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  • Umfrageteilnehmer
    40
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Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
1.261
6.393
1.865
Kognitive Dissonanz kickt so hart. Übrigens ist der rotgrüne Versuch heute abgemschmettert worden. Bis auf weiteres gilt die Haltefrist.


Das hat nichts mit "rot-grün" zutun. Eher mit Verfassungsfestigkeit und ich garantiere Dir, die wird sich durchsetzen.
 

OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
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Bang Sare, Amphoe Sattahip, Chon Buri, Thailand
pattayapatrol.com
hat nichts mit "rot-grün" zutun
Von wem kommt der Stuss denn? Die machen sich echt systematisch bei mir unbeliebt. Die Grünen wollten die Einjahres-Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen abschaffen. Der Vorschlag wurde im Finanzausschuss jedoch abgelehnt. Dagegen waren vor allem CDU/CSU und AfD, die sich klar für den Erhalt der steuerfreien Haltefrist ausgesprochen haben.
Damit bleibt es in Deutschland vorerst dabei: Wer Bitcoin und Krypto länger als 1 Jahr hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Der politische Druck auf Bitcoin nimmt trotzdem sichtbar zu. Keine Politik-Diskussion bitte! Es geht nur um die Haltefrist.
 

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
   Autor
24 November 2024
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Von wem kommt der Stuss denn? Die machen sich echt systematisch bei mir unbeliebt. Die Grünen wollten die Einjahres-Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen abschaffen. Der Vorschlag wurde im Finanzausschuss jedoch abgelehnt. Dagegen waren vor allem CDU/CSU und AfD, die sich klar für den Erhalt der steuerfreien Haltefrist ausgesprochen haben.
Damit bleibt es in Deutschland vorerst dabei: Wer Bitcoin und Krypto länger als 1 Jahr hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Der politische Druck auf Bitcoin nimmt trotzdem sichtbar zu. Keine Politik-Diskussion bitte! Es geht nur um die Haltefrist.


Verfassungskonsequenz ist kein Stuss lieber Toto. DIR erkläre ich es gerne noch einmal. Mir Schnuppe, ob die Grünen das auch so sehen: es ist verfassungsrechtlich geboten.

Was meine ich? Lies mal meine Argumente ganz ideologiefrei - also nicht diese libertäre reine Ideologie bitte.

Verfassungsrechtlich ist eigentlich weniger die dauerhafte Besteuerung von Kryptogewinnen erklärungsbedürftig als ihre Steuerfreiheit nach exakt einem Jahr.

Art. 3 GG verlangt steuerliche Folgerichtigkeit. Wer Arbeitseinkommen dauerhaft besteuert, Kapitaleinkünfte dauerhaft besteuert und selbst Aktiengewinne dauerhaft besteuert, braucht einen sehr guten sachlichen Grund, ausgerechnet hochspekulative Kryptogewinne nach 366 Tagen vollständig aus der steuerlichen Leistungsfähigkeit herauszudekorieren.

Und genau dieser Differenzierungsgrund wird zunehmend dünn.

Die alte Haltefrist stammt dogmatisch aus einer Zeit gelegentlicher privater Vermögensumschichtungen, nicht aus globalen 24/7 Hochfrequenzmärkten mit Hebelprodukten und Telegramgruppen namens „100x Alpha Elite“. Bitcoin ist ökonomisch eben näher am spekulativen Kapitalmarkt als an Omas geerbtem Silberbesteck.

Art. 3 GG schützt Gleichheit, nicht steuerliche Nostalgie. Wenn jemand sechsstellige Gewinne mit digitalen Spekulationsobjekten erzielt, ist seine steuerliche Leistungsfähigkeit nicht plötzlich verschwunden, nur weil die Erde einmal die Sonne umrundet hat. Das wäre ungefähr so systematisch wie eine Einkommensteuerbefreiung für Porschefahrer ab 30.000 Kilometern Laufleistung.

Dogmatisch betrachtet spricht daher viel dafür, Kryptogewinne gerade zur Wahrung der Belastungsgleichheit dauerhaft zu besteuern. Die eigentliche verfassungsrechtliche Frage lautet eher, warum man sie privilegieren sollte.

Na?