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Abmeldung in Deutschland

thaiguy

Mister Universe
   Autor
25 Dezember 2013
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@thaiguy ist zwar ein ganz anderer Sachverhalt als bei Dir mit Ausland, wollte aber nur zum Ausdruck bringen wie die Behörden zusammen arbeiten. Von dem her kann ich nur schwer nachvollziehen das man da Gefahr läuft eine saftige Geldstrafe zu erwarten 🤷‍♂️
hatte mich unklar geaussert: gemeint waren keine strafen wg abmeldung, sondern der fiskus und die kv.

die kvs sind z.t. noch eine nummer abgew... als der fiskus. die hatte ich laufend im nacken wg auslandsaufenthalten, z.b stipendien. eine dame dort hatte mich fest in ihr herz geschlossen. in so einem fall darf man sich keine fehler erlauben.
 
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HamburgerJung

Wenn ich schweige, bin ich noch nicht fertig. 😂
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
@HamburgerJung

Zuerst hast dir mal ein dickes Like verdient für deine Mühe 👍

Du schreibst es absolut nachvollziehbar:


Also wenn man Deinen Sachverhalt liest doch klar erkennbar, das dein Lebensmittelpunkt in D ist und nicht LoS. Und Folge dessen dein Hauptwohnsitz auch so richtig geregelt ist 👌

Was soll es da zu rütteln geben, doch ganz was anderes wie beim TO

zur Erklärung...Wir haben uns natürlich jahrelang an die sechs Monate gehalten. Der Grund dafür war der befristete Aufenthaltstitel meiner Frau.

heißt...... 5- 6 Monate am Stück für die erste Reise, die 2 Reise dann um die 4 Monate.... insgesamt 9-10 Monate im Jahr!,....später mit der Niederlassungserlaubnis und dem Schrieb von der AB, auch über 6 Monate am Stück....insgesamt weiterhin um die 10 Monate im Jahr....da wir 2x 4 Wochen im Jahr, Sommer und Winter nach DE reisen.

Auch dir einen schönen Sonntag.
 

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Hallo zusammen, nachdem ich das Thema angestoßen habe, werde ich das Thema für MICH auch beenden. Der Grund ist folgender: ich mache mir die Mühe bei jedem Thema das mich persönlich betrifft mit der zuständigen Stelle direkt abzuklären, dann habe ich alles Schwarz auf Weiß. Wenn ein Thema sich auftut schaue ich im Forum ob es dafür bereits Infos gibt, ansonsten stelle ich einfach die Frage in einem passenden oder ähnlichen Thread. Nachdem bei dem Thema "Abmelden aus DE" nichts vorhanden war bin ich tätig geworden. Das Thema wird entsprechend den Antworten scheinbar bei vielen locker gesehen, (tja manche Personen haben soviel Ahnung und Meinung, da ist kein Platz mehr für Wissen ;) ) andere Mitglieder sind da schon konkreter. Wie geschrieben, habe ich mich daraufhin im Internet bei dem Auswärtigen Amt beim Thema Auswandern / Abmelden durchgeschaut um eine entsprechende Stelle zu finden die mein Anliegen beantwortet. Es gibt nur Beratungsstellen in den Bundesländern bei denen qualifizierte Personen berechtigt sind Auskunft zu geben (siehe Anhang). Habe dann für mich als Südbadener das Land BW ausgewählt und diese Person per Mail kontaktiert. Im Anhang habe ich das für euch übersichtlich dargestellt.

Anfrage BMG.jpg

Anhang.jpg

Beratungsstellen.jpg

Beratungsstellen_Antwort.jpg
 

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Hallo zusammen ich bin es noch ein letztes Mal, nach der Rückmail zum genannten Vorgang habe ich heute bei meinem Wohnsitzort telefonisch angerufen und den gleichen Vorgang erklärt. Der Mitarbeiter hat mir dabei klar und deutlich mitgeteilt, dass wenn ich die Wohnung weiterhin benutze und nicht ausziehe bzw. räume, das weiterhin als Wohnsitz zählt. Ob ich jetzt jährlich DE besuche oder alle 2-3 Jahre spielt keine Rolle. Daher ist KEINE Abmeldung aus DE notwendig, daher ist die Mitteilung von "Hamburger Jung" absolut richtig (siehe Anhang). Nachdem das für mich als Südbadener jetzt geklärt ist, hoffe ich, dass ein Großteil hier im Forum aus dem restlichen DE Gebiet die gleichen Voraussetzungen haben.

