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BRD Urlaubs-Visum für die Süße beantragen in BKK mt Verpflichtungserklärung

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Kannst vogesen, grad wollte es ein Freund von uns, der nun wirklich gesichert dasteht, wurde zum zweiten Mal abgelehnt.

Ich glaub zum dritten Mal Bertl und ich finde es eine Sauerei :echt

Die Nummer ist einfach nur lächerlich. Das wär so, wie wenn ich ihm einen Neuen abkaufen wollt, und der deutsche Bundestag würds ablehnen ...:k

Ihr versteht scheinbar nicht, dass der Farang und dessen Bonität überhaupt nichts mit der Visaentscheidung zu tun hat. Um eine Garantieerklärung zu bekommen braucht man eigentlich nur Normalverdiener zu sein. Ob derjenige gerade so eben die Bedingungen erfuellte, eine solche Erklaerung zu bekommen oder Multimillionaer ist spielt keine Rolle. Wenn „er“ „Ihr“ dann diese Garantieerklärung in die Hand drückt, dann ist „er“ raus aus der Geschichte!

Die Botschaft will dann nur noch sehen , dass so ein Papier da ist. Wessen Name darauf steht und „wie viel Neue“ derjenige wöchentlich verkauft interessiert kein Aas!

lol ich ahne wer. Aber da liegts auch nicht an ihm :bigg

Egal wer „er“ ist, aber genau da liegt der Hase meist im Pfeffer! An "Ihr" liuegt es, ob es klappt.

Es liegt meistens nicht bei "IHM" sondern bei "IHR". … Und auf deren persönliche Verhältnisse kommt es an was die Beurteilung der "Rückkehrwilligkeit" angeht.

Der Erfolg eines Visaantrages liegt auch nur am Rande in der Größe des Grundstückes, Gehaltes und Anzahl der Kinder der Thai, sondern die meisten vergeigen sich die Chance selbst beim Interview bei der Botschaft. Ein anderer Teil hat schon ein „Vorleben“ in den Akten und Computerdateien der Botschaft und braucht erst gar nicht viel zu lügen!.

Da habe ich die tollsten Geschichten über die Jahre erlebt.

Natürlich ist auch viel Glück dabei. Hat der Botschaftsmitarbeiter einen schlechten Tag, dann war's das eben.

Mag auch vorkommen. Denke aber, dass das eher die Ausnahme ist.
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Wessen Name darauf steht

Richtig, eine VE kann jeder beilegen. Ich wurde auch schon mal gefragt von einer entfernten Bekannten: Hey JT, gehst Du für mich aufs Amt und machst eine VE, ich brauche die für eine "Freundin" aus Kenia - ist eine ganz liebe und ich bezahle auch die (damaligen) 20 €).

:k Im leben nicht .... (konnte sie aber irgendwie nicht verstehen und ging zum Nächsten :bigg


@Paul

Richtig, sprechen müssen die Damen nicht, den Mund voll nehmen reicht da völlig aus :p
 

lozara

Member Inaktiv
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3 Oktober 2012
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Ich habe eine aktuelle Frage zur Erteilung eines Besuchervisums für Deutschland und der Dokumente,die meine Freundin von mir in der deutschen Botschaft in Bangkok vorlegen muss (ich habe gestern schon im Forum gestöbert,dazu aber nichts aktuelles gefunden).

Meine Freundin (Thai) will mich hier in Deutschland für 3 Wochen besuchen und ich beschaffte mir die VE und ihr eine Kranken- und unfallversicherung bei der Hanse Merkur.Alle Unterlagen sind schon in BKK und sie bereitet sich mit Hilfe von Freundinnen auf den
Besuch in der Botschaft vor.
Nun waren diese alle schon mal in Spanien,Schweden u.s.w. und jede gibt meiner Freundin ungefragt weitere Tipps,was sie ausser den eigenen Dokumenten noch von mir vorlegen muss.......und verunsichern sie damit.

