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Auswandern….

thaiguy

Mister Universe
   Autor
25 Dezember 2013
2.797
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2.865
Tja, die Erleuchtung kommt halt nicht zu jedem... bei mir hat's geklappt. Ich schrieb irgendwo im Osten, weil ich leider nicht genau weiss, wo @CrassuS haust. Meine Ueberlegung war, mit Crassus um die Ecke ist gleichzeitig die kompetente Moderation gesichert. Also alles Forenkonform. Uebrigens waere analog zum Forum ein ue-18 Bereich in Erwaegung zu ziehen. Das waere dann das Trainingscamp fuer Leute vor dem Abflug.

Ernsthaft, ich bekomme schwere Zweifel, ob ich nach all den Jahren wieder in Dland reinpasse. Mental bin ich immer auf dem Abflug und das Wetter jetzt..... Von daher befuerchte ich, ist es fuer eien Wohnung mit all dem Brassel noch zu frueh, sprich ich bin zu mobil. Damit waere eigentlich ein Zimmer passender. Alles legal sauber und nicht zu viel Aufwand. Nur mit WG? Ich glaube die Vorstellungsgespraeche wuerden krass. Aber die Gesichter der Lieben...
Frage der WGler: Wie stehst Du zu Frauen?
Antwort: Meinste ST oder LT?

So in ungefaehr wuerde das laufen. Allein schon, weil mich so ein Mist nervt und ich gerne zurueckgebe.

Insgesamt hat das Thema Auswandern/Zugvoegel eine ebenso komplexe DACH-Seite, wie es eine Thaiseite hat. Das kommt wieder zum Vorschein, wird aber nicht zusammenfassend diskutiert. Von daher ist eine solche "WG" eigentlich keine dumme Sache. Die rechtlichen Grundlagen werden einmal abgeklaert und danach ist alles nur noch Wiederholung. Bei einer serioesen Organisation der Sache am richtigen Ort wird jemand sein Einkommen haben, waehrend die "Bewohner" weniger Stress am Hals haben und gleichzeitig erweiterte finanzielle Spielraeume. Gleichzeitig wird nicht kostbarer Wohnraum in metropolen Lagen blockiert. Eine kleine Gemeinde im Osten wird sich ueber die Teilzeiteinwohner schon freuen, weil ein wenig Knete und kommunale Umlagen eingehen. Mit ein wenig Glueck gibt's dann auch schnell eine Thaimassage vor Ort (und Yoga fuer die Gattinnen).
 

buddy2020

Lady Bar Flüsterer
   Autor
18 April 2020
4.310
15.108
3.315
Das ist mir klar, möchte aber trotzdem nicht darauf verzichten wollen, zumal meine Frau bei mir mitversichert ist.
Dann bist Du wahrscheinlich nur zum Urlaub in Thailand,dann verstehe ich das !

Dann bist Du,wenn in Deutschland eben mit Deiner Frau GKV versichert,das ergibt Sinn!


Es gilt eben nur in Deutschland für Behandlungen in Deutschland und Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht!

Gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen EU-Ausland

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung. Die EHIC deckt die Kosten für sofort erforderliche Behandlungen ab. Dazu gehören neben der medizinischen und zahnärztlichen Behandlung auch Arzneimittel. Selbst eine sehr teure Behandlung in einem Krankenhaus nach einem Herzinfarkt oder eine Blinddarmoperation wird bezahlt. Ausschlaggebend ist nur, ob die erbrachte Leistung aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten dringend notwendig ist.

Es gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Der Patient darf sich nur bei Ärzten oder in Krankenhäusern behandeln lassen, die zum jeweiligen System der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Privatärztliche Behandlungen gehören nicht dazu. Zwei erhebliche Lücken ergeben sich im Rahmen der Nutzung der EHIC:

  • Häufig haben sich in Urlaubsorten Privatärzte niedergelassen, öffentliche medizinische Versorgung ist dagegen schwer erreichbar.
  • Da die medizinische Versorgung im Urlaubsland gewährleistet werden kann, werden die Kosten für einen Krankenrückstransport nach Deutschland nicht übernommen.
 
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Klimbim

Kein anderes Hobby?
   Autor
24 November 2024
1.535
9.170
2.315
Der Plan ist folgender:
11 Monate in Thailand und vielleicht 1 Monat nach D zurück um nach dem rechten zu schauen, Familie besuchen etc...
Da verstoße meine Frau und ich wohl nicht gegen das BMG.


Prima.