Hamburger Jung.jpg
 

Klimbim

Hat nix anderes zu tun
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24 November 2024
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Hallo zusammen, habe ein besonderes Anliegen als DE Bürger, bin hier im Forum auf die Suche gegangen um das Thema passend zu platzieren. Habe kein passender Thread gefunden, daher denke ich ist das Thema Rentnerparadies vorab nicht schlecht. Ich bin ein aufmerksamer Teilnehmer des Forums und schreibe wenn ich was "selbst erlebtes" erlebt habe dazu meine persönlichen Erfahrungen zum jeweiligen Thema. Ich bin 2022 "Ausgewandert" von DE nach Thailand und habe seither meinen Lebensmittelpunkt in Thailand. Habe in DE noch eine Einliegerwohnung in meinem Ex Haus welches ich verkauft habe, damit ich wenn ich Heimaturlaub mache (so alle 1- 2 Jahre mit Freundin) eine Wohnung habe. Vor 4 Tagen habe ich mit einem guten Bekannten der auch 2022 DE verlassen hat ein Telefonat. Er war von Anfang Juni bis Mitte Juli in DE um seine Regelaltersente zu beantragen, da er aktuell in Altersteilzeit ist. Die Regelaltersrente von ihm beginnt im Februar 2027. Er hatte eine ETW und hat sie verkauft. Aktuell ist er noch gemeldet (Meldeadresse, kein Wohnsitz) bei seinem Bruder und ist noch GKV versichert. Bei der GKV wollte er wissen, wie das ist, wenn er seinen Lebensmittelpunkt in Thailand hat wegen der KV. Dabei hat ihm der Berater von der GKV mitgeteilt, dass wenn er den Lebensmittelpunkt in Thailand hat, sich aus DE ABMELDEN muß! ob ein Wohnsitz vorhanden ist oder nicht. Das gilt für JEDEN, der länger wie 6 Monate außerhalb der EU seinen Lebensmittelpunkt hat. Daraufhin habe ich erstmal "geschluckt". Das wollte und konnte ich so nicht glauben. Dann habe ich mich im Internet mal bei entsprechenden Seiten informiert und habe diesbezüglich einige Fragen hierzu. Ist diese Aussage richtig, dass wenn ein Wohnsitz in DE (auch nur Zeitweise einmal im Jahr für 2-3 Monate) bewohnt wird man sich Abmelden muß? Im Anhang habe ich dazu Dokumente beigefügt welche diese Situation bestätigen z.B. von der Seite Bundesmeldegesetz. Das würde doch bedeuten, dass alle "Langzeitler" aus DE die hier in Thailand so 7-10 Monate verbringen sich alle Abmelden müssten :unsure:. Oder sehe ich vor lauter Wald keine Bäume mehr? Für aussagekräftige Rückmeldungen danke ich im Voraus.

Anhang anzeigen 2241080

Anhang anzeigen 2241081

Anhang anzeigen 2241082

Anhang anzeigen 2241083

Anhang anzeigen 2241084

Grüss Dich.

Ich bin da nicht bei Dir und erkläre warum nicht; vorab:

Eine Schicksaalsfrage mache ich nicht draus.

Ich sehe es nur vielleicht differenzierter.

Die Aussage „Nach sechs Monaten Abwesenheit muss man sich aus Deutschland abmelden“ greift zu kurz.

Entscheidend ist nicht allein die Dauer des Auslandsaufenthalts, sondern die Frage, ob die bisherige Wohnung im melderechtlichen Sinne tatsächlich aufgegeben wird. Davon zu unterscheiden sind wiederum steuerliche und sonstige rechtliche Anknüpfungspunkte.

Auch der tatsächliche Lebensmittelpunkt lässt sich nicht schlicht nach der Aufenthaltsdauer bestimmen. Maßgeblich können vielmehr die Gesamtschau der persönlichen, familiären, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen und deren tatsächliche Gewichtung sein. Wer sich längere Zeit in Thailand aufhält, hat damit nicht automatisch seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlagert.

Ich sage: sechs Monate Aufenthalt im Ausland sind keine magische juristische Trennlinie. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse und die jeweils einschlägige Rechtsmaterie.
 
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