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Freundin aus Thailand, gemeinsames Kind geboren in Deutschland, Antrag auf Asyl für Freundin möglich?

FlorianKste

Member Inaktiv
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11 Juni 2020
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Mich würde gerne folgendes interessieren:

Mal angenommen mein Kind wird in Deutschland geboren von einer Freundin die aus Thailand kommt,
wie wäre es möglich, dass die Freundin einen unbefristeten Aufenthalt bekommt bzw. einen Aufenthalt länger als 1 Jahr?

Kann die Freundin Asyl beantragen?
Oder welche Möglichkeiten gibt es noch?


Ich möchte nicht standesamtlich heiraten,
deswegen frage ich.


Und wie sieht es eigentlich aus wenn das Kind im deutschen Krankenhaus geboren wird,
braucht die Freundin eine deutsche Krankenversicherung bzw. eine thailändische Krankenversicherung?



Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
 

testfahrer

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    Aktiv
15 Dezember 2013
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Ubon Ratchathani
Du brauchst die Frau weder zu Heiraten, noch einen Asylantrag zu stellen.
Wenn du anerkennst der Kindesvater zu sein ist das Kind deutscher Staatsbürger. Somit hat die Kindesmutter Aufenthaltsrecht bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Im übrigen muss das Kind nicht in Deutschland geboren werden. Auch wenn das Kind in Thailand auf die Welt kommt und du die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkennst hat die Kindesmutter ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

evtl. hilfreich
Und wie sieht es eigentlich aus wenn das Kind im deutschen Krankenhaus geboren wird,
braucht die Freundin eine deutsche Krankenversicherung bzw. eine thailändische Krankenversicherung?
Nimm es mir nicht böse. Aber diese Frage von dir lässt mich tatsächlich darüber nachdenken ob das jetzt Spaß sein soll oder ob du in dem Moment in dem du das geschrieben hast eine Denkblockade hattest.
 

Mescalero

Aktiver Member
   Autor
3 Oktober 2015
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Du musst die Vaterschaft anerkennen (Jugendamt) bevor dein Kind geboren ist, dein Kind hat das Recht in Deutschland geboren zu werden, wichtig ist das bei der Geburt die Deutsche Staatsbürgerschaft dem Kind gegeben wird, das Kind hat das Recht mit seiner Mutter aufzuwachsen, dadurch erhält die Mutter die Niederlassungserlaubnis solange das Kind Minderjährig ist. Asyl wird für Thailaender schwierig werden, da kein Unrechtsstaat, am besten in deinen zuständigen Ausländeramt nachfragen, die wissen auch bescheid auch wegen Krankenversicherung. Hast du schon mal was von einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gehört?
 

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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Member testfahrer hat es ganz gut beschrieben.........

Asyl bekommt sie natürlich nicht, wird ja wohl nicht politisch verfolgt oder muss um ihr Leben bangen. :bigsmile

Du kannst im Jugendamt deiner Heimatstadt die Vaterschaft anerkennen wenn du einen Schwangerschaftsnachweis von ihr hast. Anschliessend kann sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Geht auch zum ungeborenem Kind.

Deutsche Krankenversicherung wird`s wohl erst geben wenn verheiratet oder hier gemeldet und Arbeit.
Reisekrankenversicherungen schließen Entbindungen in der Regel aus.
 

siamkarl

erst ledig, dann erledigt und geschieden
Verstorben
19 Dezember 2009
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Raum Stuttgart
Alles richtig. Ergänzend moechte ich noch schreiben, dass es Asyl fuer Thai in D nicht gibt, da es dort keinen Krieg gibt und niemand aus religioesen oder sexuellen Gruenden verfolgt wird.
Man sollte halt immer mit Kondom voegeln, sonst kannst Du nie sicher sein, ob das Dein Kind wird oder ein Kuckuck :keine Ahnung
 
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FlorianKste

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11 Juni 2020
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Ich danke erstmal für die vielen hilfreichen Antworten.


Nimm es mir nicht böse. Aber diese Frage von dir lässt mich tatsächlich darüber nachdenken ob das jetzt Spaß sein soll oder ob du in dem Moment in dem du das geschrieben hast eine Denkblockade hattest.
Ich meine es nicht als Spaß,
wie kann das Kind in einem deutschen Krankenhaus geboren werden?
Was für eine Krankenversicherung reicht dafür aus?
Oder muss das alles privat selber bezahlt werden aus eigener Tasche?
 

Omegaheater

เยอรเผือก
    Aktiv
20 Februar 2011
1.341
7.179
2.265
ตูดขาด
Mal angenommen mein Kind wird in Deutschland geboren von einer Freundin, die aus Thailand kommt,

Wenn du sie schwanger einfliegen lässt, dann möglichst vor der 32. Woche, sonst kann es passieren, dass sie nicht in den Flieger gelassen wird. Ärztliche Bescheinigung zu bekommen kann schwierig werden.
 
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resistent05

Member Inaktiv
Inaktiver Member
30 September 2019
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Gesetzliche KV für eine "Freundin" auf Deinen Namen ist nicht möglich - Du musst Du dann schon heiraten. Bist Du dann allerdings (zum Beispiel als Beamter) privat versichert ist eine eigene KV für Frau und Kind unabdingbar (wenn sie nicht sozialpflichtig arbeitet). Das wird dann richtig teuer (hängt vom Alter der Dame ab). Unbedingt - um die Kosten zu reduzieren - die Frau zur Arbeit (sozialpflichtig) schicken. Das Kind muss dann aber auf alle Fälle privatversichert werden - ist aber in den ersten Jahr nicht so teuer.
 
