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Wieviel Geld für eine Thai um gut leben zu können?

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Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
Also, ich schrieb, wozu Anwalt in TH!
Und ich schrieb in D ist es ein anderes Paar Schuhe!
"..................................."

Wozu Anwalt in TH?
Erstens weiß keiner, ob eine rechtsgültige Hochzeit in Thailand stattgefunden hat, oder nur eine Buddha Hochzeit
Er sagt, das seinem Vater das Haus zu 49% gehört hat, also wahrscheinlich eine Companie mit Stillhalten. Dann gehört der Frau das Haus gar nicht.


In dem Fall, Buddha Hochzeit und Company, kannst du dir selber ausrechnen, wie hoch die Anteile der Ehefrau sind?????? Und wie hoch sein Erbanteil ist!


Egal wie die Konstellation auch aussieht, er hat auf jeden Fall einen Erbanteil.Und wenn es nur sein Pflichtanteil ist!!
Und den muss er jetzt sichern, und nicht irgendwann in 10 Jahren!!
Und wenn er es jetzt nicht macht, und der Thaifrau sollte irgendwann mal was passieren, soll das Haus dann an irgendwelche Tanten oder Onkels fallen?


Später das mal alles zu Regeln ist sehr schwer.
Und das zu Regeln, das kann nur ein Thai Anwalt vor Ort.
Oder denkst du, wenn Sie ihm irgendwelche Papiere unter die Nase hält, das er weiß was das ist?


Er muss ihr das Haus in Pattaya ja auch nicht wegnehmen. Er kann auf seinen Erbanspruch in Thailand verzichten. Und wenn er als Beispiel, auch nur einen Erbanspruch von 1,5 Mio. hat, reicht das für die Thaifrau für die nächsten 12-15 Jahre
 

Alfred61

Hat nix anderes zu tun
   Autor
-Sunny-
Solche Geschichten, wie die im Gegenstaendlichen Thread passieren oft, kein Grund hektisch zu werden.
Viele Fakten, fast alle, sind nicht bekannt.

Dekar schrieb er will nix von dem was in Thailand ist, also ist dein ganzes obiges Posting fuer die Katz
und die Frau hat eventuelles zu klaeren und nicht Dekar.
By by, habe keine Lust mich da weiter, ohne weitere Info hier zu aeussern.
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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5.215
@ Alfred, lass dich nicht ärgern, unser Sunny neigt eben dazu hektisch auszuteilen wenn man ihm nicht Recht gibt.

und @ Dekar, ich sehe es wie @Alfred.
Es besteht für dich keinerlei Grund einen th. Anwalt einzuschalten.
Falls du das - warum auch immer - doch vorhast, dann such dir selbst einen Fachanwalt dem du Vertraust. An deiner Stelle würde ich nicht auf sogenannte "Berater" eingehen, die dich vielleicht per PN anschreiben werden.
Unter "Beratern" versteht man angebliche deutsche Rechtsanwälte die in Thailand eine Rechtsanwaltskanzlei betreiben.
 

toastie

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 April 2012
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Da wo Ihr nicht sucht...
Sunny, vergiss eines nicht :
Er könnte mit einem Thai-Anwalt schlafende Hunde wecken...

Der Staat weiss wahrscheinlich nix von Ehefrau in Thailand - somit ist DEKAR der Alleinerbe...
Ein Anwalt würde der Frau allerdings ihre Ansprüche von 50% klarmachen...

Im Gegenzug hat sie dann unter Umständen noch Anspruch auf Witwenrente...
DEKAR spart sich dann zwar den Unterhalt, aber ob es so witzig ist sich alleine ums Haus zu kümmern, Gelder für Reperaturen vorzustrecken und von ihr wiederzubekommen - ich weiss nicht...


Ich würde alls versuchen die Sache RUHIG, ohne grosse Aufregung zu regeln.
Zeig Dich "grosszügig" und überlass ihr, wie Du es ja auch selbst möchtest, die Häuser in Thailand.
Deutschland würde ich völlig raushalten.

Und bei der Rente halte ich 500 Euro oder 20.000 Baht ehrlich gesagt für überzogen...
Sie bekommt ein Haus bei Pattaya dass sie, da Du ja sagtest sie würde vielleicht in das andere ziehen , vermieten kann.
In dem anderen Haus wohnt sie Mietfrei - da auch ihr Eigentum.

