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Wieviel Geld für eine Thai um gut leben zu können?

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Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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2.565
Thailand
Dekar, keine Ahnung ob du das nicht begreifen willst, oder was ist mit dir los?? Oder du willst jemanden auf den Arm nehmen??
Die fragen die du hier stellst, sollten selbst für einen 23 Jähriger überflüssig sein.Denn ein bisschen Rechtsverstand haben auch 23 Jährige.

Du kannst gar nix machen!!!!! Aber auch gar nichts!!!!! Weder in Deutschland noch in Thailand.
Schwing dein Arsch zu einem Rechtsanwalt. Der ist der einzige der was machen kann. Du musst ein internationales agierendes Anwaltsbüro einschalten, welches auch in Thailand für dich tätig wird.


Tust du es nicht,, brauchst du auch gar keine Fragen mehr zu stellen, und brauchst dir auch keine Gedanken mehr zu machen.
Denn du bist für die Thaifrau ein Fremder und wirst alles verlieren, vielleicht verstehst du es so
 

Gast_6

humoris causa
Inaktiver Member
8 September 2010
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Jop. Das ist auch das Ziel. Nur wie genau läuft denn das ab? Kann dies ein relativ formloses Schreiben sein, was ich als Laie selber aufsetze? Muss ich das in Thailand dann übersetzen lassen? Kann ich dann mit der Frau von meinem Vater zu einem Thailändischen Notar gehen der die Unterschriften beglaubigt. Wird das in Deutschland anerkannt? Kennt sich in der Hinsicht jemand aus?



Naja noch mal in Sachen aufbürden. Mein Vater hat mir prinzipiell Stress auferlegt. Andererseits hat er mich aber auch beschenkt. Mit einem abbezahlten Haus. Wovon ich, solange seine Frau eben lebt, einen Teil abgeben muss. Aber ich selbst habe für das Haus nie etwas getan, irgendwann ziehe ich dann auch meinen Nutzen darauß..

Wenn du alles verzocken willst, kannst du das so machen, ja.
Wenn du allerdings etwas weniger Beratungsresistenz und damit mehr Glaubwürdigkeit an den Tag legen möchtest, würde ich eine offizielle Variante wählen.

Was du scheinbar auch nicht verstehen willst, ist, dass du nicht den Teil des Hauses temporär abgeben musst, sondern dass diese Hälfte für immer weg ist, wenn du dich stellst wie der Ochs am Berg ...
 

ariages

Sehr erfahrener Member
   Autor
5 März 2012
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Lovely Hill
Ergo würde ich schleunigst einen Anwalt, Notar oder was auch immer aufsuchen und schauen, dass du möglichst viel unter deine Fuchtel bringst. Verteilen kannst du danach immer noch nach deinem Gusto.

Was du scheinbar auch nicht verstehen willst, ist, dass du nicht den Teil des Hauses temporär abgeben musst, sondern dass diese Hälfte für immer weg ist, wenn du dich stellst wie der Ochs am Berg ...

bbs72 bringt es auf den Punkt! Und es gilt immer noch das alte Sprichwort "Beim Geld hört die Freundschaft auf".
Trotz des schmerzlichen Verlustes, für den auch ich meine aufrichtige Anteilnahme ausdrücken möchte, kann ich auch nur raten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kostet halt ein paar Euro, aber ein Vielfaches dessen kann den Bach runtergehn.
 
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Dekar

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
7 Januar 2012
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@ Dekar, ich habe mir deine Beiträge noch mal in Ruhe vorgenommen.
Ich muss feststellen, das deine Aussagen mich zunehmend verwirren.

Gehe ich richtig in der Annahme das dein Vater dich und deine Mutter "sitzen gelassen hat", als du noch sehr sehr jung (~ 7 Jahre alt) warst?
Seine thailändische Frau, also deine Stiefmutter, hast du kaum kennen gelernt, da du erst nachdem zu volljährig warst ab und an nach Thailand fliegen konntest und auch dann weder im Haus deines Vaters auf dem Land, noch in dem in Pattaya gewohnt hast?
Demnach kennst du die 2. Frau deines Vaters praktisch nicht. > Du konntest sie aufgrund der räumlichen Entfernung und deines Alters aus eigener Kraft nicht kennen lernen, und sie, die vielleicht gekonnt hätte, hatte kein Interesse gezeigt sich um dich zu kümmern? - Liege ich soweit noch richtig?

In deinen Ersten Beiträgen schriebst du das du noch nicht offiziell weist ob dein Vater verstorben ist. Frage dazu: Hast du nun von amtlicher Seite (deutsche Botschaft) Bescheid bekommen, falls nein, woher stammt die Information das dein Vater nicht mehr lebt?

