@Hardy, wie du vielleicht beim durchlesen gelesen hast, haben meine Frau und ich einen Ehevertrag mit Gütertrennung! Deswegen brauch ich mir jetzt keinen Anwalt nehmen, das hab ich davor schon getan
Das ist schonmal die halbe Miete, die anderen halbe Miete wäre ihr jetziger Job den Sie durch ihren deutschen Master Abschluss bekommen hat, nach gültigen Recht wäre sie mir Unterhaltspflichtig

Darum sehe ich positiv in die Zukunft und male nicht alles schwarz das sie mich in ein paar Jahren ausnehmen will oder das unsere Ehe wie viele anderen in die Brüche geht. Positiv denken und wirklich mit der Frau über alles reden.
Bin nicht gg. die Ehe (selbst in der 3.), aber insbes. aus Erfahrung, dringend fuer Information & Regelung.
Allein hier im Fred stehen einige nur teilw. zutreffende or sehr oberflaechliche Inhalte (nach meinem Wissen).
Die Ausfuehrungen von Member f.c. sind umfangreich und zeigen dennoch nur einen Teil auf. Dazu kommen noch Bestimmungen nach (BRD-)Laenderrecht, Thai-Region & z.T. EG-Bestimmungen.
Nach meinen pers. und im Umfeld gemachten Erfahrungen, sind Regelungen i.V.m. einer Eheschliessung mit einer 3.-Welt-Lady in BRD durch einen Ehevertrag unerlaesslich. Den Anwalt habe ich deshalb angefuehrt, weil das Thema schwierig, umfangreich & teils flexibel ist.
Es ist voellig unmoeglich, das Thema bzw. die moeglichen Folgen eigenstaendig abzuarbeiten und zu bewerten.
Ich wuensche jedem (und jeder) den Mut zur Ehe, die in BRD zivilrechtlich eine gesetzlich geregelte Partnerschaft ist, welche durch vertragliche Vereinbarungen vor der ehe umfangreich und nach der Eheschliessung in Teilen noch zusaetzlich vertraglich geregelt werden kann. Die (alleinigen) gesetzli. Regelungen sind durchaus in der Lage, Existenzen zu vernichten!
Bei in D geschlossener Ehe mit mittl. Einkommen ergibt sich eine Erhoehung des Nettoeink. von ca. 500€ / Monat. Weitere Einsparungen sind direkt & indirekt moeglich.
Bei einer nicht in D (amtl.) geschl. Ehe, bleibt die St.-Kl. unveraendert, jedoch kann man bei Wohnsitzfinanzamt eine bes. steuerl. Belastung anerkennen lassen (div. Nachweise), wodurch dann eine zu genehmigende Summe des/der Einkommen zus. steuerbefreit werden kann. Zus. waere bei Kids & Eltern noch die Familienhilfe steuerl. pauschal moegl.
In BW & BY war es vor einigen Jahren noch nicht (einfach) moeglich, dass die TH-Partnerin die Dt. StA annehmen konnte, ohne den TH-Pass abzugeben. Die Auslaenderbehoerden konnten den Passus flexibel auslegen, in NRW & Berlin & Thueringen war dies scheinbar eher moeglich.
Ich selbst vertrete die Auffassung, dass eigentlich keine wichtigen Gruende dafuer sprechen, dass eine TH die Dt. StA annimmt im falle einer Eheschliessung mit einem dt. Partner. Aber es sprechen (siehe auch dieser Thread) viele Gruende dafuer, die TH-StA zu behalten, zumindest (sofern moeglich) beide StA in vollem Umfang zu erhalten, was sich ja bis in die nachfolgenden Generationen auswirkt.
TH & PH - Passinhaber haben es deutlich leichter, z.B. die USA priv. & gesch. aufzusuchen! London ist (wie alle Schengen incl. NOR u.a. ebenso kein Problem. Nur z.B. die nordafr. Staaten und TU sind problematisch. Da kann man aber auch verzichten or nen Urlaubsvisum in 24 Std. bekommen, wenn in D eine amtl. Meldeadresse vorliegt.
Member kay (und Weibi) wuensche ich "Alles Gute"