Nun meine konkreten Fragen an euch:

-Benötigt sie neben der VE auch eine schriftliche persönliche Einladung von mir?
Habe bei uns in der Ausländerbehörde noch mal nachgefragt und der mich beratende Beamte lachte nur
und schüttelte den Kopf mit den Worten "Was wollen sie da denn reinschreiben,dass kann doch sowieso
keiner kontrollieren,wenn sie hier im Lande ist." Leuchtet mir ein,aber ihr und ihren Girlfriends nicht.

-Weiterhin wurde ihr gesagt,sie benötige Kopien über all meine Dokumente wie Reisepaß,Gehaltsbeschei-
nigung,Konten,Grundbesitzbescheid u.s.w. .....,dass wurde ja schon zur Erlangung der VE von mir bei
der Ausländerbehörde vorgelegt.
Da habe ich ja fast das Gefühl,dass mich ihre "beratenden Freundinnen" erstmal checken wollen.


Versteht mich nicht falsch ,habe mich gut informiert - ich weiss,dass sie offiziell nur meine VE und die Versicherung benötigt und
der Rest an ihr selbst liegt.
Dennoch frage ich hier zur Sicherheit nochmal nach.
Mag sein dass jemand noch einen Tipp hat in Form von: " xxxx beizulegen kann nicht schaden,auch wenn´s
nicht verlangt wird."

Ich will mir später bei möglicher Ablehnung des Visums nicht nachsagen lasse,etwas wichtiges nicht
beachtet zu haben.


Eine weitere Frage noch:

Erhöhen sich die Chancen zum Visaerlangung durch eine selbstständige Tätigkeit meiner
Freundin? Nein,nicht Freelancer;) , sie hat ein kleines Möbelgeschäft in Minburi und will
auch wirklich nur zu einem Besuch von 14-16 Tagen nach Deutschland kommen.

Ich würde mich über eure Antworten freuen und wünsche ein schönes WE!
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
"-Benötigt sie neben der VE auch eine schriftliche persönliche Einladung von mir?"

Diese Einladungen gab es früher, braucht man in der Tat nicht mehr - was ich machen würde, ist ein Begleitschreiben in dem Du die Gründe darlegst, vor allem auch in Bezug auf die Rückkehrwilligkeit der Freundin.

"
-Weiterhin wurde ihr gesagt,sie benötige Kopien über all meine Dokumente wie Reisepaß,Gehaltsbeschei-
nigung,Konten,Grundbesitzbescheid u.s.w. .....,dass wurde ja schon zur Erlangung der VE von mir bei
der Ausländerbehörde vorgelegt."

Nein, es macht u.U. Sinn, eine Kopie des Reiesepasses mit den verschiedenen Einreisestempel mit vorzulegen, als Nachweis, dass diese Freundschaft bereits länger besteht, das ist aber fallabhängig. Ansonsten sollte die Dame diese Papiere vorlegen, als Nachweis ihrer Rückkehrwilligkeit.


"
Erhöhen sich die Chancen zum Visaerlangung durch eine selbstständige Tätigkeit meiner
Freundin? Nein,nicht Freelancer;) , sie hat ein kleines Möbelgeschäft in Minburi und will
auch wirklich nur zu einem Besuch von 14-16 Tagen nach Deutschland kommen."

Möglich, wenn sie dieses Geschäft bereits länger führt, auch entsprechende Belege dazu hat, auch entsprechenden Umsatz abwirft (also keine Scheinfirma ist). jemanden hat, der sie vertritt bzw. warum man das Geschäft so lange allein lassen kann - usw.

 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
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Austria
Bin wohl Österreicher, aber ich habe ein Begleitschreiben beigelegt, ob das etwas geholfen hat oder nicht, kann ich nicht sagen.
Habe im Begleitschreiben geschrieben, wo kennengelernt, warum sie mich besuchen soll, wie oft wir uns schon gesehen haben unsw..
Was ich beim Gespräch mitbekommen habe, bzw. was mir meine gesagt hatte, wurde sie genau diese Punkte, die im Begleitschreiben standen auch gefragt !

