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OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
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Bang Sare, Amphoe Sattahip, Chon Buri, Thailand
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hat nichts mit "rot-grün" zutun
Von wem kommt der Stuss denn? Die machen sich echt systematisch bei mir unbeliebt. Die Grünen wollten die Einjahres-Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen abschaffen. Der Vorschlag wurde im Finanzausschuss jedoch abgelehnt. Dagegen waren vor allem CDU/CSU und AfD, die sich klar für den Erhalt der steuerfreien Haltefrist ausgesprochen haben.
Damit bleibt es in Deutschland vorerst dabei: Wer Bitcoin und Krypto länger als 1 Jahr hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Der politische Druck auf Bitcoin nimmt trotzdem sichtbar zu. Keine Politik-Diskussion bitte! Es geht nur um die Haltefrist.
 
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Klimbim

Hat nix anderes zu tun
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24 November 2024
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Von wem kommt der Stuss denn? Die machen sich echt systematisch bei mir unbeliebt. Die Grünen wollten die Einjahres-Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen abschaffen. Der Vorschlag wurde im Finanzausschuss jedoch abgelehnt. Dagegen waren vor allem CDU/CSU und AfD, die sich klar für den Erhalt der steuerfreien Haltefrist ausgesprochen haben.
Damit bleibt es in Deutschland vorerst dabei: Wer Bitcoin und Krypto länger als 1 Jahr hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Der politische Druck auf Bitcoin nimmt trotzdem sichtbar zu. Keine Politik-Diskussion bitte! Es geht nur um die Haltefrist.


Verfassungskonsequenz ist kein Stuss lieber Toto. DIR erkläre ich es gerne noch einmal. Mir Schnuppe, ob die Grünen das auch so sehen: es ist verfassungsrechtlich geboten.

Was meine ich? Lies mal meine Argumente ganz ideologiefrei - also nicht diese libertäre reine Ideologie bitte.

Verfassungsrechtlich ist eigentlich weniger die dauerhafte Besteuerung von Kryptogewinnen erklärungsbedürftig als ihre Steuerfreiheit nach exakt einem Jahr.

Art. 3 GG verlangt steuerliche Folgerichtigkeit. Wer Arbeitseinkommen dauerhaft besteuert, Kapitaleinkünfte dauerhaft besteuert und selbst Aktiengewinne dauerhaft besteuert, braucht einen sehr guten sachlichen Grund, ausgerechnet hochspekulative Kryptogewinne nach 366 Tagen vollständig aus der steuerlichen Leistungsfähigkeit herauszudekorieren.

Und genau dieser Differenzierungsgrund wird zunehmend dünn.

Die alte Haltefrist stammt dogmatisch aus einer Zeit gelegentlicher privater Vermögensumschichtungen, nicht aus globalen 24/7 Hochfrequenzmärkten mit Hebelprodukten und Telegramgruppen namens „100x Alpha Elite“. Bitcoin ist ökonomisch eben näher am spekulativen Kapitalmarkt als an Omas geerbtem Silberbesteck.

Art. 3 GG schützt Gleichheit, nicht steuerliche Nostalgie. Wenn jemand sechsstellige Gewinne mit digitalen Spekulationsobjekten erzielt, ist seine steuerliche Leistungsfähigkeit nicht plötzlich verschwunden, nur weil die Erde einmal die Sonne umrundet hat. Das wäre ungefähr so systematisch wie eine Einkommensteuerbefreiung für Porschefahrer ab 30.000 Kilometern Laufleistung.

Dogmatisch betrachtet spricht daher viel dafür, Kryptogewinne gerade zur Wahrung der Belastungsgleichheit dauerhaft zu besteuern. Die eigentliche verfassungsrechtliche Frage lautet eher, warum man sie privilegieren sollte.

Na?
 
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OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
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Verfassungsrechtlich ist eigentlich weniger die dauerhafte Besteuerung von Kryptogewinnen erklärungsbedürftig als ihre Steuerfreiheit nach exakt einem Jahr.
Eine gesetzgeberische Reform hin zu einer dauerhaften Besteuerung wäre verfassungsrechtlich folgerichtig, müsste dann allerdings, und das ist die Kehrseite der steuerlichen Gleichbehandlung, die Du verschweigst, konsequenterweise auch die zeitlich unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit und Verrechenbarkeit von hochspekulativen Kryptoverlusten zulassen, was für den Fiskus schnell zum Haushaltsrisiko werden könnte.
 
