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Thailand DTV Visa - Destination Thailand

wiwowa

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   Autor
28 Juli 2017
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Atlantischer Ozean

Eavesdropper

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1 November 2024
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Diese ganzen Links, egal ob lano.io (ohnehin nicht thailand-spezifisch) oder der IHK, beinhalten Informationen aus der Zeit vor dem DTV.

Das Direct Employment, beschrieben bei lano.io, beinhaltet eine Niederlassung in Thailand („Dazu wird eine Registrierung als ausländischer Arbeitgeber bei den örtlichen Behörden notwendig.“). Das ist gerade das, was für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem DTV nicht erforderlich ist. Sonst wären wir ja wieder bei der Arbeit für ein Unternehmen mit Sitz in Thailand und dem Arbeitsverbot.

Das DTV gibt neben Freelancern und anderen Personengruppen auch Remote Workern endlich einen Rechtsrahmen, eine Legitimation, für die Arbeit in Thailand für ein ausländisches Unternehmen. Natürlich ist die Arbeit für ein Unternehmen mit Sitz in Thailand dabei streng verboten.

Zur Verbuchung konkret: mein Arbeitgeber kann in seinem Lohnabrechnungsprogramm „lohnsteuerbefreit“ hinterlegen. Gegenüber der Sozialversicherung wird wohl die Personengruppe 999 (sozialversicherungsfrei) sowie der Beitragsgruppenschlüssel 0000 hinterlegt (klären wir gerade mit der Krankenkasse).
 
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buuge

Gibt sich Mühe
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27 Januar 2017
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Es streitet keiner ab, dass das DTV für freelancer UND remote worker eine Möglichkeit bietet, aus Thailand aus zu arbeiten. D.h. von der thailändischen Seite spricht nichts dagegen, aber halt von der deutschen. Wenn du Steuer/Sozialversicherungbefreit bist und in Thailand keine Steuer ID hast dann ist brutto = netto. Das würde dann ja jeder machen wollen.

Mich interessiert auf jeden Fall, wie das bei dir weitergeht, denn dass da ein AG mitmacht und die Möglichkeiten auslotet, ist selten. Wäre klasse wenn du uns auf dem laufenden hältst.
 

MGiebel

Aktiver Member
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Es war schon immer legal von Thailand aus für eine Firma im Ausland zu arbeiten, solange man keine Dienstleistungen innerhalb Thailands anbietet. Alles ohne Work Permit, siehe thaiembassy.com .

Nur für den Antrag des DTV Visums muss man im Ausland gemeldet sein, sobald das Visum erteilt wurde kann man sich ganz legal abmelden.
 
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Eavesdropper

Member Inaktiv
Inaktiver Member
1 November 2024
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@buuge

Ja, es wäre zunächst brutto für netto. Aber ich muss im Gegenzug alle benötigten sozialen Versicherungen privat regeln und in Thailand das Einkommen nachgelagert via Steuererklärung versteuern.

Für die dafür erforderliche taxpayer identification number (TIN) werde ich das Formular LP 10.1 bei der örtlichen Finanzbehörde ausfüllen (mitzubringen: gültiger Reisepass, Visum und Adressnachweis).
 

MADBKK

Take it easy
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BKK
Hat jemand schon mal so einen Service gebucht ?
Aber für die Summe kann man ja locker auch mal einen Trip nach DE machen und kommt mit dem DTV zurück.


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thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@buuge

Ja, es wäre zunächst brutto für netto. Aber ich muss im Gegenzug alle benötigten sozialen Versicherungen privat regeln und in Thailand das Einkommen nachgelagert via Steuererklärung versteuern.

Für die dafür erforderliche taxpayer identification number (TIN) werde ich das Formular LP 10.1 bei der örtlichen Finanzbehörde ausfüllen (mitzubringen: gültiger Reisepass, Visum und Adressnachweis).
Ich kann sämtliche Angaben von @Eavesdropper zu 100 Prozent bestätigen. Es läuft so, auch bei mir!
 