Unter diesen Umständen sind denke ich 200 Euro ausreichend...
So ganz verstehen kann ich es allerdings nicht - wird wirklih von Dir erwartet unter Umständen die nächsten 35 Jahre zu bezahlen ?

Dein eigener Gedanke waren 500 Euro - das wären in 35 Jahren 210.000 Euro....
Irgendwie gaga...
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
Toastie, hast du seinen Post 10 nicht richtig gelesen? Er hat gesagt, das seinem Vater das Haus zu 49% gehört. Also kann es nur Company sein.
Und jede Company muss am Jahresende eine Bilanz erstellen und Steuern bezahlen.
Werden, ich glaub 5 Jahre, keine Steuern bezahlt, schaltet sich der Thailändische Staat ein und es gibt Mega Probleme mit dem Haus.


Und wenn Sie nämlich nicht rechtsgültig in Thailand Verheiratet ist, und nicht in die Company Unterschriftsberechtigt eingetragen ist, kann Sie sich noch nicht einmal, um die Bilanzen kümmern.


Das heißt er muss sowieso zu einem Anwalt ohne Wenn und Aber. Entweder muss er seine geerbten Anteile an der Company Abtreten, oder er muss ihr die ganze Company Abtreten.
Und jeder weiß das Thais nicht immer mit der Wahrheit dabei sind, wenn es darum geht etwas zu Schützen
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
@ Alfred, lass dich nicht ärgern, unser Sunny neigt eben dazu hektisch auszuteilen wenn man ihm nicht Recht gibt."..........................................."

Neitmoj, es brauch mir keiner recht geben, weil ich in Thailand sowie in Deutschland eine rechtsgültige Ehe eingetragen habe. Ich kenne die Vorteile und auch die Nachteile Und genauso, sind in alle Companys, beide Ehepartner eingetragen, für den Fall der Fälle.


Ich rede aus Erfahrung, du auch? Oder ist das wieder nur vom hören sage.:hut
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
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3.315
Ihr habt doch alle n Ratsch an der Omme...:lool

Dekar wenn Dein Vater gewollt hätte das Deine Stiefmutter etwas kriegt hätte er den Willen schriftlich festgehalten. Falls nicht gilt die gesetzliche Erbfolge.

Geh zum Erbrechtsanwalt (am Besten einen aus Bayern), hör blos nicht auf die "Rechtsberatung" hier.
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
Ich bin mir leider mit der Heirat nicht sicher... Ich war damals vlt 6 oder 7 Jahre alt als sie geheiratet haben. Das hat mich auch dannach nie großartig interessiert.

Aber wenn sie immer ein Visum braucht um hierherzukommen dann kann sie doch eigentlich nicht nach deutschem Recht verheiratet sein oder?

Wo kann ich das erfragen? Standesamt?
Ich denen nicht, dass sie eines bekommt, aber ich bin nicht die Botschaft. Ob die beiden verheirate waren, sollte auch bei Deiner noblen Entscheidung keine Rolle spielen. Ob sie eine monatliche Apanage verdient hat, koennte nur Dein Vater sagen.
Ein Haus in der Pampa zu einem vernuenftigen Preis an THAI zu verkaufen ist sehr schwierig.
 

bui2

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Mai 2010
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Ich denke nicht, dass sie eines bekommt, aber ich bin nicht die Botschaft. Ob die beiden verheiratet waren, sollte auch bei Deiner noblen Entscheidung keine Rolle spielen. Ob sie eine monatliche Apanage verdient hat, koennte nur Dein Vater sagen.
Ein Haus in der Pampa zu einem vernuenftigen Preis an THAI zu verkaufen ist sehr schwierig.

Wenn es Papa so am Herzen gelegen hat seine Frau versorgt zu wissen wundert es mich warum das oder die Häuser über eine Company laufen und nicht gleich auf ihren Namen. Nochdazu hat oder hätte er sie amtlich geheiratet und sie bekommt jetzt eine Rente.
Wohlgemerkt mit 40 :k
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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2.565
Thailand
Wenn es Papa so am Herzen gelegen hat seine Frau versorgt zu wissen wundert es mich warum das oder die Häuser über eine Company laufen und nicht gleich auf ihren Namen."............................."

bui2, hast du das alte Spiel in Thailand vergessen?



