@inPension ich möchte dir kurz noch einmal MEINE Sichtweise erklären ohne dir zu nahe zu treten.
Er hat einen Flug/Reise gebucht welche, mehrere Stationen enthält. Z. B FRA-DOH-BKK/BKK-DOH-FRA. Es ist immer noch nur eine Flugbuchung aber mit verschiedenen Teilstücken. Wenn er 2 Buchungen gemacht hätte z. B. FRaA-DOH-BKK,wäre die Rückreise nicht abgesichert. Nun hat er aber alles in ein Paket gepackt und es wurde zu einem Flug bzw einer Flugbuchung.
Vielleicht verstehst du nun was ich meine.
Wir haben mittlerweile den Rahmen von "Kurze Frage kurze Antwort" schon mehr als gesprengt, aber ich habe mir jetzt nochmal die Mühe gemacht, etwas zu recherchieren um dein Hauptargument zu entkräften. Du meinst, ihm steht die Entschädigung zu, weil er Hin- und Rückflug auf einem Ticket gebucht hat.
Hierzu gibt es ein Urteil des europäischen Gerichtshofts, im übrigen wurde zufälligerweise gegen Emirates verhandelt, zu dem Thema, welches ich hier verlinke:
Europäischer Gerichtshof, Urteil C-173/07 Emirates Airlines
Auszug:
„The Court stated that a return flight is a separate flight from the outbound flight under Regulation (EC) No 261/2004, even if they were the subject of a single booking. In case the return flight does not originate in the EU and is not operated by an EU carrier, it is not subject to the Regulation.“
Ich denke das dürfte eindeutig sein?
Falls das noch nicht reicht, hier eine offizielle Webseite der Europäischen Union zu dem Thema:
Travellers' rights - flight delays, cancellations and overbooking (passengers unable to fly on flight they booked)
europa.eu
„EU air passenger rights apply: If your flight is within the EU and is operated either by an EU or a non-EU airline; If your flight arrives in the EU from outside the EU and is operated by an EU airline; If your flight departs from the EU to a non-EU country operated by an EU or a non-EU airline.“
Warum ich auf meiner Meinung beharre?
Ich habe erfolgreich Qatar Airways verklagt, Hauptsitz nicht in DE.
Meine Klage wurde nur von FRA nach BER verwiesen, weil dort die entsprechende Niederlassung war/ist. Das ist der entscheidende Punkt !!
Auf eine Verhandlung hatte sich Qatar dann nicht mehr eingelassen und bat um Einstellung des Verfahrens gegen Übernahme aller Kosten und der Entschädigung.
Da wären dann auch Details interessant - um welches Leg ging es? Auf was wurde geklagt?
Ich habe auch schon Qatar verklagt, weil die nach einem Storno während Covid nur einen Gutschein und kein Cash rausrücken wollte. War aber halt ein Sachverhalt der mit der EU Verordnung nichts zu tun hat.
Mich würde auch interessieren wie es ausgeht. Der Verlierer zahlt das erste Bier?
Da bin ich dabei. Sollte ich falsch liegen, habe ich auch kein Problem damit das öffentlich zuzugeben.
Ich denke eine weitere Diskussion hat keinen Sinn, wenn dich o.g. Fakten nicht überzeugen, deshalb bin ich erstmal raus. Aber der Fragesteller kann das ja sogar ohne Kostenaufwand rausfinden, wenn er deinem Fall einem der Anbieter für Fluggastrechte (wie z.B. Flighright) gibt, dann wird er ohne Kostenrisiko rausfinden was ihm zusteht.
Aber mein Tipp: Er bekommt direkt von dem Anbieter eine Absage, da die nur Fälle annehmen, die sie auch zu 99% gewinnen und wo sie kein Kostenrisiko haben. Denn die kennen die Rechtslage ziemlich gut.