Zenturier

Zenturier
   Autor
8 Januar 2017
284
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München
Servus,

bin am überlegen ob das DTV für mich als Angestellter in D in Frage kommen könnte.
Ich plane für Ende 2025 mindestens 3 bzw. 4 Monate Homeoffice zu machen und zwar in Thailand. Durch das DTV müsste das ja möglich sein, wenn ich in D weiterhin ganz normal gemeldet bin und meine Steuern zahle sowie als Angestellter tätig bin?

Plan wäre dann das DTV zu beantragen (soweit der AG meiner "Homeofficetätigkeit" zustimmt und ich diese an einem Ort meiner Wahl machen darf.
Ich wäre dann die Wintermonate in Thailand, pro Jahr aber incl. Urlaubsaufenthalt unter 6 Monaten, also keinerlei Steuerpflicht nach aktuellem Stand in Thailand.

Mein Gehalt erhalte ich weiterhin in D auf mein deutsches Konto, es ändert sich quasi arbeitstechnisch für mich garnichts bis auf dass ich den Ort an dem ich arbeite während der 4 Monate frei wählen kann.
Natürlich würde ich mir dann eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit zulegen.

Andere Hürden würde ich jetzt nicht sehen, soweit der AG meiner Tätigkeit mit freiem Aufenthaltsort zustimmen würde. Das DTV sollte ich dann ja damit beantragen können?
Somit hätte ich 5 Jahre Ruhe und könnte die ganze Sache jährlich in den Wintermonaten immer wieder wiederholen bis ich mich entschließe zu kündigen.

Ist das soweit korrekt oder setze ich falsch an?

VG
Alex
 

MADBKK

Take it easy
   Autor
25 November 2019
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BKK
Servus,

bin am überlegen ob das DTV für mich als Angestellter in D in Frage kommen könnte.
Ich plane für Ende 2025 mindestens 3 bzw. 4 Monate Homeoffice zu machen und zwar in Thailand. Durch das DTV müsste das ja möglich sein, wenn ich in D weiterhin ganz normal gemeldet bin und meine Steuern zahle sowie als Angestellter tätig bin?

Plan wäre dann das DTV zu beantragen (soweit der AG meiner "Homeofficetätigkeit" zustimmt und ich diese an einem Ort meiner Wahl machen darf.
Ich wäre dann die Wintermonate in Thailand, pro Jahr aber incl. Urlaubsaufenthalt unter 6 Monaten, also keinerlei Steuerpflicht nach aktuellem Stand in Thailand.

Mein Gehalt erhalte ich weiterhin in D auf mein deutsches Konto, es ändert sich quasi arbeitstechnisch für mich garnichts bis auf dass ich den Ort an dem ich arbeite während der 4 Monate frei wählen kann.
Natürlich würde ich mir dann eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit zulegen.

Andere Hürden würde ich jetzt nicht sehen, soweit der AG meiner Tätigkeit mit freiem Aufenthaltsort zustimmen würde. Das DTV sollte ich dann ja damit beantragen können?
Somit hätte ich 5 Jahre Ruhe und könnte die ganze Sache jährlich in den Wintermonaten immer wieder wiederholen bis ich mich entschließe zu kündigen.

Ist das soweit korrekt oder setze ich falsch an?

VG
Alex
genau so machbar
 
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thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Klasse, würde ich mir schriftlich geben lassen und hoffen, dass der eine gute berufshaftpflicht Versicherung hat, anders kann ich es nicht sagen.
Es KANN klappen, aber es ist dafür das falsche VISUM und dein Arbeitgeber kommt in teufels Küche anders kann ich es nicht sagen. Wie will er denn Geld an dich überweisen?

Hier mal eine Quelle:
Der Punkt Direct Employment ist mit dem DTV NICHT möglich und ich bezweifle das dein Arbeitgeber sich darum einen Kopf machen will.

Die Aussagen kann ich mir nur dadurch erklären, dass die lieben Finanzbeamten nicht weiter schauen als zum Ende der eigenen Nasenspitze. Ist jetzt aber auch gut mit meinen Hinweisen, weil ... am Ende macht ihr das einfach und es klappt auch sicher erst mal. Ich wollte nur darauf hinweisen, das es so eigentlich nicht geht.

