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Deutschen Pass machen ???

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
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Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Was sind die Vorteile oder evtl. Nachteile wenn Thais die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen ?

Da Thais bei Erhalt der Deutschen Staatsangehörigkeit ja die Thai Staatsangehörigkeit nach §12 Abs. 1 Nr. 3 behalten können sehe ich da nur Vorteile:

1. Reisen in viele Länder ohne ein Visum zu machen
2- Keine Ausweisung bei Hartz IV Bedürftigkeit

Gibt es noch mehr Vorteile ? Oder sieht jemand auch Nachteile ?

Eine Frage in diesem Zusammenhang:

Wenn der Thai Pass abgelaufen ist kann man ja in Berlin z. B. einen neuen bei der Thai Botschaft machen. Kommt in diesen neuen Pass auch wieder der Aufenthaltstitel von der Deutschen Ausl. Behörde rein ???

Wenn nicht, kann man ja nach weiteren 5 J. keinen Thai Pass mehr hier in D neu machen denn wie will man es erklären wenn kein Aufenthaltstitel im Pass ist und man hier lebt.
 

Leopard

Member Inaktiv
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21 Juli 2010
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Doppelte Staatsbürgerschaft wird bei Thais i.d.R. anerkannt, da sie ohne die Thailändische Staatsbürgerschaft kein Land in Thailand besitzen dürfen.
 

Kaiyai

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3 Mai 2009
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Neu Isenburg
Kann mir einer genaues über einen thailändischen Pass sagen wie mann ihn bekommt.

Meine Frau hat seit 10 Jahren den deutschen Pass und hätte gern auch ihren thailändischen Pass zurück den sie damals abgeben mußte.

Wie ist der genaue Weg ??

PS: die weiße Karte hat sie noch und wird auch immer verlängert
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
Inaktiver Member
8 Januar 2009
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Bern / Schweiz
Wer die Deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt, braucht fuer die meisten Laender auf diesem Erdball nicht vorher ein Visum bei der jeweiligen Botschaft beantragen.

Ist ein(e) Auslaender(in) mit einem Deutschen (Deutsche) verheiratet, gibt es keine Ausweisung bei Hartz IV- Beduerftigkeit, auch wenn Er/Sie einen auslaendischen Pass hat.

Vorteile gibt es auch, wenn jemand z.B. mit einer Philipinnin verheiratet ist und diese ihre Staatsangehoerigkeit behaelt. So erhaelt man als Ehemann das Ein-Jahresvisum, welches man unbeschraenkt (auch im Lande) verlaengern kann (jeweils immer ein Jahr, es sei denn man nimmt seinen Hauptwohnsitz auf die Philippinen, dann unter Umstaenden unbeschraenkt).

Also es gibt Vor-und Nachteile.

Im Prinzip bin ich dafuer, der/die Partner(in) sollte die Deutsche Staatsangehoerigkeit annehmen. Mir wurde gesagt, dass gehe im schnellsten Falle nach 5 Jahren Eheleben. Aber besser vorher noch etwas sich beim Auslaenderamt erkundigen.


Gruss
 

rainzman

Mr. nice guy
   Autor
20 Mai 2010
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Kann mir einer genaues über einen thailändischen Pass sagen wie mann ihn bekommt.

Meine Frau hat seit 10 Jahren den deutschen Pass und hätte gern auch ihren thailändischen Pass zurück den sie damals abgeben mußte.

Wie ist der genaue Weg ??

PS: die weiße Karte hat sie noch und wird auch immer verlängert


nach 10 Jahren kannst Du das vergessen

die Thais sind wohl wenig interessiert eine Deutsche einzubürgern oder ? den Papierkrieg zu gewinnen ist den Aufwand nicht wert.. ein Euro-Paß für eine Thai ist eh unbezahlbar sag Ihr das mal ;)
 

onnut

Gibt sich Mühe
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31 März 2009
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die weisse karte ist die id-card?
dann kriegt sie auch wieder einen pass,aber nur in thailand,nicht bei der botschaft!
 

Cabo

HEDONIST
   Sponsor 2024
8 Juni 2009
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Süden
nach 10 Jahren kannst Du das vergessen

die Thais sind wohl wenig interessiert eine Deutsche einzubürgern oder ? den Papierkrieg zu gewinnen ist den Aufwand nicht wert.. ein Euro-Paß für eine Thai ist eh unbezahlbar sag Ihr das mal ;)

Hast Du für die Aussage " nach 10 Jahren kannst Du das vergessen" eine Quelle oder ist das eine Mutmaßung Deinerseits ?

