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OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
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Bang Sare, Amphoe Sattahip, Chon Buri, Thailand
pattayapatrol.com
Es ist übrigens egal, was Teilnehmer in diesem Forum von MSTR denken. Der globale Festverzinsungsmarkt (Anleihenmarkt) hat ein Volumen von rund 145 Billionen US-Dollar. Schon 0,1 % davon (145 Mrd. USD) würden ausreichen, um bei einem Bitcoin-Preis von 77.707 USD knapp 2 Millionen Bitcoin zu kaufen, mehr, als nahezu jede Institution weltweit besitzt. Genau auf dieses enorme Potenzial zielt Michael Saylors Strategie ab: Er will kein Konsumprodukt verkaufen, sondern institutionellen Anlegern Rendite anbieten und die daraus erzielten Erträge in Bitcoin umleiten. Bitcoin statt Bonds ist das Thema.
 

netflyer

Schreibwütig
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20 August 2018
516
1.121
1.343
Nach 2 Jahren ist der Preis für Bitcoin vermutlich ganz wo anders. Und wenn schon, selbst wenn Bitcoin verkauft werden müssen, dann geht der Kurs mal runter, kann man wieder einsteigen. Wäre ja aber viel zu gut, wird eher nicht passieren. Und dann isses ja noch so dass wir hier eine Maschine haben die den ganzen Fiat-Markt aufsaugen kann, natürlich bleiben da politische und organisatorische Risiken, das wäre auch zu einfach wenn es nicht so wäre.
So würde das nicht funktionieren. Falls Strategy wirklich gezwungengezwungenermaße Bitcoin verkaufen müsste, ist es höchst unwahrscheinlich, dass sie dann einfach billiger zurückkaufen. Denn dann wären ziemlich sicher die Verwässerungsmöglichkeiten erst mal versiegt.
 

netflyer

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20 August 2018
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Es ist übrigens egal, was Teilnehmer in diesem Forum von MSTR denken. Der globale Festverzinsungsmarkt (Anleihenmarkt) hat ein Volumen von rund 145 Billionen US-Dollar. Schon 0,1 % davon (145 Mrd. USD) würden ausreichen, um bei einem Bitcoin-Preis von 77.707 USD knapp 2 Millionen Bitcoin zu kaufen, mehr, als nahezu jede Institution weltweit besitzt. Genau auf dieses enorme Potenzial zielt Michael Saylors Strategie ab: Er will kein Konsumprodukt verkaufen, sondern institutionellen Anlegern Rendite anbieten und die daraus erzielten Erträge in Bitcoin umleiten. Bitcoin statt Bonds ist das Thema.
Ja, der Markt ist riesig . Aber wenn die Stimmung gegen Bitcoin ist, bringt das gar nichts.
 

OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
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Bang Sare, Amphoe Sattahip, Chon Buri, Thailand
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unwahrscheinlich, dass sie dann einfach billiger zurückkaufen
Strategy ist aktuell nicht margin-called fähig im klassischen Sinn, die Schulden sind überwiegend langlaufende Convertibles ohne BTC-Collateral. Ein Zwangsverkauf ist daher kurzfristig unwahrscheinlich, erst bei Fälligkeiten relevant. Bis dahin hat sich Bitcoin vermutlich prächtig weiter entwickelt.
Saylor könnte theoretisch über Equity-Raises (auch unter NAV, wenn auch destruktiv) oder Asset-Verkäufe Liquidität schaffen, ohne sofort die gesamte BTC-Position aufzulösen. Der billig-zurückkaufen-Plan ist naiv. Aber das eigentliche Risiko liegt nicht im Zwangsverkauf selbst, sondern im Kollaps des mNAV-Premiums, der das Geschäftsmodell strukturell entwertet. Hier muss man Risiko und Potential selbst abwägen.
 
Pattayareise

OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
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Bang Sare, Amphoe Sattahip, Chon Buri, Thailand
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Bitcoin als Schutzschild
Und wir sind immer noch so früh dran. Gerade mit einem Studienrat gesprochen, Mathe und Physik, der könnte es besser wissen, aber kommt mit Energieverschendung blablabla. Da draußen sind so viele Idioten die Bitcoin vor einem Jahr nicht verstanden und bis heute nichts daran geändert haben obwohl man es ihnen so oft gesagt hat. Die Welt wird nicht auf sie warten sondern sich weiter drehen.
 

Ben

Gibt sich Mühe
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16 Mai 2022
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Gerade mit einem Studienrat gesprochen, Mathe und Physik, der könnte es besser wissen, aber kommt mit Energieverschendung blablabla. Da draußen sind so viele Idioten die Bitcoin vor einem Jahr nicht verstanden und bis heute nichts daran geändert haben obwohl man es ihnen so oft gesagt hat.
  • Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, daß ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, daß ihre Gegner allmählich aussterben und daß die heranwachsende Generation von vornherein mit der Wahrheit vertraut gemacht ist
  • Die Wissenschaft schreitet von Beerdigung zu Beerdigung voran
Max Planck


1777541452070.png

Interessant, bei einem Umsatz von circa $300 Mio sind das 2 Prozent was denen wegen gieriger Banken durch die Lappen geht. Mit Stablecoins dürften die Gebühren für die Zahlungsabwicklung gegen null gehen.
 

