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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Ist halt so, die Thais können jetzt jederzeit die deutschen Kontobewegungen (einschliesslich Kreditkarten, WISE usw.) abgreifen und umgekehrt. Der Datenaustausch ist vollkommen elektronisch und automatisiert.

Warum sollen sie? Haben die deine TIN in DACH?
 

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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So jetzt habe ich die Sch...e an der Backe.
Meine Bank fordert von mir seit Freitag auch die thail. Steuernummer.
Das ist eine 13-stellige Nummer. Ist das die Gleiche wie auff der rosa ID-Karte bzw. im gelben Hausbuch?
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Deutschland
Ihre TIN (von engl. Tax Identification Number für Steuer-ID, IdNr. oder auch Steuer-IdNr.) ist auf dem Mitteilungsschreiben über die Zuteilung der Identifikationsnummer angeführt. Sie finden Ihre Steuer-ID ebenfalls im Einkommensteuerbescheid und auch auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Steueridentifikationsnummer setzt sich aus 11 Ziffern zusammen.
Bei mir auch auf der Bezügemitteilung immer angegeben.

Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig. Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann aber sinnvoll sein, um etwa Ausgaben abziehen zu können.

Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag bei Renten.

Ein beschränkt Steuerpflichtiger kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen - so auch der Grundfreibetrag - gewährt werden; so als hätten Sie einen Wohnsitz in Deutschland. In der Regel führt daher die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu einer niedrigeren Steuer.
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Einkünfte ganz oder zumindest überwiegend aus Deutschland bezogen werden und in Deutschland zu versteuern sind. Was unter „ganz oder zumindest überwiegend“ zu verstehen ist, definiert das Einkommensteuergesetz anhand von zwei Einkunftsgrenzen. Gemäß § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kann als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, wer mehr als 90 Prozent seiner Welteinkünfte in Deutschland zu versteuern hat oder wenn die nicht in Deutschland zu versteuernden Welteinkünfte den Grundfreibetrag des jeweiligen Kalenderjahres nicht überschreiten (Grundfreibetrag 2017 8.820 Euro, 2018 9.000 Euro, 2019 9.168 Euro, 2020 9.408 Euro, 2021 9.744 Euro, 2022 10.347 Euro, 2023 10.908 Euro, 2024 11.604 Euro). Der Grundfreibetrag ist für die Prüfung der Einkunftsgrenzen zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist.

Ist ja alles so einfach... ;-(
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
@buddy2020 dies ist das Deutsche Steuergesetz. Thailand hat m.W. ein eigenes. Wenn TH Steuern auf dem einkommen beziegen will, kann es das.

Ich hab mich nicht in das Deutsche DBA eingelesen. Denke jedoch, dass weder TH noch DE ein solches ratifizieren, wenn der Kunde die Wahl einer Steueroptimierung zu seinen Gunsten hätte.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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@buddy2020 dies ist das Deutsche Steuergesetz. Thailand hat m.W. ein eigenes. Wenn TH Steuern auf dem einkommen beziegen will, kann es das.

Ich hab mich nicht in das Deutsche DBA eingelesen. Denke jedoch, dass weder TH noch DE ein solches ratifizieren, wenn der Kunde die Wahl einer Steueroptimierung zu seinen Gunsten hätte.
Es ging mir dabei,eigentlich um diesen Satz...... Steht auch so in DBA Deutschland/Thailand

Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig.
 
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AlexThai

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Hallo zusammen, hat bezüglich dem Punkt Steuern einer von euch eventuell eine Empfehlung bezüglich eines Steuerberaters in TH (Anwahlt) um eine fundierte personenbezogene Auskunft zu bekommen und der dann eventuell auch die Bürokratie übernimmt. Bevorzugt wäre hier der Standort Bangkok. Vielen lieben Dank im Voraus
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
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Otto Normalverbraucher

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@Otto Nongkhai auf grosser strecke teile ich deine Ansichten.

Jedoch der in Punkt 3 angesprochene Fall nicht realisierbar. DACH Touristen, die in TH ein Bankkonto hätten müssten gemäss deiner Ausführung auch eine TH TIN beantragen. Oder woher soll die Bank wissen, ob der Kunde Tourist oder Langzeitaufenthalter ist?

Die DACH Banken wollen (um dem Geldwäschereigesetz nicht in konflikt zu geraten) von Kunden, deren Adresse im Ausland ist, die TIN des Kunden am Auslanddomizil anfordern, Diese muss der Kunde liefern. Tut er dies nicht, kann die Bank im Heimatland die Konten sperren.

Deshalb hab ich weiterhin eine Korrespondenzadresse ohne (c/o oder ähnlich) in DACH. Die Sachbearbeiterin weiss jedoch bescheid, dass ich in TH lebe. Wie ich letzthin festgestellt habe, muss dies auf in meinen Stammdaten vermerkt sein.


