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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Hallo zusammen, habe ein besonderes Anliegen als DE Bürger, bin hier im Forum auf die Suche gegangen um das Thema passend zu platzieren. Habe kein passender Thread gefunden, daher denke ich ist das Thema Rentnerparadies vorab nicht schlecht. Ich bin ein aufmerksamer Teilnehmer des Forums und schreibe wenn ich was "selbst erlebtes" erlebt habe dazu meine persönlichen Erfahrungen zum jeweiligen Thema. Ich bin 2022 "Ausgewandert" von DE nach Thailand und habe seither meinen Lebensmittelpunkt in Thailand. Habe in DE noch eine Einliegerwohnung in meinem Ex Haus welches ich verkauft habe, damit ich wenn ich Heimaturlaub mache (so alle 1- 2 Jahre mit Freundin) eine Wohnung habe. Vor 4 Tagen habe ich mit einem guten Bekannten der auch 2022 DE verlassen hat ein Telefonat. Er war von Anfang Juni bis Mitte Juli in DE um seine Regelaltersente zu beantragen, da er aktuell in Altersteilzeit ist. Die Regelaltersrente von ihm beginnt im Februar 2027. Er hatte eine ETW und hat sie verkauft. Aktuell ist er noch gemeldet (Meldeadresse, kein Wohnsitz) bei seinem Bruder und ist noch GKV versichert. Bei der GKV wollte er wissen, wie das ist, wenn er seinen Lebensmittelpunkt in Thailand hat wegen der KV. Dabei hat ihm der Berater von der GKV mitgeteilt, dass wenn er den Lebensmittelpunkt in Thailand hat, sich aus DE ABMELDEN muß! ob ein Wohnsitz vorhanden ist oder nicht. Das gilt für JEDEN, der länger wie 6 Monate außerhalb der EU seinen Lebensmittelpunkt hat. Daraufhin habe ich erstmal "geschluckt". Das wollte und konnte ich so nicht glauben. Dann habe ich mich im Internet mal bei entsprechenden Seiten informiert und habe diesbezüglich einige Fragen hierzu. Ist diese Aussage richtig, dass wenn ein Wohnsitz in DE (auch nur Zeitweise einmal im Jahr für 2-3 Monate) bewohnt wird man sich Abmelden muß? Im Anhang habe ich dazu Dokumente beigefügt welche diese Situation bestätigen z.B. von der Seite Bundesmeldegesetz. Das würde doch bedeuten, dass alle "Langzeitler" aus DE die hier in Thailand so 7-10 Monate verbringen sich alle Abmelden müssten :unsure:. Oder sehe ich vor lauter Wald keine Bäume mehr? Für aussagekräftige Rückmeldungen danke ich im Voraus.

Auswandern_FAQ.jpg

BMG_Zusammenstellung.jpg

Melderecht_1.jpg

Melderecht_2.jpg

Melderecht_3.jpg
 

thaiguy

Mister Universe
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25 Dezember 2013
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Ich glaube, diese Aspekte sind schon ein eigenes Thema wert. Hier in dieser Diskussion gehen die gesammelten Infos eher unter und tauchen bei einer Suche von Interessierten nicht auf. Vielleicht hast Du Zeit und kannst kurz die Moderatoren anschreiben und um das Verschieben in ein eigenes Thema bitten. Natuerlich nur, sofern Dir das genehm ist.
Eigentlich wuerde sich ein kleines Unterforum zum Thema Auswanderung anbieten, wo verschiedene Themen, wie z.B. KV, Steuer, Erbrecht, Rueckkehr, Rente, Anmeldung in Thailand, wichtige Adressen, unserioese Visaunternehmen, usw. jeweils in eigenen Themen behandelt werden koennen/sollten. Dann vielleicht noch einen Laberthread als Ueberlaufbecken, damit die inhaltlichen Themen enger gefasst bleiben koennen. Das Thema koente man 'Kaffeepause' oder 'Stammtisch' nennen, gibt sicherlich noch wesentlich bessere Vorschlaege.
 

