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Info Krankenversicherung für Expats in Thailand

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Auch ein nicht zu übersehendes Risiko, ist eben auch, dass es sich bei dem BDAE um einen Gruppentarif handelt!

Also einem Tarif, wobei der Versicherungsnehmer nicht direkt bei einem Versicherer als Einzelperson versichert ist!

Der BDAE hat in den letzten 20 Jahren sehr oft seinen „Rückversicherer“ gewechselt.

Was ist, wenn er keinen Rückversicherer mehr findet?

Der „Gruppentarif“ kann eben, entgegen einem Einzelvertrag, vom Versicherer, also dem BDAE komplett gekündigt werden!

Der BDAE schreibt zwar, dass er in diesem Fall dem Versicherungsnehmer einen neuen Vertrag anbietet, aber was wird der denn kosten?

Vor allem wenn der Versicherungsnehmer denn mal eben über 60/65 Jahre alt ist?

Das ist aber bei allen Gruppentarifen gleich, also Billiger, aber eben auch nicht zu 100% sicher!
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Auch ein nicht zu übersehendes Risiko, ist eben auch, dass es sich bei dem BDAE um einen Gruppentarif handelt!

Also einem Tarif, wobei der Versicherungsnehmer nicht direkt bei einem Versicherer als Einzelperson versichert ist!

Der BDAE hat in den letzten 20 Jahren sehr oft seinen „Rückversicherer“ gewechselt.

Was ist, wenn er keinen Rückversicherer mehr findet?

Der „Gruppentarif“ kann eben, entgegen einem Einzelvertrag, vom Versicherer, also dem BDAE komplett gekündigt werden!

Der BDAE schreibt zwar, dass er in diesem Fall dem Versicherungsnehmer einen neuen Vertrag anbietet, aber was wird der denn kosten?

Vor allem wenn der Versicherungsnehmer denn mal eben über 60/65 Jahre alt ist?

Das ist aber bei allen Gruppentarifen gleich, also Billiger, aber eben auch nicht zu 100% sicher!
Somit kommt BDAE schon einmal nicht in Frage.
 

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
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---
Mit beendigung des Arbeitsverhältnis enden beibe Zahlungen.

Das is klar, Thais fallen ja dann in die Stufe darunter, als Ausländer mit entsprechenden Visum wäre halt die Frage kann man sowas wie freiwillig versichert bleiben? Weil Zusatzversicherung dürfte ja einfacher sein als Vollversicherun und selbst wenn die Behandlung bei den günstigen Tarifen nicht schön ist, so ist es doch eine Behandlung gerade wenn man bissl was drauf legen kann.

Evtl. hat ja da jemand eine Ahnung 😅
 

Earn

Schreibwütig
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17 Oktober 2024
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Frage kann man sowas wie freiwillig versichert bleiben?
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der SSO ist für Personen möglich, die ein Unternehmen verlassen oder ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben. Gemäß § 39 des SSO-Gesetzes muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der letzten regulären Beschäftigung eine freiwillige Verlängerung beantragt werden. Die SSO erlischt erst, wenn drei Monate lang keine Beiträge gezahlt wurden oder durch Tod
 
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Hohenstein

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Pratumnak
Klingt ja alles top , nur ich wusste nicht mal was und wo ich versichert war , und in den max 21 tagen die man Zeit hat wird die Versicherung sicher nicht an erster Stelle stehen. Da kann man vielleicht vor Ende recherchieren,aber wenn du die Bersicherung bis dahin nie in Anspruch genommen hast wirds sicher nicht einfach das raus zu finden und 21 tage sind es ja maximal ,ich hatte 7 und damit genug mit dem Visa zu tun
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Somit kommt BDAE schon einmal nicht in Frage.
Mehrere große PKV-Anbieter in Deutschland, darunter die Allianz, Signal Iduna, Hallesche die Continentale, und einige mehr bieten spezielle Gruppentarife an!

Also aufpassen!

Ja, Versicherer können private Gruppenkrankenversicherungen unter bestimmten Umständen kündigen, insbesondere das Sonderkündigungsrecht für den Versicherer greift bei Gruppenversicherungsverträgen nach § 178i Absatz 2 VVG.