Ich gehe mal davon aus, dass du mich meinst.

Wo schreibe ich dass DACH Touristen, die in TH ein Konto eröffnen, eine Thai-TIN benötigen? Die erklären der Bank gegenüber Steuerausländer zu sein und geben die TIN des Landes an, in dem sie steuerpflichtig sind, dann meldet die Bank am Jahresende die erwähnten Daten an die Thai Finanzbehörden und diese leiten die Daten an die Finanzbehörden des Landes weiter, aus dem die TIN stammt und der Bankkunde steuerpflichtig ist. Und ja, selbstverständlich muss man der Bank gegenüber die Adresse in DACH bekannt geben, warum du da eine Korrespondenzadresse als notwendig erachtest ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Zeiten von "unter dem Radar" bleiben sind vorbei, zumindest dann wenn man irgendeine Finanzdienstleistung (Bankkonto, Brokeraccount etc.) in Anspruch nimmt.

BTW: Jetzt gegen Jahresende kommen wieder die ganzen Aufforderungen der Banken die steuerliche Ansässigkeit zu bestätigen bzw. eine ausländische TIN anzugeben.
 
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buddy2020

Urgestein der Soi 6
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Pensionäre haben immer ihren " fingierten " Wohnsitz am Ort ihrer Besoldungsstelle.
Ich besitze ein Haus in Köln, sowie eine Bankverbindung, etc!

Was , bitte ,ist daran fingiert..:rolleyes:..

Mal lesen, Artikel 18...... Absatz 2 + 3

 
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Robinsonsson

Gelegenheitssäufer
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12 November 2020
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Ich besitze ein Haus in Köln, sowie eine Bankverbindung, etc!
Was Otto Nongkhai meint ist der Dienstwohnsitz. Der hat nichts mit dem tatsächlichen Wohnsitz (lt. Meldegesetz) und auch nicht zwingend etwas mit dem steuerlichen nach AO zu tun.
Er wird im Besoldungsgesetzt definiert und man kann ihn daher als "fingiert" bezeichnen.

Der ist aber für die Beurteilung der Renten-/Ruhegehaltsbesteuerung irrelevant.
Dafür relevant ist lediglich Artikel 18 des DBA mit Thailand.

Und dort findet sich eine in DBAs eher selten anzutreffende Konstellation, die das Besteuerungsrecht an Thailand abtritt!
ERGÄNZUNG: Wenn der Wohnsitz bzw. regelmäßige Aufenthalt in Thailand ist natürlich!
Üblicherweise verbleibt das Besteuerungsrecht in D.

Diese waren also schon immer in Thailand zu versteuern.
Warum das die thailändischen Steuerbehörden bisher von Zahlungsflüssen abhängig gemacht haben, erschließt sich mir nicht.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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tte ich schon geschrieben...
Was Otto Nongkhai meint ist der Dienstwohnsitz. Der hat nichts mit dem tatsächlichen Wohnsitz (lt. Meldegesetz) und auch nicht zwingend etwas mit dem steuerlichen nach AO zu tun.
Er wird im Besoldungsgesetzt definiert und man kann ihn daher als "fingiert" bezeichnen.

Der ist aber für die Beurteilung der Renten-/Ruhegehaltsbesteuerung irrelevant.
Dafür relevant ist lediglich Artikel 18 des DBA mit Thailand.

Und dort findet sich eine in DBAs eher selten anzutreffende Konstellation, die das Besteuerungsrecht an Thailand abtritt!
ERGÄNZUNG: Wenn der Wohnsitz bzw. regelmäßige Aufenthalt in Thailand ist natürlich!
Üblicherweise verbleibt das Besteuerungsrecht in D.

Diese waren also schon immer in Thailand zu versteuern.
Warum das die thailändischen Steuerbehörden bisher von Zahlungsflüssen abhängig gemacht haben, erschließt sich mir nicht.
§ 15 Dienstlicher Wohnsitz

(1) Dienstlicher Wohnsitz des Beamten oder Richters ist der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Dienstlicher Wohnsitz des Soldaten ist sein Standort.

(2)Die oberste Dienstbehörde kann als dienstlichen Wohnsitz anweisen:
  1. den Ort, der Mittelpunkt der dienstlichen Tätigkeit des Beamten, Richters oder Soldaten ist,
  2. den Ort, in dem der Beamte, Richter oder Soldat mit Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle wohnt,
  3. einen Ort im Inland, wenn der Beamte oder Soldat im Ausland an der deutschen Grenze beschäftigt ist.
Sie kann diese Befugnis auf nachgeordnete Stellen übertragen.


"Dafür relevant ist lediglich Artikel 18 des DBA mit Thailand."

Hatte ich schon geschrieben...

Artikel 18...... Absatz 2 + 3

https://www.bundesfinanzministerium...men-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1