HamburgerJung

Kennt eine Menge Lady Boys
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Solange du z.B. den Schlüssel zu einer Wohnung in Deutschland besitzt, kannst du dort weiterhin gemeldet bleiben, egal wie lange du dich im Ausland aufhälst, mit all den Konsequenzen bezüglich der Steuerpflichten.

sehe ich genauso.....sollte man noch ergänzen..... solange sie (die Wohnung) dir jederzeit zur Verfügung steht.

... dann darf man sich gar nicht abmelden....da Meldepflicht besteht....auch wenn man längere Zeit abwesend ist.

Von daher, wenn man eine Einliegerwohnung hat, Schlüsselgewalt und diese jederzeit zur Verfügung steht...ist keine Abmeldung notwendig.

Dein Bekannter ist bei seinem Bruder zwar gemeldet, hat aber keine Wohnung und die Wohnung ! steht ihm ja auch nicht jederzeit zur Verfügung, (auch wenn es sein Bruder sagen würde) somit müsste er sich abmelden.

meine Meinung......
 
Pattayareise

DaBaWa

Schreibwütig
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25 Januar 2025
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Das ist ziemlich durcheinander was Du da beschreibst... Und das was Dir erzählt wurde eine Geschichte wo man die tatsächlichen Fakten nicht kennt, vielleicht auch was Biergarten dabei 😉, schwer nachvollziehbar die pauschale Aussage vom GKV Berater. Aber bleiben wir mal bei Dir... @MGiebel hat es ja schon gesagt, keiner muss sich zwingend abmelden weil er länger als 6 Monate unterwegs ist.

Und worum geht es Dir eigentlich? Hast Du Bedenken das Du einen Fehler gemacht hast? Hast Du Sorge Deine GKV zu verlieren?
 
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pomschobkuhn

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Das ist ziemlich durcheinander was Du da beschreibst... Und das was Dir erzählt wurde eine Geschichte wo man die tatsächlichen Fakten nicht kennt, vielleicht auch was Biergarten dabei 😉, schwer nachvollziehbar die pauschale Aussage vom GKV Berater. Aber bleiben wir mal bei Dir... @MGiebel hat es ja schon gesagt, keiner muss sich zwingend abmelden weil er länger als 6 Monate unterwegs ist.

Und worum geht es Dir eigentlich? Hast Du Bedenken das Du einen Fehler gemacht hast? Hast Du Sorge Deine GKV zu verlieren?
Hallo Kollege, ich gehe mal davon aus, dass du Lesen und Schreiben kannst, sonst würdest du dich hier im Forum nicht beteiligen, aber beim Vestehen da muss ich wohl zweifeln. Was ist den Bitteschön an meinem Anliegen so durcheinander? Und warum soll ich meine GKV verlieren? Ich habe nie von mir geschrieben. Ich möchte einfach nur Wissen, dass wenn eine Person aus DE mehr als 6 Monate sich außerhalb von der EU befindet und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, sich in DE abmelden muß. Ich habe ja aussagekräftige Infos beigefügt, aber du schreibst da was nieder ohne irgendeine Quelle zu nennen. Und mein Bekannter der war bei einem GKV Berater und nicht im Biergarten, ich denke der hat mehr Ahnung als du. Aaaaber du kannst mir ja das Gegenteil beweisen indem du mir bezüglich BMG oder ähnliches § § nennst, die für mich und vielleicht auch andere hier davon nützlich sind.
 
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pomschobkuhn

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Solange du z.B. den Schlüssel zu einer Wohnung in Deutschland besitzt, kannst du dort weiterhin gemeldet bleiben, egal wie lange du dich im Ausland aufhälst, mit all den Konsequenzen bezüglich der Steuerpflichten.
Hast du hier eine aussagekräftige Quelle oder woher hast du die Info?
 
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Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
   Autor
7 März 2017
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Es ist tatsächlich so, das man sich abmelden muss wenn man länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist.

Das abmelden hat dann erstmal nichts mit der Steuerfrage zu tun und sollte davon auch getrennt behandelt werden.

Eigene Ansichten, sind hier auch egal, denn es sind eigene Ansichten und höchstens alternative Fakten.
 

TThunder

Bangsaray
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10 Januar 2013
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Bangsaray
Man/n kann, wenn es sich denn rechnet, die Vorteile beider Welten ausnutzen(y)

In Deutschland mit Wohnsitz (Wohnung, Zimmer, Untermiete etc.) angemeldet bleiben und nach Lust und Laune pendeln. Prima bei ausreichenden finanziellen Mitteln, denn die Kosten für KV usw. werden weiterhin in DE fällig und nach deinem Ermessen im Ausland ebenfalls.