Ja meine Eltern haben sich sehr früh geschieden. Die thailändische Frau von meinem Vater fuhr total auf mich ab, vorallem als ich noch klein und süß war. Habe mich auch gut mit ihrer Tochter und ihrem Sohn verstanden in meinen damaligen Urlauben dort. In diesen Zeiten habe ich für 2-3 Wochen natürlich schon immer in Papas Haus gewohnt.

Aber je älter ich wurde desto weniger hatte ich auch Interesse an dieser "Thai-Familie". Aber ganz so kalt war diese "Beziehung" doch nicht.

Das mein Vater verstorben ist weiß ich von einem Freund meines Vaters der mich angerufen hat (Habe diesen auch in meinen Urlauben desöfteren getroffen) Die Sterbeurkunde befindet sich jetzt im Moment beim Übersetzen. Auch habe ich Bilder der Einäscherung bekommen... Gibt leider keinen Zweifel, du glaubst gar nicht wie gern ich mich über den Tisch ziehen lassen würde wenn mein Dad dafür aber gar nicht tot wäre.


Ansonsten:

Leute Leute. Diese Anwaltsgeschichte läuft ja längst. Nur konnte meine Anwältin ohne die Urkunde auch noch nicht allzuviel machen. Und wie es aussieht werde ich die Dienstleistung von ihr jetzt auch etwas ausdehnen müssen. Zudem ist es natürlich auch für einen altgedienten Anwalt schwer in einem solch speziellen Fall indem noch ausländisches Recht usw. mit ins Spiel kommt. Wie mir das also bislang aussieht, komme ich auch nicht um einen Anwalt in Thailand drumherum.

Grundsätzlich habe ich diesen Thread einfach nur mal eröffnet um mir einen ersten Eindruck zu holen. Sprich: Wieviel Kohle pro Monat denn gerechtfertig wäre. Für Rechtsberatung ist das natürlich nicht das richtige Forum, allerdings wäre es ja möglich gewesen, dass jemand schonmal in einer ähnlichen Situation war und mir aus Erfahrung berichten könnte.
 

Tigerkralle

Freelancer Dompteur
Inaktiver Member
6 Juli 2012
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Südbaden
Leute Leute. Diese Anwaltsgeschichte läuft ja längst. Nur konnte meine Anwältin ohne die Urkunde auch noch nicht allzuviel machen. Und wie es aussieht werde ich die Dienstleistung von ihr jetzt auch etwas ausdehnen müssen.

Das hättest du uns aber eigentlich auch viel früher sagen können Dekar!

Damit hast du, wie ich finde, uns immerhin einen wichtigen Aspekt in dieser Geschichte verschwiegen...
Hättest du das gleich am anfang erzählt, wären auch ganz andere Ratschläge gekommen, bzw wären eventuell in eine andere Richtung gegangen!
 
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franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
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19.529
5.515
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am Rande des Wahnsinns
Das hättest du uns aber eigentlich auch viel früher sagen können Dekar!

Damit hast du, wie ich finde, uns immerhin einen wichtigen Aspekt in dieser Geschichte verschwiegen...
Hättest du das gleich am anfang erzählt, wären auch ganz andere Ratschläge gekommen, bzw wären eventuell in eine andere Richtung gegangen!

und der Unterhaltungswert wäre geschmälert gewesen......
 

Dekar

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
7 Januar 2012
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588
Die Mutter von zwei guten Freunden von mir ist Anwältung und Notarin. Ich hätte eigentlich schwören können, dass ich das im ersten Post geschrieben habe. Aber wie ich gerade sehe war das echt nicht der Fall, sorry.

Zu dem Zeitpunkt war das aber wirklich noch erst eine ganz lockere Beratung. Wenn ein Testament bestanden hätte oder die Ehe in Deutschland gar nicht registriert gewesen wäre, hätte ich ja auch gar keinen Anwalt gebraucht. Das war ja alles anfänglich noch total unklar. Also richtig für mich tätig ist die gute Frau erst seit diesem Wochenende.

Um irgendwen zu unterhalten ist dieser Thread aber nun wirklich nicht gedacht gewesen.

Also mal ein aktueller Stand was ich jetzt in die Wege geleitet habe:

Die Frau Anwältin habe ich darum gebeten ein Schreiben vorzubereiten indem geregelt ist, dass ich auf meinen Erbanteil bei den Häusern in Thailand abtrete und die Frau auf ihren Erbanteil in Deutschland. Mit diesem Schreiben werden wir dann zu einem Notar in Thailand gehen (Wie bekomme ich denn heraus, ob dass dann in Deutschland überhaupt anerkannt wird? Welche Behörde fragt man denn da?)