Ene Mene Maus und du bist raus. Schön, dass das Haus fertig ist, darf ich dir meinen neuen (alten) Mann vorstellen, der wohnt jetzt hier.



Und wer leichtsinnig ist, schreibt ein Haus zu Lebzeiten auf eine Thai.
 
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Pungparamee

Seit mehr als 25. Jahren dabei
   Autor
21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Bui2, eine Witwenrente bekommt man nicht mit 40, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Wenn überhaupt, bekäme Sie nur die kleine Witwenrente von 20% und das auch nur 2 Jahre lang, denn danach ist Schluss. Heirat vor 2000 die Frau muss 45 Jahre alt sein, Heirat nach 2000 die Frau muss 47 Jahre alt sein und ich denke, das wird sich nach und nach noch mehr ändern.
 

Dekar

Member Inaktiv
Thread Starter
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Thread Starter
7 Januar 2012
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Hallo Leute,

ohmann, ihr verwirrt mich!

Also was ich jetzt weiß: Die Ehe ist auch in Deutschland registriert. Sprich wir sind zur hälfte erbberechtigt. Verdammter Mist...

Ihr fragt mich hier ziemlich viele Sachen von denen ich keine Ahnung habt Leute.. Mein Dad war seit 18 Jahren weg. Ich habe ihn ab und an besucht aber SO war ich nicht in sein Leben integriert.

Ich weiß nicht wieso ihm das Haus nur zu 49% gehört hat. Wahrscheinlich wollte er halt selbst auch eine gewisse Sicherheit haben.
Das mit der Rente.. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur das mein Dad mir gesagt hat das er mir ein Haus vermacht aber er möchte, dass ich für seine Frau sorge von dem Geld (Wahrscheinlich ging er nicht davon aus, dass dies so früh der Fall ist..)

Naja sie ist um die 40, da kann man natürlich noch arbeiten gehen. Evtl. auf Farm die sie hat. Aber ich sollte das zumindest mit nem Zuschuss bedenken, dass sie etwas besser lebt. Noch mal: Dies werde ich tun und das steht nicht zur Debatte. Ob Sinn oder Unsinn lasst das mal meine Sorge sein.

Gemeinsame Kinder waren tatsächlich nicht vorhanden. Aber ich weiß gar nicht wo ich sowas erfragen müsste.

Wie gesagt. Die Häuser in Thailand will ich nicht haben. Und da werde ich auch nichts machen solange die Frau nichts fragt. Sie soll einfach darin wohnen bleiben, ich werde ihr da nicht an den Karren fahren. Den "Anspruch" den ich aber habe, kann ich mir ja erstmal offen lassen.

Wo mir der Schuh drückt ist das Haus in Deutschland. Ich muss ja Versicherungen abschließen, Strom, Heizung usw. bezahlen. Sprich: Ich muss das Haus verwalten, aber dazu sollte mir das Haus auch gehören. Aber ich kann jetzt ja nicht einfach zum Notar gehen und das Haus auf mich schreiben lassen. Es gibt ja noch einen 50% Erben. Nur was muss ich denn jetzt unternehmen? Was muss ich mir unterschreiben lassen? Natürlich davon ausgehend, dass seine Frau dazu bereit ist ihren Anteil abzutreten.
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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14.477
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Heidelberg
Bui2, eine Witwenrente bekommt man nicht mit 40, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Wenn überhaupt, bekäme Sie nur die kleine Witwenrente von 20% und das auch nur 2 Jahre lang, denn danach ist Schluss. Heirat vor 2000 die Frau muss 45 Jahre alt sein, Heirat nach 2000 die Frau muss 47 Jahre alt sein und ich denke, das wird sich nach und nach noch mehr ändern.

Die grosse Witwenrente bekommen in D nur Frauen mit 45 und ältere. Juengere sollen schaffen, nicht anschaffen. :bigg
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
2.797
667
1.653
da, wo es flach wird in D
Wo mir der Schuh drückt ist das Haus in Deutschland. Ich muss ja Versicherungen abschließen, Strom, Heizung usw. bezahlen. Sprich: Ich muss das Haus verwalten, aber dazu sollte mir das Haus auch gehören. Aber ich kann jetzt ja nicht einfach zum Notar gehen und das Haus auf mich schreiben lassen. Es gibt ja noch einen 50% Erben. Nur was muss ich denn jetzt unternehmen? Was muss ich mir unterschreiben lassen? Natürlich davon ausgehend, dass seine Frau dazu bereit ist ihren Anteil abzutreten.
An deiner Stelle würde ich versuchen, einen gegenseitigen Verzicht zu erreichen.

