Darüber zu diskutieren ob ein Sparbuch nun ein Inhaberpapier oder was auch immer ist finde ich müßig. Auch in D ist das nicht so klar, wie man alleine schon aus der Definition bei Wikipedia entnehmen kann.
Ich kenne aus Jugendjahren immer noch die warnenden Worte: Pass auf dein Sparkassen-Sparbuch auf! Wer damit zur Bank geht bekommt dein Geld!
Aus meiner Lehrzeit bei der Deutschen Bank 1969-1972 weiß ich aber noch, dass damals schon jemand seine Berechtigung nachweisen musste, wenn er Geld von einem DB-Sparbuch abheben wollte.
In Th ist es jedenfalls definitiv nicht so. Das Ganze nennt sich zwar Savings-Account, ist es aber in dem Sinne nicht. Man kann das Konto ja zusätzlich auch ähnlich wie ein Girokonto händeln.
Die Unterschrift ist nur unter Schwarzlicht sichtbar hinten in jedem Buch und wird bei Abhebungen geprüft. Bei größeren Summen wird ein Ausweis verlangt.
Fies wird das aber, wenn ein Farang stirbt und seine Ehefrau auch seinem Wunsch nach, der aber nicht testamentarisch dokumentiert wurde, schnell an das Guthaben kommen will.
Beim Tode eines Farang wird immer die Polizei eingeschaltet. Ich vermute, dass die Meldung an die Banken macht und dann werden die Konten sofort gesperrt.
Kürzlich hier passiert. Farang stirbt (ohne Testament) und er hatte vorher seiner Frau gesagt, dass sie in einem solchen Fall ohne der Bank was zu sagen per ATM schnell das Konto putzen soll. Das ging schon am 2. Tag nach dem Tode nicht mehr – Konto gesperrt.
In einem anderen bekannten Fall vor wenigen Jahren auch ohne Testament war es ähnlich. Die Witwe ist erst nach vielen Wochen nachdem auch die D-Behörden grünes Licht gegeben haben an das Geld gekommen. Sie brauchte ein Papier vom Thai-Gericht welches sie aber erst nach Vorlage einer Freigabe aus D erhielt.
Ganz kompliziert wird es, wenn in D noch weitere Erbberechtigte Ansprüche erheben. Da kann man u. U. lange auf einen Erbschein warten.
Nur mal so als Beispiel: Viele meinen, dass logischerweise die Ehefrau alles bekommt, wenn sonst keine Kinder da sind. Hatte mal vor einigen Jahren die Erbschaft einer Thai-Witwe abgewickelt. Der Verstorbene hatte in D nur einen Bruder zu mit dem er aber schon 30 Jahre keinen Kontakt mehr hatte. Bis dahin hatte ich auch nicht gewusst, dass er einen 10%igen Erbanspruch hat.
Bis das geklärt war (er hat letztendlich auf das Erbe verzichtet) kam die Witwe auch nicht an die Guthaben auf Thai-Konten.
Das nur mal so als Gedankenanstoß zum Thema Thai-Sparbuch, wenn man an die Versorgung der Th-Ehefrau denkt.