Ich habe den Kumpel von meinem Vater eine weitere Mail geschrieben und ihn gebeten, die Frau meines Vaters mal auf das ganze Prozedere vorzubereiten. Der sieht sie ja täglich und kann ihr das auch so alles besser begreiflich machen.

Dann habe ich sämtliche Versicherungsunterlagen die ich von meinem Vater hier hatte zusammengetragen und werde sie zusammen mit meiner Geburtsurkunde am Samstag mit nach Thailand nehmen.


Habe ich noch etwas vergessen?
 

toastie

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 April 2012
3.104
1.026
2.313
49
Da wo Ihr nicht sucht...
Also mal ein aktueller Stand was ich jetzt in die Wege geleitet habe:

Die Frau Anwältin habe ich darum gebeten ein Schreiben vorzubereiten indem geregelt ist, dass ich auf meinen Erbanteil bei den Häusern in Thailand abtrete und die Frau auf ihren Erbanteil in Deutschland. Mit diesem Schreiben werden wir dann zu einem Notar in Thailand gehen (Wie bekomme ich denn heraus, ob dass dann in Deutschland überhaupt anerkannt wird? Welche Behörde fragt man denn da?)

Ich habe den Kumpel von meinem Vater eine weitere Mail geschrieben und ihn gebeten, die Frau meines Vaters mal auf das ganze Prozedere vorzubereiten. Der sieht sie ja täglich und kann ihr das auch so alles besser begreiflich machen.

Dann habe ich sämtliche Versicherungsunterlagen die ich von meinem Vater hier hatte zusammengetragen und werde sie zusammen mit meiner Geburtsurkunde am Samstag mit nach Thailand nehmen.


Habe ich noch etwas vergessen?

Wenn Deine Anwältin Dir bei diesen Fragen nicht weiterhelfen kann solltest Du vielleicht mal darüber nachdenken dass eine Anwältin und Notarin nicht zwangsläufig gut ist nur weil sie die Mutter von 2 guten Freunden ist... :echt
 
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Dekar

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
7 Januar 2012
296
51
588
Ohmann wie es aussieht gibts sehr schlechte Nachrichten... Das haus hat mein vater ja in der Ehe gekauft. Da es kein Ehevertrag gibt gilt wohl diese Zugewinnsache. Sprich. ich habe keinen Pflichtanteil von 50 % am Haus sondern in dem Fall nur 25 % da ihr sowieso schon 50% gehören...
 

Gast_34

Teilt nicht nur das Meer
Inaktiver Member
4 Oktober 2011
513
137
1.273
im gelobtem Land
?

Ja das ist soweit richtig mit dem Pflichtteil. Dieser kommt aber nur zu Stande, wenn Du auf den Pflichtteil klagst. Aber warum solltest Du das tun?

Es gibt kein Testament, ergo gilt die gesetzliche Erbfolge! Das heißt wiederum, das dir definitiv 50% zustehen.

Der PflichtteilsAnspruch beträgt immer 50% des gesetzlichen Anspruchs. Das sind also 2 verschiedene Paar Schuhe!

Ein PflichtteilsAnspruch ist nur dann wichtig wenn Du in einem eventuell vorhandenem Testament SCHLECHTER gestellt oder enterbt wirst.

Also kein Problem. Was erzählt Sir deine Anwältin da? Das ist Grundwissen für einen Banker sowas.

Achja auch seine Frau kann theoretisch auf den echten Zugewinn bestehen. Der wird dann errechnet. Da ich aber davon ausgehe, dass dein Vater mehr in die Beziehung eingebracht hat, Macht das keinen Sinn für sie.

Diese Dinge sind auch nur interessant, wenn due beiden wirklich richtig verheiratet sind. Andernfalls hat sie nach deutschem Recht erstmal keinen Anspruch.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
11.496
12.855
5.468
74
Paradise Isaan
Oh Scheiße! Das liest sich nicht gut! man muß wohl kein Jurust sein um jetzt zu sagen: Das kann sehr langwierig und kompliziert werden, wenn sich die beiden Parteien nicht einig sind! Aber zurück zur eigentlichen Frage! Also eins habe ich hier noch nicht gelesen oder überlesen: Wovon hat dein Vater gelebt? Wenn es z. B. eine Rente war, kann man dann auch sehr leicht sagen, ob deine Stiefmutter Anspruch auf eine Witwenrente hat. Wenn er zum Bezug einer Rente noch zu jung war, dann kann man über eine behördliche Anfrage feststellen, ob da ein Anspruch besteht. Davon hängt ja auch etwas ab, ob und in welcher Höhe sie weitere finanzielle Unterstützung braucht. Einen Thai-Anwalt brauchst Du mit Sicherheit nicht. Abgesehen davon gibt es diese klare getrennte Funktion von Anwalt und Notar wie wir sie in D kennen in Th nicht. Vor allem gibt es in Th mit Sicherheit keinen Notar, der vor D Gerichten und Behörden anerkannt ist. Du brauchst aber jemanden in Th der dir anerkannt was übersetzen kann. Hierzu fällt mir in Pattaya das Büro CTA Caroline Wiawang ein. Sie hat auch viel Erfahrung mit der Abwicklung von Erbschaften und nach allem was ich bisher gehört habe seriös und bezahlbar. Sie wäre auch eine Ansprechpartnerin für deine Stiefmutter falls diese wirklich einen Witwenrentenanspruch hat. Damit kennt sie sich bestens aus. Unterschriften beglaubigen usw. kann nur die Botschaft. Dazu gibt es in Pattaya aber auch das Büro von zwei Honorarkonsuln, die dir hierbei helfen können, wenn du vor Ort bist. Nimm also alles auch nur evtl. Erforderliche mit, was du nur greifen kannst. Noch was zur eigentlichen Frage, wie viel eine Thai zum Leben braucht. Hier war zu lesen: Die Witwe ist ja erst 40! Die kann ja noch arbeiten gehen um ihren Unterhalt zu verdienen. Da hat sie nur eine Chance, wenn sie eine entsprechende Ausbildung hat. Meine Frau ist auch genau so alt. Sollte mir heute was passieren, hätte sie fast keine Möglichkeit, wenn die Witwenrente nicht ausreichen würde. Meine Frau hat die damals üblichen 6 Jahre Schule. Sie könnte höchstens zum gesetzlichen Mindestlohn aufs Reisfeld gehen, aber auch nur die wenigen Tage im Jahr wo Arbeiter gebraucht werden. Außerdem könnte sie noch auf einer Baustelle Spitzhacke und Schüppe schwingen. Aber so viele Baustellen gibt es in ganz Thailand nicht, wie ungelernte Leute Arbeit suchen. Selbst für Putzfrauen in Hotels, Regale Füller in Supermärkten und einfache Fabrikarbeiter sind 9 Schuljahre Voraussetzung. Um im Supermarkt an die Kasse zu dürfen sind 12 Jahre erforderlich. Das ist nicht nur in Bangkok so, sondern ebenfalls hier im Isaan. Zum Erlös aus den beiden Häusern in Th: Ein wenn auch Farang taugliches Haus in der Pampa zu einem angemessenen Preis zu vermieten oder verkaufen ist fast unmöglich. Wer ein solch modernes Haus besitzen will, hat meist so viel Geld, dass er eins neu baut. Kenne hier in der Nähe auch ein gutes mit Farang-Verstand gebautes Haus, welches jetzt nach Tod des Farangs für 1.500 Baht monatlich an Thais vermietet ist. Mehr war nicht drin, nachdem es lange leer gestanden hat.
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
25.181
14.477
7.568
76
Heidelberg
Dann steht Dir nach deutschem Recht nur der Pflichtteil zu. So einfach ist das.
Deine Geste der Geldzahlung ist auch nicht nobel, wie von mir vermute, das machst Du doch nur, um Schlimmeres zu verhindern, weil die erst mal einen Gutmenschen finden, muss, der ihr das Ticket nach D bezahlt sonst hat sie nicht viel on ihrem Erbe.
 

Gast_6

humoris causa
Inaktiver Member
8 September 2010
10.645
30.456
6.018
Vielleicht merkst du jetzt schon, wie wichtig es ist, was ich dir oben geschrieben habe.

Hör mal auf mit deinen ganzen Angeboten an die Frau und schau erst mal, was du bekommen kannst. Soviel, wie möglich. Danach kannst du immer noch verteilen, aber gerade bist du auf dem besten Weg, massivst gerollt zu werden.
Ich denke nicht, dass das im Sinne deines Vaters war. Auch wenns dir momentan wurst sein mag, wird irgendwann mal eine Zeit kommen, in der es dir gewaltig stinken wird, dass du alles verzockt hast.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
2.797
667
1.653
da, wo es flach wird in D
Jop. Das ist auch das Ziel. Nur wie genau läuft denn das ab? Kann dies ein relativ formloses Schreiben sein, was ich als Laie selber aufsetze? Muss ich das in Thailand dann übersetzen lassen? Kann ich dann mit der Frau von meinem Vater zu einem Thailändischen Notar gehen der die Unterschriften beglaubigt. Wird das in Deutschland anerkannt? Kennt sich in der Hinsicht jemand aus?
Wie ich schon sagte: Es muss eine offizielle gegenseitige Verzichtserklärung von dir und der Frau sein.