OnkelToto

Bokehschist
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28 April 2019
8.006
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Bang Sare, Amphoe Sattahip, Chon Buri, Thailand
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Die Bundesregierung will Bitcoin steuerlich schlechter stellen als andere private Wertanlagen. Das ist juristisch heikel: 23 EStG behandelt Bitcoin, Gold, Kunst, Antiquitäten und Münzsammlungen gleich. Das ist eine einheitliche Regel seit über 90 Jahren: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Der Bundesfinanzhof bestätigte 2023: Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut wie Gold.

Artikel 3 GG verlangt Gleichbehandlung. Bitcoin und Gold haben ähnliche Eigenschaften (knapp, zinslos, Inflationsschutz). Eine Sonderbesteuerung nur für Bitcoin wäre verfassungsrechtlich angreifbar. Würde man alle Wirtschaftsgüter mitbesteuern, wären auch Gold und Kunst der Mittelschicht betroffen.

Die Politik stellt die Sache als einfach dar, obwohl sie es nicht ist. Eine harte Bitcoin-Besteuerung ohne Belastung der Goldbesitzer erfordert juristische Tricks, und die scheitern häufig vor Gericht.
 

piercingjoe

Kennt noch nicht jeder
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26 Dezember 2018
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Die Bundesregierung will Bitcoin steuerlich schlechter stellen als andere private Wertanlagen. Das ist juristisch heikel: 23 EStG behandelt Bitcoin, Gold, Kunst, Antiquitäten und Münzsammlungen gleich. Das ist eine einheitliche Regel seit über 90 Jahren: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Der Bundesfinanzhof bestätigte 2023: Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut wie Gold.

Artikel 3 GG verlangt Gleichbehandlung. Bitcoin und Gold haben ähnliche Eigenschaften (knapp, zinslos, Inflationsschutz). Eine Sonderbesteuerung nur für Bitcoin wäre verfassungsrechtlich angreifbar. Würde man alle Wirtschaftsgüter mitbesteuern, wären auch Gold und Kunst der Mittelschicht betroffen.

Die Politik stellt die Sache als einfach dar, obwohl sie es nicht ist. Eine harte Bitcoin-Besteuerung ohne Belastung der Goldbesitzer erfordert juristische Tricks, und die scheitern häufig vor Gericht.
Dann können wir nur hoffen, dass das die Gerichte genauso sehen. Der Druck aus den Reihen der Grünen, Linken und der SPD war so enorm hoch, die Kassen der Regierung komplett klamm, ich bin gespannt, mit welchen Taschenspieler Tricks der Klingbein-Clan das durchbringen möchte.
Tatsächlich habe ich gerade kein gutes Gefühl bei dem Thema. Falls es hart auf hart kommt, hoffe ich, dass sich viele aus Deutschland verabschieden. Dummerweise möchte die EU ebenfalls Einnahmen mit dem Thema Cryptos generieren.
...aber sie wollen ja nur unsere Bestes ;)
 
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Lovejoy

Schau ma moi
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3 Januar 2024
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Bayern
Die Bundesregierung will Bitcoin steuerlich schlechter stellen als andere private Wertanlagen. Das ist juristisch heikel: 23 EStG behandelt Bitcoin, Gold, Kunst, Antiquitäten und Münzsammlungen gleich. Das ist eine einheitliche Regel seit über 90 Jahren: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Der Bundesfinanzhof bestätigte 2023: Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut wie Gold.

Artikel 3 GG verlangt Gleichbehandlung. Bitcoin und Gold haben ähnliche Eigenschaften (knapp, zinslos, Inflationsschutz). Eine Sonderbesteuerung nur für Bitcoin wäre verfassungsrechtlich angreifbar. Würde man alle Wirtschaftsgüter mitbesteuern, wären auch Gold und Kunst der Mittelschicht betroffen.

Die Politik stellt die Sache als einfach dar, obwohl sie es nicht ist. Eine harte Bitcoin-Besteuerung ohne Belastung der Goldbesitzer erfordert juristische Tricks, und die scheitern häufig vor Gericht.