In Deutschland mit Postadresse o.ä. angemeldet bleiben und im Ausland leben - nicht erlaubt.

Aus Deutschland abmelden, eine Post- oder Nachsendeadresse in DE hinterlegen, funktioniert, die Pflichtbeiträge fallen weg und die Absicherungen natürlich auch. Beiträge zur Rentenversicherung können auf freiwilliger Basis weiterbezahlt werden.

Eine Rückkehr nach Deutschland ist ebenfalls unkompliziert. Du meldest dich beim Bürgeramt deines Wunschwohnortes an, dann wirst zu zunächst als "obdachlos" geführt bis du eine Wohnung gefunden hast. Entsprechende staatliche Hilfen dazu kannst du beantragen, die KV wird ebenfalls bezahlt - sofern du kein Rentner bist oder bereits eine Arbeit hast und feste Bezüge bekommst.
 

chau-chu

Ex-Kathoy-Master
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21 Oktober 2008
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Südbaden
@all,

ein Forum gleich welcher Art ist in erster Linie dazu gedacht, sich über gewisse Erfahrungen gegenseitig auszutauschen und sich nicht gegenseitig anzumachen oder Unterstellungen vorzuwerfen.

Ich spreche hier niemanden persönlich an, jedoch gleich zu welchem Thema ist es immer ratsam, sich von Fachmännern / Frauen beraten zulassen oder eben von sachkundigen Stellen sich die nötige aktuelle Info einzuholen.

Was für ein Visa oder gleich welche Angelegenheit gestern noch Bestand hatte, ist vielleicht heute schon nicht mehr aktuell, bereit's am eigen Leibe mehrfach erlebt.


Ein freundliches Miteinander und konstruktives, sachliches Diskutieren ist hier immer erwünscht, aber bitte keine Schlacht mit zum Teil Unwissen oder ich habe gehört oder irgendwo gelesen.

Der Umgangston miteinander allgemein hier im Forum gefällt mir schon eine Weile nicht mehr, lest doch bitte auch mal wieder die Forenregeln denen ihr alle einmal zugestimmt habt, back on topic, danke. 🙏
 
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DaBaWa

Schreibwütig
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25 Januar 2025
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Hallo Kollege, ich gehe mal davon aus, dass du Lesen und Schreiben kannst, sonst würdest du dich hier im Forum nicht beteiligen, aber beim Vestehen da muss ich wohl zweifeln. Was ist den Bitteschön an meinem Anliegen so durcheinander? Und warum soll ich meine GKV verlieren? Ich habe nie von mir geschrieben. Ich möchte einfach nur Wissen, dass wenn eine Person aus DE mehr als 6 Monate sich außerhalb von der EU befindet und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, sich in DE abmelden muß. Ich habe ja aussagekräftige Infos beigefügt, aber du schreibst da was nieder ohne irgendeine Quelle zu nennen. Und mein Bekannter der war bei einem GKV Berater und nicht im Biergarten, ich denke der hat mehr Ahnung als du. Aaaaber du kannst mir ja das Gegenteil beweisen indem du mir bezüglich BMG oder ähnliches § § nennst, die für mich und vielleicht auch andere hier davon nützlich sind.
Ok, kein Problem bin raus :weg Und vielen Dank noch fürs anfurzen...
 

damrong

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20 Februar 2022
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Von daher, wenn man eine Einliegerwohnung hat, Schlüsselgewalt und diese jederzeit zur Verfügung steht...ist keine Abmeldung notwendig.
Das sieht die KI genauso, wenn man seine Wohnung oder Haus weiterhin behält und diese steht bei Rückkehr sofort wieder zur Verfügung, läuft die Meldung weiter auch wenn man länger als 6 Monate im Ausland ist.
 

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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@all,

ein Forum gleich welcher Art ist in erster Linie dazu gedacht, sich über gewisse Erfahrungen gegenseitig auszutauschen und sich nicht gegenseitig anzumachen oder Unterstellungen vorzuwerfen.

