Danke erst mal für die Mühe. Bin wie @Helploader es sagt, davon ausgegangen,das die Buchung als ganze Einheit gesehen kann/muss und ein Sitz der Gesellschaft in DE ausreichend für Ansprüche wäre.
Was ist hier eigentlich der Hintergrund, dass die Scheine so perfekt sein müssen?Es gibt natürlich immer Ausnahmen, aber bei den Buden mit den guten Wechselkursen heisst es bei Knicken meist "no can".
Was ist hier eigentlich der Hintergrund, dass die Scheine so perfekt sein müssen?
In europäischen Ländern wie Polen oder Tschechien hatte ich solche Probleme noch nie.
Ich war bei einigen Reparaturläden, die aber nur die ganze Einheit (Display und Glas) austauschen wollen/können.
Ja. Ca.15€ für das Glas.Gibt es die Ersatzteile auch einzeln ?
Wollte einen Tradingaccount eröffnen. Hat aber nichts mit Geldüberweisung von Deutschland nach Thailand zu tun.....@Thai Mike:
Schau mal hier wird dir eventuell geholfen:
Geldtransfer von und nach Thailand
Immobilienkauf in Thailand als Ausländer Um Geldwäsche zu verhindern, muss das Geld für den Immobilienkauf in Thailand von Ausländern gesetzlich aus dem Ausland überwiesen werden und ein Überweisungsnachweis der Bank vorliegen. Selbst wenn ein Ausländer über einen ausreichenden Betrag auf seinem...www.pattayaforum.net
probiere es mal mit NAGA ich lebe auch in Thailand und es ist problemlos möglichWollte einen Tradingaccount eröffnen. Hat aber nichts mit Geldüberweisung von Deutschland nach Thailand zu tun.....
Hab mich mal angemeldet. Wollen die keine Passkopie oder ähnliches ??probiere es mal mit NAGA ich lebe auch in Thailand und es ist problemlos möglich
Vielleicht hilft das, insofern du Zusammenhängend gebucht hast , wovon ich ausgehe.
Wo die Ihren Haupt-Sitz haben? Ist völlig wurscht. Emirates hat auch einen Sitz in DE und unterliegen somit der hier geltenden Rechtsprechung.
Noch mal, entscheidend ist nicht der Hauptsitz.
Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
Der Ausdruck des TM30 sollte eigentlich in deinem Pass eingelegt bzw. eingetackert sein.Muss oder sollte ich mir eine Kopie vom Vermieter/Agentur bezüglich des TM30 aushändigen lassen?