Bei den so genannten Gruppenverträgen gibt es zunächst einmal die gleiche Antragstellung und Antragsprüfung wie auch bei einem „normalen“ Antrag. Anders ist jedoch, das der Versicherer mit seinem Partner (der Partei, dem Verband oder dergleichen) eine vereinfachte Annahme vereinbart hat.
In einigen Verträgen ist zudem geregelt, dass eine Ablehnung nicht erfolgen darf, stattdessen bietet der Versicherer einen Risikozuschlag an. Dieser kann dann aber auch schon mal 300, 500 oder gar 800% des Beitrages betragen und ist daher eher ein „Abwehrzuschlag“ statt eines ehrlichen Angebotes.
In dem Artikel der Financial Times hat sich die DKV nun erklärt, alle Firmenkunden wolle man nicht mehr und trenne sich von einer Reihe von Gruppenverträgen.

„Die Konsequenz: Die DKV schließt zunächst alle Verträge für das Neugeschäft, das heißt, niemand kann sich mehr neu versichern. Den Firmen macht die DKV je nach Größe ein neues Angebot. Wer mehr als 1000 Mitarbeiter hat, kann den Vertrag mit kleineren Änderungen weiterführen. Bei 500 bis 1000 Mitarbeitern entfallen die bisher gewährten Rabatte.

Kleinere Firmen bleiben künftig außen vor – mit einer Ausnahme: Sie schließen eine betriebliche Krankenversicherung ab. Dabei kauft der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter eine Zusatzversicherung. Im Geschäft mit Verbänden will sich die DKV künftig ausschließlich auf Freiberufler konzentrieren.“

Anscheinend hat die gewünschte Steigerung des Geschäftes nichts gebracht und es sind viel zu viele „schlechte Risiken“ in den Tarifen vorhanden.

Es bleibt also spannend wie sich die Entwicklung fortsetzt.
 

Dr. Ramin

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Auch ein nicht zu übersehendes Risiko, ist eben auch, dass es sich bei dem BDAE um einen Gruppentarif handelt!

Also einem Tarif, wobei der Versicherungsnehmer nicht direkt bei einem Versicherer als Einzelperson versichert ist!

Der BDAE hat in den letzten 20 Jahren sehr oft seinen „Rückversicherer“ gewechselt.

Was ist, wenn er keinen Rückversicherer mehr findet?
Es kommt noch dicker:
Seit die Allianz der Rückversicherer ist, steht da noch als Kleinstgedrucktes nach diesem Satz:

Der „Gruppentarif“ kann eben, entgegen einem Einzelvertrag, vom Versicherer, also dem BDAE komplett gekündigt werden!

Der BDAE schreibt zwar, dass er in diesem Fall dem Versicherungsnehmer einen neuen Vertrag anbietet, aber was wird der denn kosten?

aber nur, wenn die eine gleichwertige Versicherung im Portfolio haben.


Welche Versicherung wäre denn eine Alternative, die auch den Pflegefall in Thailand abdeckt?

Also ich kenne da eine alte Naive.

Sie heißt Gung und hat 30 Jahre Som Tam verkauft.

Händedruck wie ein Stahlarbeiter.

Wenn es soweit ist, wird die mich behände ins Jenseits hobeln.
 

lakmakmak66

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Es kommt noch dicker:
Seit die Allianz der Rückversicherer ist, steht da noch als Kleinstgedrucktes nach diesem Satz:



aber nur, wenn die eine gleichwertige Versicherung im Portfolio haben.




Also ich kenne da eine alte Naive.

Sie heißt Gung und hat 30 Jahre Som Tam verkauft.

Händedruck wie ein Stahlarbeiter.

Wenn es soweit ist, wird die mich behände ins Jenseits hobeln.
Doc,du bist einfach immer lösungsorientiert 😆
 
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Dr. Ramin

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Doch, ich habe dich schon richtig verstanden 😉.
Es geht um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit während der Laufzeit – und genau das ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Schon daran sieht man: Der Passus bezieht sich zwangsläufig auf Bestandskunden.

