- 31 Mai 2009
- 23.135
- 64.194
- 7.618
- 117
- Mein(e) Bericht(e)
- https://www.pattayaforum.net/forums/threads/tubbis-bilderorgien.17077/
sozusagen für sie bürgt), das hätte hier genügen müssen und gilt europarechtlich als Ersatz bzw. Nachweis für finanzielle Mittel.
Du kapierst es einfach nicht.
Dieses formlose Schreiben ersetzt keine Verpflichtungserklärung.
Das ist nicht rechtsverbindlich.
Auf der Verpflichtungserklärung wirst du über alle möglichen Konsequenzen aufgeklärt. Unter anderem das diese Erklärung auch über den ursprünglichen Zeitraum z.B. bei illegalem Aufenthalt gilt.
Das bestätigst du durch deine Unterschrift unter dieser Erklärung.
Bei einem formlosen Schreiben fällt diese Belehrung weg und ist damit anfechtbar.
Auch eine telefonische Auskunft, ich habe soviel Bargeld und KK bei mir, ist völlig irrelevant.
Ich kann am Telefon auch behaupten ich besitze die Aktienmerheit von Amazon.