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Joe

Ehevertrag mit seiner Thai Frau

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
Inaktiver Member
8 Januar 2009
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Bern / Schweiz
Kurz beschrieben (bin ja mit einer Philippinin verheiratet und kann somit meinen Senf dazugeben)

Nach thailaendischem und auch philippinischen Recht muss der Ehevertrag VOR der Ehe gemacht werden und von einem Notar beglaubigt werden. Der deutsche Ehevertrag hat in beiden Laendern keine Gueltigkeit !!!!!!

Ein deutscher Ehevertrag kann auch NACH der Hochzeit gemacht werden. Dieser gilt aber nur in Deutschland !!!

Somit muessen zwei Ehevertraege gemacht werden, einer VOR der Heirat in Thailand oder den Philippinen, der andere kann auch NACH der Heirat in Deutschland gemacht werden.

So sind die Gesetze.

Gruss

Juergen
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
Inaktiver Member
8 Januar 2009
1.224
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Bern / Schweiz
Nun bin ich aber Fertig – sehr Interessante Meinungen,
braucht man denn nun hier in TH als Deutscher ein Ehefähigkeitszeugnis oder nicht?


Meine Frau ist bloß ein paar Jahre Jünger als ich und
ich nehme nicht an das die die Sprachschule Bestehen würde.


Sie hat ebbend nur 4 Schulklassen in der Jugend besucht, der Rest war das Reisfeld.


Danke für die Hilfe!!


Wenn deine Zukuenftige nachweislich nicht in der Lage ist, den sogenannten Integrationskurs zu machen z.B. weil sie weder schreiben noch lesen kann oder diesem Kursus geistig nicht folgen kann so wird nach dem Gesetz auf das A1 Zertifikat vom deutschen Staat verzichtet.
Bei Fragen hierzu sende mir bitte PN.

Gruss

Juergen
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
Inaktiver Member
8 Januar 2009
1.224
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1.713
Bern / Schweiz
Mal ganz ehrlich,

wer heiratet so jemanden ?

Die deutsche Sprache gilt als eine der schwierigsten auf diesem Planeten. Thai ist fuer Europaerer sehr schwer weil es 5 verschiedene Tonhoehen umfasst sowie Adjektive und Verben nie im Plural erfasst. Die Sprache selber ist sehr einfach wie auch Tagalog, also die Hauptsprache der Philippinen sehr einfach ist.
Wir als Deutsche glauben dass unsere Sprache jeder verstehen soll, dabei ist es doch so, dass alleine ein einziger Satzteil mit einer gewissen Betonung etwas ganz anderes sagt.
Wir haben hier DIESEM unserm Land zu viele Nszis.
 

lungeo

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 Januar 2011
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318
Kurz beschrieben (bin ja mit einer Philippinin verheiratet und kann somit meinen Senf dazugeben)

Nach thailaendischem und auch philippinischen Recht muss der Ehevertrag VOR der Ehe gemacht werden und von einem Notar beglaubigt werden.

vollkommen richtig. Der Ehevertrag wird beim Amphoe in das Heiratsverzeichnis eingetragen.
Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt - ähnlich wie in D - der Zugewinnausgleich.
Vermögen vor der Ehe gehört dem jeweiligen Partner - in der Ehe erworbenes Vermögen, wie Haus, Auto usw - wird bei einer Scheidung geteilt. Nicht jedoch Grundstücke - diese sind davon ausgenommen - meist muss dazu sowieso eine Verzichtserklärung beim Gi Din (Landoffice) unterschrieben werden.
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Autor
21 Oktober 2008
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Waterkant
Ging mir Hauptsächlich um die Aussage vom Juergen " wenn sie dem Kurs geistig nicht folgen kann"
 

Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
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D / Stuttgart
kay;436953 ... Sie hat sich entschieden das es sich nicht lohnt die THai Staatsbürgerschaft ...[/QUOTE schrieb:
Allein dieser Satz ist schon ausreichend: lass dich anwaltlich beraten, insbes. wenn Du im Besitz von "Aktiva" bist!

mann ... mann ... mann :k (sorry)
 

Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
1.007
282
1.223
D / Stuttgart
nur weil man als deutscher Deutsch und sonst nix kann, ist man nicht zwangsläufig kleverer, als eine Thai die nicht Deutsch kann.

Wenn der Mann verliebt ist, muss die Frau nicht bes. clever sein, egal welche Nationalitaet.