Thaifan67
 

Max1

Member Inaktiv
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20 Juni 2010
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Pa Mok / Ayutthaya
Verstehe ich jetzt nicht ganz.
Meine Tochter, 5 Jahre, hat beide Staatsbürgerschaften.
Nun hört man doch immer, das sie sich mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden muß.
Wie kann dann eine ältere Thai beide Staatsbürgerschaften haben ?
 
Wir haben nach 2 Jahren Ehe die dt. Staatsbuergerschaft beantragt, die, bei Erfuellen der Voraussetzungen, nach 6 Monaten hier in Berlin entschieden sein muss.

Insgesamt sehr einfache Beantragung, freundliche Beratung beim Amt und schliesslich nach 6 Monaten die Aushaendigung der Urkunde.

Bei dieser Aushaendigung wurde dann erklaert, dass die th. Staatsbuergerschaft nicht aufgegeben werden muss, der th. Pass behalten werden darf ohne wenn und aber, ohne irgendwelche Voraussetzungen.

Der einzige Nachteil ist, dass die Ehefrau , wenn sie in Thailand ist, bei Rechtsstreitigkeiten (u.a. Unfall,Verbrechen etc.) als Thai behandelt wird und nicht auf Hilfe der dt. Botschaft hoffen kann, weil eben noch die th. Staatsbuergerschaft vorliegt, so die Aussage der Beamtin.

Sollte das aber der einzige Nachteil sein, nehmen wir es hin:bigg

Kann also nur raten, die dt. Staatsbuergerschaft anzunehmen, bringt nur Vorteile.


Gruss

Thomas

PS: Koennte natuerlich sein, das die th. Behoerden irgendwann draengen, die th. Staatsbuergerschaft abzugeben!
 

Donlord

Member Inaktiv
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28 Oktober 2008
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Sorry Leute

doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht!

§12 trifft nur zu, wenn der Ausländer seine Staatsbürgerschaft nicht oder nur unter schwersten Bedingungen aufgeben kann. Der Antrag auf Ausbürgerung MUSS gestellt werden, da sonst die Einbürgerung in D rückgängig gemacht wird.
D.h. der thailändische Reisepass MUSS an die Botschaft zurückgeschickt werden und der Empfang durch die Botschaft bestätigt werden.

Die Thais bürgern aus. Es dauert zwar bis zu 15 Jahre, aber sie tun es.

Also, könnt ihr vergessen hier mit 2 Pässen rumzulaufen.

@Thomas

wann war das? Meine Frau hat die deutsche Staatsbürgerschaft seit 12 Jahren und MUSSTE die Thailändische aufgeben. Wir warten heute noch auf das Dokument aus Thailand. Aber der Pass ist weg.

schaut "http://www.aufenthaltstitel.de/stag.html"]hier[/URL]
 
@Sorry Donlord,


dieses Jahr, also aktuell.

Hatte mir vor Aushaendigung der Urkunde auch einiges ueberlegt bzgl. Grundeigentum in Thailand etc, weil ich damit rechnete, ein kleines Problem zu bekommen.

Aber....nicht, nada, null...im Gegenteil, bevor ich loslegen konnte, sagte die Beamtin, dass die th. Staatsbuergerschaft behalten werden kann, weil es Probleme bei der Ausbuergerung gaebe. Einen Antrag auf Ausbuergerung mussten wir deshalb auch nicht stellen.

Soll uns nur Recht sein!

Gruss

Thomas


Quelle:http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-p-ausnahmen.html



Ausnahmen


Mehrstaatigkeit wird hingenommen:
wenn nach dem Recht des anderen Staates keine Möglichkeit besteht, aus der bisherigen Staatsangehörigkeit auszuscheiden,
bei Staatsangehörigen von Ländern, die ihren Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Das gilt gegenwärtig für Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.

wenn die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht gelingt, wenn also:
der entsprechende Antrag nicht entgegengenommen wurde,
der Herkunftsstaat die notwendigen Formulare verweigert oder
über den vollständigen und formgerechten Antrag auch nach angemessener Zeit (mehr als zwei Jahre nach der Antragstellung) noch nicht entschieden wurde.

wenn der andere Staat unzumutbare Bedingungen für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit stellt, z. B. überhöhte Gebühren (mehr als ein Brutto-Monateinkommen, aber mindestens 1.280 €).

bei anerkannten Flüchtlingen. In diesen Fällen prüft allerdings vor der Einbürgerung oftmals das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Verfolgung fortbesteht.

Bei älteren Ausländerinnen und Ausländern (über 60 Jahre) können z. B. auch gesundheitliche Schwierigkeiten berücksichtigt werden, die das Verfahren zur Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit erschweren.
 

Kaiyai

Member Inaktiv
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3 Mai 2009
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Neu Isenburg
Mal eine andere Frage.

Wie sieht das für ein Dauervisum für in Thailand geborene Personen aus.

