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Joe
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Wieviel Geld für eine Thai um gut leben zu können?

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Paul

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22 Oktober 2008
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Zitat Wikepedia:

Witwenrente


Die kleine Witwenrente wird an Witwer und Witwen geleistet, denen der Staat einen größeren Eigenbeitrag zum Unterhalt zumutet. Ihr Sicherungsziel ist daher geringer. Sie beträgt nach "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__46.html"]§ 46[/URL] Abs. 1 SGB VI – vereinfacht – 25 %[8] der gezahlten oder berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten in der Rentenanwartschaftsphase bzw. der zum Todeszeitpunkt gezahlten Altersrente in der Rentenphase und ist gekoppelt an die Voraussetzungen, dass der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist.
Die kleine Witwenrente kann "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__242a.html"]§ 242a[/URL] Abs. 1 SGB VI ohne Beschränkung auf 24 Kalendermonate in Anspruch genommen werden, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde (so genannter Altfall).

Große Witwenrente

Erfüllt der Hinterbliebene neben den Voraussetzungen für die kleine Witwenrente zusätzlich eine der nachfolgend genannten Voraussetzungen, kann er die große Witwentrente beanspruchen. Nach "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__46.html"]§ 46[/URL] Abs. 2 muss der Hinterbliebene

  • ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen. (Sorgt er in häuslicher Gemeinschaft für ein behindertes Kind, gibt es keine Altersgrenze bezüglich des Kindes.) oder
  • erwerbsgemindert sein oder
  • das 45. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze steigt nach "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__242a.html"]§ 242a[/URL] Abs. 5 SGB VI ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 je nach Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 gilt das 47. Lebensjahr.
Die große Witwenrente beträgt 55 % (Altfall: 60 %) der gezahlten oder berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten in der Rentenanwartschaftsphase bzw. der zum Todeszeitpunkt gezahlten Altersrente in der Rentenphase. Im Unterschied zur kleinen Witwenrente ist die Bezugsdauer der große Witwenrente nicht auf höchstens zwei Jahre begrenzt.
Es muss weder zuvor die kleine Witwenrente bezogen worden sein, noch steht ein früherer Bezug der kleinen Witwenrente dem Anspruch auf die große Witwenrente entgegen.
Rentenabschlag

Ist der Ehegatte vor seinem 60. Geburtstag verstorben, wird die Witwenrente um einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent gekürzt. Beim Tod zwischen dem 60. und 63. Geburtstag, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 63. Geburtstag.

Die Kürzung betrifft sowohl die kleine als auch die große Witwenrente.

Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2012 erhöht sich die Altersgrenze nach der Tabelle in "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__264c.html"]§ 264c[/URL] schrittweise bis 2023, zunächst in Monatsschritten, ab 2018 in Zweimonatsschritten. Bei einem Rentenbeginn 2012 wird die ungekürzte Rente also erst gezahlt, wenn der Ehegatte bei seinem Tod mindestens 63 Jahre und einen Monat alt war. Entsprechend tritt die volle Kürzung bis zu einem Tod mit 60 Jahren und 1 Monat ein.
Kinderzuschlag

Hat der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten drei Lebensjahren erzogen, so erhöht sich die Witwenrente nach dem Sterbevierteljahr um einen Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wurde zum Ausgleich für die Niveauabsenkung der Witwenrente bei Neufällen geschaffen, so dass er bei Altfällen, die davon nicht betroffen sind, nicht gewährt wird.
Der Kinderzuschlag wird nach "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__78a.html"]§ 78a[/URL] Abs. 1 SGB VI errechnet, indem für jeden Monat der Erziehungszeit eine bestimmte Anzahl persönlicher Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Bei 36 Monaten Kindererziehung beträgt der Zuschlag auf die große Witwenrente monatlich 54,93 €[11](West) bzw. 48,74 € (Ost) (Stand 1. Juli 2011). Für jedes weitere Kind davon die Hälfte. Bei der kleinen Witwenrente liegt der Zuschlag für das erste Kind bei 24,97 € bzw. 22,15 €.
Renten wegen Todes an den hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartner

In der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2005 auch die gleichgeschlechtlichen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen.[12] Auch die überlebenden Lebenspartner haben seitdem nach "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__46.html"]§ 46[/URL] Abs. 4 SGB VI Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Entsprechendes gilt für die Erziehungsrente ("http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__47.html"]§ 47[/URL] Abs. 4 SGB VI).
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind auch in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften gleich zu behandeln.[13]
Rente nach dem vorletzten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner

Eine durch die Wiederheirat des Überlebenden weggefallene Witwenrente lebt nach "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__46.html"]§ 46[/URL] Abs. 3 SGB VI wieder auf, wenn die neue Verbindung geschieden wird oder der neue Ehe- oder Lebenspartner verstirbt. Auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner werden nach "http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__90.html"]§ 90[/URL] Abs. 1 SGB VI Ansprüche auf Versorgung, Unterhalt oder Renten nach dem letzten Partner in voller Höhe angerechnet. Einen Freibetrag gibt es insoweit nicht.

Alles nicht mehr so einfach wie frueher auch das Erbrecht nicht, es sei denn der Staat bekommt alles.
Aber einheimische Notare gibt es in TH nach wie vor nicht, den Job macht da ein Anwalt (Tanaikwarm).
 

wallcracks

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15 Oktober 2012
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Bangkok
Ohmann wie es aussieht gibts sehr schlechte Nachrichten... Das haus hat mein vater ja in der Ehe gekauft. Da es kein Ehevertrag gibt gilt wohl diese Zugewinnsache. Sprich. ich habe keinen Pflichtanteil von 50 % am Haus sondern in dem Fall nur 25 % da ihr sowieso schon 50% gehören...
Genau diese Info hat mir gefehlt, ob Dein Vater das Haus vor oder nach der Ehe gekauft hat, wenn er es vor der Ehe gekauft haette, dann koennte sie keinen Anspruch geltend machen.
In diesem Fall jedoch schon, wie Du bereits erwaehnt hast. Mit Sicherheit weiss sie auch von dem Haus, jetzt kommt drauf an wie sie drauf ist, ob sie mit sich reden laesst oder nicht.... Du brauchst jetzt jedenfalls erst mal einen Anwalt in Thailand, wenn Du willst kann ich Dir welche empfehlen (billiger als die von der Botschaft empfohlenen Anwaelte) jedoch sprechen die meist kein Deutsch sondern Englisch, wenn das fuer Dich kein Problem ist??? Ich wuerde Dir auf alle faelle auch empfehlen einen Anwalt aus Bangkok zu nehmen und nicht in Pattaya, sonst kannst Du gegebenfalls ganz schnell ueber den Tisch gezogen werden, da gibts ein paar Paradebeispiele in denen sich die Witwe an den Anwalt rangeschmissen hat etc..... Wie gesagt ich kann Dir gute Tips geben, wenn ich Dir mit irgendwas helfen soll, kannst mir auch eine PM schreiben ich lebe seit langer Zeit in Bangkok.
Generell wuerde ich jetzt auch erst mal keinem der Leute trauen die Deinem Vater nah standen in Pattaya.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Sorry neitmoj ich muss Dir da wiedersprechen, es kommt darauf an, ob sein Vater in Deutschland das Haus bereits vor der Ehe besessen hat oder nicht . Sollte die Witwe einen Anspruch erheben, muesste der OP im Prinzip nur beweisen, das der Besitz bereits vor der Ehe in der Familie war. Sie haette somit also kein Recht auf das Haus.



Das ist richtig, ich kann mir halt nicht vorstellen, dass es Leute gibt, die sogar mehrmals heiraten. :k
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
... weil die erst mal einen Gutmenschen finden, muss, der ihr das Ticket nach D bezahlt sonst hat sie nicht viel on ihrem Erbe.
Sag das nicht! Habe vor etlichen Jahren einer Thai Witwe, die nur hier in Th lebte, die Erbschaft ihres verstorbenen Mannes aus D und Dänemark besorgt. Waren zwar keine Immobilien, sondern ausschließlich Konto und Depot. Ich hatte eine von der Botschaft legalisierte Vollmacht von ihr. Damit konnte ich sehr leicht alles für sie in D erledigen. War damals übrigens eine Summe von ca. 150.000 DM.
 