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Luis

Zwischen zwei Pattayabesuchen
    Aktiv
3 April 2016
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525
1.313
Ich hab das Kind in Thailand in der deutschen Botschaft anerkannt. Somit ist das Kind Deutscher und hat samt der es umgebenden Mutter das Recht nach Deutschland zu kommen.
Jederzeit.
Da Du der Vater bist bist du natürlich verpflichtet Dein möglichstes zu tun und dafür zu sorgen dass die zwei über die Runden kommen.
Da ich nicht in Deutschland lebe kann ich keine Auskunft zu Krankenversicherung usw. Geben.
Asyl etc. Ist hier gar nicht gegeben, da es sich nach Anerkennung um einen Deutschen handelt.
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
11.638
35.984
5.215
Unbedingt - um die Kosten zu reduzieren - die Frau zur Arbeit (sozialpflichtig) schicken

Genialer Tip :laugh


Da Du der Vater bist bist du natürlich verpflichtet Dein möglichstes zu tun und dafür zu sorgen dass die zwei über die Runden kommen.

Die finanziellen Verpflichtungen möchte der Threadstarter ja vermeiden indem er die Frau nicht heiratet sondern sie einen Asylantrag stellen soll.

Unklar bleibt bei der windigen Formulierung des Threastarters jedoch ob er schon eine thailändische Freundin gefunden hat und falls ja, ob diese bereits schon schwanger ist oder es erst noch werden soll.
 

Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
   Autor
26 November 2013
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53
Wien
...nach nochmaligen lesens, hat Dir @testfahrer ja schon alles gesagt ansonsten machs wie die "Clans" in Berlin, Köln
Frankfurter Raum...denke das funktioniert wunderbar, weil diese Politik oder deren Gesetze es NOCH zulassen...
...viel Spass trotzdem...
...Aber, wenn "Sie" abhanden kommt stell Dich auf Alimentationszahlungen ein...Du zahlst und hast nichts mehr davon...
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
5.577
3.846
2.765
Hamburg/Pattaya
Da die Schwangerschaft schon besteht wird keine Krankenversicherung die Krankenhaus- und Arztkosten übernehmen. Also alles privat bez. oder vorher heireten denn dann ist sie bei dir mit versichert.

Asyl bekommt sie nie und nimmer. Das ist für politisch Verfolgte.

Bist du eigentlich 100% sicher das du der Vater bist ??????
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Die finanziellen Verpflichtungen möchte der Threadstarter ja vermeiden indem er die Frau nicht heiratet sondern sie einen Asylantrag stellen soll.

Unklar bleibt bei der windigen Formulierung des Threastarters jedoch ob er schon eine thailändische Freundin gefunden hat und falls ja, ob diese bereits schon schwanger ist oder es erst noch werden soll.

Na ja, man muss ja heute nicht mehr heiraten und "darf" trotzdem seinen Verpflichtungen nachkommen. Da würde das Jugendamt schon ein Auge darauf werfen.

Bei zweiterem kommt der Sache wahrscheinlich schon näher, aber das kennen "wir" ja - zumindest ich :bigsmile - da wird angenommen oder auch für einen Freund gefragt ...

dadurch erhält die Mutter die Niederlassungserlaubnis solange das Kind Minderjährig ist

Das ist nur eine Aufenthaltserlaubnis, die auch nur noch verlängert wird, wenn der Ableger nach Volljährigkeit noch in Ausbildung ist und zu Hause wohnt.
Eine NE könnte Sie aber wie jeder andere Ausländer bekommen, aber das ist dann eine ganz andere Grundlage und vor allem Voraussetzungen.

Ansonsten bleibt ja nur noch das Problem der KV. Da habe ich schon alles gelesen. Hier wird dem TE nichts anderes übrig bleiben, als bei seiner KV nachzufragen. Ich meine es geht nicht, ich habe aber auch schon anderes gelesen. Ob es stimmt keine Ahnung, eine Rechtsgrundlage wurde mir bisher dazu noch nicht genannt. Natürlich kann man das auch anders machen. Von Hausgeburt mit Hilfe eines befreundeten Arztes bis hin zu Selbstzahler alles schon gelesen. Letzteres kann auch ruinierend sein, wenn es Komplikationen gibt. Eine einfache Vaginalgeburt liegt bei ca. 2000 EUR, dazu kommt dann noch das Ganze drumherum.....vielleicht doch das voreheliche Unzuchtsverhältnis legalisieren :p
 

Dali

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4 April 2020
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20.467
3.615
@FlorianKste: Vielleicht sind folgende Info hilfreich:

_Malteser usw. bieten Hilfe bei fehlender Krankenversicherung. Mal nachfragen.

_Ob bei vorheriger Kindesanerkennung ggf. auch der Vater zur Kasse gebeten werden kann, sollte geprüft werden. Vielleicht auch, sollte die Kindesanerkennung nach Geburt sein, ob da Kosten auf den Vater zukommen können.

_Sollte die Dame 3 Monate Visa in DE in der Zeit der Entbindung haben, sollte eine KV abgeschlossen werden und geprüft werden, ob diese auch Folgendes abdeckt:
  • Vorsorgeuntersuchungen sollten in der Versicherung mit abgedeckt sein
  • Alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, sollten in der Versicherung abgedeckt sein
  • Die Kosten für medizinische Maßnahmen bei der Entbindung sollten ebenso wie bei einer Früh- oder Fehlgeburt abgedeckt sein
  • Alle üblichen und medizinisch notwendigen Behandlungen des neugeborenen Kindes sollten abgedeckt sein
  • Die Kosten eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs sollten ebenfalls übernommen werden
 
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