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pomschobkuhn

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Thread Starter
12 Januar 2023
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Bezüglich der Prüfung von Meldepflicht bin ich jetzt im Nachhinein auch überrascht. Ich war letztes Jahr mit Freundin 3 Monate in DE, habe wegen Verlängerung PA und RP an das Bundesministerium des Inneren eine Mail gesendet wie meine aktuelle Situation ist (siehe Anhang). In DE angekommen, das Antwortschreiben beim Rathaus meines Wohnsitzes gezeigt. Ohne irgendeine Nachfrage wurden die beiden Anträge PA und RP gestellt und konnten nach Eingang beim Rathaus abgeholt werden. Im Nachhinein denke ich, sollte das Bürgeramt eingentlich über sowas Bescheid wissen, egal vielleicht Glück gehabt.

Anfrage_PA.jpg

Antwort_PA.jpg

PA neu.jpg
 

HamburgerJung

Kennt eine Menge Lady Boys
    Aktiv
11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Klar müsste er sich abmelden in Deutschland was ja auch regulär ist, er lebt ja nun mal nicht mehr in Deutschland bzw. sein Lebensmittelpunkt ist Thailand!


Genau genommen die Behörde, aber es ist vollkommen richtig das dies derzeit so gut wie niemand kontrolliert. Die machen sich nicht mal die Mühe wenn jemand 2 Hauptwohnsitz angemeldet hat. Egal ob Inland oder Ausland. Und ich kenne da welche wo das tatsächlich machen 😳

Ob die nicht miteinander vernetzt sind oder ob keinerlei Interesse besteht weiß ich nicht. Es wäre jedoch vom Gesetzgeber verboten.

Anders sieht es aus wenn es jemand Anzeigen würde. Aber davon kann man hier ausgehen das dies nicht der Fall ist bei dem Member 🤫


Ich gehöre ebenfalls zum Team „Man muss sich nicht abmelden“.

Solange du deine Wohnung in Deutschland behältst und sie dir jederzeit zur Verfügung steht ... „Schlüsselgewalt“ ....

Im Bundesmeldegesetz gibt es auch keinen Paragraphen, der eine Abmeldung allein wegen eines längeren Auslandsaufenthalts vorschreibt. Ganz im Gegenteil: Maßgeblich ist, ob du deine Wohnung aufgibst oder nicht. Solange dir die Wohnung weiterhin zur Verfügung steht und du sie nicht aufgibst, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, dich abzumelden.

1, 2 oder 3… Du musst Dich entscheiden, 3 Felder sind frei…
 
Zuletzt bearbeitet:

elfenversuchung

Neuer Member
    Neuling
27 Oktober 2015
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Hallo zusammen, da ich in die Sonderschule bin, gehe ich davon aus, dass die Meldung mit der roten Farbe mir zugeordnet wird. Nehme das natürlich zur Kenntnis und will hier im Forum auch nicht andere Beleidigen oder persönlich angreifen. Aber eine Aussage möchte ich hierzu trotzdem noch mitteilen. Anbei habe ich mein Anliegen und meine Situation nochmal beigefügt. Der grün markierte Text betrifft mich, der hellblaue Text meinen Bekanten, der eigentlich das Thema angestoßen hat, und den ockerfarbenen Text meine Frage. Und wenn dann so eine Antwort kommt, dass es sich um ein durcheinander handelt, ja dann muß ich halt schon Fragen, was hat diese Person gelesen und verstanden. Und wenn dann noch der GKV Berater der mit Sicherheit dieses Thema Auswandern aus DE öfter bespricht als Biergartengespräch dargestellt wird, ja dann fühle ich mich halt verscheißert. Ich habe mich dann "Zartdominant" erkenntlich gezeigt, weil auf meine Frage für mich gefühlt eine aus der Luft gegriffene Antwort kam und nichtssagend ist. Egal - ich werde diesen Rüffel zur Kenntnis nehmen, denn der Steppi hat schon vor Jahren gewußt "Lebbe geht weiter" und zwar hier in Thailand 💪

Anhang anzeigen 2241469
Meine Erfahrung mit GKV, du fragst 2 Leute und bekommst 3 Antworten.

Alles schriftlich machen.

Mir wurde gesagt, du schickst denen ein Flugticket, da steht drauf wann du weg bist. du wirst bezwungen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Und sonst wer sagte, du musst dann keine Beiträge zahlen , weil du in Thailand nicht versichert bist. Und wieder jemand sagte, du musst eine " Anwartschaft" bezahlen. Wieder jemand sagte, wenn du " abgemeldet " bist, kommst du als alter Sack nicht mehr zurück n die GKV.

ist das Chaos genug ?

Wie gesagt, mach es schriftlich. Meine KKH macht nichts per email, nur per Post. ( Bearbeitungszeit grob 3 bis 6 Monate )

Meine Erfahrung, jede GKV macht es anders.
 
