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OnkelToto

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denn sie muss einfach Kryptos als privates Wirtschaftsgut definieren und festlegen,
Interessant ist die Überlegung, ob Kryptos überhaupt sauber als privates Wirtschaftsgut ohne jegliche Spekulationsfrist eingeordnet werden könnten. Hier liegt in der Tat ein dogmatisch heikler Punkt, denn ein vergleichbares Wirtschaftsgut, bei dem jede Veräußerung unabhängig von einer Haltefrist besteuert wird, ist im EStG kaum zu finden. Das könnte sehr wohl eine verfassungsrechtliche Angriffsfläche bieten, gerade in Verbindung mit Art. 3 GG und dem Gebot der Folgerichtigkeit.
Auch der praktische Hinweis, dass mangels automatischer Steuereinbehalts durch Börsen die Vollzugslast komplett beim Steuerpflichtigen läge, ist wichtig. Das BVerfG hat in der Vergangenheit (Tipke-Urteil zu Spekulationsgewinnen 2004) bereits ein strukturelles Vollzugsdefizit als verfassungswidrig gerügt, was hier durchaus erneut relevant werden könnte.
Der Schluss, dass ETFs/ETPs dann steuerlich attraktiver würden und europäische Kryptobörsen nach dem ohnehin schon belastenden MiCAR-Prozess Kundenabwanderung erleben dürften, ist realistisch. Offen und berechtigt bleibt vor allem die Frage nach dem Bestandsschutz für Altbestände. Ein rückwirkender Eingriff wäre verfassungsrechtlich erst recht problematisch. In Österreich hat man das aber tatsächlich so gemacht.
 
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Reaktionen: netflyer

floodland

leck mich doch...........
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9 April 2009
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Die Bundesregierung will Bitcoin steuerlich schlechter stellen als andere private Wertanlagen.

Hatte ich noch garnicht gelesen.....sorgt in dieser Szene natürlich für eine riesige Empörung.

Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen besteht bei Wertpapieren bereits seit 2009 welche vorher wie beim Bitcoin ab einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei waren. Da war das Gemaule auch gross, ist aber letzten Endes so gekommen.

Wenn das nun künftig auch beim Bitcoin so gehandhabt wird ist das in meinen Augen lediglich eine Anpassung / Gleichstellung an klassische Kapitalanlagen.

Sicherlich findet man das als Bitcoinanleger nicht toll aber warum die Anlage in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen nun besser gestellt sein sollte als z.B. die Anlage in Aktien erschliesst sich mir auf den ersten Blick auch nicht. Selbst für altmodische Sparguthaben auf einem normalen Bankkonto must du in Deutschland (oberhalb des Freibetrags) Kapitalertragssteuern bezahlen, warum also für Bitcoin nicht? ;)

Bislang wurde Gold von den Bitcoinfans doch immer verteufelt und nun wenn`s an Geld geht soll das scheiss Gold dem Bitcoin auf eine Art wieder gleichgestellt sein? ;)

Ist denn auch schon bekannt ob die Steuerhöhe dort dann ebenfalls 25% betragen soll? Können dann ebenfalls Verluste den Spekulationsgewinnen gegengerechnet werden wie bei Wertpapieren?

Dass deswegen nun eine Auswanderungsflut von deutschen Bitcoininvestoren einsetzt halte ich ebenfalls für weit hergeholt. Die meisten von denen dürften wohl Bitcoins im vier oder fünfstellingen Eurobereich besitzen und für einige tausend Euro an Steuern wandert niemand aus der es nicht eh schon vorhatte.

Die paar Leutchen welche Bitcoins für mehrere Millionen Euro ihr Eigen nennen können werden ohnehin schon im Land ihrer Wahl wohnen denn die haben, ein wenig Verstand vorausgesetzt, ihre Schäfchen bereits längst im trockenen und haben sich durch eine Teilrealisierung ihrer Gewinne die entsprechende finanzielle Sicherheit geschaffen um dort dauerhaft leben zu können. :)

Und da kommt die erstgenannte Gruppe der Bitcoininvestoren vermutlich eh nicht mehr hin.

Auf jeden Fall ein spannendes Thema welches sich aber meiner Meinung nach eher zu Gunsten des deutschen Staates entwickeln wird.
 

netflyer

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Interessant ist die Überlegung, ob Kryptos überhaupt sauber als privates Wirtschaftsgut ohne jegliche Spekulationsfrist eingeordnet werden könnten. Hier liegt in der Tat ein dogmatisch heikler Punkt, denn ein vergleichbares Wirtschaftsgut, bei dem jede Veräußerung unabhängig von einer Haltefrist besteuert wird, ist im EStG kaum zu finden. Das könnte sehr wohl eine verfassungsrechtliche Angriffsfläche bieten, gerade in Verbindung mit Art. 3 GG und dem Gebot der Folgerichtigkeit.
Auch der praktische Hinweis, dass mangels automatischer Steuereinbehalts durch Börsen die Vollzugslast komplett beim Steuerpflichtigen läge, ist wichtig. Das BVerfG hat in der Vergangenheit (Tipke-Urteil zu Spekulationsgewinnen 2004) bereits ein strukturelles Vollzugsdefizit als verfassungswidrig gerügt, was hier durchaus erneut relevant werden könnte.
Der Schluss, dass ETFs/ETPs dann steuerlich attraktiver würden und europäische Kryptobörsen nach dem ohnehin schon belastenden MiCAR-Prozess Kundenabwanderung erleben dürften, ist realistisch. Offen und berechtigt bleibt vor allem die Frage nach dem Bestandsschutz für Altbestände. Ein rückwirkender Eingriff wäre verfassungsrechtlich erst recht problematisch. In Österreich hat man das aber tatsächlich so gemacht.
Sehr guter Beitrag! Nur eine Sache. Chatgpt sagt mir, dass bei Altbeständen vor Stichtag 1.3.21 keine Steuern anfallen , wenn nach 1 Jahr oder länger verkauft wird.
 

OnkelToto

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Besteuerung von Spekulationsgewinnen besteht bei Wertpapieren bereits seit 2009
Du hast völlig recht mit dem Verweis auf 2009 und die Einführung der Abgeltungssteuer. Damals wurde übrigens auch ein Bestandsschutz für Altanlagen eingeführt. Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, blieben nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Eine ähnliche Übergangsregelung wäre auch bei einer Bitcoin-Reform denkbar und wahrscheinlich sogar verfassungsrechtlich geboten (Stichwort: Vertrauensschutz).

Aktuell gilt § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, davor mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 % + Soli) zu versteuern. Das ist im Übrigen höher als die 25 % Abgeltungssteuer auf Aktien. Krypto ist also bei kurzfristigen Trades schon heute steuerlich teils schlechter gestellt als Wertpapiere. Der BFH hat diese Besteuerung 2023 (Az. IX R 3/22) ausdrücklich bestätigt. Wenn Krypto in die Abgeltungssteuer überführt würde, wären es vermutlich die üblichen 25 % + Soli (+ ggf. Kirchensteuer). Verluste könnten dann analog zu Aktien verrechnet werden, allerdings vermutlich nur innerhalb der Anlageklasse (so ist es ja auch bei Aktien gegenüber anderen Kapitalerträgen).

Wer wirklich auswandert (z. B. nach Thailand, aber auch Dubai oder in die Schweiz), muss zudem die Wegzugsbesteuerung beachten. Die wurde gerade für Krypto-Halter zunehmend verschärft diskutiert. Außerdem müsste man tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt verlagern, nicht nur den Briefkasten. Für die meisten eher unrealistisch. Außer für mich und ich gehe deswegen genau jetzt.