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Joe

Info Kurze Frage, kurze Antwort

Helploader

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21 Juni 2019
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@HamburgerJung und @inPension haben recht - es gibt 0 Euro bei einer Nicht-EU Airline auf dem Rückflug. Das ist übrigens einer der Gründe warum ich gern kombiniere - Qatar auf dem Hinflug und LH Gruppe auf dem Rückflug (macht allerdings nur als Meilensammler Sinn, sonst geht der Preis durch die Decke).

Allerdings: Hotel, Essen, Getränke, etc. müssen sie dir bezahlen.
Und du hast auch ein recht drauf so schnell wie möglich nach Hause zu kommen, egal mit welcher Airline. Also mal angenommen es gäbe einen Wettbewerber mit dem du früher zuhause sein könntest, müssen sie dich darauf umbuchen.
Das scheitert allerdings in der Praxis oft daran dass die Airlines das verweigern, da muss man dann Frist setzen, selbst buchen und hinterher klagen - Google mal nach Dr. Böse und Fluggastrechte, der hat zu dem Thema ein paar Blogeinträge geschrieben.
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Danke @Helploader nochmals für deine Unterstützung.
Leider sind hier Leute unterwegs, die trotz gegenteiliger Fakten und Quellenangaben auf der eigenen Meinung beharren.
 
Zuletzt bearbeitet:

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
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25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
War ja klar dass die beschissene EU nicht mal das hinbekommt. Bombe drauf und neu anfangen
Was genau hat die EU falsch gemacht?
Sie hat doch sehr Fluggastfreundliche Regelungen implementiert.
Wie es außerhalb der EU gehandhabt wird, darauf hat sie wenig Einfluss.

Bitte mal etwas Nachdenken, bevor Du solche sinnbefreiten Hasspostings loslässt.
 

steffano

Gibt sich Mühe
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22 Oktober 2017
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Es ist nicht schlimm wenn du mich benennst. Wer ist eigentlich Leute? :obelix
Auch wenn @Helploader Anwalt sein sollte, gehe ich davon aus, das es eine Entschädigung gibt.
Und da bleibe ich bei meiner Meinung. Ob das nun @inPension paßt oder nicht.

Insofern a: in DE gebucht und b: es komplett als hin und Rückflug gebucht wurde.
Wo die Ihren Haupt-Sitz haben? Ist völlig wurscht. Emirates hat auch einen Sitz in DE und unterliegen somit der hier geltenden Rechtsprechung.
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Ob das nun @inPension paßt oder nicht.
Es geht nicht darum, ob es mir passt oder nicht! Ich mag nur keine Ignoranten.
Es geht darum, daß du Fakten komplett ignorierst und eine Quelle bezügl. Hin- und Rückflug postest, der ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt und dem Fragesteller unnötig Hoffnung machst. Leute sind Alle, die so agieren wie du.
Wir werden (vielleicht) sehen, wie sein Fall ausgegangen ist. Aber dann wird man von dir nichts mehr hören.
 

Helploader

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21 Juni 2019
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Es ist nicht schlimm wenn du mich benennst. Wer ist eigentlich Leute? :obelix
Auch wenn @Helploader Anwalt sein sollte, gehe ich davon aus, das es eine Entschädigung gibt.
Und da bleibe ich bei meiner Meinung. Ob das nun @inPension paßt oder nicht.

Ich bin beruflich Zahlenschubser, kein Paragraphenreiter 😉
Es geht hier allerdings nicht um Meinungen, oder was bestimmte Member gerne hätten oder nicht, sondern um Fakten. Das lässt sich mit den modernen Methoden des Internets leicht rausfinden.

Vielleicht überzeugt dich ja die Homepage einer Firma die ihr Geld damit verdient? Auf der Flightrightseite ist es eigentlich gut in Worten erklärt, die auch nicht Juristen verstehen.

Und es gibt sogar eine Grafik für Leute die nicht gerne lesen 😉


IMG_5590.jpeg

Hier noch eine weitere Quelle, ich denke das Luftfahrt Bundesamt sollte auch seriös genug sein.