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Urmel

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23 Juni 2024
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Verfassungsrechtlich ist eigentlich weniger die dauerhafte Besteuerung von Kryptogewinnen erklärungsbedürftig als ihre Steuerfreiheit nach exakt einem Jahr.
Beim "bösen" Bitcoin findest Du das ja voll OK, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist abgeschafft werden soll.

Aber beim Gold ist das natürlich was anderes (da bist Du ja schliesslich drin investiert), da hast Du von der Steuerfreiheit profitiert und wirst es in Zukunft bestimmt auch weiterhin wollen.
Ich habe 50% verkauft. Ich schichte um.

Gewinnmitnahmen. Wenn Gold nämlich sinkt, komme ich so nicht in den Verlust. Ich kaufte zu etwa 1300 - 1600 Euro die Unze. Über Strecke. Im Mittel vermutlich 1400 Euro.

Ich habe keine emotionale Verbindung zu Gold. Aber eine sehr rationale. Ich beabsichtige nicht den theoretisch maximal möglichen Gewinn, sondern einen kalkulierten zu erzielen. 50% der Münzen indes lass ich als Stütze im Vermögen - zunächst.

Finanziell hat mich Gold (kein Witz!) gerettet

Sorry - aber diese Doppelmoral ist einfach zum 🤮
 
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OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
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Der jetzt im US-Kongress eingebrachte American Reserve Modernization Act (ARMA) würde das US Treasury verpflichten, fünf Jahre lang jährlich bis zu 200.000 Bitcoin zu kaufen und mindestens 20 Jahre zu halten, wobei Verkäufe nur zur Schuldentilgung erlaubt wären.

Im Gegensatz zu Trumps Executive Order vom März 2025 würde ARMA die Strategic Bitcoin Reserve als Bundesgesetz verankern und damit unabhängig von künftigen Regierungen machen: Bemerkenswert ist dabei die parteiübergreifende Unterstützung mit 16 Co-Sponsoren.

Die Finanzierung erfolgt haushaltneutral durch Aufwertung der bei der Fed bilanzierten Goldzertifikate (aktuell mit 42,22 USD pro Unze statt Marktpreis), während die Coins in Cold Storage verwahrt und private Wallets vor staatlichem Zugriff geschützt werden müssen.

Die Begründung folgt einer marktwirtschaftlichen Logik: Wie Gold die Edelmetallreserven dominiert, dominiert Bitcoin mit 60% den Kryptomarkt, der Staat hält beide Wertaufbewahrungsmittel. Sollte ARMA verabschiedet werden, würden die USA ab Q4 2026 als erster G7-Staat zum aktiven Bitcoin-Käufer mit gesetzlichem Mandat, wodurch sich strukturell die Käuferseite verändert und Bitcoin auf Augenhöhe mit den US-Goldreserven gestellt würde.
 

OnkelToto

Bokehschist
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aber diese Doppelmoral
Eigentlich ist der Kollege ja völlig falsch hier. Aber dass er der Jura studiert hat kann er doch mal etwas raushängen lassen. Auch wenn er vom Thema des Freds keine Ahnung hat. Und das darf in so einem Forum ja auch mal sein.
 

Klimbim

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Beim "bösen" Bitcoin findest Du das ja voll OK, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist abgeschafft werden soll.

Aber beim Gold ist das natürlich was anderes (da bist Du ja schliesslich drin investiert), da hast Du von der Steuerfreiheit profitiert und wirst es in Zukunft bestimmt auch weiterhin wollen.




Sorry - aber diese Doppelmoral ist einfach zum 🤮

Neeeeeee....

Der Vorwurf der „Doppelmoral“ setzt voraus, dass hier moralisch argumentiert wurde. Tatsächlich ging es um Art. 3 GG , also um Dogmatik, nicht um Portfolioästhetik.

Gold und Bitcoin werden nicht deshalb unterschiedlich behandelt, weil jemand das eine mag und das andere nicht, sondern weil sie wirtschaftlich ungefähr so verwandt sind wie ein Sparbuch und ein Glücksspielautomat im Dauerbetrieb.

Das eine ist klassisch strukturierter Substanz- und Sicherungswert, das andere ein hochvolatiler, rein erwartungsgetriebener Spekulationsmarkt ohne eigenen Ertragsanker.

Art. 3 GG verlangt gerade diese Unterscheidung: Gleiches gleich, Ungleiches ungleich.

