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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
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Wer ließt schon die Belehrungen und kann das wirklich verstehen ? Du bist eine der Ausnahmen, aber bei Dir bin ich auch nicht sicher ob Du weißt was die genau speichern !

Stell mal besser die User hier nicht als unwissende Vollpfosten hin.

Es ging darum, dass die Bundespolizei am Flughafen sofort alle relevanten Daten zum Visa sehen kann - das war der Punkt, In dem Fall oben nach einer Verpflichtungserklärung zu fragen - war überflüsssig, den das wusste die aus den Daten, dass sie keine hat.

:ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO: Seit wann ist Fragen überflüssig oder gar verboten?

Ich stell mir gerade vor wenn du von der Polizei angehalten wirst und die obligatorisch fragen: haben sie was getrunken?

Gelabbert wird viel, von Dir auch - nur Wissen ist Macht - dann widerlege mal das hier:

Der einzige der hier konstant "labert" bist du mit deinen konstruierten Beispielen. Du hast schlicht 0,0 Ahnung und lebst wohl nur in deiner kleinen, theoretischen Welt. Gutes Beispiel dein "glaubhaft" - Was ist "glaubhaft"? Jeder definiert das nach seinen Kriterien. Für jedes Gutachten kannst du ein Gegengutachten erbringen. Es gewinnt nicht derjenige vor Gericht, der im Recht ist sondern dessen Argumentation der Richter folgt. Jeder Fall ist einzigartig.

Mein Ratschlag an dich - GET A LIFE!
 
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KingKong2017

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Der einzige der hier konstant "labert" bist du mit deinen konstruierten Beispielen. Du hast schlicht 0,0 Ahnung und lebst wohl nur in deiner kleinen, theoretischen Welt. Gutes Beispiel dein "glaubhaft" - Was ist "glaubhaft"? Jeder definiert das nach seinen Kriterien. Für jedes Gutachten kannst du ein Gegengutachten erbringen. Es gewinnt nicht derjenige vor Gericht, der im Recht ist sondern dessen Argumentation der Richter folgt. Jeder Fall ist einzigartig.

Ich habe schlicht die internen Visa-Vorschriften des Auswärtigen Amtes vorliegen inc. X Kostenberechnungen - und auf diesen Fall angewendet - wer die Vorschriften nicht kennt bleibt ahnungslos, so wie Du ! Alles drumherum ist tatsächlich Gelabere, Phantasie oder konstruierte Theorie.....

Widerlege da mal mit der Bonitätprüfung - dann reden wir weiter. In dem Fall gab es hier wirklich Nullahnung - mich eingeschlossen. Für mich ist das jetzt geklärt.

Im Streitfall landet man damit vor Gericht und man müsste verdammt viel Glück haben einen Richter anzutreffen der das genauso sieht wie du.

Da gibt es keinen Streifall, wenn man die Verwaltungsvorschriften kennt und darauf verweist, 100 % nicht, kein Beamter ist so verrückt - oder er will entlassen werden - wenn man ihm einen Regel-Verstoß direkt nachweisen kann. Da gibt es Null-Ermessungsspielraum. Spätestens der Vorgesetze kassiert das. Ist Praxis.
 

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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Jever
Ich habe schlicht die internen Visa-Vorschriften des Auswärtigen Amtes vorliegen inc. X Kostenberechnungen - und auf diesen Fall angewendet - wer die Vorschriften nicht kennt bleibt ahnungslos, so wie Du ! Alles drumherum ist tatsächlich Gelabere, Phantasie oder konstruierte Theorie.....

Widerlege da mal mit der Bonitätprüfung - dann reden wir weiter. In dem Fall gab es hier wirklich Nullahnung - mich eingeschlossen. Für mich ist das jetzt geklärt.