Offiziell wird es durch die Beglaubigung des thailändischen Notars und der von der Botschaft beglaubigten Übersetzung durch einen von der Botschaft zugelassenen Übersetzer. Die Liste der zugelassenen Übersetzer bekommst du von der Botschaft in Bangkok.

Mit dieser Erlärung kannst beim Nachlassgericht einen 100 %igen Erbschein beantragen und dich danach als Alleineigentümer ins Grundbuch eintragen lassen.
Im Gegenzug kann die Frau sich als alleinige Eigentümerin der thailändischen Häuser eintragen lassen.
 

Gast_34

Teilt nicht nur das Meer
Inaktiver Member
4 Oktober 2011
513
137
1.273
im gelobtem Land
ieviel Geld für eine Thai um gut leben zu können?

Dann steht Dir nach deutschem Recht nur der Pflichtteil zu. So einfach ist das.
Deine Geste der Geldzahlung ist auch nicht nobel, wie von mir vermute, das machst Du doch nur, um Schlimmeres zu verhindern, weil die erst mal einen Gutmenschen finden, muss, der ihr das Ticket nach D bezahlt sonst hat sie nicht viel on ihrem Erbe.

Nicht der Pflichtteil....
Der gesetzliche erbanspruch

Das sind verschiedene Dinge.

Kein Testament ---> gesetzliche Erfolge in dem Fall 50%
Testament oder Erbvertrag (den hatte Dekar aber unterschreiben müssen da 2 seitiges Rechtsgeschäft) ---> Entweder der in diesem Dokumenten festgehaltene Erbteil (z.b. Das Haus in Deu) oder aber der Pflichtteil. Pflichtteil sind 50% vom gesetzlichen Anspruch in dem Fall 25%

So ist es richtig.
 

bui2

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Mai 2010
179
121
623
. Zum Erlös aus den beiden Häusern in Th: Ein wenn auch Farang taugliches Haus in der Pampa zu einem angemessenen Preis zu vermieten oder verkaufen ist fast unmöglich. Wer ein solch modernes Haus besitzen will, hat meist so viel Geld, dass er eins neu baut. Kenne hier in der Nähe auch ein gutes mit Farang-Verstand gebautes Haus, welches jetzt nach Tod des Farangs für 1.500 Baht monatlich an Thais vermietet ist. Mehr war nicht drin, nachdem es lange leer gestanden hat.

Entweder liege ich oder du falsch. Ein Haus steht im Issan und ein Haus steht in Pattaya.
Ich denke die ungefähren Preise dürften jedem geläufig sein.
Und ich bleibe dabei, die Stiefmama kann arbeiten, sie hat eine Farm, sie hat ein Haus (Issan) zum wohnen und eines in Patty zum vermieten und hat damit mehr Kohle in der Tasche wie unser Dekar.
Aber schick ruhig rüber, wirst nicht der letzte sein :p
 

wallcracks

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 Oktober 2012
237
20
438
Bangkok
Bist du dir sicher das dein Vater nach thailändischem Recht verheiratet war?
In dem Falle gilt die Heirat selbstverständlich auch nach deutschem Recht.
Das heißt: Ihr gehört automatisch die Hälfte von dem Haus in Deutschland, es sei denn er hat einen Heiratsvertrag der dies im beidseitigen Einverständnis ausschließt.

Sofern ihm 49 % der Häuser in Thailand gehörten (dies wäre nur möglich wenn die Häuser im Besitz einer Firma wären, an der er 49% der Anteile besitzt), hättest du nach thailändischem Recht Erbanspruch auf die Hälfte seiner Unternehmensanteile ... auch hier könnte in einem Testament eine abweichende Nachlassregelung bestimmt sein.
Sorry neitmoj ich muss Dir da wiedersprechen, es kommt darauf an, ob sein Vater in Deutschland das Haus bereits vor der Ehe besessen hat oder nicht . Sollte die Witwe einen Anspruch erheben, muesste der OP im Prinzip nur beweisen, das der Besitz bereits vor der Ehe in der Familie war. Sie haette somit also kein Recht auf das Haus.
 
Status
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