Dass dabei zufällig eigene Investments nicht zum verfassungsrechtlichen Lieblingskind erklärt werden, ist kein Wertungswiderspruch, sondern schlicht die Nebenwirkung von Dogmatik.

Oder kurz: Das Grundgesetz kennt keine Depot-Persönlichkeitsrechte.
 

Klimbim

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Eigentlich ist der Kollege ja völlig falsch hier. Aber dass er der Jura studiert hat kann er doch mal etwas raushängen lassen. Auch wenn er vom Thema des Freds keine Ahnung hat. Und das darf in so einem Forum ja auch mal sein.


nö.

Der Grund ist ein anderer. Du hast mal eben nebenbei postuliert, dass man Deine Spekulationen die null echten Wert haben (Schneeballsystem), nicht besteuern sollte...

Das ist aber ungeachtet von dem was ich weiss oder nicht weiss schlicht Blödsinn, wenn man Artikel 3 GG vor Augen hält.

Und das habe ich dann auch so zum Ausdruck gebracht. Bitcoingewinne sind voll zu versteuern. Alles andere verstieße gegen den Gleichheitsgrundsatz im GG. Oder Du schaffst alle Steuern und Regeln ab... der Traum aller dieser durchgeknallten Libertären, I know, I know...

Dass ich libertäre Geisteshaltung nicht mag, ist dabei völlig unerheblich.
 
Pattayareise

Klimbim

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Eine gesetzgeberische Reform hin zu einer dauerhaften Besteuerung wäre verfassungsrechtlich folgerichtig, müsste dann allerdings, und das ist die Kehrseite der steuerlichen Gleichbehandlung, die Du verschweigst, konsequenterweise auch die zeitlich unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit und Verrechenbarkeit von hochspekulativen Kryptoverlusten zulassen, was für den Fiskus schnell zum Haushaltsrisiko werden könnte.

Der Einwand klingt nach verfassungsrechtlicher Systemkritik, ist aber im Kern Haushaltsarithmetik mit Dogmatik-Label.

Art. 3 GG verlangt folgerichtige Gleichbehandlung, nicht fiskalische Schonräume. Wenn Gewinne dauerhaft besteuert werden, ist es systematisch richtig, auch Verluste grundsätzlich zu erfassen. Das ist keine „Gefahr“, sondern die einfache Logik eines einheitlichen Steuersystems.

Aber:

Dass der Gesetzgeber Verlustverrechnung begrenzen kann, ist verfassungsrechtlich anerkannt. Es gibt keinen Anspruch auf unbegrenzte steuerliche Risikoabsicherung einzelner Marktsegmente.

Kurz gesagt: Gleichheit im Steuerrecht wird nicht dadurch relativiert, dass sie Geld kostet.

Nun...das Grundgesetz ist in diesen Fragen selten libertär enttäuscht, höchstens konsequent unbeeindruckt.
 

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
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24 November 2024
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Dann sind wir uns ja einig.

Gold = Wertspeicher
Bitcoin = Wertspeicher

Also gleiches gleich.

Tut mir leid, dass ich Dich bisher falsch verstanden hatte.


oh man...


...echt echt starke Dogmatik. Dann sind also auch Pokémonkarten, Whiskyfässer und eine seltene Rolex „gleiches gleich“, weil irgendwo jemand hofft, dass sie später teurer werden.

Art. 3 GG arbeitet allerdings nicht mit Kellerfundlogik, sondern mit wirtschaftlicher Funktion und Marktstruktur. Gold ist ein substanzgebundener Sicherungswert.

Bitcoin ist ein hochvolatiler Spekulationsmarkt, dessen „innerer Wert“ sich oft ungefähr so stabil verhält wie die Stimmung in einem Hebeltrader-Forum nachts um zwei.

„Beides Wertspeicher“ ist ungefähr wie „beides Unterkunft“ bei Eigenheim und Stundenhotel.
 
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Ben

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16 Mai 2022
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Wer Bitcoin und Krypto länger als 1 Jahr hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Der politische Druck auf Bitcoin nimmt trotzdem sichtbar zu.
Gegen Ende eines Systems versuchen die Profiteure desselbigen jeden verfügbaren Euro aus ihren Untertanen herauszuquetschen, dazu gehören natürlich auch die bösen "Krypto-Zocker". Noch gibt es in der Politik einige wenige Personen mit Sachverstand, welche die steuerlichen Implikationen abschätzen können. Das Abschaffen der KESt zum Beispiel wurde gestoppt, nachdem man feststellte welche Implikationen das auf mögliche steuerliche Verrechnungen hätte. Hoffentlich gibt denen niemand den Tipp in die Niederlanden zu schauen (Box 3) :censored:
 
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Klimbim

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24 November 2024
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Und während die einen noch Interpretationen der Verfassung diskutieren gucken die anderen schon was Steuerexperten aus der Praxis dazu zu sagen haben.



