@Otto Nongkhai auf grosser strecke teile ich deine Ansichten.
Jedoch der in Punkt 3 angesprochene Fall nicht realisierbar. DACH Touristen, die in TH ein Bankkonto hätten müssten gemäss deiner Ausführung auch eine TH TIN beantragen. Oder woher soll die Bank wissen, ob der Kunde Tourist oder Langzeitaufenthalter ist?
Die DACH Banken wollen (um dem Geldwäschereigesetz nicht in konflikt zu geraten) von Kunden, deren Adresse im Ausland ist, die TIN des Kunden am Auslanddomizil anfordern, Diese muss der Kunde liefern. Tut er dies nicht, kann die Bank im Heimatland die Konten sperren.
Deshalb hab ich weiterhin eine Korrespondenzadresse ohne (c/o oder ähnlich) in DACH. Die Sachbearbeiterin weiss jedoch bescheid, dass ich in TH lebe. Wie ich letzthin festgestellt habe, muss dies auf in meinen Stammdaten vermerkt sein.