Zusätzliche Lohnzettel oder sonstiges was dein Vermögen betrifft , brauchst nicht beilegen, hast ja bei der VE gemacht.
Mir wurde sogar geraten ihr nur die ID Nummer zugeben und nicht die VE, da darinn die Vermögensverhältnisse aufgelistet sind, die bekommt ja die Botschaft elektronisch zugesand.
 

JT29

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Südbaden
"Mir wurde sogar geraten ihr nur die ID Nummer zugeben und nicht die VE, da darinn die Vermögensverhältnisse aufgelistet sind, die bekommt ja die Botschaft elektronisch zugesand."

Für was braucht die Botschaft die Vermögensverhältnisse einer Person, die eine VE abgibt - macht irgendwie nicht Sinn.

Bei der Deutschen Botschaft ist die Ve in Original vorzulegen

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/2375134/Daten/3097730/SchengenBesuchvisums.pdf
 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
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Für was braucht die Botschaft die Vermögensverhältnisse einer Person, die eine VE abgibt - macht irgendwie nicht Sinn.

Bei der Deutschen Botschaft ist die Ve in Original vorzulegen

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/2375134/Daten/3097730/SchengenBesuchvisums.pdf

Ok, das weiß ich nicht, in Österreich wird eine elektronische VE gemacht und der österreichischen Botschaft übermittelt.
So muß die Frau nur mit der ID-Nummer der VE zur Botschaft und kann den Visumsantrag stellen.
Ich war mit ihr zusammen dort, was auch nicht schlecht ist, glaube ich.

Frag aber wegen der VE nochmal nach bei der Botschaft oder dort wo du sie gemacht hast !
 

Gast_20

Mopedfahrer
Inaktiver Member
21 Oktober 2008
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LOS & LS
In der dtsch. VE sind keine Vermögenswerte aufgeführt (wäre auch problematisch mit dem Datenschutz).

Ein persönlicher Besuch des männlichen Partners in der Botschaft bringt eigentlich nichts, da er zu dem Gespräch
nicht zugelassen ist - es gilt:

.194245"] drau_en_bleiben.jpg
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
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2.165
Pattaya / Kummerland
Wenn „er“ „Ihr“ dann diese Garantieerklärung in die Hand drückt, dann ist „er“ raus aus der Geschichte!


Der Erfolg eines Visaantrages liegt auch nur am Rande in der Größe des Grundstückes, Gehaltes und Anzahl der Kinder der Thai, sondern die meisten vergeigen sich die Chance selbst beim Interview bei der Botschaft.
.

Was Du schreibst, stimmt alles, bis auf, daß "er aus der Geschichte raus ist", wenn er die VE abgegeben hat.

Falls die Kleine Scheisse baut, ist er schneller und tiefer "drin" als ihm lieb ist

Deinen letzten Satz würde ich auch nicht unterschreiben, denn wichtig ist für die Botschaft der Rückkehrwille und den beweist man nicht mit einem netten Interview sondern mit einer weissen Weste und wenn man Gründstück und nachweislich gute Einnahmen aus einem job und das schon für längere Zeit hat, stehen die Chancen gut.


Ich habe eine aktuelle Frage
Meine Freundin (Thai) will mich hier in Deutschland für 3 Wochen besuchen und ich beschaffte mir die VE und ihr eine Kranken- und unfallversicherung bei der Hanse Merkur.Alle Unterlagen sind schon in BKK und sie bereitet sich mit Hilfe von Freundinnen auf den
Besuch in der Botschaft vor.
Nun waren diese alle schon mal in Spanien,Schweden u.s.w. und jede gibt meiner Freundin ungefragt weitere Tipps,was sie ausser den eigenen Dokumenten noch von mir vorlegen muss.......und verunsichern sie damit.

Nun meine konkreten Fragen an euch:

-Benötigt sie neben der VE auch eine schriftliche persönliche Einladung von mir?
Leuchtet mir ein,aber ihr und ihren Girlfriends nicht.

-Weiterhin wurde ihr gesagt,sie benötige Kopien über all meine Dokumente wie Reisepaß,Gehaltsbeschei-
nigung,Konten,Grundbesitzbescheid u.s.w. .....,
Da habe ich ja fast das Gefühl,dass mich ihre "beratenden Freundinnen" erstmal checken wollen.

