Hallo
mache es so dann.Meine Frau hat schon sehr lange beide und da sie sogar für das AA als Dolmetscherin arbeitet muss das rechtens sein ich kenne sehr viele Thais die 2 Pässe haben und da ist auch alles OK. Schaut euch doch den genauen Gesetzestext mal an dort steht alles.
[FONT="]Sehr geehrte Damen und Herrn,
Ich möchte Sie hiermit bitten, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft die ich vorübergehend besitze weiterhin behalten darf, da die Ausbürgerung mich vor große, beziehungsweise vor unüberwindliche Probleme stellt, welche bei der Antragstellung für die deutsche Staatsbürgerschaft nicht voraussehbar war.
Zu den Gründen:
A) Mein Erbe als deutsche Staatsbürgerin kann nicht mehr in Thailand antreten da ich automatisch das Recht auf Haus und Grundbesitz in Thailand verliere. Mein Vater ist verstorben und meine Mutter lebt alleine. Das bedeutet, das ich nach dem Tod meiner Mutter das Haus in dem ich aufgewachsen und groß geworden bin, unverzüglich an einen anderen thailändischen Bürger verkaufen muss und somit ein prägender Teil meines Lebens für mich für immer verloren ist.
B) Die Ausbürgerung kostet auch mehr als ich jemals gedacht hatte Das fängt schon mit dem thailändischen Zeugen an, der aus meinem Geburtsort/Umfeld kommen muss und meine persönlichen Angaben vor der Botschaft oder dem General Konsulat in Deutschland bestätigen muss (Flugkosten, Versicherung, Einladung, Hotel, usw. (mindestens 2500€) hinzu kommt noch die bekannte Visa -Problematik für thailändische Staatsbürger. Weiterhin fallen noch diverse Übersetzungskosten für deutsche Dokumente ins Thailändische und deren Legalisierungskosten an. Über die auf mich weiter kommenden Zusatzkosten der Ausbürgerung seitens der thailändischen Regierung gibt es keine sachdienlichen Informationen außer der, dass ich die Kosten erst bei Abschluss des Verfahrens erfahre. Laut der Beauftragten der Bundesregierung für Migration und Integration sollen diese Gebühren nicht mein monatliches Bruttogehalt übersteigen. Rechnet man schon nur die Kosten für den Zeugen übersteigt das deutlich mein Gehalt.
C) Weiterhin kann die angemessene Frist von 2 Jahren wie Sie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration und Integration [/FONT]"http://www.nittaya.de/redirect.php?url=http%253A%252F%252Fwww.einbuergerung.de%252FEinbuergerung2005.pdf"][FONT="]http://www.einbuergerung.de/[...]rgerung2005.pdf[/FONT][/URL][FONT="] fordert, nicht eingehalten werden, da bei den Anträgen der thailändischen Behörden zur Ausbürgerung von vorne herein von mindestens 3 Jahren Bearbeitungszeit beziehungsweise von einem längeren Zeitraum gesprochen wird. Mir sind mittlerweile Fälle bekannt wo das Ausbürgerungsverfahren schon länger als 10 Jahre dauert und noch immer nicht zum Abschluss gekommen ist.
Ich sehe daher die Aufgabe meiner thailändischen Staatsbürgerschaft für mich als unzumutbare Belastung an und möchte Sie bitten, weiterhin die doppelte Staatsbürgerschaft behalten zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen[/FONT]