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buddy2020

Lady Bar Flüsterer
   Autor
18 April 2020
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Ich bin selber betroffen, und sehe die Sache sehr gelassen.

Ich bin seit 1988 in Thailand wohnhaft, und zwar ganzjährig.

Ich bin aber immer noch in Deutschland gemeldet da ich dort noch Eigentümer eines Hauses bin und auch noch mein Bankkonto dort schon seit Jahrzehnten habe.

Meine Deutsche Rente kommt nach Thailand direkt von der Post.

Meine Pension kam bis vor einigen Jahren auf meine Bankverbindung in Deutschland, seit einigen Jahren geht meine Pension zu Wise nach Belgien.

Meine Beihilfezahlungen gehen immer noch auf das Deutsche Konto. Das LBV und die Post wissen das ich in Thailand lebe.

Einkommensteuer zahle ich in Thailand, seit 2024.In Deutschland zahle ich keine Einkommensteuer, keinen Krankenkassenbeitrag, oder Beiträge zur Pflegeversicherung ..😉..etc.

Meine Private Krankenversicherung läuft schon 37 Jahre auf kleine Anwartschaft!

Ich habe mir vor ca. 2 Monaten aus Deutschland, eine Melderegisterauskunft von der Stadtverwaltung, nach Thailand senden lassen, um mein Wise Konto wieder nach Deutschland zu verlegen.

Meine neuen Reisepässe bekomme ich immer über die deutsche Botschaft Bangkok, mit eingetragenem Wohnort Köln! Einen Personalausweis habe ich schon seit Jahren nicht mehr, wozu auch?

Also sehe ich keine Probleme…Zumindest bei mir und noch einigen die ich kenne.

Aber das hier ist nur mein Beitrag zum Thema, und keine Rechtsberatung!!
 

sockeye

LoS Freak
   Autor
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LoS4ever✌
Ich gehöre ebenfalls zum Team „Man muss sich nicht abmelden“.
Es ist auch nie um Dich gegangen oder deinen Winterurlaub 😉

Sondern der TO hat sein Beispiel genannt. Und er müsste sich tatsächlich abmelden. Aber wie ich schon schrieb, es gibt keine genau Anzahl von Tagen. Aber sein Lebensmittelpunkt ist ganz klar Thailand und nicht Deutschland.

Spielt aber keine Rolle, weil es die Behörden eh nicht interessiert. Es wurde ja nur diskutiert wie es sachlich richtig wäre 😊


Ich bin selber betroffen, und sehe die Sache sehr gelassen.

Würde ich an deiner Stelle auch 👍
 
Tischtennis Pattaya

ktowner

Gibt sich Mühe
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2 September 2021
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Meine Erfahrung mit GKV, du fragst 2 Leute und bekommst 3 Antworten.

Alles schriftlich machen.

Mir wurde gesagt, du schickst denen ein Flugticket, da steht drauf wann du weg bist. du wirst bezwungen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Und sonst wer sagte, du musst dann keine Beiträge zahlen , weil du in Thailand nicht versichert bist. Und wieder jemand sagte, du musst eine " Anwartschaft" bezahlen. Wieder jemand sagte, wenn du " abgemeldet " bist, kommst du als alter Sack nicht mehr zurück n die GKV.

ist das Chaos genug ?

Wie gesagt, mach es schriftlich. Meine KKH macht nichts per email, nur per Post. ( Bearbeitungszeit grob 3 bis 6 Monate )

Meine Erfahrung, jede GKV macht es anders.
Du schickst deine Abmeldung und deine Versicherten Karte an deine GKV. Fertig. Dauert nur ca. 4 Monate bis deine Rente wieder im Fluss ist. Brutto für netto
 

HamburgerJung

Kennt eine Menge Lady Boys
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Sisaket, Thailand
Es ist auch nie um Dich gegangen oder deinen Winterurlaub 😉

Sondern der TO hat sein Beispiel genannt. Und er müsste sich tatsächlich abmelden. Aber wie ich schon schrieb, es gibt keine genau Anzahl von Tagen. Aber sein Lebensmittelpunkt ist ganz klar Thailand und nicht Deutschland.

Spielt aber keine Rolle, weil es die Behörden eh nicht interessiert. Es wurde ja nur diskutiert wie es sachlich richtig wäre 😊




Würde ich an deiner Stelle auch 👍


.....ich bin im Team, welches der Meinung ist, dass TO sich nicht Abmelden muss.... Gründe habe ich schon benannt.

Ich wollte das nur noch einmal klarstellen
 
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ktowner

Gibt sich Mühe
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Bei Rentnen gibt es keine Anwartschaft.
Das wurde schon mehrfach in anderen Thread durchgekaut
 
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ktowner

Gibt sich Mühe
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Meine Wohnsitz Verlegung war dieses Jahr im April.
Glaube mir, ich weiß was ich schreibe
 

MGiebel

Gibt sich Mühe
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.....ich bin im Team, welches der Meinung ist, dass TO sich nicht Abmelden muss.... Gründe habe ich schon benannt.