Da gibt es keinen Streifall, wenn man die Verwaltungsvorschriften kennt und darauf verweist, 100 % nicht, kein Beamter ist so verrückt - oder er will entlassen werden - wenn man ihm einen Regel-Verstoß direkt nachweisen kann. Da gibt es Null-Ermessungsspielraum. Spätestens der Vorgesetze kassiert das. Ist Praxis.
Und das Mädel hockt im Flieger zurück nach Bangkok :rolleyes:
 

PotatoeJoey

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Widerlege da mal mit der Bonitätprüfung

Warum sollte ich eine Bonitätsprüfung widerlegen? Ich habe die mehrmals gemacht, kenne die Grundlagen wie die Ausländerbehörde "Bonität" definiert. Das heisst nicht, dass man bei der Ausländerbehörde auch darauf hingewiesen oder gar belogen wird. Ich habe die drei letzten Verpflichtungserklärungen sogar noch hier liegen.

Und ein Grenzbeamter kann die Bonität komplett anders sehen; das liegt in "seinem ermessen".

Da gibt es keinen Streifall, wenn man die Verwaltungsvorschriften kennt und darauf verweist, 100 % nicht, kein Beamter ist so verrückt - oder er will entlassen werden - wenn man ihm einen Regel-Verstoß direkt nachweisen kann. Da gibt es Null-Ermessungsspielraum. Spätestens der Vorgesetze kassiert das. Ist Praxis.

Da merkt man wie komplett weltfremd du bist....
 
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Mjerumani

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Da gibt es keinen Streifall, wenn man die Verwaltungsvorschriften kennt und darauf verweist, 100 % nicht, kein Beamter ist so verrückt - oder er will entlassen werden - wenn man ihm einen Regel-Verstoß direkt nachweisen kann. Da gibt es Null-Ermessungsspielraum. Spätestens der Vorgesetze kassiert das. Ist Praxis.
Dann stell sie mal hier rein, die Verwaltungsvorschriften, die hier "einschlägig wären".
 
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Warum sollte ich eine Bonitätsprüfung widerlegen?

Es ging, ich hoffe soweit reicht Dein Verstand, nicht um die Bonitätsprüfung des Einladenden, sondern der Eingeladenen ! Das ist ein anderer Fall. Darum ging es auch bei der Einreise.

Dann stell sie mal hier rein, die Verwaltungsvorschriften, die hier "einschlägig wären".
Da sich hier ja viele beklagt haben, dass ich zuviel google, verlinke bzw. Dokumente hier einbinde, habe ich entschieden darauf zu verzichten. Google halt selbst. Wissen ist Macht.
 

PotatoeJoey

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Es ging, ich hoffe soweit reicht Dein Verstand, nicht um die Bonitätsprüfung des Einladenden, sondern der Eingeladenen ! Das ist ein anderer Fall. Darum ging es auch bei der Einreise.

:ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO: Das weisst du doch gar nicht! Da hat der Threadersteller ja gar keine Informationen geliefert! Du gehst nur von etwas aus! Dir wurde hier auch schon mehrmals mitgeteilt, dass ein Visum KEINE Berechtigung ist ins Land einreisen zu dürfen. Das letzte Wort hat immer noch der Grenzbeamte! Es gibt Richtwerte aber keine festen Werte. Man geht in der Regel von 50 EUR pro Tag aus. Wenn man auf der Botschaft in BKK "glaubhaft" macht dass z.B. 45 EUR am Tag auch ausreichen und sie das Geld hat, dann hat sie das Visum bekommen. Der Grenzbeamte ist aber der Überzeugung: 45-50 EUR reichen nicht, die braucht mindestens 60 EUR am Tag. Dann liegt das in seinem Ermessen(!). Nirgends steht, dass sie den Regelsatz von 50 EUR/Tag über- bzw. unterschreiten kann. Wäre das der Fall, dann hast du Recht aber es ist immer Ermessenssache.

Warum liest sich das BGB denn so kompliziert? Warum gibt es Gerichte? Gesetzestexte werden allgemeingütlig formuliert und vor Gericht wird dann notfalls die Interpretation geklärt!
 