Du verzichtest auf deine Erbansprüche in LOS und sie im Gegenzug auf ihre Erbansprüchen in D. Das ganze notariell beglaubigt und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen solltest du keine Prbs haben, dich als alleinigen Erben beim Nachlassgericht auszuweisen.
 

bui2

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Mai 2010
179
121
623
Bui2, eine Witwenrente bekommt man nicht mit 40, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Wenn überhaupt, bekäme Sie nur die kleine Witwenrente von 20% und das auch nur 2 Jahre lang, denn danach ist Schluss. Heirat vor 2000 die Frau muss 45 Jahre alt sein, Heirat nach 2000 die Frau muss 47 Jahre alt sein und ich denke, das wird sich nach und nach noch mehr ändern.

Ich habe keine Ahnung von dem Witwengesetz, wenn es so ist wäre es schade, Verschenktes Geld.

Falls die überhaupt bestehen.

Also bleibt der Weg zum Anwalt doch nicht gespart.

Trotzdem verstehe ich den ganzen Tam Tam von wegen Geldschicken nicht. Logisch, am Anfang würde ich auch ihr jede Unterstützung geben die sie braucht. Aber dann sollte man mal überlegen was sie so im Monat hat.
Wenn ich das richtig verstanden habe hat sie:
eine Farm die sie bewirtschaften kann,
ein Haus in ihrer Heimat in dem sie leben kann,
2 Kinder mit guter ?? Schulbildung, die sich hoffentlich selber versorgen,
und ein Haus in Pattaya das sie vermieten oder verkaufen kann.
Wenn man das auf die Lebenshaltungskosten umrechnet hat sie mehr in der Tasche als Dekar.
Was sich Papa eigentlich vorgestellt wie lange Dekar für die Stiefmama aufkommen soll, 1, 10 Jahre oder für immer ?
Ich finde das ziemlich unüberlegt von Papa und ich würde meinen Kindern sowas nicht aufbürden.

Lg bui
 

Gast_6

humoris causa
Inaktiver Member
8 September 2010
10.645
30.456
6.018
Hallo Leute,

ohmann, ihr verwirrt mich!

Also was ich jetzt weiß: Die Ehe ist auch in Deutschland registriert. Sprich wir sind zur hälfte erbberechtigt. Verdammter Mist...

Ihr fragt mich hier ziemlich viele Sachen von denen ich keine Ahnung habt Leute.. Mein Dad war seit 18 Jahren weg. Ich habe ihn ab und an besucht aber SO war ich nicht in sein Leben integriert.

Ich weiß nicht wieso ihm das Haus nur zu 49% gehört hat. Wahrscheinlich wollte er halt selbst auch eine gewisse Sicherheit haben.
Das mit der Rente.. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur das mein Dad mir gesagt hat das er mir ein Haus vermacht aber er möchte, dass ich für seine Frau sorge von dem Geld (Wahrscheinlich ging er nicht davon aus, dass dies so früh der Fall ist..)

Naja sie ist um die 40, da kann man natürlich noch arbeiten gehen. Evtl. auf Farm die sie hat. Aber ich sollte das zumindest mit nem Zuschuss bedenken, dass sie etwas besser lebt. Noch mal: Dies werde ich tun und das steht nicht zur Debatte. Ob Sinn oder Unsinn lasst das mal meine Sorge sein.

Gemeinsame Kinder waren tatsächlich nicht vorhanden. Aber ich weiß gar nicht wo ich sowas erfragen müsste.

Wie gesagt. Die Häuser in Thailand will ich nicht haben. Und da werde ich auch nichts machen solange die Frau nichts fragt. Sie soll einfach darin wohnen bleiben, ich werde ihr da nicht an den Karren fahren. Den "Anspruch" den ich aber habe, kann ich mir ja erstmal offen lassen.

