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Joe

Freundin aus Thailand, gemeinsames Kind geboren in Deutschland, Antrag auf Asyl für Freundin möglich?

Cosy Beach Club

Taypan

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16 August 2012
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Nord deutschland
Hallo
Nun habe ich den Threat gelesen ,vieles geht an den Thema vorbei.

Aus eigener Erfahrung kann ich darüber viel Schreiben.
Ich habe jedoch Hemmungen es im Netz zu veröffentlichen, da hier vieles breit getreten wird.
Weder vor der Geburt geschweige vom Tod wird leider Rücksicht bzw. Mit Nachsicht geschrieben.

Daher in kurz Form:
Während ich verheiratet war,ist meine Freundin schwanger geworden. (Gewollt).
Sie war illegal in Deutschland.

Nach der Geburt des Kindes hat sie automatisch einen Aufenthalt Status von 5 Jahren bekommen.

Ich habe beim Jugendamt den Vaterschaft anerkannt.Den Unterhalt für das kind berechnen lassen.
Das Kind wurde automatisch über mich versichert.


Fortsetzung folgt:
Ich muss zu Arbeit
 

Taypan

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16 August 2012
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Nord deutschland
Natürlich war das ein langer Weg bis dahin.
Da Sie illegal war habe ich erst nach der Geburt sie bei mir Zuhause mit dem Kind angemeldet.
Rein rechtlich hätte sie abgeschoben werden können, wenn Sie reisefähig ist.
Dies wollte ich aber nicht riskieren.

Übrigens die Geburtskosten ca 2000€ habe ich selbst bezahlt.

Bis zum Geburt habe ich die Vorsorge Untersuchungen beim Arzt gemacht. Das Gesundheitsamt hatte mir die kontaktdaten gegeben. (Selbst bezahlt).

Unterkunft hatte ich für die Freundin besorgt und bezahlt.
 

KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Rein rechtlich hätte sie abgeschoben werden können, wenn Sie reisefähig ist.

Ne, dass ist denke ich Quatsch - so bald sie Mutter einen deutschen Kindes ist - hat sie hier Aufenthaltsrecht bzw. das Kind hat das Recht was dann automatisch und indirekt auf die Mutter übergeht. Daher auch keine Probleme. Die hätten ja auch das Kind abschieben müssen....was eine Verletztung der Grundrechte GG ist.

So ein Theater würde sich aus meiner Sicht keine Behörde leisten.

Ich finde das Baby-Visuim eine wirklich gute Sache- für die, welche Kinder mögen.
 

Naiyano

Hat nix anderes zu tun
   Autor
Ne, dass ist denke ich Quatsch - so bald sie Mutter einen deutschen Kindes ist - hat sie hier Aufenthaltsrecht bzw. das Kind hat das Recht was dann automatisch und indirekt auf die Mutter übergeht. Daher auch keine Probleme. Die hätten ja auch das Kind abschieben müssen....was eine Verletztung der Grundrechte GG ist.

So ein Theater würde sich aus meiner Sicht keine Behörde leisten.

Ich finde das Baby-Visuim eine wirklich gute Sache- für die, welche Kinder mögen.

Das ist korrekt, sofern man die Vaterschaft bereits anerkennt beim ungeborenen Kind soweit ich weiß.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Ich finde: als Mensch und als Vater hat @thaipan alles richtig gemacht.

Ob das jetzt alles so richtig gelaufen ist, ist doch auch unerheblich. Er hat weder die Frau/Freundin noch das Kind im Stich gelassen und Verantwortung übernommen.

@Alwaro und @Jarakeh : Rumblödeln kann man auch in anderen Threats!
 
Thailernen.net

Jumbolatte

Schreibwütig
   Autor
15 Dezember 2018
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Hannover
Wenn sich jemand nicht legal in Deutschland aufhält frage ich mich,
Wovon sie gelebt hat.
Schwarz auf den Bau wird sie wohl nicht gearbeitet haben.
 