Eine weitere Frage noch:

Erhöhen sich die Chancen zum Visaerlangung durch eine selbstständige Tätigkeit meiner
Freundin? Nein,nicht Freelancer;) , sie hat ein kleines Möbelgeschäft in Minburi und will
auch wirklich nur zu einem Besuch von 14-16 Tagen nach Deutschland kommen.

Ich würde mich über eure Antworten freuen und wünsche ein schönes WE!

Ich glaube nicht, daß die Freundinnen Dich abchecken wollen (möglich ist es aber). Deren Tips kommen daher, daß das in unterschiedlichen Ländern verschieden gehandhabt wird und verschiedene Sachen gefordert werden.

Da sie ja ein Touristenvisum beantragt, ist eure Bekanntschaft unerheblich - die VE soll lediglich sicherstellen, daß für sie gesorgt ist.

Falls sie mit ihrem Geschäft so gut verdient, daß sie sich den Deutschlandurlaub auch ohne Dich leisten könnte, braucht sie keine VE; die ist dann oft sogar hinderlich, weil verdachtserregend.

In jedem Fall glaube ich, daß ihr Geschäft, falls es denn gut läuft und sie nachweislich seit längerem Geld verdient, ausschlaggebend sein wird, daß sie das Visum bekommt.

D lehnt halt das Visum ab, wenn nach Ansicht der Botschaft kein Rückkehrwille besteht - das war früher viel einfacher. Für Leute, die ihre Kleine auf Biegen und Brechen nach TH bekommen wollen, gibt es Tricks, wie es ziemlich sicher geht.
 

lozara

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Oktober 2012
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@ JT29

wie setze ich ein solches Begleitschreiben auf?Was schreibt man darein?
Wäre dir für deine schnelle Antwort sehr dankbar!
Es ging um ein Besuchervisum - nicht Touristenvisum,dass schrieb ich aber auch!
 

JT29

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Südbaden
Das macht auch nur bei Besuchsvisum Sinn :)

Was schreibt man darein? In #25 stehen ja schon ein paar Anhaltspunkte. Dazu würde ich noch die Gründe für die Rückkehrwilligkeit angeben. Letztlich ist eine Möglichkeit dem deutschen Entscheider noch was an die Hand zu geben, das ist aber immer sehr individuell auf den jeweiligen Fall, da gibt es kein Musterschreiben -> selber dichten.
 

blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
@ JT29

wie setze ich ein solches Begleitschreiben auf?Was schreibt man darein?
Wäre dir für deine schnelle Antwort sehr dankbar!
Es ging um ein Besuchervisum - nicht Touristenvisum,dass schrieb ich aber auch!

lozara - bist du lernbehindert? Ich frag dich das in aller Höflichkeit.

Es gibt kein Schwuttenbesuchervisum. Das wäre ja sowas wie ein Krankenbesuch.

Es gibt ein Touri-Visum und es gibt ein Heirats-Visum. Beim Touri-Visum als auch beim Heirats-Visum trägt der Einlader durch seine VE alle, aber auch wirklich alle, Kosten, die die Besucherin unseres schönen Landes hier verursacht. Und das unabhängig davon, ob der Einlader von den Kosten weiß oder nicht.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Was Du schreibst, stimmt alles, bis auf, daß "er aus der Geschichte raus ist", wenn er die VE abgegeben hat.
Falls die Kleine Scheisse baut, ist er schneller und tiefer "drin" als ihm lieb ist

Na logisch! ich meinte er ist aus der Sache raus, was die Genehmigung des Visums angeht!

Deinen letzten Satz würde ich auch nicht unterschreiben, denn wichtig ist für die Botschaft der Rückkehrwille und den beweist man nicht mit einem netten Interview sondern mit einer weissen Weste und wenn man Gründstück und nachweislich gute Einnahmen aus einem job und das schon für längere Zeit hat, stehen die Chancen gut.

