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Alles zum Sparbuch und Testament in Thailand

buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Die Guthaben auf den deutschen Konten bekommt man nur durch einen Erbschein,

werden die Banken mit Sicherheit das Familiengericht kontaktieren, wenn sie überprüfen müssen, ob sie einen th. Erbschein anerkennen können oder nicht.
Bei mir ging es ausschließlich um das Thema erben in Thailand! Da gilt eben NUR das Thailändische Erbrecht!

Falls Jemand aber noch zu vererbendes in Deutschland hat,sollte er dafür ein gesondertes Testament in Deutsch verfassen lassen. Das geht auch in Thailand,wenn es sein muss!

Das geht alles bis zum Empfang der Witwenrente/Pension z.B.in Pattaya sehr einfach!

Das Thai- und das Deutsche Erbrecht sind sehr unterschiedlich!

Mir ist noch ein Fall in Erinnerung,wo ein Deutscher in Thailand ein Handschriftliches "Berliner Testament" gemachthat,was aber in Thailand nicht anerkannt wurde!
 
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korat

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13 Juni 2011
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mit dem thailändischen Steuerrecht wie du schreibst stimmt so nicht. Ich habe Wohnsitz in DE, bin steuerpflichtig und bin nachweislich 9 Monate hier in Thailand, da ich sonst 3 Monate mit Freundin in DE bin.
Wtf . Warum schreibst Du dann die unnötige Information, dass dein Lebensmittelspunkt in Thailand ist ?
mit den Geschwistern alles geregelt ist
Warum erwähnst Du dann überhaupt deine Geschwister, wenn sie mit deinem Erbe Nichts zu tun haben ?
Sterbeurkunde zur Auszahlung beantragt wird
Mit der Sterbeurkunde kommt Nichts zur Auszahlung
Werden diese Guthaben 1:1 ausbezahlt abzgl. kleiner Gebühren für Bearbeitung und Auflösung? Oder greifen da noch andere Kraken zu
Mit Vorlage des Erbscheins kann die Alleinerbin über das gesamte Guthaben verfügen. Die Erbschaftsteuer Erklärung und Veranlagung ist zeitlich später.
 
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pomschobkuhn

Aktiver Member
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12 Januar 2023
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Die Guthaben auf den deutschen Konten bekommt man nur durch einen Erbschein,

werden die Banken mit Sicherheit das Familiengericht kontaktieren, wenn sie überprüfen müssen, ob sie einen th. Erbschein anerkennen können oder nicht.
Das stimmt so nicht, in meinen aktuellen Bedingungen reicht ein Testament.

Todesfall.jpg
 
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korat

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13 Juni 2011
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Falls Jemand aber noch zu vererbendes in Deutschland hat,sollte er dafür ein gesondertes Testament in Deutsch verfassen lassen. Das geht auch in Thailand,wenn es sein muss!

Kannst du mir das bitte nochmal in einfachen Worten (für Dumme) erklären, weil ich so etwas noch nie gehört habe.
Du meinst tatsächlich, man soll 2 unterschiedliche ( 1x Thailand und 1x Deutschland) Testamente schreiben ?

Ich dachte, bis zu deinem Post, dass das neueste Testament zählt und dadurch alle vorigen hinfällig werden.
 
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pomschobkuhn

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Bei mir ging es ausschließlich um das Thema erben in Thailand! Da gilt eben NUR das Thailändische Erbrecht!

Falls Jemand aber noch zu vererbendes in Deutschland hat,sollte er dafür ein gesondertes Testament in Deutsch verfassen lassen. Das geht auch in Thailand,wenn es sein muss!

Das geht alles bis zum Empfang der Witwenrente/Pension z.B.in Pattaya sehr einfach!

Das Thai- und das Deutsche Erbrecht sind sehr unterschiedlich!

Mir ist noch ein Fall in Erinnerung,wo ein Deutscher in Thailand ein Handschriftliches "Berliner Testament" gemachthat,was aber in Thailand nicht anerkannt wurde
Schön deine Auflistung, ist aber mit meiner in keinster Weise gleichzusetzen und meine Frage was passiert mit dem Guthaben in Deutschland welches meiner thailändischen Freundin auf ihr thailändisches Konto ausbezahlt werden soll ob das in voller Höhe ausbezahlt wird oder das dt. FA sich mitfreut ist immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.
 