 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Auf der Flightrightseite ist es eigentlich gut in Worten erklärt, die auch nicht Juristen verstehen.
Ob er sich davon überzeugen lässt? Trotzdem Danke.
Für @steffano ist Emirates schon deshalb eine EU-Airline, weil sie ein Büro in Deutschland hat. Würde man so argumentieren, würde es gar keine Nicht-EU-Airline geben, da nahezu jede Airline irgendein Büro in einem EU-Land hat.
Auch soll es eine Rolle spielen, daß Hin- und Rückflug mit Start in der EU zusammen gebucht wurden. Auch diese Feststellung ist nirgendwo belegbar. Einzig allein spielt es bei Nicht-EU-Airline eine Rolle (auch bei zusammen hängenden Flügen wie z.B. HAM-DXB-BKK), daß diese zusammen gebucht wurden und in der EU starten. Dann gelten die EU-Fluggastrechte auch für den Flugteil (DXB-BKK), der außerhalb der EU stattfindet.
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Dann frage ich mich warum ich bei Gulf Air 600€ Entschädigung bekomme habe?
Sitz ist in Bahrain.
Die Frage kann ich vielleicht beantworten, wenn du uns mitteilst, wo der Start deines gesamten Fluges und wie die Flugstrecke war?
 
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steffano

Gibt sich Mühe
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22 Oktober 2017
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Mich würde auch interessieren wie es ausgeht. Der Verlierer zahlt das erste Bier?
Aber Fakten ignorieren. Neee
Die Grundfaktoren habe ich genannt.

Warum ich auf meiner Meinung beharre?
Ich habe erfolgreich Qatar Airways verklagt, Hauptsitz nicht in DE.
Meine Klage wurde nur von FRA nach BER verwiesen, weil dort die entsprechende Niederlassung war/ist. Das ist der entscheidende Punkt !!
Auf eine Verhandlung hatte sich Qatar dann nicht mehr eingelassen und bat um Einstellung des Verfahrens gegen Übernahme aller Kosten und der Entschädigung.

Dabei hatte ich nicht einmal bei Qatar gebucht, sondern bei einem Reiseveranstalter welche nicht abgebucht hatte von meinem Konto. Selbst meiner Anwältin mußte ich sagen, wieso das so ist.
Noch mal, entscheidend ist nicht der Hauptsitz.
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Start war in Frankfurt und es ging erst 1Tag später weiter.
Sorry, aber du solltest eine paar Posts zurück blättern.
Start in der EU, Ziel egal, Airline egal, EU-Fluggastrechte greifen. Somit hast du natürlich die 600.- Euro bekommen.
Hier geht es aber um den umgekehrten Fall, Start außerhalb EU, Ziel EU, EU-Fluggastrechte greifen nicht!
 

steffano

Gibt sich Mühe
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22 Oktober 2017
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@inPension ich möchte dir kurz noch einmal MEINE Sichtweise erklären ohne dir zu nahe zu treten.
Er hat einen Flug/Reise gebucht welche, mehrere Stationen enthält. Z. B FRA-DOH-BKK/BKK-DOH-FRA. Es ist immer noch nur eine Flugbuchung aber mit verschiedenen Teilstücken. Wenn er 2 Buchungen gemacht hätte z. B. FRA-DOH-BKK,wäre die Rückreise nicht abgesichert. Nun hat er aber alles in ein Paket gepackt und es wurde zu einem Flug bzw einer Flugbuchung.
Vielleicht verstehst du nun was ich meine.
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Vielleicht verstehst du nun was ich meine.
Ich hatte das vorher schon so verstanden, halte es aber für falsch und finde im Netz nicht einen Beleg, der diese Sichtweise belegt.
Die EU-FlugastrechteVO ist hier eindeutig, keine Meinungsfrage und auch nicht auslegbar.
Und Nahe treten sieht für mich anders aus, alles gut.
 