Ja, irgendwie gehoert schon beides dazu. Ich hatte wie gesagt einige Jahre einen guten Bekannten bei der Botschaft auf der Visastelle. Von dem weiss ich, dass die meisten Ablehnungen aus dem Interview resultieren. Wenn das Mädel da Mist labert oder sich sogar in Widersprüche verstrickt oder lügt, dann nutzen die besten Grundstücke und Einnahmen aus gutem Job nix mehr! Es fahren zu viele mit einer auswendig gelernten Geschichte dort hin. Sowald die erste Querfrage dazwischen kommt, dann bricht das Ganzs zusammen.
 
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lozara

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Oktober 2012
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@blokk
lernbehindert bin ich nicht! ....... und ich weiss warum ich euch das frage!

Schreibe ich eine Einladung auf deutsch,kann sie der Mensch in der Botschaft lesen und verstehen!

Aber meine Freundin könnte sich vielleicht aus Aufregung über ihren ersten Termin bei der Botschaft
in Widersprüche genau zu diesem Begleitschreiben verstricken - und dann wäre es vielleicht besser,
dass es das gar nicht gibt,wenn es eh nicht erforderlich ist und nur die VE und Versicherung reichen würde.

Abgesehen davon war ich immer der Meinung,dass es tatsächlich einen Unterschied zwischen Touristen- und
Besuchervisum gibt
Der Besucher wird eingeladen,benötigt eine VE vom Einlader und eine Absicherung seinerseits,

Der thailändische Tourist (!) hingegen hat die Kohle,seine Buchung im Reisebüro selbst zu bezahlen,hat
wahrscheinlich ein volles Konto,nen guten Job und kann in der ganzen Welt herumreisen - ich denke,dass
jemand der € 4000 - 6000 für eine Reise anlegt,weniger Probleme mit dem Visum hat.

Bei der Botschafts-Info zumindest wird zwischen Besucher-,Touristen- und Geschäftsvisum unterschieden,
ob das in der Realität so ist,weiss ich nicht.

Deswegen frage ich ja euch,lesen kann ich selbst.

Sorry blokk,
ich wollte nur sichergehen und wenn ich google,erfahre ich überall andere Tipps.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Lese dir das auf der Botschaftsseite nochmal genau durch.

Es gibt nur ein Visa für bis zu 90 Tage.
Das ist das sogenannte Schengenvisum.

Alleine die Voraussetzungen zur Erlangung unterscheiden sich nach Besucher, Touristen und Geschäftsleuten.

Touristen und Geschäftsleute lassen wir mal einfach außen vor da diese im Regelfall ihren Aufenthalt selber organisieren und auch finanzieren.
Mit entsprechendem Nachweis dürfte es für diese Personengruppe problemlos möglich sein ein Visa zu bekommen. Auch dürfte bei diesen Personen kaum Zweifel an der Rückkehrwilligkeit bestehen.

Beim Besucher sieht das ganze jedoch völlig anders aus. Dieser ist eben nicht in der Lage so einen Trip aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Auch ist hier die Rückkehrwilligkeit der Knackpunkt.

Deshalb also die unterschiedlichen Ansätze zum Erhalt ein und des selben Visa bei verschiedenen Personengruppen.
 
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BacardiMan

Member Inaktiv
Inaktiver Member
8 Mai 2010
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758
900m über N.N.
Besuchervisum auf Anhieb genehmigt !!!!

visa.jpg


Die Nachricht ist für mich jetzt gerade ein paar Stunden alt. Mein Thaifreundin hat es geschafft und hat ein Besuchervisa erhalten. Ich wußte zwar, dass Sie grundsätzlich gute Voraussetzungen hat. Denoch räumte ich Ihr aufgrund den vielen pessimistischen Kommentaren hier im Forum eine Chance von max. 50% ein. Die nachfolgenden Informationen sollen helfen den anderen Membern die Chancen für das Besuchervisum Ihrer Liebsten realistischer einzuschätzen.

