Bei mir ging es ausschließlich um das Thema erben in Thailand! Da gilt eben NUR das Thailändische Erbrecht!Die Guthaben auf den deutschen Konten bekommt man nur durch einen Erbschein,
werden die Banken mit Sicherheit das Familiengericht kontaktieren, wenn sie überprüfen müssen, ob sie einen th. Erbschein anerkennen können oder nicht.
Falls Jemand aber noch zu vererbendes in Deutschland hat,sollte er dafür ein gesondertes Testament in Deutsch verfassen lassen. Das geht auch in Thailand,wenn es sein muss!
Das geht alles bis zum Empfang der Witwenrente/Pension z.B.in Pattaya sehr einfach!
Das Thai- und das Deutsche Erbrecht sind sehr unterschiedlich!
Mir ist noch ein Fall in Erinnerung,wo ein Deutscher in Thailand ein Handschriftliches "Berliner Testament" gemachthat,was aber in Thailand nicht anerkannt wurde!