wallcracks

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Bangkok
Jeder der lange in Thailand lebt, weiss das die Thai vermutlich die Verzichtserklaerung nicht unterschreiben wird, es sei denn sie ist total bloed, oder hat ein gutes Herz (speziell wenn man bedenkt, das Du kaum Kontakt zu ihr hattest, wuerdest Du die Verzichtserklaerung unterschreiben?), von denen wird man aber eher wenige in Pattaya finden.
Geld wuerde ich ihr eh nicht schicken , sie ist 40 und Du kannst darauf wetten das sie bald wieder einen neuen "Farrang" hat (Ausnahmen bestimmen die Regel) so laeuft es normal ab, kannst Du jetzt glauben oder nicht. Deswegen wie bereits von mir vorgeschlagen, ich bin hier in Bangkok und kann mich notfalls auch mit Dir treffen, fuer Uebersetzungen schlage ich vor, nimmst Du das Goethe Institut in Bangkok Sathorn Soi 1 das ist 500. Meter von der Botschaft entfernt. Vergiss den Anwalt den Du in Deutschland hast, Du brauchst hier in Thailand jetzt einen sehr guten Anwalt und das schlimmste zu vermeiden. Mit etwas Glueck laesst sie sich dazu bringen tatsaechlich eine Verzichtserklaerung zu unterschreiben, mach bloss nicht den Fehler und lass Dir von ihr oder von ihren bekannten oder bekannten Deines Vaters einen Anwalt empfehlen....
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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.... Mit diesem Schreiben werden wir dann zu einem Notar in Thailand gehen (Wie bekomme ich denn heraus, ob dass dann in Deutschland überhaupt anerkannt wird? Welche Behörde fragt man denn da?). ....

In Thailand gibt es keine Notare. Für die Funktion die in Deutschland von Notaren ausgeübt werden, sind in Thailand die regionalen Gerichte, Stadtverwaltungen und Grundbuchämter zuständig.

Was mich weiterhin wundert ist das du noch keine amtliche Todesnachricht von der deutschen Botschaft bekommen hast. Du schreibst, dass dein Vater bereits bestattet wurde. Geschah dies ohne Freigabe durch die Botschaft?
 

Bigsexy

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24 November 2010
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Eine Frage, warum fliegst du denn nicht hin, als deinen Vater starb? Oder zumindest bei seine Beerdigung.
 

Dekar

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7 Januar 2012
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Soo leute. Ich habe torschlusspanik. Die infos von der befreundeten anwältin komme einfach zu schleichend. Habe morgen einen termin bei einem anwalt speziell für erbrecht. Vorallem die zugewinn sache macht mir angst. Deswegen mal sehen was da rauskommt und dann wird das gespräch mit der frau sehr wichtig. Ich halte euch auf dem laufenden. Zugewinn ist derb lächerlich da sie gar nichts mit in die ehe gebracht hat und auch in der ehe finanziell nichts beigesteuert hat. Mein dad war bis zum schluss arbeiten. Ich halte euch auf dem laufenden.

Naja nobel ist mein geld zahl wunsch nich unbedingt. Dies war einfach ei versprechen an meinen vater. Klar waere ich nicht gesetzlich verpflichtet. Also auch wenn ich das haus gefahrlos zu 100 prozemt geerbt hätte, haette ich was bezahlt. Wenn die ganze sache aber anders läuft und sie mir MEIN erbe wegnimmt (ohmann klingt kacke) sieht ie natürlich auch keinen cent. Ich sag euch dann bescheid was beim anwalt rauskam. Auch vielen dank fuer die hilfsa gebote werde ich evtl. In anspruch nehmen. Selten soviel uneinigkeit gesehe hier :)


Früher fliegen waere mir rein von meiner arbeitsstelle her nicht möglich gewesen. Evtl. Kann ich sogar noch zur beerdigung.

Was schätzt ihr? Hab 3 wochen im opey de place gebucht. Hier lese ich nun oft bangkok. Waere es ratsam mal 3 tage da zu wohnen?
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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...