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Helploader

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@inPension ich möchte dir kurz noch einmal MEINE Sichtweise erklären ohne dir zu nahe zu treten.
Er hat einen Flug/Reise gebucht welche, mehrere Stationen enthält. Z. B FRA-DOH-BKK/BKK-DOH-FRA. Es ist immer noch nur eine Flugbuchung aber mit verschiedenen Teilstücken. Wenn er 2 Buchungen gemacht hätte z. B. FRaA-DOH-BKK,wäre die Rückreise nicht abgesichert. Nun hat er aber alles in ein Paket gepackt und es wurde zu einem Flug bzw einer Flugbuchung.
Vielleicht verstehst du nun was ich meine.

Wir haben mittlerweile den Rahmen von "Kurze Frage kurze Antwort" schon mehr als gesprengt, aber ich habe mir jetzt nochmal die Mühe gemacht, etwas zu recherchieren um dein Hauptargument zu entkräften. Du meinst, ihm steht die Entschädigung zu, weil er Hin- und Rückflug auf einem Ticket gebucht hat.

Hierzu gibt es ein Urteil des europäischen Gerichtshofts, im übrigen wurde zufälligerweise gegen Emirates verhandelt, zu dem Thema, welches ich hier verlinke:

Europäischer Gerichtshof, Urteil C-173/07 Emirates Airlines

Auszug: „The Court stated that a return flight is a separate flight from the outbound flight under Regulation (EC) No 261/2004, even if they were the subject of a single booking. In case the return flight does not originate in the EU and is not operated by an EU carrier, it is not subject to the Regulation.“

Ich denke das dürfte eindeutig sein?

Falls das noch nicht reicht, hier eine offizielle Webseite der Europäischen Union zu dem Thema:


„EU air passenger rights apply: If your flight is within the EU and is operated either by an EU or a non-EU airline; If your flight arrives in the EU from outside the EU and is operated by an EU airline; If your flight departs from the EU to a non-EU country operated by an EU or a non-EU airline.“


Warum ich auf meiner Meinung beharre?
Ich habe erfolgreich Qatar Airways verklagt, Hauptsitz nicht in DE.
Meine Klage wurde nur von FRA nach BER verwiesen, weil dort die entsprechende Niederlassung war/ist. Das ist der entscheidende Punkt !!
Auf eine Verhandlung hatte sich Qatar dann nicht mehr eingelassen und bat um Einstellung des Verfahrens gegen Übernahme aller Kosten und der Entschädigung.

Da wären dann auch Details interessant - um welches Leg ging es? Auf was wurde geklagt?
Ich habe auch schon Qatar verklagt, weil die nach einem Storno während Covid nur einen Gutschein und kein Cash rausrücken wollte. War aber halt ein Sachverhalt der mit der EU Verordnung nichts zu tun hat.

Mich würde auch interessieren wie es ausgeht. Der Verlierer zahlt das erste Bier?

Da bin ich dabei. Sollte ich falsch liegen, habe ich auch kein Problem damit das öffentlich zuzugeben.
Ich denke eine weitere Diskussion hat keinen Sinn, wenn dich o.g. Fakten nicht überzeugen, deshalb bin ich erstmal raus. Aber der Fragesteller kann das ja sogar ohne Kostenaufwand rausfinden, wenn er deinem Fall einem der Anbieter für Fluggastrechte (wie z.B. Flighright) gibt, dann wird er ohne Kostenrisiko rausfinden was ihm zusteht.
Aber mein Tipp: Er bekommt direkt von dem Anbieter eine Absage, da die nur Fälle annehmen, die sie auch zu 99% gewinnen und wo sie kein Kostenrisiko haben. Denn die kennen die Rechtslage ziemlich gut.
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Da bin ich dabei. Sollte ich falsch liegen, habe ich auch kein Problem damit das öffentlich zuzugeben.
Ich denke eine weitere Diskussion hat keinen Sinn, wenn dich o.g. Fakten nicht überzeugen, deshalb bin ich erstmal raus.
Sehe ich genauso, wenn ich falsch liege.

Jetzt ist die Diskussion hier schon lang geworden. Vielleicht hätte sich auch mittlerweile ein eigener Thread Fluggastrechte angeboten?
Ggf. hat ein Mod Erbarmen?
 
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