Doch, ich habe dich schon richtig verstanden

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Es geht um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit während der Laufzeit – und genau das ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Schon daran sieht man: Der Passus bezieht sich zwangsläufig auf Bestandskunden.
Denn: Der Versicherungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Erst mit der Annahme des Angebots durch die Gesellschaft gelten die AVB überhaupt. Vor Vertragsabschluss greifen sie nicht. Wäre der Passus also nur für die Aufnahme gedacht, dann müssten ja auch alle Gesundheitsfragen in den AVB geregelt sein – was bekanntlich nicht der Fall ist.
Ergo:
1.) Bei BDAE (und allen anderen deutschen Anbietern) geht es nicht um eine „Nicht-Verlängerung“. Verträge wie der Expat Infinity sind unbefristet und laufen weiter, sie müssen aktiv gekündigt werden. Das unterscheidet deutsche Policen von thailändischen: Dort gibt es jährliche Verlängerungen, die nur bei klar definierten Anlässen verweigert werden dürfen.
2.) Ich habe dich also durchaus verstanden – vielleicht du aber die Vertragslogik der anderen Versicherer nicht ganz

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Unterm Strich: Pflegefall = raus. Nicht, weil die BDAE „fies“ wäre, sondern weil es in
allen klassischen , auf Dauer angelegten Auslandskrankenversicherungen deutscher Prägung Standard ist. Die eigentliche Sensation wäre, wenn
irgendein Anbieter das Risiko tatsächlich abdecken würde – nur gäbe es den dann wohl nicht lange, weil er innerhalb kürzester Zeit pleite wäre oder die Prämien so hoch wären, dass sich kein Kunde mehr findet und das Produkt für jeden Versicherer sinnlos wäre.
Irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Das Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit schließt sowohl den Abschluß eines neuen Vertrages aus, als auch das Fortführen eines bestehenden und zwar mit sofortiger Wirkung.
Daß Auslandskrankenversicherungen keine schwerkranken oder pflegebedürftigen Personen aufnehmen, versteht sich von selbst. Die wollen schließlich Geld verdienen und gehören nicht zur Heilsarmee.
Ich finde es nur schlimm, daß die Krankenversicherung endet, sobald man Pflegefall wird.
Daß eine Krankenversicherung nicht auch noch die Pflege bezahlen muss, versteht sich von selbst, dafür gibt es Pflegeversicherungen.
Aber daß man zu dem Zeitpunkt seines Lebens, wo man am hilfebedürftigsten ist, seinen kompletten Krankenversicherungsschutz verliert, sehe ich tatsächlich als Frechheit und als menschenverachtend an, denn genau in diesem Zustand wird sich keine einzige Versicherung finden, die einen aufnimmt.
Gerade hier in Thailand ist die Pflege noch billig. Es gibt gut ausgebildete Pflegekräfte für vergleichsweise wenig Geld und wer das nicht möchte, kann ja beizeiten eine persönliche Pflegerin aus dem Isaan rekrutieren.
Die wird sich gegen einen kleinen Obolus hervorragend um die häusliche Pflege kümmern, Essen organisieren, die Bleibe reinhalten und falls erforderlich auch bei der körperlichen Hygiene behilflich sein und dafür sorgen, daß beim Duschen das kleine Männchen nicht im Trockenen bleibt.
Aber für erforderliche ärztliche Behandlungen und Medikamente möchte ich mich doch versichert wissen. Offensichtlich nicht bei der BDAE.
Ich habe mal die Seite von der BDAE angehängt, die sich genau darauf bezieht.
3. Nicht versicherbar (d.h. es werden keine Verträge mit denen abschlossen)
und trotz Beitragszahlung nicht versichert (d.h. das gilt auch für bereits versicherte Personen) sind:
a) dauernd pflegebedürftige Personen.
Und weiter unten wird das nochmal präzisiert
6. Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Personen endet …
e) mit dem Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person gemäß VB, Teil 1, § 1.
f) sobald die im Produkt genannten Voraussetzungen der Versicherbarkeit einer versicherten Person entfallen
Ebenfalls für bedenklich halte ich den folgenden Satz
§ 2 Abs. 4.
Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages erhalten die versicherten Personen von dem Versicherer ein Angebot auf Fortsetzung des Versicherungsschutzes, sofern dieser entsprechende Versicherungstarife anbietet
Vor einigen Jahren, als die BDAE noch über die Würzburger Versicherungs-AG lief, war der letzte Nebensatz nicht vorhanden.
Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags erhalten die versicherten Personen von dem Versicherer ein Angebot auf Fortsetzung des Versicherungsschutzes.
Freunde, wenn die sich extra die Mühe machen das Kleingedruckte abzuändern, spätestens dann sollte man verdammt hellhörig werden.
Denn bei der Würzburger hat sich der Versicherer verpflichtet im Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages durch ihn, einen gleichwertigen Tarif anzubieten und zwar zu ähnlichen Konditionen
Die Allianz hat sich eine wunderbare Hintertür, eher ein Hintertor offengehalten, indem sie schreibt, daß sie diese Verpflichtung nur dann einhält, wenn sie einen entsprechenden Versicherungstarif haben oder andersrum, wenn die keinen passenden haben, dann Tschüß, das wars.