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wiwowa

เขาคิดว่ารู้ทุกอย่างแต่ไม่รู้อะไรเลย
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28 Juli 2017
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Franken
Ich dachte, bis zu deinem Post, dass das neueste Testament zählt und dadurch alle vorigen hinfällig werden.
Immer das neuste "gültige" und gültig kann sich durchaus zwischen Ländern unterscheiden, glaube darauf will er hinaus.
 
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pomschobkuhn

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Kannst du mir das bitte nochmal in einfachen Worten (für Dumme) erklären, weil ich so etwas noch nie gehört habe.
Du meinst tatsächlich, man soll 2 unterschiedliche ( 1x Thailand und 1x Deutschland) Testamente schreiben ?

Ich dachte, bis zu deinem Post, dass das neueste Testament zählt und dadurch alle vorigen hinfällig werden.
Ich werde unabhängig von den bisher mitgeteilten Infos 2 handgeschriebene Testamente schreiben, eines wird dann in Thai übersetzt und beglaubigt und bleibt in Verwahrung bei meiner Freundin im Notfallordner und das andere lasse ich mir vom Konsul Hofer beglaubigen und werde es im Sommer meiner Schwester in DE übergeben, da sie auch Testamentsvollstrecker ist. Somit fühle ich mich gut und werde zusätzlich noch bei ELEFAND das hinterlegen lassen.
 
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buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Das sehe ich so....

Ich habe in Deutschland ein Testament in den eben geschrieben steht,was an Geld von meinem Deutschen Konto nach Thailand an wen überwiesen werden soll!

Was hat das Deutsche Finanzamt mit einer Überweisung von Deinem ,ich gehe mal davon aus, schon versteuertem Geld nach Thailand am Hut??

Und in Thailand habe ich eben per Thailändischem Testament geregelt was meine Lebensgefärtin in Thailand bekommt, so einfach!

Aber das kann Jeder sehen und machen wie er will!!

Ich wollte auch nicht irgendeine Frage von Dir zufriedenstellend beantworten!

Da solltest Du Dein zuständiges Finanzamt fragen,die sollten Dir eigentlich zufriedenstellend Auskunft geben ;-)
 
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buddy2020

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Ich werde unabhängig von den bisher mitgeteilten Infos 2 handgeschriebene Testamente schreiben, eines wird dann in Thai übersetzt und beglaubigt und bleibt in Verwahrung bei meiner Freundin im Notfallordner und das andere lasse ich mir vom Konsul Hofer beglaubigen und werde es im Sommer meiner Schwester in DE übergeben, da sie auch Testamentsvollstrecker ist. Somit fühle ich mich gut und werde zusätzlich noch bei ELEFAND das hinterlegen lassen.
PS: Habe auch all diese Daten bei ELEFAND seit ca.25 Jahren hinterlegt!
 
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korat

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Immer das neuste "gültige" und gültig kann sich durchaus zwischen Ländern unterscheiden, glaube darauf will er hinaus.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man für jedes Land , in dem man ein Techtelmechtel hat, ein anderes Testament schreiben kann.
 
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wiwowa

เขาคิดว่ารู้ทุกอย่างแต่ไม่รู้อะไรเลย
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Franken
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man für jedes Land , in dem man ein Techtelmechtel hat, ein anderes Testament schreiben kann.
Ich hatte einen Bekannten, der hat etwas von seinem Onkel in den USA geerbt, der war Deutscher und Vermögen irgendwie in beiden Ländern, haben sich dann gestritten welches Testament gilt, weiß nicht mehr welches Land das vom anderen nicht anerkennen wollte. Mehr meinte ich nur nicht mit "gültig" so lang es beide anerkennen sollte alles gut sein.
 
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pomschobkuhn

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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man für jedes Land , in dem man ein Techtelmechtel hat, ein anderes Testament schreiben kann.
Bin kein Notar aber es kann schon sein, dass eine Person mehrere Testamente verfasst und hinterlegt hat. Dann ist es halt Aufgabe eines Testamentvollstreckers diese einzeln zu bewerten und in der Gesamtheit auf die Gültigkeit zu prüfen wie und wo was zu verteilen ist.
 
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buddy2020

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18 April 2020
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Immer das neuste "gültige" und gültig kann sich durchaus zwischen Ländern unterscheiden, glaube darauf will er hinaus.
Kannst du mir das bitte nochmal in einfachen Worten (für Dumme) erklären, weil ich so etwas noch nie gehört habe.
Du meinst tatsächlich, man soll 2 unterschiedliche ( 1x Thailand und 1x Deutschland) Testamente schreiben ?

Ich dachte, bis zu deinem Post, dass das neueste Testament zählt und dadurch alle vorigen hinfällig werden.
Grundsätzlich gilt bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Testament:

Eine Datumsangabe auf dem Testament klärt die Entstehungszeit:

Aber eben nicht Generell!! Sie müssen eben nur den gleichen Inhalt haben.

So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein Erblasser nicht nur ein Testament zur Regelung seiner Erbfolge, sondern gleich mehrere Testamente hinterlässt.
Dies ist solange unproblematisch, als mehrere aufgefundene Testamente sich inhaltlich nicht widersprechen. So ist es jedem Erblasser unbenommen, mehrere Testamente gleichen Inhalts herzustellen und diese Urkunden an verschiedenen Orten aufzubewahren.
 
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buddy2020

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Immer das neuste "gültige" und gültig kann sich durchaus zwischen Ländern unterscheiden, glaube darauf will er hinaus.
Grundsätzlich gilt bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Testament.

Eine Datumsangabe auf dem Testament klärt die Entstehungszeit.

Aber eben nicht Generell!! Sie müssen eben nur den gleichen Inhalt haben.

So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein Erblasser nicht nur ein Testament zur Regelung seiner Erbfolge, sondern gleich mehrere Testamente hinterlässt.
Dies ist solange unproblematisch, als mehrere aufgefundene Testamente sich inhaltlich nicht widersprechen. So ist es jedem Erblasser unbenommen, mehrere Testamente gleichen Inhalts herzustellen und diese Urkunden an verschiedenen Orten aufzubewahren.
 
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korat

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Somit fühle ich mich gut und werde zusätzlich noch bei ELEFAND das hinterlegen lassen.
Wahnsinn. Heute lerne ich jede Menge neue Sachen.
Wo genau in Elefand kann man ein Testament hinterlegen und was genau ist der Sinn dabei ? Unter persönliche Daten /sonstiges?
 
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pomschobkuhn

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Das sehe ich so....

Ich habe in Deutschland ein Testament in den eben geschrieben steht,was an Geld von meinem Deutschen Konto nach Thailand an wen überwiesen werden soll!

Was hat das Deutsche Finanzamt mit einer Überweisung von Deinem ,ich gehe mal davon aus, schon versteuertem Geld nach Thailand am Hut??

Und in Thailand habe ich eben per Thailändischem Testament geregelt was meine Lebensgefärtin in Thailand bekommt, so einfach!

Aber das kann Jeder sehen und machen wie er will!!

Ich wollte auch nicht irgendeine Frage von Dir zufriedenstellend beantworten!

Da solltest Du Dein zuständiges Finanzamt fragen,die sollten Dir eigentlich zufriedenstellend Auskunft geben ;-)
Bei einer Überweisung im "normalen Bereich" was die Höhe betrifft interessiert das FA das nicht im geringsten. Aber bei einem Todesfall wird sofort das Finanzamt benachrichtigt. Habe das selbst vor 2 Jahren in DE beim Tod meines Vaters erlebt. Da haben wir 2 Tage nach dem Tod bei der Bank angerufen und mitgeteilt, dass der Vater verstorben ist und da hat es mir fast die Sprache verschlagen als die Mitarbeiterin sagte das Wissen sie schon und haben einen Finanzstatus von allen Konten dem FA mitgeteilt. Auf die Frage woher sie die Info haben wurde mitgeteilt, das das Bestattungshaus mit dem wir die Beerdigung geregelt haben die Todesnachricht immer dem FA sofort zu melden haben. Und ab dem Zeitpunkt interessiert sich das FA für die Zahlungen egal wohin. Und wenn dann noch Auslandszahlungen getätigt werden sollen dann wirds bestimmt interessant :ROFLMAO:. Deshalb will ich einfach wissen ob jemand hier solch einen Fall schon erlebt hat und berichten kann.
 
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korat

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Aber eben nicht Generell!! Sie müssen eben nur den gleichen Inhalt haben.
So könnte ein Schuh draus werden.
Du hast aber ursprünglich geschrieben , dass für den deutschen Teil des Vermögens ein separates Testament geschrieben werden soll.
( Zumindest habe ich das so verstanden)
Wenn du natürlich im deutschen Testament dein thailändisches Vermögen und im Thai Testament dein deutsches Vermögen identisch regelst . Dann kann das ggf. hilfreich sein. Trotzdem wird das zuletzt geschriebene Testament gültig sein und in die jeweilige Amtssprache übersetzt werden müssen.
 
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