Deshalb muss der Mann schon (lange) zuvor genau planen, wie das dann organisiert wird,
bevor das Hirn ejakuliert wird ... (?)
 

kay

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
27 April 2011
186
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773
Ruhrpott
@ Hardy72

Lieber Hardy, wie du vielleicht beim durchlesen gelesen hast, haben meine Frau und ich einen Ehevertrag mit Gütertrennung! Deswegen brauch ich mir jetzt keinen Anwalt nehmen, das hab ich davor schon getan :p

Das ist schonmal die halbe Miete, die anderen halbe Miete wäre ihr jetziger Job den Sie durch ihren deutschen Master Abschluss bekommen hat, nach gültigen Recht wäre sie mir Unterhaltspflichtig :D

Darum sehe ich positiv in die Zukunft und male nicht alles schwarz das sie mich in ein paar Jahren ausnehmen will oder das unsere Ehe wie viele anderen in die Brüche geht. Positiv denken und wirklich mit der Frau über alles reden.

Ist kein 100% Rezept das alles gut geht, aber eine gute Vorraussetzung
 

Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
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282
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D / Stuttgart
@Hardy, wie du vielleicht beim durchlesen gelesen hast, haben meine Frau und ich einen Ehevertrag mit Gütertrennung! Deswegen brauch ich mir jetzt keinen Anwalt nehmen, das hab ich davor schon getan :p

Das ist schonmal die halbe Miete, die anderen halbe Miete wäre ihr jetziger Job den Sie durch ihren deutschen Master Abschluss bekommen hat, nach gültigen Recht wäre sie mir Unterhaltspflichtig :D
Darum sehe ich positiv in die Zukunft und male nicht alles schwarz das sie mich in ein paar Jahren ausnehmen will oder das unsere Ehe wie viele anderen in die Brüche geht. Positiv denken und wirklich mit der Frau über alles reden.

Bin nicht gg. die Ehe (selbst in der 3.), aber insbes. aus Erfahrung, dringend fuer Information & Regelung.

Allein hier im Fred stehen einige nur teilw. zutreffende or sehr oberflaechliche Inhalte (nach meinem Wissen).
Die Ausfuehrungen von Member f.c. sind umfangreich und zeigen dennoch nur einen Teil auf. Dazu kommen noch Bestimmungen nach (BRD-)Laenderrecht, Thai-Region & z.T. EG-Bestimmungen.

Nach meinen pers. und im Umfeld gemachten Erfahrungen, sind Regelungen i.V.m. einer Eheschliessung mit einer 3.-Welt-Lady in BRD durch einen Ehevertrag unerlaesslich. Den Anwalt habe ich deshalb angefuehrt, weil das Thema schwierig, umfangreich & teils flexibel ist.
Es ist voellig unmoeglich, das Thema bzw. die moeglichen Folgen eigenstaendig abzuarbeiten und zu bewerten.

Ich wuensche jedem (und jeder) den Mut zur Ehe, die in BRD zivilrechtlich eine gesetzlich geregelte Partnerschaft ist, welche durch vertragliche Vereinbarungen vor der ehe umfangreich und nach der Eheschliessung in Teilen noch zusaetzlich vertraglich geregelt werden kann. Die (alleinigen) gesetzli. Regelungen sind durchaus in der Lage, Existenzen zu vernichten!

Bei in D geschlossener Ehe mit mittl. Einkommen ergibt sich eine Erhoehung des Nettoeink. von ca. 500€ / Monat. Weitere Einsparungen sind direkt & indirekt moeglich.
Bei einer nicht in D (amtl.) geschl. Ehe, bleibt die St.-Kl. unveraendert, jedoch kann man bei Wohnsitzfinanzamt eine bes. steuerl. Belastung anerkennen lassen (div. Nachweise), wodurch dann eine zu genehmigende Summe des/der Einkommen zus. steuerbefreit werden kann. Zus. waere bei Kids & Eltern noch die Familienhilfe steuerl. pauschal moegl.

In BW & BY war es vor einigen Jahren noch nicht (einfach) moeglich, dass die TH-Partnerin die Dt. StA annehmen konnte, ohne den TH-Pass abzugeben. Die Auslaenderbehoerden konnten den Passus flexibel auslegen, in NRW & Berlin & Thueringen war dies scheinbar eher moeglich.

Ich selbst vertrete die Auffassung, dass eigentlich keine wichtigen Gruende dafuer sprechen, dass eine TH die Dt. StA annimmt im falle einer Eheschliessung mit einem dt. Partner. Aber es sprechen (siehe auch dieser Thread) viele Gruende dafuer, die TH-StA zu behalten, zumindest (sofern moeglich) beide StA in vollem Umfang zu erhalten, was sich ja bis in die nachfolgenden Generationen auswirkt.