Ich spreche hier niemanden persönlich an, jedoch gleich zu welchem Thema ist es immer ratsam, sich von Fachmännern / Frauen beraten zulassen oder eben von sachkundigen Stellen sich die nötige aktuelle Info einzuholen.

Was für ein Visa oder gleich welche Angelegenheit gestern noch Bestand hatte, ist vielleicht heute schon nicht mehr aktuell, bereit's am eigen Leibe mehrfach erlebt.


Ein freundliches Miteinander und konstruktives, sachliches Diskutieren ist hier immer erwünscht, aber bitte keine Schlacht mit zum Teil Unwissen oder ich habe gehört oder irgendwo gelesen.

Der Umgangston miteinander allgemein hier im Forum gefällt mir schon eine Weile nicht mehr, lest doch bitte auch mal wieder die Forenregeln denen ihr alle einmal zugestimmt habt, back on topic, danke. 🙏
Hallo zusammen, da ich in die Sonderschule bin, gehe ich davon aus, dass die Meldung mit der roten Farbe mir zugeordnet wird. Nehme das natürlich zur Kenntnis und will hier im Forum auch nicht andere Beleidigen oder persönlich angreifen. Aber eine Aussage möchte ich hierzu trotzdem noch mitteilen. Anbei habe ich mein Anliegen und meine Situation nochmal beigefügt. Der grün markierte Text betrifft mich, der hellblaue Text meinen Bekanten, der eigentlich das Thema angestoßen hat, und den ockerfarbenen Text meine Frage. Und wenn dann so eine Antwort kommt, dass es sich um ein durcheinander handelt, ja dann muß ich halt schon Fragen, was hat diese Person gelesen und verstanden. Und wenn dann noch der GKV Berater der mit Sicherheit dieses Thema Auswandern aus DE öfter bespricht als Biergartengespräch dargestellt wird, ja dann fühle ich mich halt verscheißert. Ich habe mich dann "Zartdominant" erkenntlich gezeigt, weil auf meine Frage für mich gefühlt eine aus der Luft gegriffene Antwort kam und nichtssagend ist. Egal - ich werde diesen Rüffel zur Kenntnis nehmen, denn der Steppi hat schon vor Jahren gewußt "Lebbe geht weiter" und zwar hier in Thailand 💪

Abmelden in DE.jpg
 

Thaihunter

Gibt sich Mühe
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28 März 2026
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Man/n kann, wenn es sich denn rechnet, die Vorteile beider Welten ausnutzen(y)

In Deutschland mit Wohnsitz (Wohnung, Zimmer, Untermiete etc.) angemeldet bleiben und nach Lust und Laune pendeln. Prima bei ausreichenden finanziellen Mitteln, denn die Kosten für KV usw. werden weiterhin in DE fällig und nach deinem Ermessen im Ausland ebenfalls.

In Deutschland mit Postadresse o.ä. angemeldet bleiben und im Ausland leben - nicht erlaubt.

Aus Deutschland abmelden, eine Post- oder Nachsendeadresse in DE hinterlegen, funktioniert, die Pflichtbeiträge fallen weg und die Absicherungen natürlich auch. Beiträge zur Rentenversicherung können auf freiwilliger Basis weiterbezahlt werden.

Eine Rückkehr nach Deutschland ist ebenfalls unkompliziert. Du meldest dich beim Bürgeramt deines Wunschwohnortes an, dann wirst zu zunächst als "obdachlos" geführt bis du eine Wohnung gefunden hast. Entsprechende staatliche Hilfen dazu kannst du beantragen, die KV wird ebenfalls bezahlt - sofern du kein Rentner bist oder bereits eine Arbeit hast und feste Bezüge bekommst.
Achtung, wenn man sich in Deutschland abmeldet und Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse für Rentner ist, kann es bei einer Rückkehr nach Deutschland Probleme mit der Krankenkasse geben!
 

Fletscher

Schreibwütig
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18 Juni 2023
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Es ist tatsächlich so, das man sich abmelden muss wenn man länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist.

Nicht zwingend wenn man einen Wohnsitz sprich Meldeadresse behält und dies nachweisen kann.

