat zu erlernen und versinkt nicht im geistigen und sozialen Ghetto der Unangepasstheit...
 

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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Sei doch froh wenn Dich jemand zwingt dich mit Deiner zukünftigen Ehefrau unterhalten und verständigen zu können.

DAS ist der feine Unterschied! Ich lasse mich ganz und gar nicht von irgend jemandem zu etwas zwingen und erst recht nicht von einer Behörde. Insbesondere wenn auf der anderen Seite komplett Fremde bevorzugt behandelt werden.

Überspitzt formuliert: Da importieren die dümmsten Bauern, oftmals selbst gar nicht der deutschen Sprache mächtig, ihre angeheirateten Cousinen ohne Verpflichtung sich Kenntnisse der deutschen Sprache anzueignen. Die haben durch die bestehende Parallelgesellschaft gar keinen Anreiz überhaupt die Sprache zu lernen.

Aber auf der anderen Seite soll der ausländische Ehepartner eines (Pass-) Deutschen ein Zertifikat darüber erbringen. Dabei liegt es doch schon offensichtich selbst in dessem Interesse, dass der Partner die deutsche Sprache kann.

Entweder ALLE haben diesen Test zu machen ODER dann ausländische Staatsbürger. Eine Afrikanerin, die zu ihrem nicht deutsch sprechenden polnischen Ehemann, der in Deutschland lebt, muss nämlich auch keinen bestandenen A1-Test abliefern.
 
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JT29

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Südbaden
Deine Recherche Fähigkeiten sind ja nicht so pralle.

Ach je, sagt einer der dazu das AGG zitiert:

Schon mal was von AGG §1 gehört

Einfach auch mal den § 2 dazu lesen, nennt sich Anwendungsbereich. :bigsmile

Wenn Dir die Begriffe verfassungsimmanente Schranke oder die Schranken-Schranken Theorie ein Begriff sind, was ich aber sehr bezweifle, können wir gerne über Staatsrecht weiter disskutieren. Wenn nicht, macht das hier keinen Sinn bzw. ist mir die Zeit zu Schade.

Das Recht auf Pflege und Erziehung wenn man sein Kind nicht sehen darf ohne A1 ...

Auch das ist Quatsch, weil das sehr wohl möglich ist. Einfach eine Blick in den § 28 AufenthG werfen, vor allem auch auf den entsprechenden Passus - auch zu A1. :rolleyes1:
 

teknek32

Gibt sich Mühe
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17 Juni 2019
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Ich bin ja selbst Türke und ich denke es wird einfach davon ausgegangen das eine Integration eines Türken in Deutschland einfacher ist (familie) als mit einer Thailänderin .

Egal , ich berichte wenn ich meine Uschi aus Thailand nach D holen will . ; das wird dann ja lustig @Bender01
 
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lillyfee

fucking FERNweh
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1 November 2013
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-D- NRW
Begründe doch bitte mal Deine Abneigung gegen den A1. Nur weil ihn die Türkei nicht braucht? Oder weil es Dir nicht in den Kram passt?

Also bei mir liegt es daran, dass ich da richtig Geld auf den Tisch legen muss.
A1 kostet, Room und Essen kostet.
Und in Deutschland geht's mit dem B1 weiter.
Da hätte ich schon gerne die den anderen Staaten angebotene Freizügigkeit.
Und mir geht es eher um die Frage, ob es gerecht ist, nicht ob es Recht ist.

Aber bis dahin hat @JT29 Recjt mit seinen Ausführungen, wobei natürlich vieles, was heute noch Recht ist, von den Gerichten nächste Woche schon zu Unrecht erklärt werden kann. Das heisst dann aber immer noch nicht, dass es gerecht ist. Kommt wohl immer auf den Standpunkt an...

Grüße lillyfee, der gerade an der "gerechten" Steuererklärung bastelt...

Wundert mich, dass es dafür noch keinen Fred gibt....
 
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Bender01

Kennt noch nicht jeder
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10 Dezember 2012
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@Dante
@Bender01 hast du eigentlich einen A1 Kurs, also einen bestanden?
Türken müssen keinen Nachweis bringen, weil es eben so ist. Steht Thailand ja frei, etwas ähnliches mit der EU auszuhandeln...
Gibt übrigens bestimmt auch deutsche Ehemänner, die um den A1 Kurs froh sind. Dann hat Mia wenigstens etwas Motivation die Sprache der neuen Heimat zu erlernen und versinkt nicht im geistigen und sozialen Ghetto der Unangepasstheit...