Meine Freundin arbeitet in der Arbeitsvorbereitung/Planung bei einem französischen Sondermaschinenbauer seit ca. 1 Jahr. Ihr Monatsgehalt beträgt 30.000 baht brutto. Zuvor war Sie bei einem Elektronikhersteller und verdiente 25.000 baht. Sie ist unverheiratet, hat kein Kind (nur Neffen und Nichten) und auch kein eigenes Land oder sonstigen bedeutenden Besitz. Sie besitzt und fährt allerdings schon lange ein eigenes Auto. Sie spricht neben Thai auch passables Englisch.

Ich kenne Sie nun fast 2 Jahre. Ich habe bereits letzten Frühjahr ein paar Tage mit Ihr zusammen verbracht. Im Dezember war ich dann mit Ihr gemeinsam 1 Woche in Siem Reap und Bangkok unterwegs.

Ich habe Sie eingeladen und Ihr die Verpflichtungserklärung, die Krankenversicherungsbescheinigung und ein persönliches Einladungsschreiben in deutsch und englisch zugesandt. Das Einladungsschreiben habe ich absichtlich zweisprachig gemacht, damit Sie genau weiß, was drinnen steht. Sie hat ein Empfehlungsschreiben und ein Urlaubsschein von Ihrer Firma mitgebracht. Außerdem hat Sie noch eine Flugreservierung besorgt (ist meines Wissens nicht mehr notwendig – schadet aber auch nicht). Das Visum hat Sie nur für 15 Tage beantragt (mehr Urlaub bekommt Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht).

Im Interview wurde Sie vor allem über mich ausgefragt: „Wie alt ist er? Was ist er von Beruf? In welcher Sprache sprecht Ihr? Wie habt Ihr Euch kennengelernt? Wo habt Ihr Euch zuletzt gesehen? (Der Visastempel von Kambodscha hat Ihr bestimmt geholfen) War er verheiratet? Hat er Kinder?“ Sie hat fast alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Nur hat Sie angegeben, dass wir uns auf Facebook beim Spielen getroffen haben (Ich bin ein eingefleischter Facebook-Gegner). Ich denke das Interview hat Sie gut gemeistert. Schließlich hätte Sie sonst auch nicht den Job in der jetzigen Firma bekommen.

Ich glaub ich habe alle wichtigen Facts zusammen gefasst. Ansonsten gerne nachfragen (evtl . auch PM).

Aber noch was wichtiges:
Hier wird nur über Visafragen diskutiert. Alle Kommentare über die Gründe, den Sinn und das Ziel des Visum sind hier offtopic und werden von mir hier nicht kommentiert. Vielleicht komme ich darauf an anderer Stelle nochmals zurück.
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
9.231
2.854
2.963
Besuchervisum auf Anhieb genehmigt !!!!

Sie hat ein Empfehlungsschreiben und ein Urlaubsschein von Ihrer Firma mitgebracht. Außerdem hat Sie noch eine Flugreservierung besorgt (ist meines Wissens nicht mehr notwendig – schadet aber auch nicht). Das Visum hat Sie nur für 15 Tage beantragt (mehr Urlaub bekommt Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht).

Die Grundvoraussetzungen für die Genehmigung des Visa waren nicht schlecht und auch die Urlaubsdauer realistisch...

Mich wundert es nicht das es erfolgsversprechend war...
Viel Spaß wünsche ich euch im Mai...:daume
 

ButterflyBKK

Member Inaktiv
Inaktiver Member
24 Februar 2013
118
28
438
Klasse!!!
Ich habe eine Freundin in Bangkok und würde die gerne für 3-4 Wochen nach Deutschland einladen

Darf ich mal fragen was sowas gekostet hat? Ist das über eine Agentur gelaufen?

Bei ihr würde das so aussehen:

1. eingetragener Grundbesitz (Haus): nicht vorhanden
2. familiäre Bindung (Kind): nicht vorhanden
3. sozial-versicherungspflichtigen Job: nicht vorhanden
4. fettes Konto: nicht vorhanden
5. Krankenversicherung: wird ggf. dann geregelt

Würde mich freuen wenn ich mal endlich Antworten aus erster Hand bekäme
Es ist frustrierend was hier bisher in anderen Threads so geschrieben wurde