Früher fliegen waere mir rein von meiner arbeitsstelle her nicht möglich gewesen. Evtl. Kann ich sogar noch zur beerdigung. ...

Wie soll das funktionieren?

Mir scheint, du bringst einiges Durcheinander:

...

Das mein Vater verstorben ist weiß ich von einem Freund meines Vaters der mich angerufen hat (Habe diesen auch in meinen Urlauben desöfteren getroffen) Die Sterbeurkunde befindet sich jetzt im Moment beim Übersetzen. Auch habe ich Bilder der Einäscherung bekommen. ....
 

Dekar

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Na sich das hin und her pendeln zu ersparen. Weiss ja nicht wie oft und in welchen abständen ich zur botschaft muss
 

Dekar

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Papa ist eingeäschert und soll ins meer verstreut werden. Eingeäschert wurde er sonntags. So wie ich das verstanden habe kann man mit der asche dann tun was man will. Es kann also gut sein, das auf mich bis zu dieser verschütt zeremonie gewartet wird. Das habe ich einfach mal der beerdigung gleich gesetzt

Achja noch zur sterbeurkunde. Der leichnahm wurde nach der obduktion freigegeben und eine thai sterbeurkunde liegt nun vor. Bis am montag wird sie sie ueberrsetzt sein inkl. Obduktionsbericht
 

blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Du machst dir um zu viele ungelegte Eier einen Kopp.

Flieg hin, bekunde der Frau dein Beileid, erwirke eine gegenseitige Verzichtserklärung unter den von mir genannten Bedingungen und gut is.
 

wallcracks

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15 Oktober 2012
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Bangkok
Du machst dir um zu viele ungelegte Eier einen Kopp.

Flieg hin, bekunde der Frau dein Beileid, erwirke eine gegenseitige Verzichtserklärung unter den von mir genannten Bedingungen und gut is.
Das waere der Idealfall ja, fraglich nur ob die Thai so mitspielt, speziell kommts auch drauf an was fuer eine Family sie hat und welchen Einfluss die auf sie ueben, die Haeuser in Thailand etc. gehoeren ihr sowieso, auch wenn sein Vater eine Co. hatte, da sie ja verheiratet waren und die Firmen vermutlich auch waerend der Ehe eroeffnet wurden, warum sollte sie also eine Verzichtserklaerung unterschreiben??? Fuer was? Im Positivfall wenn sie einen guten Charakter hat, dann wird sie ihm das Haus lassen, leider findet man in Pattaya wenig von diesen Frauen, wenn die Geld hoeren dann Glitzern die Augen und sobald sie von ihrem Anwalt hoert was sie bekommen kann, dann ist vermutlich aus mit Freundschaft, der Vater haette ihr beim Kauf vom Haus das Sin Suan Tau unterschreiben lassen sollen (verzichtserklaerung) andernfalls ist es zu 100% Sin Som Ros
Im Negativfall wird sie sich einen Anwalt nehmen und der wird ihr raten das nicht zu unterschreiben, wenn sie hoert das da evtl. noch 10.Millionen Baht fur sie in Deutschland rumliegen.
Dekar sollte sich einen guten Anwalt in Deutschland und in Thailand nehmen. Definitiv wuerde ich ein paar Tage in Bangkok einplanen
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Na sich das hin und her pendeln zu ersparen. Weiss ja nicht wie oft und in welchen abständen ich zur botschaft muss

Ich wüßte im Moment nicht, wofür du persönlich zur Botschaft müßtest. Pattaya mit der z.B. von mir genannten amtlichen Übersetzerin und den Konsuln müßte reichen.


Falls schnell ein Thai Anwalt erforderlich wird, so gibt es auch in Pattaya genug Möglichkeiten.
Denke daß dir "CTA" da gut weiter helfen kann. Ich denke auch z.B. an "German Thai Group"
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
"......................"Auch habe ich Bilder der Einäscherung bekommen... "......................."

".........................."

Früher fliegen waere mir rein von meiner arbeitsstelle her nicht möglich gewesen. Evtl. Kann ich sogar noch zur beerdigung.

".................."

Ich dachte immer Einäscherung und Beisetzung, passiert in Thailand, direkt hintereinander?
 
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