Ich lasse Dir mal noch einen Link da, gibt es auch von diversen anderen Quellen und alle sagen grob das gleiche:
Sollte man immerhin mal gelesen haben .... btw. Finanzbeamten haften für gar nichts und so lang du keinen rechtskräftigen Bescheid hast, der unanfechtbar ist können die sagen was sie wollen.

Ach ja Wegzubgsbesteuerung und so weiter ... auch ggfs. lustiges Thema.
Warum sollte eine direkte Anstellung nicht funktionieren? Welches deutsche Gesetz spricht denn dagegen, dass ich mich für meinen AG im Ausland ins HO setze? Das einzige was dagegen sprechen würde, ist, dass ich bis zum DTV eine Arbeitserlaubnis gebraucht hätte oder mich in TH der Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrugs und Steuerhinterziehung strafbar gemacht hätte.

nach deiner Definition dürfte es auch so Steuerkisten wie das LTR nicht existieren.

Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das mir verbietet, aus dem Ausland in HO zu arbeiten. Einzige Voraussetzung ist, dass ich mich an die lokalen Gesetze wie Arbeitserlaubnis etc halte, aber genau das wird ja mit dem DTV hinfällig, wenn ich nur für ausländische Firmen tätig bin.
 
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wiwowa

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28 Juli 2017
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Atlantischer Ozean
@thaimeister83 na dann ... einfach machen. Ich bin eh nicht vom Fach, von daher. Der Rest sind eh nur Details, die sind eh nicht wichtig. Zum Beispiel, darf man als deutscher seinen deutschen Wohnsitz aufgeben und ausschließlich einen Wohnsitz in TH haben mit dem DTV? Wenn ja dauerhaft? Welches Recht ist beim Arbeitsvertrag anwendbar? Ist es bei einem Visum welches nach und nach verländert werden muss eigentlich eine Entsendung oder doch nicht? Abhängig vom anwendbaren Recht, wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber aus? Wie sieht es mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus .... wie gesagt, alles nur Details, die jucken eh keine alte Sau. Wahrscheinlich eh alles irrelevant in der Praxis.
 

wiwowa

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28 Juli 2017
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Atlantischer Ozean
nach deiner Definition dürfte es auch so Steuerkisten wie das LTR nicht existieren.
Spielen immer zwei Länder eine Rolle, das wo man her kommt und das wo man hin will. Nur weil Thailand was ermöglicht, so heißt das nicht das es alle nutzen können ... frag mal die Amis wie das so ist wenn man sein Welteinkommen immer daheim versteuern muss ... also im Prinzip ... die agieren ganz anders. Auch die Franzosen sind anders drauf als die deutschen, wenn es auch inzwischen mehr harmonisiert ist, die Australier machen ihr eigenes Ding, die Engländer auch und ja auch die Thais haben ganz eigene Regeln ... es spielt nicht nur das Zielland eine Rolle sondern auch das Herkunftsland.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83 na dann ... einfach machen. Ich bin eh nicht vom Fach, von daher. Der Rest sind eh nur Details, die sind eh nicht wichtig. Zum Beispiel, darf man als deutscher seinen deutschen Wohnsitz aufgeben und ausschließlich einen Wohnsitz in TH haben mit dem DTV? Wenn ja dauerhaft? Welches Recht ist beim Arbeitsvertrag anwendbar? Ist es bei einem Visum welches nach und nach verländert werden muss eigentlich eine Entsendung oder doch nicht? Abhängig vom anwendbaren Recht, wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber aus? Wie sieht es mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus .... wie gesagt, alles nur Details, die jucken eh keine alte Sau. Wahrscheinlich eh alles irrelevant in der Praxis.
Deutsches Recht, Gerichtsstand und Arbeitsort ist in Berlin, bis zu 5 Tage die Woche mobil aus Thailand.

Wenn das alles nicht gehen würde, warum hat dann die Rechtsabteilung eines MDAX-Unternehmens mit über 14.000 Mitarbeitern dafür grünes Licht gegeben? Die sind doch nicht völlig bescheuert