Schnelles Suchergebnis, für mehr Recherche gerade keine Zeit, aber bestätigt mein Erinnerungs- und Erfahrungswissen:
- Die Wahrscheinlichkeit einer Preiserhöhung für bereits bezahlte Tickets ist bei den meisten Linienfluggesellschaften eher gering, während Neubuchungen stark von Kerosinpreisschwankungen betroffen sind."
du kennst es doch, je wie die Frage gestellt wird, bekommt man eine völlig andere Antwort. ...wäre ansonsten auch eher bei deinem letzten Satz.
Speziell zu Kerosinzuschlägen
- Nachträgliche „Kerosinzuschläge“ wurden mehrfach von Gerichten gekippt, wenn sie nicht klar geregelt waren.
- Generell gilt: Kein gesetzlicher Anspruch der Airline, gestiegene Treibstoffkosten einfach weiterzugeben.
Nachträgliche Preiserhöhungen wegen Kerosin sind in der EU meist unzulässig.

Nur mit
klarer, wirksamer und transparenter Vertragsklausel wäre das überhaupt denkbar – und selbst dann oft angreifbar.
Aber lassen wir es dabei, wäre nur ein ChatGPT Battle.... sagen wir
ha sip :
ha sip
Ich glaube nicht, dass Flugbuchungen im Nachhinein mit Kerosinzuschlägen versehen werden.
Habe ja noch zwei offene Qatar Flugbuchungen....aber schauen wir mal.