Nee ich habe keinen A1 Kurs bestanden. Ich bin deutsch Muttersprachler und brauche den nicht. Es gibt keine Deutschen Männer die froh sind A1 Abzocke im feinsten zu finanzieren. Die Motivation von Mia Deutsch zu lernen kommt sicher nicht von einen A1 Kurs. Der wird nur gemacht weil der Zwang dahinter steckt. Wer Deutsch lernen will macht das aus freien Stücken. Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Gleiches Recht für alle sollte gelten. Oder biste Du der Meinung das Grundrechte verhandelt werden sollten ?

@neitmoj

Da verwechselst du wieder etwas.
Das deutsche Recht verbietet dir nicht dein im Ausland lebendes Kind zu besuchen oder dahin zu ziehen.
Wenn du dein im Ausland gezeugtes Kind mit nach Deutschland nimmst, dann entziehst du selbst (nicht der deutsche Staat) das Kind seiner im Ausland lebenden Mutter.

Deutschland gestattet jedoch der Mutter zu ihrem Kind zu ziehen. Dieses Gesetz soll dem Wohl des Kindes dienen, und nicht, wie du wohl gerne hättest, eine preisgünstige Möglichkeit sein eine Ausländerin auf die Matratze zu bekommen.

Was soll mir das sagen ??? Kind lebt in Deutschland ... Mutter darf kommen .... Was willst Du mit diesen Posting sagen ? Verstehe den Sinn nicht ?

@JT29
Einfach auch mal den § 2 dazu lesen, nennt sich Anwendungsbereich.

Was stimmt an den Anwendungsbereich nicht ? Leere Phrasen ohne Inhalt !!!


Wenn Dir die Begriffe verfassungsimmanente Schranke oder die Schranken-Schranken Theorie ein Begriff sind, was ich aber sehr bezweifle, können wir gerne über Staatsrecht weiter disskutieren. Wenn nicht, macht das hier keinen Sinn bzw. ist mir die Zeit zu Schade.

Ich muss nicht mit dir über Staatrecht diskutieren. Du hast vermutlich keine Ahnung und hast irgenwann ein paar Begriffe gelernt. Die Zeit dafür ist zu schade. Sonst erklär doch mal bitte welche Rechte hier abgewägt werden müssten .... Da wird wieder nichts von dir kommen ;) Wie Immer !!!

Auch das ist Quatsch, weil das sehr wohl möglich ist. Einfach eine Blick in den § 28 AufenthG werfen, vor allem auch auf den entsprechenden Passus - auch zu A1. :rolleyes1:

Ich habe in meinen ersten Posting gesagt das ich nicht weiß ob eine Mutter A1 benötigt. Das habe ich nie in Frage gestellt weil ich es nicht wusste. Daher ist dies Bemerkung
überflüssig. Schön das sie das nicht braucht.


@teknek32

Ich bin ja selbst Türke und ich denke es wird einfach davon ausgegangen das eine Integration eines Türken in Deutschland einfacher ist (familie) als mit einer Thailänderin .

Wie kommste den darauf ? Meine Frau hat schneller Deutsch gelernt als viele Türken in ihren Kurs. Wobei man dabei nicht alle über einen Kamm scheren sollte. Aber ich bin mir
sicher das die Thais sich besser integrieren. Ich sehe da keine Parallel Gesellschaften wie in Köln oder Duisburg.
 
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teknek32

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@Bender01 LuL wie ich darauf komme . Mein Opa war Gastarbeiter und das vor einigen Jahren hier in Deutschland . Mein Dad ging hier mit 6 Jahren in die Schule .

Es ist doch das selbe wie in Thailand unter Deutschen , nur das hier 3 Mio Turkos leben.

Ich bin die Generation die hier geboren ist . Das heißt falls ein Cousin , Onkel oder Bruder heiraten sollte und Sie danach nach D bringt , ist es doch normal das türkisch-deutsch gesprochen wird . Das Umfeld ist Türk-Deutsch , da es ja Deutsche Freunde gibt mit denen Ich zum Beispiel in die Schule ging. Da können Ihr alle helfen ob beim Kurs oder privat , da jeder irgendwie beide Sprachen spricht .

Ich ziehe den Hut vor deiner Frau keine Frage. Es kann auch sein das Sie sich besser integriert als einige Türken . Es gibt aber ein großen Unterschied. In Deutschland leben einfach 3 Mio. Turkos , dass ist natürlich auffälliger , wenn die sich wie zum Beispiel in Hamburg Harburg(klein Ankara) :bigsmileoder Wilhelmsburg (klein Istanbul) :bigsmile niederlassen . Das ist einfach kein Vergleich zu den Thais .

P.s. Ich liebe Deutschland und Mesut Özil :hyaenen
 
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teknek32

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@Bender01 Klar bin ich mehr Deutsch als Türke - bin ja auch hier geboren und aufgewachsen.
Jap , da geb ich dir Recht.