Und? Guter Mann. Aber sonst?

Dr. Ingo Heuel ist Steuerrechtler und Steuerstrafrechtler mit Fokus auf Kryptobesteuerung, aber kein Verfassungsrechtler. Das ist fachlich ein erheblicher Unterschied.

Natürlich kann er praktische Steuerfragen hervorragend beurteilen. Aber aus „kennt Kryptosteuerrecht“ folgt nicht automatisch „liefert tragfähige Verfassungsdogmatik zu Art. 3 GG“. Gerade die Frage, ob eine dauerhafte Besteuerung aus Gleichheitsgründen künftig sogar geboten sein könnte, liegt deutlich näher an verfassungsrechtlicher Strukturdogmatik als an praktischer Deklarationsberatung.

Ein Spezialist für Steuerdeklaration ist noch kein Bundesverfassungsgericht in Menschengestalt. Und genau bei Art. 3 GG wird die Luft schnell deutlich dünner als im klassischen Kryptosteuer-Alltag.

Die dauerhafte Besteuerung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen, weil die bisherige Haltefrist dogmatisch und systematisch immer schwerer zu rechtfertigen ist.

Das Kernproblem ist Art. 3 GG. Der Gleichheitssatz zwingt den Gesetzgeber zu folgerichtiger Besteuerung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Und genau dort wirkt die aktuelle Regel zunehmend wie ein Fremdkörper: Arbeitseinkommen werden dauerhaft besteuert, Kapitalerträge dauerhaft besteuert, Aktiengewinne dauerhaft besteuert, selbst viele sonstige Wertsteigerungen werden steuerlich erfasst. Aber ausgerechnet hochspekulative Kryptogewinne sollen nach 366 Tagen vollständig aus jeder Besteuerung herausfallen.

Je stärker Bitcoin & Co. faktisch wie spekulative Finanzinstrumente funktionieren, desto schwieriger wird diese Sonderbehandlung verfassungsdogmatisch erklärbar. Die alte Haltefrist stammt aus einer Zeit gelegentlicher privater Veräußerungsgeschäfte, nicht aus globalen 24/7 Hochrisikomärkten mit Milliardenvolumen.

Hinzu kommt: Der frühere Gedanke eines praktischen Vollzugsdefizits verliert durch KYC, DAC8, MiCAR und internationale Meldestrukturen massiv an Bedeutung. Der Staat kann Kryptotransaktionen heute deutlich besser erfassen als noch vor wenigen Jahren. Damit entfällt eines der letzten praktischen Argumente für die Sonderbehandlung.

Und politisch ist die Richtung ohnehin klar: Staaten akzeptieren spekulative Schattenmärkte steuerlich nur sehr begrenzt dauerhaft privilegiert. Besonders dann nicht, wenn parallel regulierte Kapitalanlagen voll besteuert werden.

Die eigentliche verfassungsrechtliche Frage lautet inzwischen weniger, ob Kryptogewinne dauerhaft besteuert werden dürfen, sondern warum sie es bislang nicht werden. Die Haltefrist wirkt immer mehr wie ein historischer Zufall mit erstaunlich langlebiger Lobbyromantik.

Gut so. Das ganze Nest des libertären Unfugs, es wird zunehmend unbequemer.

Bei Art. 3 GG funktioniert libertäre Romantik selten dauerhaft, weil der Gleichheitssatz bemerkenswert unromantisch ist. Den interessiert nicht, ob ein Asset „dezentral“, „frei“ oder „antiestablishment“ wirkt, sondern ob wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vergleichbar besteuert wird.

Und genau dort wird die Luft für die Haltefrist dünn. Denn ein hochliquider Spekulationsmarkt bleibt steuerdogmatisch nicht deshalb privilegierungswürdig, weil seine Anhänger sehr überzeugt auftreten oder „Fiat-System“ besonders oft sagen.

So. Ich muss nichts weiter erklären. Das Ding kommt. Gaz nüchtern, sachlich, effizient. Endlich!
 
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