TH & PH - Passinhaber haben es deutlich leichter, z.B. die USA priv. & gesch. aufzusuchen! London ist (wie alle Schengen incl. NOR u.a. ebenso kein Problem. Nur z.B. die nordafr. Staaten und TU sind problematisch. Da kann man aber auch verzichten or nen Urlaubsvisum in 24 Std. bekommen, wenn in D eine amtl. Meldeadresse vorliegt.

Member kay (und Weibi) wuensche ich "Alles Gute" :daume
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
Inaktiver Member
8 Januar 2009
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Bern / Schweiz
Ich moechte mal alles ganz kurz zusammenfasse. Ich bin ja jetzt mit einer Philippinin verheiratet und kann so aus "Erfahrung" berichten :
1. Ehevertrag muss im Heimatland und in Deutschland gemacht werden. In Thailand und auf den Philippinen muss der Ehevertrag vor der Hochzeit von einem Notar beglaubigt werden; in D kann der Ehevertrag auch nach der Hochzeit gemacht werden. Dieser wird dann beim Amtsgericht regiestriert.
2. Ehefaehigkeitszeugnis wird sowohl in Thailand wie auch auf den Phillipinen verlangt. Das kann eine ziemlch langwierige Prozeddur werden, da viele Standesaemter hier in D eine Beglaubigung der Unterlagen wie Geburtsurkunde etc. durch das jeweilige OLG verlangen. Die Botschaften von D in beiden Laendern pruefen oft nochmals die Unterlagen. Mir sind Faelle bekannt, wo es bis zur Eheschliessung 2 und mehr Jahre dauerte.
3. Wenn die Ehe in Thailand oder auf den Philippinen oder auch in HKG geschlossen wurde, so erhaelt die deutsche Botschaft nicht automatisch hiervon Kenntnis. Man muss dann mit der Heiratsurkunde zu seinem Standesamt gehen und die Ehe regiestrieren lassen. Manche Standesaemter verlangen hierfuer eine Apostille oder/und die Ueberbeglaubigung durch die deutsche Botschaft. Darum sollte sich jeder vorher bei seinem Standesamt genaustens informieren.
4. Es gibt also ziemlich viel Papierkram, daher haben meine Liebste und ich den kurzen und einfachen Weg genommen und in HKG geheiratet. Geht kurz, einfach und schmerzlos.
Siehe hierzu auch im Off-topic Bereich unter Familie meinen Thread "Member Juergen hat geheiratet"

Gruss

Juergen
 

NightRiderRalle666

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14 Februar 2009
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Düsseldorf
www.ultrapasswords.com
Ich mache auf keinen Fall einen Ehevertrag!
Kommt überhaupt nicht in Frage.
Erstens ist das Vertrauen da, zweitens habe ich eh kaum
was über das es sich lohnen würde zu streiten, geschweige
denn einen Vertrag aufzusetzen.
Wenn meine zukünftige Frau auf Geld auswäre, würde sie mich
garantiert nicht heiraten.

Muss aber jeder für sich selber entscheiden.

Ralf Willi
 
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Jekeee

Klarer Blick
   Autor
22 Oktober 2008
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Rhein-Main
Witzig - genau das waren meine Argumente. :daume

Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht mal auf welche Weise, ich nun massenhaft Reichtümer ansammeln sollte.
Wir bringen das Geld schon gemeinsam unter die Leute. :bigg

Wenns irgendwann nicht mehr hinhaut, finden wir auch ne Lösung.
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
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8 Januar 2009
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Bern / Schweiz
Ich mache auf keinen Fall einen Ehevertrag!
Kommt überhaupt nicht in Frage.
Erstens ist das Vertrauen da, zweitens habe ich eh kaum
was über das es sich lohnen würde zu streiten, geschweige
denn einen Vertrag aufzusetzen.
Wenn meine zukünftige Frau auf Geld auswäre, würde sie mich
garantiert nicht heiraten.

Muss aber jeder für sich selber entscheiden.

Ralf Willi

@NightRiderRalle666
Sicher hast du mit dem Vertrauen Recht, es ist schon komisch einen Ehevertrag mit seiner Liebsten zu machen.
Es sprechen aber auch sehr viele Gruende fuer solch einen Ehevertrag !
Wenn z.B. einer der Ehepartner selbststaendig ist und macht aus irgendeinem Grunde Konkurs ? Bei einem Ehevertrag ist dann immer noch der andere Ehepartner ohne Schulden und kann somit durch seine Arbeit weiterhin fuer einen entsprechenden Lebensstandart sorgen.
Ohne Ehevertrag haengen beide in der Sch...... !

Also lieber Ehevertrag !

Gruss