KingKong2017

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Googeln ist Nichtwissen und Nichtwissen ist...googel den Schluss selbst.

Es ist doch super, dass heute fast alles, sogar vieles quasi-interne, digital ist.....man muss nur wissen wo man suchen muss, das ist das eigentlich Problem. Auch die richtige Suche ist eine Kunst !

Es ist immer so bei Verwaltungsakten, wer die Rechtsvorschriften nicht kennt - ist meist hoffnungslos verloren.

Was dieses Visa betrifft (Sonderfall) weiß ich jetzt warum es bewilligt wurde und warum auch die Einreise im Grunde reibungslos hätte verlaufen können. Rätsel gelöst - für mich erledigt.

Das letzte Wort hat immer noch der Grenzbeamte! Es gibt Richtwerte aber keine festen Werte

Das ist FALL 2, es gilt aber FALL 1 (siehe oben bei Bonitätsprüfung Beitrag 151) - und für FALL 1 gibt es besondere Berechnungsmethoden (hab ich hier schwarz auf weiß !) - die mit den Standardwerten nur indirekt zu tun hat. Ich hab es ja beschrieben. Lesen bildet.

Ein Grenzbeamter hat sich strikt an alle relevanten Vorschriften zu halten - das ist seine Pflicht und danach muss er entscheiden. Nicht mehr und nicht weniger - da bleibt sehr wenig Ermessungsspielraum. Das Problem ist halt, nicht jeder Beamte kennt alle Vorschriften.....daher kann es durchaus zu Verstößen kommen oder zu widersprüchlichen Behördenentscheidungen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Bundespolizisten in dem Fall, diese Spezialvorschriften kennen - ab höheren Dienst, d.h. die Akademiker, sicher, untere und mittlere Ebene weniger. Daher ist es immer sinnvoll Vorgesetzte einzubeziehen - die können solche Fälle rechtssicher einschätzen .
 

Mjerumani

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2 November 2011
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Es ist doch super, dass heute fast alles, sogar vieles quasi-interne, digital ist.....man muss nur wissen wo man suchen muss, das ist das eigentlich Problem. Auch die richtige Suche ist eine Kunst !
Nicht alles, was "ergoogelt" wird, ist auch richtig. Da nutzt dann die "richtige Suche" auch nichts, wenn man nur auf Unsinn stösst.
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Bis gestern wusste hier in Forum keiner incl. Deiner Wertigkeit, das derjenige der eine Verpflichtungerklärung abgibt, überhaupt im VIS gespeichert wird, incl. JT 29. Auch nicht, dass die Bundespolizei da Zugang zu hat. Wahrscheinlich noch nicht mal, das es ein umfangreiches EU weites Visa-Informationssystem überhaupt gibt.

Es gibt auch Schnittstellen in der EU-Verordnung (für Anhänge, Anlagen, etc.). In der Regel wird heute, bei modernen Verwaltungen (die Bundesländer sind verschieden) eine elektronische Akte geführt, wo dann alles digital gespeichert wird. Jedes Schriftstück. So tief wollte ich in diesen Verwaltungsdschungel nicht eindringen, das prüfen -aber Du bist ja scheinbar hier Experte. Was da letztlich "zusätzlich" gespeichert wird, ist für diesen Fall auch irrelevant. Ich selbst habe oben darauf hingewiesen das Name und Adresse des Verpflichtungsgebers gespeichert werden, klar kann man sich denn den ganzen Verwaltungs-Vorgang besorgen.....mehr ist ja auch nicht nötig.
Nicht nur Du bist allwissend. Wie kann’s Du hier behaupten KEINER wusste das? Hast Du jeden User gefragt. Und genau so laberst Du Dir den restlichen Stuss von der Seele. Behauptungen die weder Hand noch Fuß haben und ja nicht einmal davon abweichen oder mal revidieren.