Taypan

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16 August 2012
135
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Nord deutschland
Hallo
Mit Zitate einfügen beschäftige ich mich nicht jetzt.
Erst nach der Geburt kann man eine Vaterschaft Anerkennung machen. Daher kann sie abgeschoben werden.
Wovon illegale leben, da gibt es viele Möglichkeiten. Da will ich nicht näher eingehen.

Übrigens ich schreibe hier meine persönliche Erfahrung, nicht was ich gehört und gelesen habe.
Vieles ist in der Realität anders als was viele denken.
Die Geburt hat ca 2000€ gekostet.
Die Untersuchungen ca 500€

Ich bin seit paar Monaten von meiner Frau (Thai)geschieden .

Ich habe ein Kind verloren.
Ich Die Ärzte konnten medizinisch nichts machen das er überlebt.

Ich habe vom Herzen und Verstand gehandelt alles zu tun damit mein Kind nichts fehlt.
Die Mutter meines Kindes ist jetzt meine Ehefrau.
Ich möchte doch bitten:
Lass eure sarkastischen Witze und Worte.
Dies ist nicht nur ein Forum um Sex Erfahrungen zu tauschen.

Mfg
 
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ricon

Neuer Member
    Neuling
14 Juli 2011
15
13
363
floodland hat recht. Punkt.

BGB § 1594 (4) Die Annerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
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10 Dezember 2012
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Antrag auf Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde stellen. Das mit der Eidesstattlichen Versicherung bzw. Anerkennung der Vaterschaft beifügen. Sollten die Ärger machen beantragt deine Freundin Prozesskosten Hilfe und ihr geht zum Anwalt eures Vertrauens. Dann wird dann Aufenthaltsrecht erzwungen. Allerdings weiß ich nicht wie das in den Fall mit den A1 Kurs ist. Wird mal Zeit das der Betrug mit A1 endlich abgeschaftt wird. In diesne Sinne viel Glück ;)
 
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Bender01

Kennt noch nicht jeder
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Warum soll der A1 Test ein Betrug sein? Dieser ist doch eine Vorschrift in einem demokratischen Staat in Europa!


Ganz einfach, es widerspricht sich mit dem GG und anderen Gesetzen. Der Schutz der Familie inclusive zusammenführung steht unter dem Schutz des GG Artikel 6. Einige dürfen ohne A1 (z.B. Türken) andere mit A1 (z.B. Thailänder) als Familie zusammengeführt werden. Schon mal was von AGG §1 gehört. Das ist reine Willkür zum Nachteil einiger und erfüllt den Tatbestand des Betrugs.
Meinst Du die Bundesrepublik Deutschland als Demokratischen Staat ? Das Land wo du für deine Meinung dein Arbeitsplatz verlierst und Du einen Putzlappen tragen musst ? Du könntest eher von einer Demokratie Simulation sprechen wo Du alle 4 Jahre mal dein Kreuzchen machen darfst !!! Es gibt noch mehr Beispiele aber das soll hier nicht zum Thema in diesen Thread werden.
 

Taypan

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Nord deutschland
Ganz einfach, es widerspricht sich mit dem GG und anderen Gesetzen. Der Schutz der Familie inclusive zusammenführung steht unter dem Schutz des GG Artikel 6. Einige dürfen ohne A1 (z.B. Türken)

Habe das Zitat einfügen auf die schnelle nicht hingekriegt..
@benda
Die Türken müssen auch ein Sprach Kurs absolvieren.
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
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10 Dezember 2012
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Habe das Zitat einfügen auf die schnelle nicht hingekriegt..
@benda
Die Türken müssen auch ein Sprach Kurs absolvieren.

@thaipan
Falsch die müssen vor Einreise keinen Sprachkurs Absolvieren. Siehe auch Urteil EUGH (AZ: C-138/13) .... Wieso schreibst Du denn sowas ?
 
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