Wo mir der Schuh drückt ist das Haus in Deutschland. Ich muss ja Versicherungen abschließen, Strom, Heizung usw. bezahlen. Sprich: Ich muss das Haus verwalten, aber dazu sollte mir das Haus auch gehören. Aber ich kann jetzt ja nicht einfach zum Notar gehen und das Haus auf mich schreiben lassen. Es gibt ja noch einen 50% Erben. Nur was muss ich denn jetzt unternehmen? Was muss ich mir unterschreiben lassen? Natürlich davon ausgehend, dass seine Frau dazu bereit ist ihren Anteil abzutreten.

da du ja ziemlich jung und unbedarft erscheinst, würde ich mir mal überlegen, was die bessere Verhandlungsposition für dich ist. Es ist ja schön, wenn du dich zu diesem und jenem verpflichtet fühlst, aber fühlt sich das die Frau deines Dads auch?

Da man in so einem Fall generell vom Schlechteren ausgehen sollte, würde ich mal ein klares "Nein" in die Verhandlungsmasse mit einbringen.

Ergo würde ich schleunigst einen Anwalt, Notar oder was auch immer aufsuchen und schauen, dass du möglichst viel unter deine Fuchtel bringst. Verteilen kannst du danach immer noch nach deinem Gusto.
Ich denke nicht, dass es im Sinne deines Dads war, dass dich irgendein Thaiclan auszieht und alles, was er sich erarbeitet hat, auf nimmer Wiedersehen in Thailand verschwindet. Also klemm mal deine Arschbacken zusammen und leiste dir jemand, der Ahnung von der Materie hat. Und nicht die ganzen Liebeskasperl hier, die immer an das gute im Menschen glauben. Die sind fürn Arsch, weil die noch nie was zu verlieren hatten. Du jetzt schon ....
 

Dekar

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
7 Januar 2012
296
51
588
An deiner Stelle würde ich versuchen, einen gegenseitigen Verzicht zu erreichen.

Du verzichtest auf deine Erbansprüche in LOS und sie im Gegenzug auf ihre Erbansprüchen in D. Das ganze notariell beglaubigt und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen solltest du keine Prbs haben, dich als alleinigen Erben beim Nachlassgericht auszuweisen.


Jop. Das ist auch das Ziel. Nur wie genau läuft denn das ab? Kann dies ein relativ formloses Schreiben sein, was ich als Laie selber aufsetze? Muss ich das in Thailand dann übersetzen lassen? Kann ich dann mit der Frau von meinem Vater zu einem Thailändischen Notar gehen der die Unterschriften beglaubigt. Wird das in Deutschland anerkannt? Kennt sich in der Hinsicht jemand aus?



Naja noch mal in Sachen aufbürden. Mein Vater hat mir prinzipiell Stress auferlegt. Andererseits hat er mich aber auch beschenkt. Mit einem abbezahlten Haus. Wovon ich, solange seine Frau eben lebt, einen Teil abgeben muss. Aber ich selbst habe für das Haus nie etwas getan, irgendwann ziehe ich dann auch meinen Nutzen darauß..
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
11.629
35.956
5.215
@ Dekar, ich habe mir deine Beiträge noch mal in Ruhe vorgenommen.
Ich muss feststellen, das deine Aussagen mich zunehmend verwirren.

Gehe ich richtig in der Annahme das dein Vater dich und deine Mutter "sitzen gelassen hat", als du noch sehr sehr jung (~ 7 Jahre alt) warst?
Seine thailändische Frau, also deine Stiefmutter, hast du kaum kennen gelernt, da du erst nachdem zu volljährig warst ab und an nach Thailand fliegen konntest und auch dann weder im Haus deines Vaters auf dem Land, noch in dem in Pattaya gewohnt hast?
Demnach kennst du die 2. Frau deines Vaters praktisch nicht. > Du konntest sie aufgrund der räumlichen Entfernung und deines Alters aus eigener Kraft nicht kennen lernen, und sie, die vielleicht gekonnt hätte, hatte kein Interesse gezeigt sich um dich zu kümmern? - Liege ich soweit noch richtig?

In deinen Ersten Beiträgen schriebst du das du noch nicht offiziell weist ob dein Vater verstorben ist. Frage dazu: Hast du nun von amtlicher Seite (deutsche Botschaft) Bescheid bekommen, falls nein, woher stammt die Information das dein Vater nicht mehr lebt?
 
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