Denn: Der Versicherungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Erst mit der Annahme des Angebots durch die Gesellschaft gelten die AVB überhaupt. Vor Vertragsabschluss greifen sie nicht. Wäre der Passus also nur für die Aufnahme gedacht, dann müssten ja auch alle Gesundheitsfragen in den AVB geregelt sein – was bekanntlich nicht der Fall ist.

Ergo:
1.) Bei BDAE (und allen anderen deutschen Anbietern) geht es nicht um eine „Nicht-Verlängerung“. Verträge wie der Expat Infinity sind unbefristet und laufen weiter, sie müssen aktiv gekündigt werden. Das unterscheidet deutsche Policen von thailändischen: Dort gibt es jährliche Verlängerungen, die nur bei klar definierten Anlässen verweigert werden dürfen.

2.) Ich habe dich also durchaus verstanden – vielleicht du aber die Vertragslogik der anderen Versicherer nicht ganz 😉.

Unterm Strich: Pflegefall = raus. Nicht, weil die BDAE „fies“ wäre, sondern weil es in allen klassischen , auf Dauer angelegten Auslandskrankenversicherungen deutscher Prägung Standard ist. Die eigentliche Sensation wäre, wenn irgendein Anbieter das Risiko tatsächlich abdecken würde – nur gäbe es den dann wohl nicht lange, weil er innerhalb kürzester Zeit pleite wäre oder die Prämien so hoch wären, dass sich kein Kunde mehr findet und das Produkt für jeden Versicherer sinnlos wäre.

Irgendwie reden wir aneinander vorbei.

Das Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit schließt sowohl den Abschluß eines neuen Vertrages aus, als auch das Fortführen eines bestehenden und zwar mit sofortiger Wirkung.

Daß Auslandskrankenversicherungen keine schwerkranken oder pflegebedürftigen Personen aufnehmen, versteht sich von selbst. Die wollen schließlich Geld verdienen und gehören nicht zur Heilsarmee.

Ich finde es nur schlimm, daß die Krankenversicherung endet, sobald man Pflegefall wird.

Daß eine Krankenversicherung nicht auch noch die Pflege bezahlen muss, versteht sich von selbst, dafür gibt es Pflegeversicherungen.

Aber daß man zu dem Zeitpunkt seines Lebens, wo man am hilfebedürftigsten ist, seinen kompletten Krankenversicherungsschutz verliert, sehe ich tatsächlich als Frechheit und als menschenverachtend an, denn genau in diesem Zustand wird sich keine einzige Versicherung finden, die einen aufnimmt.

Gerade hier in Thailand ist die Pflege noch billig. Es gibt gut ausgebildete Pflegekräfte für vergleichsweise wenig Geld und wer das nicht möchte, kann ja beizeiten eine persönliche Pflegerin aus dem Isaan rekrutieren.

Die wird sich gegen einen kleinen Obolus hervorragend um die häusliche Pflege kümmern, Essen organisieren, die Bleibe reinhalten und falls erforderlich auch bei der körperlichen Hygiene behilflich sein und dafür sorgen, daß beim Duschen das kleine Männchen nicht im Trockenen bleibt.

Aber für erforderliche ärztliche Behandlungen und Medikamente möchte ich mich doch versichert wissen. Offensichtlich nicht bei der BDAE.


Ich habe mal die Seite von der BDAE angehängt, die sich genau darauf bezieht.

3. Nicht versicherbar (d.h. es werden keine Verträge mit denen abschlossen) und trotz Beitragszahlung nicht versichert (d.h. das gilt auch für bereits versicherte Personen) sind:

a) dauernd pflegebedürftige Personen.


Und weiter unten wird das nochmal präzisiert

6. Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Personen endet …

e) mit dem Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person gemäß VB, Teil 1, § 1.

f) sobald die im Produkt genannten Voraussetzungen der Versicherbarkeit einer versicherten Person entfallen



BDAE.JPG



Ebenfalls für bedenklich halte ich den folgenden Satz

§ 2 Abs. 4.

Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages erhalten die versicherten Personen von dem Versicherer ein Angebot auf Fortsetzung des Versicherungsschutzes, sofern dieser entsprechende Versicherungstarife anbietet




Vor einigen Jahren, als die BDAE noch über die Würzburger Versicherungs-AG lief, war der letzte Nebensatz nicht vorhanden.

Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags erhalten die versicherten Personen von dem Versicherer ein Angebot auf Fortsetzung des Versicherungsschutzes.


BDAE 2.jpg


Freunde, wenn die sich extra die Mühe machen das Kleingedruckte abzuändern, spätestens dann sollte man verdammt hellhörig werden.

Denn bei der Würzburger hat sich der Versicherer verpflichtet im Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages durch ihn, einen gleichwertigen Tarif anzubieten und zwar zu ähnlichen Konditionen

Die Allianz hat sich eine wunderbare Hintertür, eher ein Hintertor offengehalten, indem sie schreibt, daß sie diese Verpflichtung nur dann einhält, wenn sie einen entsprechenden Versicherungstarif haben oder andersrum, wenn die keinen passenden haben, dann Tschüß, das wars.
 

Earn

Schreibwütig
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Irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Den Eindruck habe ich nicht.

Ganz interessant, wie hier einzelne Passagen der BDAE diskutiert werden – am Ende ist das Ding eh nur ein Konstrukt um über einen Sammelvertrag bei der Allianz, günstigere Konditionen zu bekommen und ein paar Leute über Provisionen zu versorgen.
Der wesentliche Grund für den Wechsel von der Würzburger zur Allianz wird die höheren Provisionszahlung der Allianz sein.

Vorsicht ist geboten, und bitte nicht erwarten , dass das eine philanthropische Einrichtung ist . 555

Nebenbei: Du wiederholst dabei exakt das, was ich schon geschrieben habe – nur länger, emotionaler und mit mehr Pathos, ohne den entscheidenden Punkt zu erwähnen: Dass das alles Marktstandard ist.

Und ja, uneingeschränkt richtig: Die BDAE ist schwer einzuschätzen und Vorsicht ist absolut geboten.
Apotheke bleibt Apotheke – und die Allianz schreibt nicht umsonst Milliardengewinne. Wer da noch ernsthaft auf ‚Menschlichkeit‘ hofft, verwechselt Versicherungen mit der Caritas. 555
 

Dr. Ramin

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Den Eindruck habe ich nicht.

Ganz interessant, wie hier einzelne Passagen der BDAE diskutiert werden – am Ende ist das Ding eh nur ein Konstrukt um über einen Sammelvertrag bei der Allianz, günstigere Konditionen zu bekommen und ein paar Leute über Provisionen zu versorgen.
Der wesentliche Grund für den Wechsel von der Würzburger zur Allianz wird die höheren Provisionszahlung der Allianz sein.

Vorsicht ist geboten, und bitte nicht erwarten , dass das eine philanthropische Einrichtung ist . 555

Niemand wird ernsthaft glauben, daß die Versicherungen aus reiner Nächstenliebe handeln.

Mich persönlich interessieren die Hintergründe für einen Wechsel des Rückversicherers nicht.

Mich interessiert nur, wie gut ich abgesichert bin, wenn es mich erwischt hat und ich dann nicht die Kraft haben werde, falls ich überhaupt noch bei Bewusstsein bin, mich mit dem Versicherungslatein auseinander zu setzen geschweige denn mit den Versicherungen zu kämpfen, wenn die plötzlich nicht zahlen wollen.

Und deswegen habe ich mir eben die Mühe gemacht, ALLE einzelnen Passagen des Kleingedruckten zu lesen, die komplette 52 Seiten von der BDAE, ebenso wie die hunderten von Seiten der anderen Anbieter, die größtenteils nur blabla sind aber eben doch einzelne Passagen enthalten, die man schnell überliest und die dann im Ernstfall buchstäblich fatale Folgen haben können nur das es dann aber zu spät ist.

Das hat viele viele Stunden über mehrere Wochen gedauert.

Und ich habe mir nochmal einige Stunden Zeit genommen und habe als Laie die daraus gewonnenen Erkenntnisse an die Member hier, von denen die meisten ebenfalls Laien sein dürften, in hoffentlich verständlicher Sprache weitergegeben und dabei zusätzlich die wichtigen Passagen gescannt, markiert und hochgeladen.