Was allerdings wichtig ist wenn man sich abmeldet, ist eine Vertrauensperson zu ernennen, diese dann ggf. amtliche Post entgegen nehmen kann, so das Fristen gewahrt bleiben können.
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Achtung, wenn man sich in Deutschland abmeldet und Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse für Rentner ist, kann es bei einer Rückkehr nach Deutschland Probleme mit der Krankenkasse geben!
Danke für Info. Das Thema KV interessiert mich nicht, ich bin Privat KV versichert, habe Anwartschaft in DE und hier in Thailand eine VK bei der ich bei Rückkehr in mein Heimatland für 3 Monate versichert bin. Mein Anliegen ist einfach nur, ich habe einen Wohnsitz (Einliegerwohnung) in DE und mein Lebensmittelpunkt ist Thailand und bin nicht abgemeldet. Da mein Bekannter jetzt bei der GKV Beratung daraufhin hingewiesen wurde, dass wenn ein Bürger aus DE in ein außereuropäisches Land seinen Lebensmittelpunkt verlegt er sich abmelden muß laut Bundesmeldegesetz. Habe ich bisher noch nirgends gelesen bzw. bin noch nie mit dem Thema konfrontiert worden auch hier im Forum nicht. Daher bin ich jetzt sehr interessiert dieses mögliche Problem zu lösen. Nach meinen bisherigen recherchen ist da wohl was Wahres dran. Diesbezüglich bin ich auf Suche nach Erfahrungen, ich denke es gibt genügend Personen hier mit der gleichen Situation.
 

Pilo

SME for FUCK AND LET BLOW
   Autor
25 Juli 2016
1.074
7.931
3.165
65
Im Süden der Republik
Achtung, wenn man sich in Deutschland abmeldet und Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse für Rentner ist, kann es bei einer Rückkehr nach Deutschland Probleme mit der Krankenkasse geben!
Aber mich interessiert das. Sehr sogar.
Ich werde ab 1.10. Meine Arbeit verlieren, aber ab 1.2.2027 meine Regelaltersrente erhalten.
Ich habe vor nach Kolumbien auszuwandern da dort meine Lebensgefährtin lebt.
Ich werde hier meine Wohnung zum 30.11.26 kündigen und Anfang Dezember komplett nach Kolumbien gehen.
Sobald mein Rentenbescheid mit Apostille und übersetzt vorliegt werde ich das Rentnerviesum für Kolumbien beantragen.
In Deutschland werde ich mich abmelden komplett. (Eine Postadresse bei meiner Tochter bleibt bestehen)
Mein Konto in Deutschland behalte ich auch. Da soll die Rente drauf.
mit Wise dann übertragen und dann auf ein neues Kolumbianisches Konto überweisen.

Aber falls irgendetwas nicht klappt, möchte ich einen Plan B haben. Entweder dann nach Thailand oder Philippinen gehen, oder aber wenn irgendwann meine Eigentumswohnung in Deutschland frei wird, nach D zurück. Und dann ist es wieder für mich interessant ob ich als Rentner wieder von einer Gesetzlichen Krankenversicherung (bisher bin ich bei der TK) wieder aufgenommen werde.
 
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MGiebel

Gibt sich Mühe
    Aktiv
27 Januar 2024
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Danke für Info. Das Thema KV interessiert mich nicht, ich bin Privat KV versichert, habe Anwartschaft in DE und hier in Thailand eine VK bei der ich bei Rückkehr in mein Heimatland für 3 Monate versichert bin. Mein Anliegen ist einfach nur, ich habe einen Wohnsitz (Einliegerwohnung) in DE und mein Lebensmittelpunkt ist Thailand und bin nicht abgemeldet. Da mein Bekannter jetzt bei der GKV Beratung daraufhin hingewiesen wurde, dass wenn ein Bürger aus DE in ein außereuropäisches Land seinen Lebensmittelpunkt verlegt er sich abmelden muß laut Bundesmeldegesetz. Habe ich bisher noch nirgends gelesen bzw. bin noch nie mit dem Thema konfrontiert worden auch hier im Forum nicht. Daher bin ich jetzt sehr interessiert dieses mögliche Problem zu lösen. Nach meinen bisherigen recherchen ist da wohl was Wahres dran. Diesbezüglich bin ich auf Suche nach Erfahrungen, ich denke es gibt genügend Personen hier mit der gleichen Situation.
Hier hätten wir die Quelle: