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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Das ist eben die Entscheidung vom thailändischem Finnzamt!

Da steht eben nichts von einem "Gleichheitsgrundsatz" im deren Gesetz!

Wie schon geschrieben, musste ich meine Rente versteuern.....Nächstes Jahr mache ich meine Einkommensteuer am Pc, zu Hause ,und werde nur meine Pension angeben.

Mal sehen was,oder ob da was kommt ..;)..Falls ja, werde ich dann mal auf den Revenue Code 42 (25) hinweisen...:cool:..
 

micro

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Wie schon geschrieben, musste ich meine Rente versteuern

Du musstest oder wolltest? Hast du denn protestiert und darauf hingewiesen, dass gemäss Revenue Code 42 (25) Renten steuerfrei sind, und daher ausdrücklich beantragt, keine Steuern zu zahlen? Oder hast du einfach deine Überweisungen vorgelegt und bezahlt? Der Beamte kennt sich in solchen Fällen ja meist nicht genau aus – und hat natürlich nichts dagegen, wenn du freiwillig Steuern auf deine Überweisungen zahlst.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Es ist eigentlich ganz einfach...:bigsmile.. Von "WOLLEN" kann bei Steuern eigentlich nicht gesprochen werden,oder??

Alle Überweisungen die nach Thailand transferiert werden,sind ab 2024 Einkommenssteuerpflichtig! So zumindest sieht es das thailändische Finanzamt!

Alle Einkünfte, die im Ausland erzielt und nach Thailand überwiesen werden, unterliegen nun einer Steuerpflicht.

Ausnahme nur Sparvermögen das bis 2023 angespart wurde, aber Nachweispflichtig!

Deutsche Rente Wohnsitz Thailand

Wer als Rentner in Thailand leben will und dann dort auch wohnt, muss gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland keine deutsche Steuer auf eine staatliche deutsche Rente bezahlen. Stattdessen ist Steuer in Thailand fällig!

PS: Die Beamtin des für mich zuständigen Finanzamts kannte sich bestens aus!

Hätte ich Belege vorlegen können,das ich in Deutschland auf meine Rente/Pension Einkommenssteuer bezahlt habe, hätte ich nichts zahlen müssen!

Aber ich habe eben in Deutschland keine Einkommenssteuer bezahlt!

So ist eben jeder Fall,ein Einzelfall,der auch so bearbeitet wird!
 

Ding Dong

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Ausnahme nur Sparvermögen das bis 2023 angespart wurde, aber Nachweispflichtig!
nicht nur das, sondern einiges mehr
einfache Regel:
was in DE steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
das ist im DBA unter Artikel 23 aufgeführt
Snap1126.jpg
das gilt auch umgekehrt, da kein Staat speziell genannt ist
sollte es wirklich so sein, dass Renten nicht versteuert werden müssen,
kann danach DE nicht einfach kommen und trotzdem Steuern erheben,
nur weil im anderen Staat das Steuergesetz eine andere Auslegung hat
 
Zuletzt bearbeitet:

Alwaro

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micro

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MMn ist es eine Auslegungsache.

Ja du hast recht es ist reine Auslegungssache:


--------------------------

According to Article 18(2) of the DTA, government pensions paid by Switzerland are taxable only in Switzerland, even if the recipient is a tax resident of Thailand.

Legal Basis:
Article 18(2) of the Swiss-Thai Double Taxation Agreement explicitly states:

“Notwithstanding Article 17, pensions and other similar payments paid by, or out of funds created by, a Contracting State (e.g., Switzerland) or a political subdivision or local authority thereof to any individual in respect of services rendered to that State, subdivision, or authority shall be taxable only in that State (Switzerland).”

Since AHV (Swiss Old Age and Survivors’ Insurance) is a state pension, it falls under this provision and is only taxable in Switzerland, not in Thailand.

---------------------------

This statement explains that Swiss government pensions, including AHV (Swiss Old Age and Survivors' Insurance), are taxable only in Switzerland, even if the recipient resides in Thailand.


Key Points:


  1. Legal Basis:
    • Article 18(2) of the Swiss-Thai Double Taxation Agreement (DTA) applies.
    • It overrides Article 17, which generally covers pensions.
    • It specifically states that government pensions paid by Switzerland (or its subdivisions) are taxable only in Switzerland.
  2. Implication for AHV Recipients in Thailand:
    • Since AHV is a government pension, it falls under Article 18(2).
    • Therefore, Thailand cannot tax AHV payments received by Swiss retirees residing there.
    • Only Switzerland has the right to tax it.
Conclusion:

If you receive AHV while living in Thailand, you should only be taxed in Switzerland, and Thailand should not impose any tax on your AHV pension based on the DTA.

-----------------------------

Aber wie du richtig sagst ist es Auslegung Sache. EIne Tax Firma hat nach Absprache mit der Tax Authority in Bangkok bestätigt, dass eben die AHV nicht taxable ist. Aber das muss sich erst noch zeigen und es gibt immer diverse Ansichten. Positiv dazu, dass Thai keine Steuer zahlen auf Renten sollte dieses Argument noch unterstreichen.



Gut haben wir diese Disskussionsmöglichkeit. Brauchen wir unser Hirn gar nicht mehr einschalten.

Diskussion bedeutet aktiviertes Hirn - also hin und her - mit Mikrofon und dann kommen aussagen, die widerlegen hin und her. Nix mit Hirn nicht einschalten
 
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buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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nicht nur das, sondern einiges mehr
einfache Regel:
was in DE steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
das ist im DBA unter Artikel 23 aufgeführt
Anhang anzeigen 2071975
das gilt auch umgekehrt, da kein Staat speziell genannt ist
sollte es wirklich so sein, dass Renten nicht versteuert werden müssen,
kann danach DE nicht einfach kommen und trotzdem Steuern erheben,
nur weil im anderen Staat das Steuergesetz eine andere Auslegung hat
Noch einmal.....

Hätte ich Belege vorlegen können,das ich in Deutschland auf meine Rente/Pension Einkommenssteuer bezahlt habe, hätte ich nichts zahlen müssen!

Aber ich habe eben in Deutschland keine Einkommenssteuer bezahlt!
 
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tom089

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was in DE steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
das ist im DBA unter Artikel 23 aufgeführt

Naja das ist so nicht richtig und auch nicht Sinn und Zweck das Doppelbesteuerungsabkommen. Es verhindert nur, das DOPPELT besteuert wird, also auf beiden Seiten für die gleichen Einkünfte. Es bedeutet nicht, dass man sich aussuchen kann, wer besteuert. Das regeln die Gesetze der jeweiligen Länder, also wo man steuerpflichtig ist und ob man in welcher Höhe steuerpflichtig ist.

Gab eigentlich schon letztes Jahr dazu Aufschrei und Diskussionen dazu aber hat wohl nicht alle Erdenbürger erreicht. Thailand hat deshalb nachgebessert und auf Steuern verzichtet, die Einkommen aus Zeiträumen vor 2024 betrifft.


Sorgenfrei, steuerfrei, total legal - das war einmal​

Bisher gab es ein legales Steuerschlupfloch, durch das Rentnerinnen und Rentner weder dem deutschen noch dem thailändischen Fiskus Steuern zahlen mussten. Einzige Bedingung: Sie mussten sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten und damit thailändische Steuerinländer sein.

Und: Sie durften ihre Einkünfte - etwa Rentenzahlungen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge aus Deutschland - nicht im selben Jahr nach Thailand überweisen, in dem die Zahlungen angefallen sind. Wer also ein sorgen- und steuerfreies Leben im Land des Lächelns führen wollte, überwies sich sein Geld aus Deutschland erst im Folgejahr.
 

Ding Dong

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Thailand hat deshalb nachgebessert und auf Steuern verzichtet, die Einkommen aus Zeiträumen vor 2024 betrifft.
Thailand hat nicht auf Steuern ""verzichtet"" - es war vorher steuergesetzlich geregelt
erst die Anordnung 161 und 162/2023 hat diese Befreiung abgeschafft
Einkommen aus Zeiträumen vor 2024 werden nach der alten Regelung behandelt
 

Axxel

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Thailand hat nicht auf Steuern ""verzichtet"" - es war vorher steuergesetzlich geregelt
erst die Anordnung 161 und 162/2023 hat diese Befreiung abgeschafft
Einkommen aus Zeiträumen vor 2024 werden nach der alten Regelung behandelt