Das klingt nach einem vernünftigen Plan. Elf Monate Thailand, einen Monat Deutschland, Familie besuchen, nach dem Rechten sehen. Quasi eine Außenstelle des deutschen Alltags mit saisonaler Rückkehr zum Hauptsitz.

Eine kleine Frage hätte ich allerdings: Ist die Wohnung in Deutschland während der elf Monate tatsächlich weiterhin eure Wohnung, die ihr bei den Besuchen auch nutzt, oder ist sie eher eine postalische Außenstelle mit gelegentlichem Publikumsverkehr?

Das BMG ist da leider etwas humorlos. Es unterscheidet zwischen einer Wohnung, die man tatsächlich innehat, und einer Adresse, zu der man nur noch eine emotionale Bindung und einen gut funktionierenden Briefkastenschlüssel pflegt. Es knüpft an Ein- und Auszug an, nicht an die Zahl der Heimaturlaube.

Aber vielleicht ist das ja die Zukunft des Wohnens:

Man lebt in Thailand, ist in Deutschland gemeldet und hält sich gedanklich irgendwo am Frankfurter Flughafen auf. Für die Behörden ist man dann nicht ausgewandert, sondern lediglich sehr ausgedehnt auf Dienstreise.

Ich würde nur vorher klären, ob das auch die Meldebehörde so romantisch sieht.

:biggrin:
 

MGiebel

Gibt sich Mühe
    Aktiv
27 Januar 2024
312
872
773
Prima.

Das klingt nach einem vernünftigen Plan. Elf Monate Thailand, einen Monat Deutschland, Familie besuchen, nach dem Rechten sehen. Quasi eine Außenstelle des deutschen Alltags mit saisonaler Rückkehr zum Hauptsitz.

Eine kleine Frage hätte ich allerdings: Ist die Wohnung in Deutschland während der elf Monate tatsächlich weiterhin eure Wohnung, die ihr bei den Besuchen auch nutzt, oder ist sie eher eine postalische Außenstelle mit gelegentlichem Publikumsverkehr?

Das BMG ist da leider etwas humorlos. Es unterscheidet zwischen einer Wohnung, die man tatsächlich innehat, und einer Adresse, zu der man nur noch eine emotionale Bindung und einen gut funktionierenden Briefkastenschlüssel pflegt. Es knüpft an Ein- und Auszug an, nicht an die Zahl der Heimaturlaube.

Aber vielleicht ist das ja die Zukunft des Wohnens:

Man lebt in Thailand, ist in Deutschland gemeldet und hält sich gedanklich irgendwo am Frankfurter Flughafen auf. Für die Behörden ist man dann nicht ausgewandert, sondern lediglich sehr ausgedehnt auf Dienstreise.

Ich würde nur vorher klären, ob das auch die Meldebehörde so romantisch sieht.

:biggrin:
Das Thema An-/Abmelden haben wir hier Abmeldung in Deutschland schon mal diskutiert.
 

Fletscher

Schreibwütig
    Aktiv
18 Juni 2023
930
3.488
1.645
Eine kleine Frage hätte ich allerdings: Ist die Wohnung in Deutschland während der elf Monate tatsächlich weiterhin eure Wohnung, die ihr bei den Besuchen auch nutzt, oder ist sie eher eine postalische Außenstelle mit gelegentlichem Publikumsverkehr?

Warum so sarkastisch?

Aber um deine Neugier zu stillen;
Natürlich nutzen wir die Wohnung. Dafür ist sie ja da.
Um Post bzw. den Briefkasten wird sich während unserer Abwesenheit gekümmert und im Fall der Fälle kann man innerhalb 1 - 2 Tagen wieder in der Heimat vor Ort sein. Thailand ist ja nicht außerhalb unseres Planeten.

Nenne mir einen Punkt im BMG der mir vorschreibt, wie lange ich abwesend sein darf ohne mich abmelden zu müssen.
 

Klimbim

Kein anderes Hobby?
   Autor
24 November 2024
1.535
9.170
2.315
Warum so sarkastisch?

Aber um deine Neugier zu stillen;
Natürlich nutzen wir die Wohnung. Dafür ist sie ja da.
Um Post bzw. den Briefkasten wird sich während unserer Abwesenheit gekümmert und im Fall der Fälle kann man innerhalb 1 - 2 Tagen wieder in der Heimat vor Ort sein. Thailand ist ja nicht außerhalb unseres Planeten.

Nenne mir einen Punkt im BMG der mir vorschreibt, wie lange ich abwesend sein darf ohne mich abmelden zu müssen.

Sarkastisch?

