Auch wenn OT frag ich mal ganz naiv/unbedarft, weil kenne mich wirklich nicht aus (gern dann in nen etwaigen anderen/noch zu erstellenden Thread verschieben):
Werte können sich also unterscheiden, je nachdem ob behördlich festgestellter Wert (auch mit "gefaked" angegebenem Wert) oder was anderes.
_Im etwaigen versicherungsrechtlichen Schadensfall (was auch immer) oder z.B. auch in Erbfällen (mit Teilauszahlung z.B. bei Erbengemeinschaften) oder vielleicht auch rechtlich relevanten Trennungen, usw.:
Ist dieser behördlich angenommene/festgestellte Wert dann relevant und wird beigezogen oder ein anderer, d.h. würde dann schlicht neu bewertet (mit etwaigen Kosten)?
Weil könnte ja zum Nach- oder Vorteil für die jeweiligen Beteiligten sein?
Werte können sich also unterscheiden, je nachdem ob behördlich festgestellter Wert (auch mit "gefaked" angegebenem Wert) oder was anderes.
_Im etwaigen versicherungsrechtlichen Schadensfall (was auch immer) oder z.B. auch in Erbfällen (mit Teilauszahlung z.B. bei Erbengemeinschaften) oder vielleicht auch rechtlich relevanten Trennungen, usw.:
Ist dieser behördlich angenommene/festgestellte Wert dann relevant und wird beigezogen oder ein anderer, d.h. würde dann schlicht neu bewertet (mit etwaigen Kosten)?
Weil könnte ja zum Nach- oder Vorteil für die jeweiligen Beteiligten sein?
Zuletzt bearbeitet:















