Klar..., für D habe ich eine.
Nach der wird aber nicht gefragt da denen ja bekannt, sondern nur nach welchen, die ich im Fall der Fälle in irgendeinen anderen Land haben könnte.
Meine deutsche Bank nervt mich da nicht. Die haben schon längst Hausbuch und ID kopiert, wissen, das ich noch nicht nach Thailand ausgewandert bin und gut ist.
Wenn ich denen später die hiesige Abmeldebescheinigung vorlege und sage ab xx.yy.zzzz bin ich in Deutschland Steuerausländer, wollen die meine thailändische TIN wissen. Das die Erteilung gute 6 Monate dauern wird, weis die Bank dann auch. Nur weiß der Berater dann auch, ich kümmere mich darum.
Und die K-Bank erfährt im kommenden März auch meine deutsche TIN.
Wenn man das aktiv vorbereitet, gibt es später keine oder kaum Probleme.
So nebenbei, zu Unrecht eingezogene Kapitalertragssteuer nach dem Auswandern zurückfordern, dafür ist nicht das Finanzamt zuständig, sondern das BZSt. Die werden es gerne machen, haben jedoch ein paar sehr kreative deutsche Formulare, welche mit Unterschrift und Stempel des Wohnsitzfinanzamtes dazu benötigt werden. Stellt euch den Thai Beamten vor, der einem deutschen - oder auch englischem - Formular seinen königlichen Stempel aufdrücken soll.
Man wird sich an Asterix, "das Haus, das Verrückte macht" erinnern. Und an den Passierschein A38. Der Aufwand ist ungefähr derselbe. Doch ohne das ist die Erstattung aus verwaltungstechnischen Gründen vor der Verjährung nicht möglich.
Mein Tip, kümmert euch frühzeitig um alles. Die Bank muss auf Nummer sicher gehen, wie ihr wo was mit welchem Aufwand erstattet bekommt, ist nicht deren Problem.