Dann werden wohl noch ein paar Leute mehr in die Schweiz auswandern.
Dort sind Gewinne, die aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen erzielt werden, steuerfrei.
Das heißt, wer gelegentlich Bitcoins kauft und verkauft, muss die Gewinne daraus nicht als Einkommen versteuern.
Das Gleiche gilt auch für Gold. Allerdings gibt es eine Vermögenssteuer. 💰
Das dürfte aber allen Krypto-Milliardären längst bekannt sein.
Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen (Bitcoin etc.)
 

piercingjoe

Kennt noch nicht jeder
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Thailand soll auch ganz schön sein.
So was hab ich auch gehört ;)
Ist es aber steuerrechtlich vorteilhaft? Hier mal eine Tabelle von ChatGPT mit einigen Informationen, die mich interessiert haben:

Crypto_steuerfreie_Laender.png
In dieser Tabelle sehe ich kein Land, was mich direkt anspricht.
Echt übel, wie einem das eigene Heimatland madig gemacht wird!
 

Ben

Gibt sich Mühe
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16 Mai 2022
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Es bleibt dir unbenommen, weiterhin die weltweit höchst- oder zweithöchsten Abgaben zu bezahlen. Jedem Narr sei Kapp. Andere Menschen sehen ein gewisse Diskrepanz im Preis-Leistungs-Verhältnis Deutschlands und ziehen die notwendigen Konsequenzen. Übrigens sind Bitcoingewinne in Thailand aktuell legal steuerfrei unter gewissen Bedingungen, die Tabelle ist somit nicht vollständig.
 

OnkelToto

Bokehschist
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Bang Sare, Amphoe Sattahip, Chon Buri, Thailand
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steuerrechtlich vorteilhaft?
Thailand ist nicht generell steuerfrei für Bitcoin-Gewinne, aber es gibt eine wichtige Sonderregelung. Krypto-Gewinne unterliegen in Thailand grundsätzlich der Einkommensteuer (bis zu 35% progressiv). Es gibt eine Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte, im Juni 2025 hat Thailand eine 5-jährige Steuerbefreiung für Krypto-Gewinne aus dem Ausland eingeführt, wenn der Handel über eine vom thailändischen SEC lizenzierte Krypto-Börse läuft und Du Steuerresident in Thailand bist (>180 Tage/Jahr).
 

netflyer

Schreibwütig
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Die Bundesregierung will Bitcoin steuerlich schlechter stellen als andere private Wertanlagen. Das ist juristisch heikel: 23 EStG behandelt Bitcoin, Gold, Kunst, Antiquitäten und Münzsammlungen gleich. Das ist eine einheitliche Regel seit über 90 Jahren: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Der Bundesfinanzhof bestätigte 2023: Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut wie Gold.

Artikel 3 GG verlangt Gleichbehandlung. Bitcoin und Gold haben ähnliche Eigenschaften (knapp, zinslos, Inflationsschutz). Eine Sonderbesteuerung nur für Bitcoin wäre verfassungsrechtlich angreifbar. Würde man alle Wirtschaftsgüter mitbesteuern, wären auch Gold und Kunst der Mittelschicht betroffen.

Die Politik stellt die Sache als einfach dar, obwohl sie es nicht ist. Eine harte Bitcoin-Besteuerung ohne Belastung der Goldbesitzer erfordert juristische Tricks, und die scheitern häufig vor Gericht.
Es gibt auch jetzt schon bei privaten Wirtschaftsgütern unterschiedliche Spekulationsfristen. Bei Bitcoin und Gold z.b. betragen sie 1 Jahr, bei Immobilien 10 Jahre . Offensichtlich plant die Bundesregierung nichts zu ändern außer die Streichung der Spekulationsfrist bei Kryptos oder Erhöhung der Spekulationsfrist auf unendlich, was das Gleiche wäre . Schön für die Bundesregierung, denn sie muss einfach Kryptos als privates Wirtschaftsgut definieren und festlegen, dass es keine Spekulationsfrist gibt. Mit dem Artikel 3 GG kommen wir da nicht weiter , denn wie gesagt, es gibt schon unterschiedliche Fristen und die Menschen würden vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Aber ich bin mir nicht sicher, ob man Kryptos als privates Wirtschaftsgut ansehen kann und jegliche Veräußerung besteuern. Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt ein anderes privates Wirtschaftsgut gibt, bei dem das zutrifft . Die Freigrenze von 1000 Euro würde weiter gelten. Aber der Steuerpflichtige wäre selbst verantwortlich. Die Banken und Kryptobörsen würden nicht automatisch Steuern einbehalten . Ich denke, es gibt juristische Hebel, das anzugreifen. Ich muss das mal recherchieren . Vielleicht kommt sogar irgendwie auch der Artikel 3 GG ins Spiel. Wird aber ne komplizierte Sache und was letztlich die Gerichte dazu sagen , ist unsicher. Wenn das so umgesetzt würde, würden ETF bzw. ETP günstiger besteuert. Die Kryptobörsen in Deutschland bzw. Europa wären gekniffen. Nachdem sie sich durch MICAR quälen mussten, werden jetzt die Kunden fliehen . Die Frage ist auch, wie mit Altbeständen vor einem Stichtag umgegangen wird.