Ich wollte das nur noch einmal klarstellen
Einige haben die Begriffe und Konsequenzen von Schlüsselgewalt, Haupt-/Nebenwohnung und Ab-/Anmeldepflicht nicht verstanden und sind zu geizig einen Anwalt zu beauftragen.
 
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sockeye

LoS Freak
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9 Dezember 2013
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LoS4ever✌
.....ich bin im Team, welches der Meinung ist, dass TO sich nicht Abmelden muss.... Gründe habe ich schon benannt.

Liegst du aber falsch, aber kein Problem 🫡


Einige haben die Begriffe und Konsequenzen von Schlüsselgewalt, Haupt-/Nebenwohnung und Ab-/Anmeldepflicht nicht verstanden

Dann klär uns auf wenn du so genau Bescheid weißt 😉
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Liegst du aber falsch, aber kein Problem 🫡


Abmeldung bei Umzug ins Ausland​

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.


bedeutet....wenn ich in eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands ziehen würde, müsste ich mich nicht abmelden, sondern am neuen Wohnort anmelden..... Also meiner Meldepflicht nachkommen.
Heisst aber auch, dass wenn ich gar nicht ausziehe aus meiner Wohnung, dass ich mich auch nicht abmelden muss.
 

sockeye

LoS Freak
   Autor
9 Dezember 2013
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LoS4ever✌

Abmeldung bei Umzug ins Ausland​

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.


bedeutet....wenn ich in eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands ziehen würde, müsste ich mich nicht abmelden, sondern am neuen Wohnort anmelden..... Also meiner Meldepflicht nachkommen.
Heisst aber auch, dass wenn ich gar nicht ausziehe aus meiner Wohnung, dass ich mich auch nicht abmelden muss.
Du drehst Dich im Kreis 😜

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.
 
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HamburgerJung

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Du drehst Dich im Kreis 😜

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.

Das ist für den Regelfall auch völlig richtig.

Wer aus seiner Wohnung auszieht und ins Ausland zieht, ohne eine weitere Wohnung in Deutschland zu haben, muss sich nach § 17 Abs. 2 BMG selbstverständlich abmelden.


Genau das ist hier aber nicht der Fall.

Der TO hat ausdrücklich geschrieben, dass er seine Wohnung in Deutschland behält, sie ihm jederzeit zur Verfügung steht und er regelmäßig für mehrere Monate dorthin zurückkehrt. Die Abmeldepflicht nach § 17 Abs. 2 BMG setzt jedoch voraus, dass man aus einer Wohnung auszieht. Allein der Umzug ins Ausland begründet nach dem Gesetz keine Abmeldepflicht, wenn die Wohnung im Inland weiterhin beibehalten und tatsächlich genutzt wird.

Dazu passt auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz. Dort heißt es:

„Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen einer Wohnung. Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen.“

Genau das scheint hier der Fall zu sein. Der TO gibt die Wohnung nicht auf, sondern nutzt sie weiterhin regelmäßig und sie steht ihm jederzeit zur Verfügung. Deshalb spricht nach dem Wortlaut des § 17 BMG und der Verwaltungsvorschrift vieles dafür, dass melderechtlich kein Auszug vorliegt und somit auch keine Abmeldepflicht besteht.
 

sockeye

LoS Freak
   Autor
9 Dezember 2013
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LoS4ever✌
Habe in DE noch eine Einliegerwohnung in meinem Ex Haus welches ich verkauft habe, damit ich wenn ich Heimaturlaub mache (so alle 1- 2 Jahre mit Freundin) eine Wohnung habe.

Der TO hat ausdrücklich geschrieben, dass er seine Wohnung in Deutschland behält, sie ihm jederzeit zur Verfügung steht und er regelmäßig für mehrere Monate dorthin zurückkehrt

Alle 1-2 Jahre ist alles andere als Regelmäßig. Aber egal, ich lass dich in deinem Glauben weil du es ohnehin nicht wahrhaben willst.

"Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen einer Wohnung. Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen.“

Nochmal für Dich. Mir scheint du willst es nicht verstehen. Was du da zitierst ☝️ mit vorübergehend trifft hier einfach nicht zu. Sondern er hat seinen Lebensmittelpunkt klar in Thailand und eben NICHT VORÜBERGEHEND! Versuch dich an Fakten zu halten und nicht dein persönliches Wunschdenken!

Aber egal, am besten wir belassen das weil es ohnehin recht Zahnlos ist das Gesetz wie ohnehin 2 Member wie z.B. @buddy2020 hier sehr gut beschrieben haben 😉
 
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