Ich verstehe nicht, warum Du das jetzt in einem etwas herablassenden Ton kritisierst. Und was daran Pathos sein soll.

Nebenbei: Du wiederholst dabei exakt das, was ich schon geschrieben habe – nur länger, emotionaler und mit mehr Pathos, ohne den entscheidenden Punkt zu erwähnen: Dass das alles Marktstandard ist.

Auch das stimmt nicht.

Du hattest geschrieben, das beziehe sich nur auf Bestandskunden, während ich meine, daß es sowohl auf Bestandskunden zutrifft als auch auf solche die Neukunden werden wollen.
Daher steht da auch "Der Antrag auf Aufnahme von ...."

Ich habe auf die m. E. entscheidenden Punkte hingewiesen und diese anhand von Scans aus den VB der BDAE belegt.

Und zwar, daß der KV Schutz mit Eintritt des Pflegefalles endet und daß die Allianz den Nebensatz eingefügt hat, daß im Falle der Kündigung durch die Versicherung ein ähnlicher Tarif angeboten werden muss aber nur wenn die einen haben.

Das hast Du nicht.

Du hast nur angemerkt, das sei nicht erwähnenswert, der entscheidende Punkt ist, daß das alles Marktstandard sei.

Nur woher soll das einer wissen, der vorher in einer normalen deutschen KV war und daher davon ausgeht, daß eine Auslands KV auch nicht viel anders ist?

Woher soll er den Unterschied zwischen seinem bisherigen Vertrag und einem Gruppenversicherungsvertrag kennen?

Du kannst nicht einfach voraussetzen, daß alle Dein Wissen haben.

Und selbst Du scheinst Dich ja zu wundern, daß ...

Interessant: Bei AXA Thailand und Pacific Cross habe ich diesen Ausschluss so nicht gefunden – ob die im Ernstfall zahlen würden, ist eine andere Sache. Aber immerhin etwas entspannter formuliert als bei den deutschen „Betonbedingungen“.
Also doch nicht Marktstandard.

Ganz einfach, weil die diesen Ausschluss nicht haben.

Weil man bei denen auch Pflegefall werden darf und trotzdem Behandlungen und Medikamente bezahlt bekommt nur eben die Pflege nicht im Gegensatz zu der von Dir mehrfach als Apotheke bezeichneten BDAE wo man dann gar nichts mehr bekommt.

Ich halte DAS für einen wesentlichen Punkt.

Die ironische Frage „Wie soll das die BDAE überhaupt mitbekommen, wenn man es nicht verrät?“ könnte gestellt werden– theoretisch merkt es niemand, solange man keine Leistungen beansprucht. Praktisch bleibt das Risiko komplett beim VN: Wer pflegebedürftig wird, zahlt weiter, hat aber keinen Schutz.

Das halte ich für eine ganz schlechte Idee.

Wie die das mitbekommen sollen?

Ganz einfach, durch die eingereichten Rechnungen. Daran erkennen die, was man hat und können dann ganz einfach nachfragen und wegen der im Vertrag eingebauten Auskunftspflicht des Versicherten muss man auch ehrlich antworten.


Vielleicht macht es für Auswanderer irgendwann Sinn, auch beim Thema Krankenversicherung ein Stück weit loszulassen, statt sich in die Illusion einer Komplettabsicherung zu klammern.

Klar, Totalabsicherung wird immer Illusion bleiben aber beim Thema KV einfach loszulassen is für Expats keine gute Idee, alleine schon wegen der Kosten die man im Gastland erzeugt und dann nicht zahlen kann.

Aber klar, muss jeder selber wissen. Nur die, die das auch so sehen wie Du, die lesen hier nicht mit.


Oder ich spare mir künftig die ganze Arbeit und den ganzen "entscheidende Punkte verfehlenden emotioanalen Pathos".

Ist ja nicht so, daß ich sonst nix zu tun oder noch viele Jahrzehnte an verbliebener Lebenszeit vor mir hätte.
 
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