Ich bemühe mich lediglich, die deutsche Bürokratie zu verstehen, bevor sie mich adoptiert. 😂

Berufskrankheit. Sorry ...

Du hast recht: Im BMG gibt es keine allgemeine Höchstfrist für Auslandsaufenthalte. § 17 Abs. 2 BMG knüpft an den tatsächlichen Auszug an, nicht an einen Kalender mit Thailand-Motiven.

Nur ist eine Wohnung als tatsächlicher Wohnsitz etwas anderes als ein Briefkasten mit gelegentlichem menschlichem Besuch. Und die Möglichkeit, binnen 48 Stunden zurückzufliegen, macht einen noch nicht automatisch zum deutschen Einwohner mit besonders ambitioniertem Urlaubsprogramm.

Ich sage das übrigens nicht, um Dir Deine Lösung madig zu machen. Ich suche selbst nach einer ähnlichen Möglichkeit und wünsche Dir ausdrücklich, dass es klappt. Ich möchte nur vermeiden, dass wir irgendwann feststellen, dass wir zwar in Thailand leben, aber unsere deutsche Meldeadresse inzwischen ein erfüllteres Sozialleben hat als wir.

Das wäre selbst für deutsche Verhältnisse eine bemerkenswerte Entwicklung.ch bemühe mich lediglich, die deutsche Bürokratie zu verstehen, bevor sie mich adoptiert. 😂


Du hast recht: Im BMG gibt es keine allgemeine Höchstfrist für Auslandsaufenthalte. § 17 Abs. 2 BMG knüpft an den tatsächlichen Auszug an, nicht an einen Kalender mit Thailand-Motiven.


Nur ist eine Wohnung als tatsächlicher Wohnsitz etwas anderes als ein Briefkasten mit gelegentlichem menschlichem Besuch. Und die Möglichkeit, binnen 48 Stunden zurückzufliegen, macht einen noch nicht automatisch zum deutschen Einwohner mit besonders ambitioniertem Urlaubsprogramm.


Ich sage das übrigens nicht, um Dir Deine Lösung madig zu machen. Ich suche selbst nach einer ähnlichen Möglichkeit und wünsche Dir ausdrücklich, dass es klappt. Ich möchte nur vermeiden, dass wir irgendwann feststellen, dass wir zwar in Thailand leben, aber unsere deutsche Meldeadresse inzwischen ein erfüllteres Sozialleben hat als wir.

Das wäre selbst für deutsche Verhältnisse eine bemerkenswerte Entwicklung.
 
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buddy2020

Lady Bar Flüsterer
   Autor
18 April 2020
4.310
15.108
3.315
Abmelden musst Du Dich natürlich nicht!

Aber bei längerer Anwesenheit in Thailand,bist Du ab 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand Einkommensteuerpflichtig!

Da lohnt sich vielleicht ein Vergleich bei der Steuer?

Die GKV hat damit nichts zu tun!!

Wege, um trotz Steuerpflicht in Thailand in der GKV zu bleiben

Ob Sie in der GKV bleiben können, entscheidet sich über folgende drei Szenarien:

1. Sie behalten einen echten Wohnsitz in Deutschland

Verbringen Sie beispielsweise 6 bis 7 Monate in Thailand (wodurch Sie dort steuerpflichtig werden) und den Rest des Jahres in Ihrer gemeldeten Wohnung in Deutschland, bleibt Ihre GKV-Mitgliedschaft in Deutschland ganz normal bestehen.
 
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Duke2007

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
25 Juli 2022
98
202
663
Ich habe mich abgemeldet in Deutschland damit ich auch keine GKV mehr bezahlen muss. Wofür soll ich dafür monatlich bezahlen wenn ich keine Leistung in Anspruch nehmen kann? Falls ich doch später mal wieder nach Deutschland zurück ziehen sollte melde ich mich bei meiner letzten GKV wieder an. In Deutschland besteht KV Pflicht und die letzte KK muss dich wieder aufnehmen.
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
7.467
10.047
3.715
60
Ich habe mich abgemeldet in Deutschland damit ich auch keine GKV mehr bezahlen muss. Wofür soll ich dafür monatlich bezahlen wenn ich keine Leistung in Anspruch nehmen kann? Falls ich doch später mal wieder nach Deutschland zurück ziehen sollte melde ich mich bei meiner letzten GKV wieder an. In Deutschland besteht KV Pflicht und die letzte KK muss dich wieder aufnehmen.
Der Deutsche neigt schon sich gerne doppelt und dreifach abzusichern,auch wenn's gar nicht nötig ist.
 
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