Habe gerade meine Steuererklärung auf einem kleinen Amphoe abgegeben. Glücklicherweise gut vorbereitet (Konto- Depotauszüge von Ende 2023 "beglaubigt" auf Thai übersetzen lassen etc.)
Insgesamt waren die Beamten sehr fit, aber die Regel, dass der Import von Einkommen vor 2024 steuerfrei ist, kannten Sie nicht. Glücklicherweise hier auch gut vorbereitet (Die Gesetzestexte und die Broschüre des RD mitgehabt, wo das genau drinstand).
Vor allem diese Tabelle war dazu nützlich, obwohl in Englisch und dort keiner Englisch sprach:
Screenshot 2025-03-04 164905.png

Dazu dann eine Aufstellung des Alten Vermögens eine Tabelle der importierten Werte und danach die Angabe des Restvermögens in Thai (für zukünftige Jahre)
Das war so sehr einfach zu verstehen und wurde akzeptiert.

Importiert wurde 2024 fast1,9 Mio Baht. Steuerpflichtig waren davon etwa 700.000 Baht, was zu einer Steuer von rund 7000 Baht führte.
Bin glücklich, dass alles so geklappt hat und kann das dann die nächsten Jahre so weiter führen, ohne Doppelbesteuerung fürchten zu müssen.
 

tom089

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Steuerpflichtig waren davon etwa 700.000 Baht, was zu einer Steuer von rund 7000 Baht führte.

Das kann aber eigentlich nur sein, wenn es sich um bereits in Deutschland versteuertes Geld handelt aufgrund des DBA.
Ansonsten müsste man hinten sicherlich mindestens eine Null ergänzen.
1% Steuersatz wäre ja schön.
 

pomschobkuhn

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Das kann aber eigentlich nur sein, wenn es sich um bereits in Deutschland versteuertes Geld handelt aufgrund des DBA.
Ansonsten müsste man hinten sicherlich mindestens eine Null ergänzen.
1% Steuersatz wäre ja schön.
Nein stimmt nicht ganz, es muss in 2023 auf dem Bankkonto als Guthaben deklaliert sein, schau dir meinen Bericht vom 02. Februar #1.993 an, da habe ich das genau beschrieben.
 

Earn

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Das kann aber eigentlich nur sein, wenn es sich um bereits in Deutschland versteuertes Geld handelt aufgrund des DBA.
Ansonsten müsste man hinten sicherlich mindestens eine Null ergänzen.
1% Steuersatz wäre ja schön.
stpfl. Einkommen 700 K ,Verheiratet, über 65 Jahre, Krankenversicherungsbeitrag mind. 25.000 p.a.
Ergibt, unter Berücksichtigung aller Expenses and Exemptions ein z.verst. Einkommen von rund 295.000 THB und somit eine Steuerschuld von etwa 7.200 THB.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Das kann aber eigentlich nur sein, wenn es sich um bereits in Deutschland versteuertes Geld handelt aufgrund des DBA.
Ansonsten müsste man hinten sicherlich mindestens eine Null ergänzen.
1% Steuersatz wäre ja schön.
Mein zu versteuerndes Netto Einkommen war ca. 700.000.-THB Brutto ca. 972.000.-THB

Die zu zahlende Einkommenssteuer waren ca. 42.000.-THB

Aber was hat das mit Geldern aus 2023 zu tun? Die werden ja nicht versteuert...!
 
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Suharevo

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Viel besser wäre es, ihr würdet darüber gar nicht schreiben, oder der Fred würde geschlossen.
Denn: eine Ahnung hat keiner, aber mit jedem Satz wird die Schar der aufgeschreckten Hühner größer. Wer soll davon was haben?
 

JohnyHH

Kennt noch nicht jeder
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Ich wollte Freitags meine Steuernummer beantragen und die Steuererklärung in Hua Hin abgeben,
bin in DE abgemeldet und Steuerausländer, also beschränkt Steuerpflichtig.

Habe zwar nur ca. 250.000,-Baht Einkommen aus Miete/Verpachtung in DE bereits versteuert.
Ansonsten lebe ich von Vermögen aus 2023 und davor.

Wurde ohne alles wieder weggeschickt. Da ich mit diesem steuerpflichtigen Einkommen keine Steuer in TH zahlen muss habe ich auch keine Steuernummer erhalten.

Mein Einwand dass meine deutschen Banken danach fragen wurde nicht weiter beachtet.
 
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