Deswegen muss man die Verpflichtungserklärung auch persönlich abholen und kann niemanden mit Vollmacht zur Abholung vorbei schicken.
wer sagt denn sowas, schon mehrmals praktiziert. Weder zur Beauftragung noch zur Abholung musst Du selber erscheinen. Mit Vollmacht geht das ohne weiteres.

PS: Deine eigenen Worte :kk :p
Du bist SO ein Laberkopf!
 

KingKong2017

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Nicht nur Du bist allwissend. Wie kann’s Du hier behaupten KEINER wusste das?

Ich schließe mal daraus - das Du allwissend bist ;) Ich bin es nicht !

Ich hab das aus den Reaktionen geschlossen, dass dies so nicht bekannt ist. Und was interessiert sich denn der Normalbürger dafür, wo seine Daten, wie gespeichert werden ? In der Regel keine Sau - da unterschreibt man irgendwas, aber wer macht sich die Mühe das genau zu verstehen? Es ging um das wo und was - dann gehörst Du halt zu den wenigen Ausnahmen. Und Du weist auch genau was von einer Verpflichtungserklärung gepeichert wird ? Dann klär mich mal auf, da ich diesen digitalen Dschungel noch nicht voll erkundet habe....Glaub mir, dass weiß hier keiner, es sei denn er hat da beruflich Zugriff drauf.

Wie gesagt, meine inhaltlichen Behauptungen zum Fall kann ich wasserdicht belegen, darum ging es ja hier - der Rest ist nette Prosa bzw. amüsante Unterhaltung.

Da nutzt dann die "richtige Suche" auch nichts, wenn man nur auf Unsinn stösst.
Scheinst aus Erfahrung zu sprechen - was diesen Fall hier betrifft habe ich die richtigen Infos gefunden, also nach den entschieden wird z.B. wie eine Bonotätsprüfung bei der Visabeantragung abläuft !
 

KingKong2017

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10 September 2017
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Leider sind meine Kapazitäten erschöpft - und ich gehe bald in die Weihnachtspause und der Thread ist mir fast zu einfältig!

Außerdem kann ich da keine Rätsel lösen - welche Frage ist denn ungeklärt ? Aber bitte nur welche wo Verwaltungsvorschriften eine Rolle spielen z.B. wie muss in Thailand eine rechts-konforme Schere für lange Haare beschaffen sein, oder wer darf überhaupt lange Haare schneiden, wie lang dürfen Haare maximal wachsen das man noch Auto fahren darf, sowas....... ;)
 
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PotatoeJoey

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wer sagt denn sowas, schon mehrmals praktiziert. Weder zur Beauftragung noch zur Abholung musst Du selber erscheinen. Mit Vollmacht geht das ohne weiteres.

Beauftragung vielleicht, Abholung aber nur persönlich! Da du auf der Verpflichtung auch eigenhändig unterschreiben musst.

"Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine selbstschuldnerische Erklärung. Die Abholung der Verpflichtungserklärung darf nur persönlich erfolgen, da Ihre Unterschrift beglaubigt wird. Sie können sich hierbei nicht vertreten lassen oder eine Vollmacht vorlegen."
PS: Deine eigenen Worte :kk :p

Lern halt lesen, du Quatschkopf ;)
 

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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2 November 2013
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Jever
Und was interessiert sich denn der Normalbürger dafür, wo seine Daten, wie gespeichert werden ? In der Regel keine Sau - da unterschreibt man irgendwas, aber wer macht sich die Mühe das genau zu verstehen?
Selbst wenn das alles so sein sollte,was interessiert das denjenigen der der seine Freundin nach D einladen möchte?
und der Thread ist mir fast zu einfältig!
Natürlich ohne dein Mitwirken.
Leider sind meine Kapazitäten erschöpft - und ich gehe bald in die Weihnachtspause
Thank you Budhha(y)