Muß sie dann auch alle 3 Monate aus dem Land ausreisen oder gibt es da eine Sonderregelung.

Sie ist jetzt 45 Jahre alt und seit 10 Jahren deutsche Staatbürgerin mit thailändischer weiße ID Card.
Haus und Land in Thailand hat sie auch noch auf ihren Namen.
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Sorry Leute

doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht!

§12 trifft nur zu, wenn der Ausländer seine Staatsbürgerschaft nicht oder nur unter schwersten Bedingungen aufgeben kann. Der Antrag auf Ausbürgerung MUSS gestellt werden, da sonst die Einbürgerung in D rückgängig gemacht wird.
D.h. der thailändische Reisepass MUSS an die Botschaft zurückgeschickt werden und der Empfang durch die Botschaft bestätigt werden.

Die Thais bürgern aus. Es dauert zwar bis zu 15 Jahre, aber sie tun es.

Also, könnt ihr vergessen hier mit 2 Pässen rumzulaufen.
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Donlord, das stimmt so nicht. Das neue Staatsbürgerkeutsgesetz gilt seit 01. 09. 2009. Ich habe es von der Ausl. Behörde schriftlich das nach §12 Abs. 1 Nr. 3 Thais nach Einbürgerung ihre Staatsangehörigkeit behalten können.

Hier der Text von Absatz 1 Nr. 3 der bei Thais gilt:

3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,

Es sind die unzumutbaren Bedingungen wie Grundbesitz der aufgegeben werden muss wie @Leopard schon richtigerweise gepostet hat.
 

Liggi

Ein Mensch
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   Autor
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Mal eine andere Frage.

Wie sieht das für ein Dauervisum für in Thailand geborene Personen aus.

Muß sie dann auch alle 3 Monate aus dem Land ausreisen oder gibt es da eine Sonderregelung.

Sie ist jetzt 45 Jahre alt und seit 10 Jahren deutsche Staatbürgerin mit thailändischer weiße ID Card.
Haus und Land in Thailand hat sie auch noch auf ihren Namen.


Dauervisum gibt es nicht. Meinst du evtl. Aufenthaltsgenehmigung ?

Fürt D kein Problem für eine Thai wenn verh. und Deutschkenntnisse vorhanden sind.
 

Kaiyai

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3 Mai 2009
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Neu Isenburg
Dauervisum gibt es nicht. Meinst du evtl. Aufenthaltsgenehmigung ?

Fürt D kein Problem für eine Thai wenn verh. und Deutschkenntnisse vorhanden sind.


Ich meinte ein Dauervisum für Thailand für eine Thaifrau mit deutschen Paß.

(thailändische weiße ID Card erst vor wenigen Wochen verlängert,Thaipaß vor 10 Jahren zurückgegeben )
 

Liggi

Ein Mensch
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   Autor
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
@Kaiyai

Dann müßte sie mit einem Thai Pass einreisen in Thailand. Wenn sie mit einem Deutschen Pass einreist gilt für sie das gleiche wie für alle Farang. Also Visum wenn länger als 30 Tage.

Wenn sie in LOS einen neuen Pass macht fehlt darin ja der Aufenhaltstitel für Deutschland und kann daher nicht damit einchecken. Ob bei der Passkontrolle bei Ausreise in Bangkok gefragt wird wegen Aufenthaltstitel weiss ich nicht.
 

Kaiyai

Member Inaktiv
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3 Mai 2009
803
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Neu Isenburg
Werde mich wohl mal bei der Botschaft schlau machen.

Ich weiß noch vor einigen Jahren hat sie das Visum in Pattaya verlängert und gleich einen Stempel in ihren deutschen Reisepass bekommen mit einem Visum für 1 Jahr.
Grund war das sie in Thailand geboren ist.
Bin mir aber nicht sicher ob das nur ein Versehen des Beamten war.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Wenn sie in LOS einen neuen Pass macht fehlt darin ja der Aufenhaltstitel für Deutschland und kann daher nicht damit einchecken. Ob bei der Passkontrolle bei Ausreise in Bangkok gefragt wird wegen Aufenthaltstitel weiss ich nicht.

Einfach über ein Drittland reisen wo kein Visa benötigt wird.
Zum Beispiel Flug von BKK nach KL mit dem Thai Pass.
In Malaysia mit dem Deutschen Pass einreisen und von dort aus Weiterflug nach Deutschland.
Die Malaien sehen nicht ob sie in BKK nur Transitpassagier war. Funktioniert am besten aber nur mit Handgepäck.

Habe ich selbst schon gemacht nur in die andere Richtung mit 2 Deutschen Pässen damit die vielen Stempel nicht auffallen. Klappt heute bestimmt nicht mehr in Thailand da dort alles per Computer erfasst wird.
 

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